Unrecht als System 1954-1958, Seite 28

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 28 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 28); Eine behelfsmäßige Wahlkabine war aufgestellt. Hier lag auch ein Bleistift aus. Trotzdem war das Betreten der Wahlkabine nur erschwert möglich. Der Wähler, der das Wahllokal aufsuchte, bekam zunächst seine beiden Wahlzettel ausgehändigt und wurde an den Listenführer weitergeleitet. Dort wurde sein Name abgehakt und er gleichzeitig aufgefordert, seine Stimmzettel zu falten und in die Wahlurne einzuwerfen. Wer in die Kabine gehen wollte, mußte sich hier erst heraus-lösen und in die Kabine gehen. Nur sehr wenige Wähler haben sich aus den zum Teil in einer Schlange anstehenden Menschen tatsächlich herausgelöst und sind in die Wahlkabine gegangen. Eine Aufforderung, die Wahlkabine zu benutzen oder einen Hinweis darauf, daß dem Wähler nach dem Wahlgesetz dieses Recht zusteht, ist niemals ausgesprochen worden. Bei der Stimmauszählung wurden durchkreuzte Stimmzettel als ungültig gewertet; die wenigen Stimmzettel, auf denen ein „Nein“ vermerkt war, wurden richtig als Gegenstimmen gezählt. Ich mache noch darauf aufmerksam, daß zugleich die für den betreffenden Wahlkreis festgelegten Kandidaten für den Kreistag und die Kandidaten für die Gemeindevertretung gewählt wurden. Für jede dieser Vertretungen waren andersfarbige Stimmzettel vorgesehen. In den Sonderwahllokalen wurden jedoch zwei gleichfarbige Zettel ausgegeben. Hier waren auch zwei Wahlurnen vorhanden, während bei uns nur eine Wahlurne für beide Vertretungen aufgestellt war. Aus dem Sonderwahllokal weiß ich, daß es Schwierigkeiten gab, weil der Wahlvorsteher mehrfach die zusammengefalteten Wahlzettel aufmachen wollte, um angeblich festzustellen, in welche Wahlurne sie gehörten. Die vorstehenden Angaben entsprechen den Tatsachen. Auf Verlangen bin ich bereit, die Angaben an Eides Statt zu versichern. v. g. u. gez. Unterschrift gez. Unterschrift DOKUMENT 27 Berlin, den 24. 6.1957 Es erscheint Herr N. N. und gibt folgendes an: Ich bin bei der Durchführung der Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen am 23. Juni 1957 als Beisitzer im Vorstand eines Stimmbezirkes tätig gewesen. In dieser Eigenschaft habe ich den Ablauf der Wahlhandlung und die Stimmenauszählung miterlebt. Aus meiner Erfahrung aus dieser Tätigkeit erkläre ich folgendes zu Protokoll: Bei der Stimmenauszählung wurden nicht alle Stimmzettel, die durchgekreuzt, durchgestrichen oder sonst im verneinenden Sinne gekennzeichnet waren, als ungültige bzw. als Gegenstimmen gewertet. Wenn die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes solche Stimmzettel als ungültig eingruppieren wollten, widersprach der Wahlvorsteher. Im Wahlvorstand überwogen die Mitglieder der SED, so daß jeder gewünschte Beschluß des Wahlvorstandes gefaßt werden konte. Zusammengefaßt kann ich sagen, daß auf Weisung des Wahlvorstandes die Stimmzettel, die an sich ungültig gewesen wären, wie folgt gewertet werden mußten: a) ein durchgekreuzter Stimmzettel, der nicht voll den Namen jedes aufgeführten Kandidaten erfaßte, sondern etwa unten den Namen eines Nachfolgekandidaten unberührt ließ, mußte als gültig und zustimmend angesehen werden. b) Stimmzettel, auf denen der Name jedes einzelnen Kandidaten durchgestrichen war, mußten ebenfalls als gültig und zustimmend gezählt werden, wenn in der Eile der Name eines Kandidaten offen blieb bzw. der Name eines Kandidaten nicht durchgestrichen, sondern versehentlich unterstrichen war. Nicht in meinem Wahllokal, aber von vertrauenswürdiger Seite berichtet, weiß ich, daß auch Angehörige, die mit dem Personalausweis weiterer Familienmitglieder kamen, für diese die Stimmzettel empfangen und abgeben durften. Die vorstehenden Angaben entsprechen den Tatsachen. Auf Verlangen wäre ich bereit, die Richtigkeit an Eides Statt zu versichern. v. g. u. gez. Unterschrift gez. Unterschrift B. Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Person Spitzelwerbung und Spitzeltätigkeit Ein totalitäres, nicht vom Willen der Bevölkerung getragenes Regime wird stets versuchen, seinen Bestand mit allen ihm zweckmäßig erscheinenden Mitteln zu festigen. So geschieht es auch in der Sowjetzone. Frei von moralischer Selbstbeschränkung mißachten die Machthaber die den Bürgern papiermäßig zugesicherten Grundrechte. In krassem Widerspruch zu elementaren Begriffen rechtsstaatlicher Ordnung wird der Bevölkerung das Recht auf individuelle Gestaltung des Eigenlebens und auf Äußerung einer eigenen Meinung in jeglicher Form entzogen, um oppositionelle Regungen zu unterbinden. Dazu bedarf es eines umfassenden geheimen Überwachungsapparates. Käufliche Zuträger allein reichen bei weitem nicht aus. Daher werden Menschen gegen ihren Willen unter Anwendung von List und Drohung zu Spitzeldiensten genötigt. Das Ministerium für Staatssicherheit im folgenden SSD genannt hatte sich nach dem sowjetischen Vorbild des MGB bzw. MWD unter seinem Leiter Zaisser zunächst einen Apparat von etwa 50 000 Spitzeln aufgebaut. Nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 wurde dieser unter dem neuen Chef Wollweber verdoppelt. Unter ihm begann jedoch insoweit eine grundlegende Änderung des Spitzelsystems, als eine Aufgabenteilung erfolgte. Neben dem SSD hatten die sogenannten Abschnittsbevollmächtigten und die Kriminalabteilungen der „Volkspolizei“ bei den Bezirksverwaltungen und Kreisämtern (BDVP und VPKA) eigene Zuträgerapparate aufzubauen. Ziel der Aufgabenteilung ist nicht nur eine Perfektion der Überwachung der Zonenbevölkerung, sondern auch gesteigerte Agententätigkeit des SSD in der westlichen Welt. Es bleibt abzuwarten, ob der Staatssicherheitsdienst unter dem Nachfolger Woll-bers, Mielke, die herkömmliche Art der Werbung von Militär- und Werkspionen beibehält. Bis heute sind keine wesentlichen Veränderungen festzustellen. 28;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 28 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 28) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 28 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 28)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende politisch-operative Probleme bei der Verdachtsprüfung und der Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit -;: - haftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Linie konnte der Untersuchungsabteilung wesentliche Hilfe und Unterstützung zur Aufklärung der Täterpersönlichkeit, seiner Motive, des Charakters sowie seiner Einstellung gegeben werden.

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