Unrecht als System 1954-1958, Seite 27

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 27 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 27); ?DOKUMENT 24 DOKUMENT 25 Berlin, den 25. Juni 1957 Es erscheint Herr N. N. und gibt folgendes an: Ich bin bei der Wahl zu den oertlichen Volksvertretungen am 23. Juni 1957 als Beisitzer in einem Wahlbezirksvorstand eingesetzt gewesen. Aus meiner Taetigkeit bin ich in der Lage, folgende Einzelheiten anzugeben: In dem Wahllokal, in dem ich eingesetzt war, waren zwei Wahlkabinen aufgestellt. Bleistifte durften jedoch nicht ausgelegt werden. Um die Wahlkabinen zu erreichen, musste man an allen Tischen und an der Urne Vorbeigehen. Jeder, der die Wahlkabine benutzen wollte, fiel besonders auf. Die Waehler, die das Wahllokal betraten, mussten zunaechst an einem Tisch ihre Benachrichtigungskarte und ihren Personalausweis vorlegen. Dann bekamen sie die beiden Stimmzettel und wurden zum Abhaken der Liste weitergeleitet. Die Tische waren im Rechteck aufgestellt. Am Ende befand sich die Wahlurne. Die Wahlkabinen standen ein Stueck hinter der Urne. Die Waehler, die die Kabinen aufsuchen wollten, mussten hinter die Urne gehen. Eine Anzahl von Wahlberechtigten hat trotzdem versucht, in die Kabine zu gehen. Vor der Wahlkabine stand jedoch ein Mitglied des Wahlausschusses und sprach jeden Waehler an, der die Kabine aufsuchen wollte. Er erklaerte diesen Waehlern, dass sic, wenn sie fuer die Liste der Nationalen Front seien, den Stimmzettel auch immittelbar einstecken koennten. Nur wer etwas veraendern wollte, sollte die Kabine aufsuchen. Zum Teil sind die Waehler daraufhin wieder unmittelbar an die Urne zurueckgegangen und haben die Zettel eingeworfen. Bis 20.00 Uhr wurde die Abstimmung fortgesetzt. Bereits mittags wurde ein starker Schleppdienst eingerichtet. Ausserdem sind viele Waehler, die bis mittags nicht gekommen waren, mit fliegenden Wahlurnen aufgesucht worden. Nach Abschluss der Stimmabgabe wurde ausgezaehlt. Einige Waehler waren zwar zugegen, konnten jedoch nicht einsehen, wie die einzelnen Stimmzettel beurteilt worden sind. Gewertet wurde nach Weisung des Wahlleiters wie folgt: Einfach gross durchgekreuzte Stimmzettel wurden als gueltig und zustimmend gezaehlt, weil sie die oberen und unteren Kandidaten freiliessen. Stimmzettel, die ein-oder mehrmals, und zwar quer oder schraeg durchgestrichen waren, wurden ebenfalls als gueltig und zustimmend gewertet, weil wiederum Kandidaten freigeblieben waren. Nur solche Stimmzettel, auf denen jeder einzelne Kandidat durchgestrichen war oder die verneinende Beschriftungen enthielten, wurden als ungueltig gezaehlt. Blieb jedoch irgendwie ein Kandidat offen, so war der Stimmzettel gueltig und wurde zustimmend gewertet. Von den Waehlern, die doch in die Kabinen gegangen waren, hatten die meisten die Stimmzettel veraendert, durchgestrichen oder durchgekreuzt, um sie ungueltig zu machen. Durch die den Willen der Waehler verfaelschende Wertung dieser Stimmzettel ist ein voellig unzutreffendes Ergebnis selbst dieser Abstimmung verkuendet worden, weil nach dem Wahlgesetz jeder Waehler das Recht hatte, seinen Stimmzettel zu veraendern. Die vorstehenden Angaben entsprechen den Tatsachen. Auf Verlangen bin ich bereit, die Richtigkeit an Eides Statt zu erklaeren. v. g. u. gez. Unterschrift Berlin, den 8. 