Unrecht als System 1954-1958, Seite 35

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 35 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 35); Institution zusammenzuarbeiten. Ich verschloß mich dem Ersuchen mit dem Bemerken, daß ich aus beruflichen und persönlichen Gründen nicht in der geforderten Weise tätig werden könne. Der SSD-Angehörige versuchte, mich von der Notwendigkeit seines Ansinnens zu überzeugen. Letzten Endes beschied er sich mit der Abgabe einer schriftlichen Schweigeverpflichtung. Die Unterredung währte 4 Stunden. Zum Ende des Gespräches deutete der SSD-Angehörige an, daß er mich in Kürze wieder aufsuchen würde. In der Zeit zwischen dem 11. und 18.1.1958 erschien er zweimal abends vor meiner Arbeitsstelle, wo er mich auf der Straße abfing. Beide Male ersuchte er mich, ein Glas Bier mit ihm zu trinken. Unter Hinweis auf den Mangel an Zeit verschloß ich mich dem Ersuchen. Beim zweiten Mal wurde ich dann von ihm aufgefordert, am 18.1.1958, 9 Uhr, neuerlich vor der VP-Inspektion Prenzlauer Berg zu erscheinen. Ich wurde, wie beim erstenmal, in das Gebäude hineingeholt. Nach anfänglichem allgemeinen Gerede eröffnete er mir, daß ich etwas Zeit für ihn opfern müsse. Er erteilte mir den Auftrag, zu erforschen, ob zwei namentlich genannte, in Westberlin lebende Landsleute noch unter der von ihm angegebenen Adresse wohnhaft seien. Er gab mir dann noch Verhaltungsmaßregeln für den Fall, daß ich in Westberlin zufällig von Dritten angesprochen werden würde, über den Erfolg meiner Erkundungen sollte ich am 29.1.1958 in der VP-Inspektion im selben Zimmer Bericht erstatten. Ich zog es vor, den Auftrag nicht auszuführen. Am 29.1.1958 erklärte ich dem SSD-Angehörigen fälschlicherweise, in Westberlin unter der angegebenen Adresse ein verschlossenes Haus vorgefunden zu haben, so daß mir nähere Ermittlungen nicht möglich gewesen seien. Trotz des „Mißerfolges“ zeigte sich der SSD-Angehörige nicht enttäuscht. Alsdann gab er mir neuerlich zwei Adressen von ebenfalls in Westberlin lebenden Rumänen. Ich sollte wiederum ermitteln, ob die angegebenen Personen noch dort wohnhaft seien. Über den Ausgang der Nachforschungen hätte ich am 12. 2.1958 Bericht zu erstatten. Ich lehnte die Ausführung des Auftrages ab, weil ich wie ich sagte weder über Zeit noch Geld verfügte. Der SSD-Angehörige, der sich in der Zwischenzeit als „Walter“ vorgestellt hatte, ließ meine Einwände nicht gelten. Er bot mir 10 DM-West als Spesen an. Unter Hinweis auf das Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs wies ich das Geldangebot zurück. „Walter“ erklärte mir, daß ich keine Befürchtungen in dieser Richtung zu hegen hätte. Dennoch nahm ich das Geld nicht an. Dessen ungeachtet ersuchte mich „Walter“, den gegebenen Auftrag auszuführen. Am 31.1.1958 fing er mich noch einmal vor der Arbeitsstelle ab und dirigierte mich in ein Lokal in der Duncker-straße. Dort wiederholte er sein Ansinnen auf Ausführung des am 29.1.1958 gegebenen Auftrages. Bei dieser Gelegenheit wollte er mir 5, DM-Ost für Fahrtkosten u. dergl. einhändigen. Ich wies das Geld zurück. Nach einigen belanglosen Worten verabschiedete sich „Walter". Da ich nicht gewillt war, im Sinne des sowjetzonalen Staatssicherheitsdienstes tätig zu werden, begab ich mich am 4. 2.1958 nach Westberlin, um hier die Notaufnahme für mich und meine Frau zu beantragen. Ich versichere, daß meine vorstehenden Angaben in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift DOKUMENT 35 B., den 14. Februar 1958 Protokoll Es erscheint die Stenotypistin N. N., derzeitig wohnhaft in B., und erklärt: Am 10.12.1957 erhielt ich per Post die schriftliche Aufforderung, bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder, Bachgasse, am 11.12.1957 vorzusprechen. Im Vorzimmer des Staatsanwaltes wurde ich von ihm empfangen. Er führte mich zu einem anderen Raum im Gebäude, wo ein mir unbekannter Mann saß, der sich in der Folge ohne Gegenwart Dritter mit mir befaßte. Er hielt mir vor, daß ich einen Westberliner Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen in einer Unterhaltssache betraut hatte. Er behauptete, daß besagter Rechtsanwalt ein Agent wäre. Er beschuldigte mich der Zusammenarbeit mit ihm. Nachdem er sich längere Zeit in solchen und ähnlichen Vorwürfen erging, ersuchte er mich, mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammenzuarbeiten. Nur wenn ich dem Ansinnen entspräche, könnte ich unter Beweis stellen, keine Agententätigkeit ausgeübt zu haben. Nach einer Dauer von 4 Stunden glaubte ich, mich dem Drängen des SSD-Angehörigen nicht mehr widersetzen zu können. Mir wurde eine Spitzelverpflichtung unter Einschluß einer Schweigeerklärung diktiert, die ich mit meinem Namen vollziehen mußte. Nach Abgabe dieser Erklärung wurde ich mit der Aufforderung, mich am 8.1.1958 an einem neutralen Ort in Frankfurt/Oder einzufinden, aus der Vernehmung entlassen. An diesem Tage erreichte mich vor dem vereinbarten Zeitpunkt ein Anruf, in dem der SSD-Angehörige seine Verhinderung mitteilte und die Zusammenkunft auf den 17.1.1958 verlegte. Bei dieser Zusammenkunft versuchte der SSD-Mann, mich von der politischen Notwendigkeit seines Ersuchens zu überzeugen. Endlich gab er mir den Auftrag, zu besagtem Rechtsanwalt nach Westberlin zu fahren, mich der Form nach nach dem Fortgange meiner Klageangelegenheit zu erkundigen und dabei zu versuchen, im Warteraum anwesende Klienten aus der Zone zu identifizieren. über den Erfolg meiner Bemühungen hätte ich am 29.1.1958 wieder an neutraler Stelle zu berichten. Ich habe es vorgezogen, mich dem Ansinnen durch die Flucht nach Westberlin zu entziehen. Ich versichere, daß meine vorstehenden Angaben in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift * Zur Verbreiterung des Spitzelapparates werden auch politische Häftlinge herangesogen, denen der SSD Erlaß der restlichen Strafe verspricht. DOKUMENT 36 B., den 12. April 1958 Protokoll Es erscheint die Stenotypistin N. N., derzeitig wohnhaft in B., und erklärt: Ich wurde am 20. Januar 1954 durch den sowjetzonalen Staatssicherheitsdienst verhaftet. Man beschuldigte mich des Verbrechens nach Artikel 6 der Zonenverfassung 5* 35;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 35 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 35) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 35 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 35)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet, ist gemäß den entsprechenden Regelungen meiner Richtlinie zu verfahren. Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die Gewährleistung des Schutzes und der inneren Sicherheit der DDR. dlpuv Schaltung jeglicher Überraschungen erfordert, die Arbeit der operati einheiten der Abwehr mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu beherrschen. Die sind daher wesentlicher Regulator für die Aufmerksamkeit gegenüber einer Sache und zugleich Motiv, sich mit ihr zu beschäftigen.

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