Unrecht als System 1954-1958, Seite 40

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 40 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 40); sie dem sozialistischen Aufbau dienen und ihn nicht behindern. Wir sind deshalb nicht imstande, in Ihre Angelegenheit einzugreifen. Die uns überlassenen Originalunterlagen geben wir zu unserer Entlastung zurück. gez. Unterschrift (Gotsche) Persönlicher Referent Anlagen Störsender Den Bewohnern der Sowjetzone wird es durch die Beschränkungen der Pressefreiheit unmöglich gemacht, sich unbeeinflußt zu informieren und sich eine weitgehend unabhängige politische Meinung zu bilden. Aus den Berichten in Presse und Bundfunk der Sowjetzone kann sich der Bürger nicht über die echten Tatsachen, sondern lediglich über die Auslegungen und Auffassungen der Zonenmachthaber unterrichten, die zudem vielfach unter völliger Verdrehung der Tatsachen selbst gebracht werden. Um zu verhindern, daß die Bevölkerung aus anderen Quellen unterrichtet wird, versuchen die Zonenmachthaber, auch den Bundfunkempfang aus dem westlichen Teil Deutschlands und dem westlichen Ausland zu unterbinden. Hierzu ist durch die Post ein Netz von Störsendern auf gestellt worden, die auf verschiedene Weise den Empfang der Bundfunkstationen, die nicht im Gebiet der Sowjetzone stehen, stören sollen. DOKUMENT 43 Protokoll Es erscheint Herr N. N., zur Zeit als Flüchtling in Westberlin, und erklärt zur Wahrheit ermahnt folgendes: Kurz nach Antritt meines Dienstes erfuhr ich, daß ich mit der technischen Wartung zweier Störsender beauftragt sei. Diese Sender dienen dazu, den Empfang des in Westberlin stationierten Rundfunksenders RIAS durch die Bevölkerung unmöglich zu machen oder zu erschweren. Ich fand an meinem neuen Arbeitsplatz zwei derartige Sender vor, die mit einer Leistung von je 7 Kilowatt das Programm des DDR-Rundfunks per Draht von Ostberlin nach entsprechender Verstärkung auf die Frequenz des Senders RIAS ausstrahlen. Der eine der beiden Sender arbeitete ununterbrochen, während der andere in der Nacht drei Stunden pausierte. Andere im Kreisgebiet stationierte Störsender übertragen meines Wissens kein Programm, sondern beschränken sich darauf, das Abhören des RIAS durch pausenlose an- und abschwellende Heultöne zu stören. Zur Kontrolle der Störtätigkeit der von mir bedienten Störsender war in dem Keller des etwa 10 bis 12 km von unserem eigenen Standpunkt entfernt ein Abhörapparat installiert, der durch Draht mit unserer Dienststelle verbunden war, wodurch bei uns festzustellen war, ob unsere Störsende-Tätigkeit auf der richtigen Frequenz lag. An der Tür unserer Dienststelle befand sich ein Schild mit der Aufschrift „Deutsche Post-Funksendestelle". Unsere Bezahlung erfolgte durch die Postverwaltung nach der Tarifordnung der Deutschen Post. Berlin, den 4. 3. 1957 v. g. u. gez. Unterschrift gez. Unterschrift 40 Brief- und Paketkontrolle Der Artikel 8 der Verfassung der Sowjetzone garantiert den Bürgern u. a. die Einhaltung des Postgeheimnisses. Damit ist jedem einzelnen zugesichert ivorden, vor Eingriffen in dieses Beeilt, die nicht in einem für alle gültigen Gesetz festgelegt sind, geschützt zu bleiben. Nach der Aufhebung der Briefzensur durch die sowjetische Besatzungsmacht sind jedoch vom Staatssicherheitsdienst der Sowjetzone (SSD) trotzdem in zahlreichen Postämtern Brief kontrollstellen eingerichtet worden. Mit Hilfe dieser Kontrollstellen ist das Zonenregime bemüht, die in Briefen geäußerten Meinungen und Auffassungen der Bürger kennenzulernen und zu überwachen, um gegebenenfalls die Verfasser dafür verfolgen zu lassen. Vor der Bevölkerung soll aber das Bestehen einer solchen Postkontrolle verheimlicht werden. Deshalb sind die in den einzelnen Postämtern untergebrachten Kontrollstellen sorgsam von den übrigen Bäumen der Post abgetrennt worden. Das Netz dieser Kontrollstellen, die jetzt allgemein „Stellen 12" oder „Abteilungen 12“ heißen, ist in der letzten Zeit stark erweitert worden. Es gibt heute in der Sowjetzone fast keine größere Stadt und keinen Verkehrsknotenpunkt mehr ohne eine solche Kontrollstelle. Die bei der Briefkontrolle Beschäftigten sind Angehörige des SSD. Sie dürfen mit den Angestellten des Unterbringungspostamtes keinerlei Verbindung unterhalten. DOKUMENT 44 Den 21. Februar 1958 Erklärung des Postangestellten N. N. über Briefkontrollstellen Briefkontrollstellen des Staatssicherheitsdienstes (SSD) sind nach Aufhebung der Briefzensur durch die sowjetische Besatzungsmacht eingerichtet worden. Den genauen Zeitpunkt, wann diese Stellen ihre Arbeit aufgenommen haben, kann ich nicht angeben, ich weiß aber, daß dies spätestens 1950 erfolgt ist. Die Briefkontrollstellen sind Dienststellen des SSD. Sie führen die innerdienstliche Bezeichnung „Stelle oder Abteilung 12" (früher auch „Afas"). Sie sind in Räumen der betreffenden Postämter untergebracht, aber so vom übrigen postalischen Dienstbetrieb abgeschlossen, daß sie möglichst unauffällig bleiben. Ein Betreten der Arbeitsräume ist allen Postangehörigen untersagt. Die Beschäftigten sind ausnahmslos Angehörige des SSD. Die kontrollpflichtige Post wird an der Eingangstür abgenommen und dort zurückgegeben. Die Post ist nicht befugt, über den Verbleib vermißter Sendungen nachzufragen. Das Netz der Stellen 12 ist in den letzten Jahren so erweitert worden, daß es heute fast keine größere Stadt in der Sowjetzone mehr gibt, deren Post nicht überwacht werden kann. So bestehen im mitteldeutschen Raum folgende Stellen 12: Jüterbog, Bitterfeld, Dessau, Halberstadt, Halle (Saale), Merseburg, Nordhausen, Weimar, Jena, Saalfeld, Erfurt, Gotha, Eisenach, Meiningen und Suhl. Diese Aufzählung ist nicht lückenlos, zeigt aber bereits, daß die Stellen 12 in größeren Städten, an Verkehrsknotenpunkten oder in wichtigen Industriegebieten eingerichtet wurden. Die Arbeitsweise dieser Stellen ist nicht einheitlich, sondern richtet sich nach bestimmten Schwerpunkten. So müssen Sendungsarten bei einer Stelle vorgeführt werden, während andere Stellen 12 auf ihre Zuführung gez. Unterschrift;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 40 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 40) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 40 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 40)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Etappenziele und der anderen zur jeweiligen getroffenen Festlegungen zu gewährleisten. Sind bei einer unter zu stellenden Person Zuständigkeiten mehrerer Diensteinheiten gegeben, ist die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

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