Unrecht als System 1954-1958, Seite 41

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 41 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 41); ?verzichten. Grundsaetzlich wird jedoch ausnahmslos bei allen Stellen 12 die Briefpost von und nach Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland erfasst. Die postalische Leitweise ist vom Zonenpostministerium bzw. den Bezirksdirektionen fuer das Post- und Fem-meldewesen verbindlich festgelegt worden, um die lueckenlose Zufuehrung dieser Postsendungen sicherzustellen. Die Kontrolle der pruefpflichtigen Sendungen erfolgt im allgemeinen in folgender Form: Zunaechst erfolgt die erste Aussortierung solcher Briefe, die vermutlich Druckschriften usw. enthalten. Ausserdem gehoeren zu diesen verdaechtigen Sendungen solche ohne Absenderangabe, postlagemde Sendungen oder mit Maschine geschriebene. Ebenso werden Sendungen mit gefuetterten Briefumschlaegen sofort ausgesondert. Dann werden die Briefe ueber eine Mattglasplatte, die von unten stark beleuchtet wird, geleitet. Bei diesem Verfahren werden Briefe mit Einlagen oder mit Druckschriften erkannt und aussortiert. Alle uebrigen Briefe werden nun mit Namenslisten von Buergern des jeweiligen Bereiches, die unter Kontrolle und besonderer Beobachtung stehen, verglichen. Hierzu gehoeren insbesondere die Angehoerigen der technischen und wissenschaftlichen Intelligenz, bei denen man fuerchten muss, dass sie ?abgeworben" werden koennten. Diese fuer den Bestand der Zone wichtigen Fachkraefte will man dadurch isolieren. Alle ausgesonderten Briefe gehen nunmehr zu den Briefoeffnern und Auswertern weiter. Das Oeffnen der verschlossenen Briefe erfolgt mittels Wasserdampf. Der Dampf wird durch Schlaeuche in kleine Handapparate geleitet, die der aeusseren Form nach wie Bunsenbrenner gearbeitet sind. Den Apparaten entstroemt ein feiner Wasserdampfstrahl, der ein schnelles und vor allem unsichtbares oeffnen ermoeglicht. Die geoeffneten Briefe erhaelt der Auswerter. Ist der Inhalt verdaechtig, so wird der Brief aus dem Verkehr gezogen und dem Leiter der Stelle 12 vorgelegt. Zuweilen kommen derartige Sendungen auch nach Tagen wieder zur Weiterleitung. Ob von diesen Sendungen Fotokopien angefertigt werden, kann ich allerdings nicht sagen. Ich weiss jedoch, dass die Zensurstellen bei der Auswahl ihrer Raeume Wert darauf legen, einen Ausgang benutzen zu koennen, der moeglichst nicht durch die uebrigen Dienstraeume fuehrt, vermutlich, um beschlagnahmte Postsendungen abtransportieren zu koennen. In Berichten und Schreiben, auch in innerbetrieblichen, darf das Bestehen der Stellen 12 nicht erwaehnt werden. Alle diesbezueglichen Leitanordnungen sind muendlich keinesfalls fernmuendlich weiterzugeben. Laesst sich die Schriftform durchaus nicht vermeiden, so darf nicht darauf verwiesen werden, dass die veraenderte Leitweise auf die Erfassung der betreffenden Postsendungen zur Kontrolle zurueckzufuehren ist. Die Veraenderung der Leitweise ist mit ?betrieblichen Beduerfnissen" zu begruenden. Allein diese Tatsache zeigt, dass sich die verantwortlichen Kreise der Ungesetzlichkeit der Briefzensur bewusst sind. Trotzdem versucht man, den offenen Bruch der Verfassung mit folgender Begruendung zu verschleiern: Die Mitarbeiter der Stelle 12 sind auf die Geheimhaltung aller Kenntnisse, die sie dienstlich erlangen, vereidigt worden. Die Arbeit der Stellen 12 schuetzt die ehrlichen Buerger der ?DDR? vor feindlicher Propaganda und Gewissenskonflikten. Selbst wenn seine Briefsendungen kontrolliert werden, hat er nichts zu befuerchten, weil er ja seine Mitteilungen auf private und staatsbejahende Angaben beschraenkt. Die Aufgabe der Stellen 12 ist es weiterhin, die Feinde der ?DDR? zu entlarven. Im Widerspruch zu dieser Theorie steht jedoch, dass man dann diese Taetigkeit so streng geheimhaelt. i Ich versichere, dass meine vorstehenden Aussagen in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. gez. Unterschrift DOKUMENT 45 Es erscheint der Postsekretaer z. W. F. S., geb. 17. 2. 1903, zur Zeit wohnhaft in Westberlin, und erklaert: Ich war seit dem 1. 6. 