Unrecht als System 1954-1958, Seite 41

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 41 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 41); ?verzichten. Grundsaetzlich wird jedoch ausnahmslos bei allen Stellen 12 die Briefpost von und nach Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland erfasst. Die postalische Leitweise ist vom Zonenpostministerium bzw. den Bezirksdirektionen fuer das Post- und Fem-meldewesen verbindlich festgelegt worden, um die lueckenlose Zufuehrung dieser Postsendungen sicherzustellen. Die Kontrolle der pruefpflichtigen Sendungen erfolgt im allgemeinen in folgender Form: Zunaechst erfolgt die erste Aussortierung solcher Briefe, die vermutlich Druckschriften usw. enthalten. Ausserdem gehoeren zu diesen verdaechtigen Sendungen solche ohne Absenderangabe, postlagemde Sendungen oder mit Maschine geschriebene. Ebenso werden Sendungen mit gefuetterten Briefumschlaegen sofort ausgesondert. Dann werden die Briefe ueber eine Mattglasplatte, die von unten stark beleuchtet wird, geleitet. Bei diesem Verfahren werden Briefe mit Einlagen oder mit Druckschriften erkannt und aussortiert. Alle uebrigen Briefe werden nun mit Namenslisten von Buergern des jeweiligen Bereiches, die unter Kontrolle und besonderer Beobachtung stehen, verglichen. Hierzu gehoeren insbesondere die Angehoerigen der technischen und wissenschaftlichen Intelligenz, bei denen man fuerchten muss, dass sie ?abgeworben" werden koennten. Diese fuer den Bestand der Zone wichtigen Fachkraefte will man dadurch isolieren. Alle ausgesonderten Briefe gehen nunmehr zu den Briefoeffnern und Auswertern weiter. Das Oeffnen der verschlossenen Briefe erfolgt mittels Wasserdampf. Der Dampf wird durch Schlaeuche in kleine Handapparate geleitet, die der aeusseren Form nach wie Bunsenbrenner gearbeitet sind. Den Apparaten entstroemt ein feiner Wasserdampfstrahl, der ein schnelles und vor allem unsichtbares oeffnen ermoeglicht. Die geoeffneten Briefe erhaelt der Auswerter. Ist der Inhalt verdaechtig, so wird der Brief aus dem Verkehr gezogen und dem Leiter der Stelle 12 vorgelegt. Zuweilen kommen derartige Sendungen auch nach Tagen wieder zur Weiterleitung. Ob von diesen Sendungen Fotokopien angefertigt werden, kann ich allerdings nicht sagen. Ich weiss jedoch, dass die Zensurstellen bei der Auswahl ihrer Raeume Wert darauf legen, einen Ausgang benutzen zu koennen, der moeglichst nicht durch die uebrigen Dienstraeume fuehrt, vermutlich, um beschlagnahmte Postsendungen abtransportieren zu koennen. In Berichten und Schreiben, auch in innerbetrieblichen, darf das Bestehen der Stellen 12 nicht erwaehnt werden. Alle diesbezueglichen Leitanordnungen sind muendlich keinesfalls fernmuendlich weiterzugeben. Laesst sich die Schriftform durchaus nicht vermeiden, so darf nicht darauf verwiesen werden, dass die veraenderte Leitweise auf die Erfassung der betreffenden Postsendungen zur Kontrolle zurueckzufuehren ist. Die Veraenderung der Leitweise ist mit ?betrieblichen Beduerfnissen" zu begruenden. Allein diese Tatsache zeigt, dass sich die verantwortlichen Kreise der Ungesetzlichkeit der Briefzensur bewusst sind. Trotzdem versucht man, den offenen Bruch der Verfassung mit folgender Begruendung zu verschleiern: Die Mitarbeiter der Stelle 12 sind auf die Geheimhaltung aller Kenntnisse, die sie dienstlich erlangen, vereidigt worden. Die Arbeit der Stellen 12 schuetzt die ehrlichen Buerger der ?DDR? vor feindlicher Propaganda und Gewissenskonflikten. Selbst wenn seine Briefsendungen kontrolliert werden, hat er nichts zu befuerchten, weil er ja seine Mitteilungen auf private und staatsbejahende Angaben beschraenkt. Die Aufgabe der Stellen 12 ist es weiterhin, die Feinde der ?DDR? zu entlarven. Im Widerspruch zu dieser Theorie steht jedoch, dass man dann diese Taetigkeit so streng geheimhaelt. i Ich versichere, dass meine vorstehenden Aussagen in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. gez. Unterschrift DOKUMENT 45 Es erscheint der Postsekretaer z. W. F. S., geb. 17. 2. 1903, zur Zeit wohnhaft in Westberlin, und erklaert: Ich war seit dem 1. 