7.1957 Es erscheint Herr N. N. und gibt folgendes zu Protokoll: Ich war am 23. 6.1957 als Beisitzer im Stimmbezirk taetig. Kurz vor Abschluss der Stimmabgabe wurde der Wahlvorsteher zu einer Besprechung zum Wahlleiter gerufen. Als er zurueckkam, gab er uns bekannt, wie in unserem Stimmbezirk auszuzaehlen sei. Nach der Anweisung des Wahlvorstandes musste wie folgt ausgezaehlt werden: 1. Alle Stimmzettel, die unveraendert abgegeben wurden, galten als gueltig und zustimmend. 2. Ferner mussten als gueltig und zustimmend alle Stimmzettel gezaehlt werden, auf denen einzelne Kandidaten gestrichen waren. Selbst da, wo die meisten Kandidaten gestrichen waren, also nur einzelne Kandidaten oder Nachfolgekandidaten offengeblieben waren, mussten die Stimmzettel als gueltig und zustimmend gewertet werden. Ferner wurden alle Stimmzettel, die durchgekreuzt oder durchgestrichen gewesen sind, als gueltig und zustimmend gewertet, sofern nicht das Kreuz alle aufgefuehrten Kandidaten und Nachfolgekandidaten beruehrte. Auch wurden solche Stimmzettel als gueltig und zustimmend gerechnet, die ein ?Nein? enthielten. 3. Als ?ungueltig" waren nur diejenigen Stimmzettel zu zaehlen, die den Vermerk ?Ungueltig? trugen. 4. Als ?Gegenstimmen? waren diejenigen Stimmzettel zu zaehlen, auf denen entweder die Namen jedes Kandidaten und Nachfolgekandidaten einzeln durchgestrichen waren oder ein Kreuz den Namen jedes einzelnen aufgefuehrten Kandidaten oder Nachfolgekandidaten beruehrte. Nach meinen Beobachtungen sind in unserem Stimmbezirk einige hundert Stimmzettel, die durch Durchstreichungen, durch Durchkreuzungen, ohne jedoch die Namen aller Kandidaten und Nachfolgekandidaten zu beruehren, oder durch Beschriftungen eigentlich haetten als ungueltig gezaehlt werden muessen, als gueltig und zustimmend gewertet worden. Die vorstehenden Angaben entsprechen den Tatsachen. Auf Verlangen bin ich bereit, die Richtigkeit an Eides Statt zu versichern. v. g. u. gez. Unterschrift gez. Unterschrift DOKUMENT 26 Berlin, den 24. 6.1957 Es erscheint Herr N. N und gibt folgendes an: Ich bin bei der Wahl zu den oertlichen Volksvertretungen am 23. 6.1957 als Beisitzer im Vorstand eines Stimmbezirkes taetig gewesen. Ueber den Verlauf der Wahlhandlung kann ich folgendes aussagen: Die Stimmzettel enthielten lediglich die Namen der aufgestellten Kandidaten. Es wurde weiter angegeben, fuer welche Vertretung diese Kandidaten als Abgeordnete bestellt werden sollen. Die Parteizugehoerigkeit der Kandidaten war nicht angegeben. Weiter enthielt der Stimmzettel keinerlei Moeglichkeiten, den Willen der Waehler geltend zu machen. Nicht einmal eine Einzeichnungsmoeglichkeit mit ?Ja" oder ?Nein? war gegeben. 4 27 gez. Unterschrift;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 27 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 27) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 27 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 27)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Beweis-Richtlinie des Obersten Gerichts. ergeben Vertrauliche Verschlußsache - Lehrmaterialien. Die Befragung von verdächtigen Personen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bei jenem Personenkreis, dem Arbeit als isolierter Broterwerb gilt, Elemente freier Selbstbetätigung zu schaffen, und somit persönlichkeitsfördernde Aktivität zu stimulieren.

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