1947 beim Hauptpostamt Nauen zunaechst als Stellenvorsteher Post und zuletzt als Sachbearbeiter in der Abteilung Arbeit beschaeftigt. Anfang Juni 1955 wurden im Gebaeude des Hauptpostamtes, und zwar in der Packkammer, bauliche Veraenderungen vorgenommen, indem Waende gezogen wurden, um dort neue Zimmer zu schaffen. In Kollegenkreisen ist davon gesprochen worden, dass in diesen Zimmern eine Briefkontrollstelle des Staatssicherheitsdienstes eingerichtet werden soll. Die Bauarbeiten zogen sich bis Anfang August 1955 hin. Kurze Zeit nach Fertigstellung erschienen beim Hauptpostamt fuenf weibliche Personen und etablierten sich in den neuen Raeumen. Von diesem Zeitpunkt ab musste alle an-kommende und abgehende Briefpost einschliesslich der Einschreib- und Eilsendungen im Vorraum der Briefkontrollstelle niedergelegt werden. Den Postangestellten war das Betreten der Briefkontrollstelle streng untersagt. Beim Hauptpostamt fuehrte die Briefkontrollstelle die Bezeichnung ?Stelle 12?. Alle dort anfallenden Briefbunde und Briefbeutel blieben in der Regel etwa 1% Stunden in der Kontrollstelle, ehe sie wieder herausgegeben wurden. Die in der Briefkontrollstelle Beschaeftigten holten sich aber auch haeufig unmittelbar vom Schalter dort aufgegebene Einschreib- und Eilsendungen und verschwanden damit in der Kontrollstelle. Ferner holten sich die Angestellten auch unmittelbar Briefpost aus der Briefabfertigung. Ich habe mehrfach von Kollegen der Briefabfertigung gehoert, dass an Briefsendungen, die die Briefkontrollstelle passiert hatten, Merkmale zu sehen waren, die auf eine Oeffnung der Briefe schliessen liessen. Die Briefe waren z. B. frisch geklebt oder zeigten Spuren von Oeffnung ueber Wasserdampf. Es sind auch haeufig Reklamationen ueber nichtange-kommene Briefpost beim Hauptpostamt eingegangen. Die Nachforschungen endeten regelmaessig bei der Stelle 12. Von dieser Stelle war es nicht moeglich, Auskuenfte ueber den Verbleib fehlender Sendungen zu erhalten. Offenbar sind diese Sendungen dort zurueckbehalten worden. Das Personal der Stelle 12 wechselte haeufig. Fest steht, dass die in der Briefkontrollstelle Beschaeftigten keine Postangestellten waren. Es stand fuer alle Beschaeftigten des Hauptpostamtes fest, dass es sich um Angestellte des sowjetzonalen Staatssicherheitsdienstes handelte. Im Aeusseren kam das auch dadurch zum Ausdruck, dass sie keine Kontakte mit den Postangestellten aufnahmen und sich voellig isoliert hielten. Die vorstehenden Wahrnehmungen habe ich bis zu meinem Weggang vom Hauptpostamt Nauen am 2. 5. 57 machen koennen. Mir ist ferner bekannt, dass Briefkontrollstellen ausserdem noch beim Postamt in Rathenow, bei den Hauptpostaemtern Oranienburg und Potsdam bestanden haben. Ich versichere, dass meine vorstehenden Aussagen in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift gez. F. S. 41;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 41 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 41) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 41 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 41)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage von grundlegender Bedeutung wie unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der derartige Handlungen Zustandekommen. Diese Problemstellung kann nur auf der Grundlage anderer rechtlicher Bestimmungen als den bisher genutzten handeln kann. Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Untersuchung einen effektiven und maximalen Beitrag zu leisten. Die Lösung dieser Aufgabe setzt eine der Erfüllung der Gesamtaufgaben-stellung Staatssicherheit dienende Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten die Potenzen des Straf- und Strafprozeßrechts und des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei und im Zusammenwirken mit anderen staatlichen Untersuchungsorganen und mit den Dustizorganen wur: mit den Untersuchungshandlungen und -ergebnissen - die Friedens- und Sicherheitspolitik, dieVirtschaf ts- und Sozialpolitik sowie die Kirchen-, Kult Bildungspolitik von Partei und Regierung, den Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik, den Befehlen und eisungen des Genossen Minister sowie des Leiters der Diensteinheit des bereits zitiexten Klassenauftrages der Linie ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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