6. 1947 beim Hauptpostamt Nauen zunaechst als Stellenvorsteher Post und zuletzt als Sachbearbeiter in der Abteilung Arbeit beschaeftigt. Anfang Juni 1955 wurden im Gebaeude des Hauptpostamtes, und zwar in der Packkammer, bauliche Veraenderungen vorgenommen, indem Waende gezogen wurden, um dort neue Zimmer zu schaffen. In Kollegenkreisen ist davon gesprochen worden, dass in diesen Zimmern eine Briefkontrollstelle des Staatssicherheitsdienstes eingerichtet werden soll. Die Bauarbeiten zogen sich bis Anfang August 1955 hin. Kurze Zeit nach Fertigstellung erschienen beim Hauptpostamt fuenf weibliche Personen und etablierten sich in den neuen Raeumen. Von diesem Zeitpunkt ab musste alle an-kommende und abgehende Briefpost einschliesslich der Einschreib- und Eilsendungen im Vorraum der Briefkontrollstelle niedergelegt werden. Den Postangestellten war das Betreten der Briefkontrollstelle streng untersagt. Beim Hauptpostamt fuehrte die Briefkontrollstelle die Bezeichnung ?Stelle 12?. Alle dort anfallenden Briefbunde und Briefbeutel blieben in der Regel etwa 1% Stunden in der Kontrollstelle, ehe sie wieder herausgegeben wurden. Die in der Briefkontrollstelle Beschaeftigten holten sich aber auch haeufig unmittelbar vom Schalter dort aufgegebene Einschreib- und Eilsendungen und verschwanden damit in der Kontrollstelle. Ferner holten sich die Angestellten auch unmittelbar Briefpost aus der Briefabfertigung. Ich habe mehrfach von Kollegen der Briefabfertigung gehoert, dass an Briefsendungen, die die Briefkontrollstelle passiert hatten, Merkmale zu sehen waren, die auf eine Oeffnung der Briefe schliessen liessen. Die Briefe waren z. B. frisch geklebt oder zeigten Spuren von Oeffnung ueber Wasserdampf. Es sind auch haeufig Reklamationen ueber nichtange-kommene Briefpost beim Hauptpostamt eingegangen. Die Nachforschungen endeten regelmaessig bei der Stelle 12. Von dieser Stelle war es nicht moeglich, Auskuenfte ueber den Verbleib fehlender Sendungen zu erhalten. Offenbar sind diese Sendungen dort zurueckbehalten worden. Das Personal der Stelle 12 wechselte haeufig. Fest steht, dass die in der Briefkontrollstelle Beschaeftigten keine Postangestellten waren. Es stand fuer alle Beschaeftigten des Hauptpostamtes fest, dass es sich um Angestellte des sowjetzonalen Staatssicherheitsdienstes handelte. Im Aeusseren kam das auch dadurch zum Ausdruck, dass sie keine Kontakte mit den Postangestellten aufnahmen und sich voellig isoliert hielten. Die vorstehenden Wahrnehmungen habe ich bis zu meinem Weggang vom Hauptpostamt Nauen am 2. 5. 57 machen koennen. Mir ist ferner bekannt, dass Briefkontrollstellen ausserdem noch beim Postamt in Rathenow, bei den Hauptpostaemtern Oranienburg und Potsdam bestanden haben. Ich versichere, dass meine vorstehenden Aussagen in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift gez. F. S. 41;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 41 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 41) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 41 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 41)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu Gefährden, - die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Jliele, wie Ausbruch Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten, Angriffe auf Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Sicherheit des Flugverkehrs gefährdet. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie die internationalen Beziehungen der beeinträchtigen. werden nach dem Gesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Entführung von Luf tfahrzeugen., als Verbrechen unter Strafe gestellt. Darüber hinaus erreicht die in der Regel die Qualität von Staatsverbrechen. Flugzeugentführer sind prinzipiell feindliche Kräfte, die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu erfolgen. Durch sie darf keine Gefährdung der Sicherheit eingesetzter und sowie der Konspiration angewandter operativer Mittel und Methoden eintreten.

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