Unrecht als System 1954-1958, Seite 260

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 260 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 260); ?Gebiete kann ich wohl als nicht unbetraechtlich bezeichnen. Allerdings wurde ich im April 1934 unter dem Naziregime gemassregelt, weil ich die Schulkinder davon abhielt, ins Deutsche Jungvolk einzutreten, indem ich sie in einer katholischen Jugendorganisation festhielt. Ab 1954 war ich Lehrer in Luetzow in Mecklenburg. Wegen meiner religioesen Einstellung hatte ich staendige Schwierigkeiten mit der kommunistischen Schulverwaltung. Im Herbst 1956 denunzierten mich der Buergermeister Behrend und der Schulleiter Jonas, ich haette im Unterricht die materialistische Weltanschauung nicht vertreten. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Ich wurde einmal vernommen. Das Verfahren endete damit, dass mir am Heiligabend 1957 ein Kuendigungsschreiben zugestellt wurde, von dem ich eine Fotokopie ueberlasse. Der Vorwurf, ich haette den Kindern nicht einmal die grundlegenden biologischen Kenntnisse richtig vermittelt, beruht darauf, dass ich den Auffassungen der Kinder, die sie aus dem Konfirmandenunterricht mitbrachten, nicht entgegengetreten bin. Beschwerden an die Bezirksverwaltung und das zustaendige Ministerium blieben unbeantwortet. Am 14. Januar 1958 wurde stattdessen durch den zustaendigen Kreisschulrat in der ?Schweriner Volkszeitung? ein wuester Angriff gegen mich gestartet. Ich versichere, dass meine vorstehenden Aussagen in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift DOKUMENT 380 Rat des Kreises Gadebusch Bezirk Schwerin Vorsitzender Herrn N. N. Gadebusch, den 24. Dez. 1957 Luetzow /i. M. Betr.: Ihre fristlose Entlassung Auf Grund des gegen Sie am 27. November 1957 eingeleiteten Disziplinarverfahrens werden Sie mit Wirkung vom 31. Dezember 1957 fristlos aus dem Schuldienst der Deutschen Demokratischen Republik entlassen, da Sie voellig unwissenschaftlich unterrichteten und in Ihrer Unterrichtsarbeit den Kindern nicht einmal die grundlegenden biologischen Kenntnisse richtig vermittelten. Sie haben es versaeumt, die dialektischen Prinzipien anzuwenden, so dass der Leistungsstand der von Ihnen unterrichteten Schueler voellig ungenuegend ist. gez. Hoffmann Vorsitzender des Rates des Kreises Gadebusch DOKUMENT 381 Forderung der Eltern von Luetzow an die Lehrer: Unsere Kinder sozialistisch erziehen Die in der Geschichte unseres Volkes einmalige Foerderung des Schulwesens durch unseren Arbeiter-und-Bauern-Staat ist nahezu sprichwoertlich geworden. Und dass die Schulen unserer Republik unbestreitbare Vorteile gegenueber denen in Westdeutschland aufweisen koennen, nicht nur hinsichtlich ihres Bildungsniveaus, ist eine Tatsache, die selbst fuehrende Paedagogen der Bundesrepublik verschaemt bestaetigen muessen. Gar nicht oft genug koennen wir diese Ueberlegenheit betonen, die unsere Lehrer mit berechtigtem Stolz erfuellt. Aber wie es bei den grossen kuenftigen Aufgaben unseres Staates gar nicht anders sein kann, kommt auch der Schule immer groessere Bedeutung zu. Sie muss die jungen Menschen formen, die das Werk des Sozialismus mitgestalten und vollenden. Wer anders, wenn nicht der Lehrer ist dazu berufen, dieses hohe Erziehungsziel in die Tat umzusetzen. Mit vollem Recht erwartet der Staat von unseren Lehrern, dass sie allseitig gebildete Persoenlichkeiten sind, die eindeutig fuer den Sozialismus Partei ergreifen und nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer gesellschaftlichen Taetigkeit die aktivsten Agitatoren unserer guten Sache sind. Kuerzlich musste sich jedoch eine Elternversammlung in Luetzow, Kreis Gadebusch, mit dem Verhalten des Lehrers auseinandersetzen, der die Schueler staendig unwissenschaftlich unterrichtete und den sozialistischen Erziehungsinhalt unserer Schule bewusst missachtete. Das Ergebnis seines verantwortungslosen Handelns ist, dass die jetzige 2. Klasse in Luetzow zu Beginn des Schuljahres die Buchstaben noch nicht alle kannte und nicht in der Lage war, Laute zu Woertern zusammenzuziehen, und im Rechnen katastrophale Unkenntnis besass. Dadurch wurde sogar das Ziel, die Versetzung aller Schueler, in Frage gestellt. Lehrerbemuehte sich bisher nicht darum, eine Erziehungspersoenlichkeit zu werden, die unseren Anforderungen gerecht wird. Als ihn eines Tages die Schueler im Unterricht fragten: ?Wie kommt es, dass der Saft in die Blaetter der Baeume steigt??, antwortete : ?Das weiss kein Mensch, das hat noch kein Professor ergruendet, das weiss nur Gott.? Aber schon vor mehr als hundert Jahren haben Naturwissenschaftler diese Frage richtig beantwortet. Herr , der eine Lehrerausbildung genossen hat, weiss das ebenfalls; er lehrte es aber nicht, obwohl der Lehrplan der 7. Klasse verlangt, dass die Gesetzmaessigkeit dieses biologischen Prozesses den Schuelern erklaert wird ver- breitet unter den Schuelern Aberglauben, und nahm hier sogar religioese Unterweisungen vor, obwohl bei uns Schule und Kirche laut Verfassung getrennt sind. Alle Schueler, die von Herrn unterrichtet wurden, sind einer dreifachen Belastung ausgesetzt: Sie muessen das Versaeumte nachholen, Aberglauben und Irrlehren aus ihren Koepfen verbannen und noch den Stoff des laufenden Schuljahres schaffen. Die Schueler die Gesetzmaessigkeiten in Natur und Gesellschaft nicht zu lehren, ist im hoechsten Grade verantwortungslos. Eindeutig forderten die Luetzower Eltern in einer Entschliessung, dass die Kinder durch die Lehrer sozialistisch erzogen werden. Da dieser Forderung nicht entsprach und auch in Zukunft nicht entsprechen wollte, musste er inzwischen aus dem Schuldienst entfernt werden. Einem Lehrer, der mit solchen Meinungen behaftet ist wie koennen wir unsere Kinder nicht anvertrauen. hat das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht, indem er durch seinen unwissenschaftlichen Unterricht gegen unsere Verfassung, gegen die Lehrerdienstordnung und gegen die Anweisung zum Schuljahr 1957/58 verstiess. Unsere sozialistische Schule wird niemals dulden, dass Irrlehren und Aberglauben die Koepfe unserer Kinder verwirren. Marohn. Kreisschulrat Quelle: ?Schweriner Volkszeitung?, Ausgabe Gade- busch, vom 14. Januar 1958 260;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 260 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 260) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 260 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 260)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe des Ministers - verantwortlich. Fite die Planung und Vorbereitung der operativen Ausweich- und Reserveausweichführungsstellen sowie der operativen Ausweichführungspunkte in den Bereichen der Bezirksverwaltungen sind die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit in ausreichendem Maße mit qualifizierten operativen Legenden und operativen Kombinationen operativen Spielen gearbeitet wird. Diese müssen geeignet sein, die betreffenden politisch-operativen Aufgaben zu lösen und die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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