Unrecht als System 1954-1958, Seite 260

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 260 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 260); Gebiete kann ich wohl als nicht unbeträchtlich bezeichnen. Allerdings wurde ich im April 1934 unter dem Naziregime gemaßregelt, weil ich die Schulkinder davon abhielt, ins Deutsche Jungvolk einzutreten, indem ich sie in einer katholischen Jugendorganisation festhielt. Ab 1954 war ich Lehrer in Lützow in Mecklenburg. Wegen meiner religiösen Einstellung hatte ich ständige Schwierigkeiten mit der kommunistischen Schulverwaltung. Im Herbst 1956 denunzierten mich der Bürgermeister Behrend und der Schulleiter Jonas, ich hätte im Unterricht die materialistische Weltanschauung nicht vertreten. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Ich wurde einmal vernommen. Das Verfahren endete damit, daß mir am Heiligabend 1957 ein Kündigungsschreiben zugestellt wurde, von dem ich eine Fotokopie überlasse. Der Vorwurf, ich hätte den Kindern nicht einmal die grundlegenden biologischen Kenntnisse richtig vermittelt, beruht darauf, daß ich den Auffassungen der Kinder, die sie aus dem Konfirmandenunterricht mitbrachten, nicht entgegengetreten bin. Beschwerden an die Bezirksverwaltung und das zuständige Ministerium blieben unbeantwortet. Am 14. Januar 1958 wurde stattdessen durch den zuständigen Kreisschulrat in der „Schweriner Volkszeitung“ ein wüster Angriff gegen mich gestartet. Ich versichere, daß meine vorstehenden Aussagen in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift DOKUMENT 380 Rat des Kreises Gadebusch Bezirk Schwerin Vorsitzender Herrn N. N. Gadebusch, den 24. Dez. 1957 Lützow /i. M. Betr.: Ihre fristlose Entlassung Auf Grund des gegen Sie am 27. November 1957 eingeleiteten Disziplinarverfahrens werden Sie mit Wirkung vom 31. Dezember 1957 fristlos aus dem Schuldienst der Deutschen Demokratischen Republik entlassen, da Sie völlig unwissenschaftlich unterrichteten und in Ihrer Unterrichtsarbeit den Kindern nicht einmal die grundlegenden biologischen Kenntnisse richtig vermittelten. Sie haben es versäumt, die dialektischen Prinzipien anzuwenden, so daß der Leistungsstand der von Ihnen unterrichteten Schüler völlig ungenügend ist. gez. Hoffmann Vorsitzender des Rates des Kreises Gadebusch DOKUMENT 381 Forderung der Eltern von Lützow an die Lehrer: Unsere Kinder sozialistisch erziehen Die in der Geschichte unseres Volkes einmalige Förderung des Schulwesens durch unseren Arbeiter-und-Bauern-Staat ist nahezu sprichwörtlich geworden. Und daß die Schulen unserer Republik unbestreitbare Vorteile gegenüber denen in Westdeutschland aufweisen können, nicht nur hinsichtlich ihres Bildungsniveaus, ist eine Tatsache, die selbst führende Pädagogen der Bundesrepublik verschämt bestätigen müssen. Gar nicht oft genug können wir diese Überlegenheit betonen, die unsere Lehrer mit berechtigtem Stolz erfüllt. Aber wie es bei den großen künftigen Aufgaben unseres Staates gar nicht anders sein kann, kommt auch der Schule immer größere Bedeutung zu. Sie muß die jungen Menschen formen, die das Werk des Sozialismus mitgestalten und vollenden. Wer anders, wenn nicht der Lehrer ist dazu berufen, dieses hohe Erziehungsziel in die Tat umzusetzen. Mit vollem Recht erwartet der Staat von unseren Lehrern, daß sie allseitig gebildete Persönlichkeiten sind, die eindeutig für den Sozialismus Partei ergreifen und nicht nur in der Schule, sondern auch in ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit die aktivsten Agitatoren unserer guten Sache sind. Kürzlich mußte sich jedoch eine Elternversammlung in Lützow, Kreis Gadebusch, mit dem Verhalten des Lehrers auseinandersetzen, der die Schüler ständig unwissenschaftlich unterrichtete und den sozialistischen Erziehungsinhalt unserer Schule bewußt mißachtete. Das Ergebnis seines verantwortungslosen Handelns ist, daß die jetzige 2. Klasse in Lützow zu Beginn des Schuljahres die Buchstaben noch nicht alle kannte und nicht in der Lage war, Laute zu Wörtern zusammenzuziehen, und im Rechnen katastrophale Unkenntnis besaß. Dadurch wurde sogar das Ziel, die Versetzung aller Schüler, in Frage gestellt. Lehrerbemühte sich bisher nicht darum, eine Erziehungspersönlichkeit zu werden, die unseren Anforderungen gerecht wird. Als ihn eines Tages die Schüler im Unterricht fragten: „Wie kommt es, daß der Saft in die Blätter der Bäume steigt?“, antwortete : „Das weiß kein Mensch, das hat noch kein Professor ergründet, das weiß nur Gott.“ Aber schon vor mehr als hundert Jahren haben Naturwissenschaftler diese Frage richtig beantwortet. Herr , der eine Lehrerausbildung genossen hat, weiß das ebenfalls; er lehrte es aber nicht, obwohl der Lehrplan der 7. Klasse verlangt, daß die Gesetzmäßigkeit dieses biologischen Prozesses den Schülern erklärt wird ver- breitet unter den Schülern Aberglauben, und nahm hier sogar religiöse Unterweisungen vor, obwohl bei uns Schule und Kirche laut Verfassung getrennt sind. Alle Schüler, die von Herrn unterrichtet wurden, sind einer dreifachen Belastung ausgesetzt: Sie müssen das Versäumte nachholen, Aberglauben und Irrlehren aus ihren Köpfen verbannen und noch den Stoff des laufenden Schuljahres schaffen. Die Schüler die Gesetzmäßigkeiten in Natur und Gesellschaft nicht zu lehren, ist im höchsten Grade verantwortungslos. Eindeutig forderten die Lützower Eltern in einer Entschließung, daß die Kinder durch die Lehrer sozialistisch erzogen werden. Da dieser Forderung nicht entsprach und auch in Zukunft nicht entsprechen wollte, mußte er inzwischen aus dem Schuldienst entfernt werden. Einem Lehrer, der mit solchen Meinungen behaftet ist wie können wir unsere Kinder nicht anvertrauen. hat das in ihn gesetzte Vertrauen mißbraucht, indem er durch seinen unwissenschaftlichen Unterricht gegen unsere Verfassung, gegen die Lehrerdienstordnung und gegen die Anweisung zum Schuljahr 1957/58 verstieß. Unsere sozialistische Schule wird niemals dulden, daß Irrlehren und Aberglauben die Köpfe unserer Kinder verwirren. Marohn. Kreisschulrat Quelle: „Schweriner Volkszeitung“, Ausgabe Gade- busch, vom 14. Januar 1958 260;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 260 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 260) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 260 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 260)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit beizutragen. V: Hauptinhalt und Maßstab für die Gestaltung der politisch-operativen Arbeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage und im einzelnen vom bereits erreichten Stand der Lösung der Aufgaben auszugehen. Mit der Bestimmung des werden gestellte Aufgaben konkretisiert.

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