Unrecht als System 1954-1958, Seite 35

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 35 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 35); ?Institution zusammenzuarbeiten. Ich verschloss mich dem Ersuchen mit dem Bemerken, dass ich aus beruflichen und persoenlichen Gruenden nicht in der geforderten Weise taetig werden koenne. Der SSD-Angehoerige versuchte, mich von der Notwendigkeit seines Ansinnens zu ueberzeugen. Letzten Endes beschied er sich mit der Abgabe einer schriftlichen Schweigeverpflichtung. Die Unterredung waehrte 4 Stunden. Zum Ende des Gespraeches deutete der SSD-Angehoerige an, dass er mich in Kuerze wieder aufsuchen wuerde. In der Zeit zwischen dem 11. und 18.1.1958 erschien er zweimal abends vor meiner Arbeitsstelle, wo er mich auf der Strasse abfing. Beide Male ersuchte er mich, ein Glas Bier mit ihm zu trinken. Unter Hinweis auf den Mangel an Zeit verschloss ich mich dem Ersuchen. Beim zweiten Mal wurde ich dann von ihm aufgefordert, am 18.1.1958, 9 Uhr, neuerlich vor der VP-Inspektion Prenzlauer Berg zu erscheinen. Ich wurde, wie beim erstenmal, in das Gebaeude hineingeholt. Nach anfaenglichem allgemeinen Gerede eroeffnete er mir, dass ich etwas Zeit fuer ihn opfern muesse. Er erteilte mir den Auftrag, zu erforschen, ob zwei namentlich genannte, in Westberlin lebende Landsleute noch unter der von ihm angegebenen Adresse wohnhaft seien. Er gab mir dann noch Verhaltungsmassregeln fuer den Fall, dass ich in Westberlin zufaellig von Dritten angesprochen werden wuerde, ueber den Erfolg meiner Erkundungen sollte ich am 29.1.1958 in der VP-Inspektion im selben Zimmer Bericht erstatten. Ich zog es vor, den Auftrag nicht auszufuehren. Am 29.1.1958 erklaerte ich dem SSD-Angehoerigen faelschlicherweise, in Westberlin unter der angegebenen Adresse ein verschlossenes Haus vorgefunden zu haben, so dass mir naehere Ermittlungen nicht moeglich gewesen seien. Trotz des ?Misserfolges? zeigte sich der SSD-Angehoerige nicht enttaeuscht. Alsdann gab er mir neuerlich zwei Adressen von ebenfalls in Westberlin lebenden Rumaenen. Ich sollte wiederum ermitteln, ob die angegebenen Personen noch dort wohnhaft seien. Ueber den Ausgang der Nachforschungen haette ich am 12. 2.1958 Bericht zu erstatten. Ich lehnte die Ausfuehrung des Auftrages ab, weil ich wie ich sagte weder ueber Zeit noch Geld verfuegte. Der SSD-Angehoerige, der sich in der Zwischenzeit als ?Walter? vorgestellt hatte, liess meine Einwaende nicht gelten. Er bot mir 10 DM-West als Spesen an. Unter Hinweis auf das Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs wies ich das Geldangebot zurueck. ?Walter? erklaerte mir, dass ich keine Befuerchtungen in dieser Richtung zu hegen haette. Dennoch nahm ich das Geld nicht an. Dessen ungeachtet ersuchte mich ?Walter?, den gegebenen Auftrag auszufuehren. Am 31.1.1958 fing er mich noch einmal vor der Arbeitsstelle ab und dirigierte mich in ein Lokal in der Duncker-strasse. Dort wiederholte er sein Ansinnen auf Ausfuehrung des am 29.1.1958 gegebenen Auftrages. Bei dieser Gelegenheit wollte er mir 5, DM-Ost fuer Fahrtkosten u. dergl. einhaendigen. Ich wies das Geld zurueck. Nach einigen belanglosen Worten verabschiedete sich ?Walter". Da ich nicht gewillt war, im Sinne des sowjetzonalen Staatssicherheitsdienstes taetig zu werden, begab ich mich am 4. 2.1958 nach Westberlin, um hier die Notaufnahme fuer mich und meine Frau zu beantragen. Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift DOKUMENT 35 B., den 14. Februar 1958 Protokoll Es erscheint die Stenotypistin N. N., derzeitig wohnhaft in B., und erklaert: Am 10.12.1957 erhielt ich per Post die schriftliche Aufforderung, bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder, Bachgasse, am 11.12.1957 vorzusprechen. Im Vorzimmer des Staatsanwaltes wurde ich von ihm empfangen. Er fuehrte mich zu einem anderen Raum im Gebaeude, wo ein mir unbekannter Mann sass, der sich in der Folge ohne Gegenwart Dritter mit mir befasste. Er hielt mir vor, dass ich einen Westberliner Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen in einer Unterhaltssache betraut hatte. Er behauptete, dass besagter Rechtsanwalt ein Agent waere. Er beschuldigte mich der Zusammenarbeit mit ihm. Nachdem er sich laengere Zeit in solchen und aehnlichen Vorwuerfen erging, ersuchte er mich, mit dem Ministerium fuer Staatssicherheit zusammenzuarbeiten. Nur wenn ich dem Ansinnen entspraeche, koennte ich unter Beweis stellen, keine Agententaetigkeit ausgeuebt zu haben. Nach einer Dauer von 4 Stunden glaubte ich, mich dem Draengen des SSD-Angehoerigen nicht mehr widersetzen zu koennen. Mir wurde eine Spitzelverpflichtung unter Einschluss einer Schweigeerklaerung diktiert, die ich mit meinem Namen vollziehen musste. Nach Abgabe dieser Erklaerung wurde ich mit der Aufforderung, mich am 8.1.1958 an einem neutralen Ort in Frankfurt/Oder einzufinden, aus der Vernehmung entlassen. An diesem Tage erreichte mich vor dem vereinbarten Zeitpunkt ein Anruf, in dem der SSD-Angehoerige seine Verhinderung mitteilte und die Zusammenkunft auf den 17.1.1958 verlegte. Bei dieser Zusammenkunft versuchte der SSD-Mann, mich von der politischen Notwendigkeit seines Ersuchens zu ueberzeugen. Endlich gab er mir den Auftrag, zu besagtem Rechtsanwalt nach Westberlin zu fahren, mich der Form nach nach dem Fortgange meiner Klageangelegenheit zu erkundigen und dabei zu versuchen, im Warteraum anwesende Klienten aus der Zone zu identifizieren. ueber den Erfolg meiner Bemuehungen haette ich am 29.1.1958 wieder an neutraler Stelle zu berichten. Ich habe es vorgezogen, mich dem Ansinnen durch die Flucht nach Westberlin zu entziehen. Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift * Zur Verbreiterung des Spitzelapparates werden auch politische Haeftlinge herangesogen, denen der SSD Erlass der restlichen Strafe verspricht. DOKUMENT 36 B., den 12. April 1958 Protokoll Es erscheint die Stenotypistin N. N., derzeitig wohnhaft in B., und erklaert: Ich wurde am 20. Januar 1954 durch den sowjetzonalen Staatssicherheitsdienst verhaftet. Man beschuldigte mich des Verbrechens nach Artikel 6 der Zonenverfassung 5* 35;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 35 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 35) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 35 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 35)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Angesichts des zunehmenden aggressiven, antikommunistischen, antisowjetischen und antisozialistischen Charakters der politisch-ideologischen Diversion macht sich auch der Einsatz wirksamerer rechtlicher Mittel notwendig. Unter diesem Gesichtspunkt erlangen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, Angaben über die Art und Weise sowie den Umfang der Gefahr zu machen oder zur Abwehr von weiteren Folgen beizutragen.

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