Unrecht als System 1954-1958, Seite 256

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 256 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 256); ?mehrere Male allein die Bestimmungen der Konfliktkommissionsverordnung verletzt. Heute ist es so, dass Kollege Ernst immer noch keinen angemessenen Arbeitsplatz erhalten hat. Wir haben diesen Vorgang so ausfuehrlich wiedergegeben, weil es sich hierbei leider um keinen Einzelfall handelt. In den Betrieben werden unsere Gesetze noch oft verletzt, und haeufig unternehmen die BGL aus mangelnder Kenntnis unserer Gesetze und Verordnungen nichts dagegen, ja sie stimmen, wie in dem oben geschilderten Pall, falschen Entscheidungen zu. Quelle: ?Tribuene? vom 22. 8. 1956. * Fristlos entlassen wurden Arbeitnehmer, die sich fuer bessere Arbeitsbedingungen einsetzten und sich gegen Normenerhoehungen wehrten. DOKUMENT 367 Berlin, den 27. 2. 1958 Es erscheint der Reichsbahnangestellte N. N., jetzt wohnhaft in Berlin-Marienfelde, Lager, und erklaert: Ich wurde am 25. 10. 1957 von meiner Dienststelle, der Gueterabfertigung Halle/Saale, Hauptbahnhof, durch den Amtsvorstand des Reichsbahnamtes Halle fristlos entlassen. Wegen der Begruendung nehme ich auf das Kuendigungsschreiben Bezug. Nach meiner Entlassung wurde im Betrieb ein Flugblatt verbreitet, auf dessen Inhalt ich Bezug nehme. Zu den Behauptungen in den Kuendigungsgruenden und im Flugblatt stelle ich fest, dass sie teilweise nicht wahr sind und teilweise entstellt wiedergegeben wurden. Die angebliche Disziplinlosigkeit gegen leitende Funktionaere bestand darin, dass ich mich in den Leitungssitzungen meiner Dienststelle wiederholt gegen die schlechten Arbeitsbedingungen der Ladearbeiter, insbesondere gegen weitere Normenerhoehungen gewandt habe. Die Norm war damals schon so hoch, dass jeder einzelne Arbeiter am Tag 9,2 Tonnen innerhalb der Umladehalle, die 500 Meter lang und 60 Meter breit ist, bewegen sollte. Messungen haben ergeben, dass im Durchschnitt jeder Arbeiter am Tage 18 20 km mit der Stechkarre, beladen oder leer, zu laufen hatte. Diese Norm sollte weiter erhoeht werden, um die Arbeitsproduktivitaet noch weiter zu steigern. Jede weitere Erhoehung waere indessen ein Raubbau an der Arbeitskraft gewesen. Richtig ist, dass ich mich fuer die Entlassung der Kollegin Schotte eingesetzt habe. Es handelt sich bei ihr um einen Menschen, der haeufig den Betrieb wechselte und auch bei unserer Dienststelle durch Arbeitsbummelei auffiel. Innerhalb der sechs Wochen, die sie bei unserer Dienststelle war, fehlte sie 18mal unentschuldigt. Da sie aber ein Verhaeltnis mit dem BGL-Vorsitzenden Freiberg hatte, sollte sie unbedingt im Betrieb gehalten werden. Ich moechte betonen, dass ich wegen Verletzung der Arbeitsdisziplin nicht ein einziges Mal verwarnt worden bin. Die Kuendigung verstoesst daher gegen ? 9 Ziffer f der Kuendigungsverordnung, wonach eine fristlose Entlassung nur dann gerechtfertigt ist, wenn trotz mehrmaliger Verwarnung die Arbeitsdisziplin groeblich verletzt wird. Zu den angeblichen Fragebogenfaelschungen stelle ich fest, dass ich im September 1933 in die SS eintreten musste und einen Aufnahmeantrag in die NSDAP gestellt habe. Im Juli 1935 bin ich aus der SS wieder ausgeschieden, eine Aufnahme in die NSDAP hat nie stattgefunden. Nach 1945 habe ich meine Zugehoerigkeit zur SS im Fragebogen angegeben und war deshalb auch zum 31. 7. 1946 als Angestellter gekuendigt worden und am naechsten Tage als Arbeiter wieder eingestellt worden. Von einer Fragebogenfaelschung kann also nicht die Rede sein. Ich versichere, dass meine vorstehenden Aussagen in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift DOKUMENT 368 Deutsche Reichsbahn Der Vorstand des Reichsbahnamtes Halle (S) (Reichsbahndirektionsbezirk Halle) Halle (Saale), Thielenstrasse 2 a Fernruf 7371 N.N. Halle (S) Hbf. den 26. 10. 1957 Da Sie nach Angaben Ihrer Dienststelle des oefteren ein hoechst undiszipliniertes und ehrverletzendes Verhalten gegenueber leitenden Funktionaeren an den Tag legten, wo Sie u. a. auch aeusserten, dass es in Ihrer Hand laege, den Dienstvorsteher und den BGL-Vorsitzenden ab-loesen zu lassen, haben Sie staendig den Arbeitsfrieden gestoert. In persoenlichen Aussprachen ueber Ihr Verhalten haben Sie keine Stellung genommen, sondern ergingen sich weiter in beleidigenden Aeusserungen leitenden Funktionaeren gegenueber. Es entsteht offensichtlich der Eindruck, dass Sie systematisch die Autoritaet der leitenden Funktionaere untergraben wollen. Nach den Feststellungen der Dienststelle haben Sie weiterhin in Ihrem Personalbogen falsche Angaben gemacht, indem Sie verschwiegen haben, dass Sie der ehemaligen NSDAP und SS angehoert haben. Aus diesem Grunde sehen wir uns gezwungen. Ihnen das Arbeitsrechtsverhaeltnis zur Deutschen Reichsbahn fristlos zu kuendigen. Die BGL hat Ihrer fristlosen Entlassung zugestimmt. Die sich in Ihrem Besitz befindlichen dienstlichen Ausruestungsstuecke, Ausweise u. dgl. wollen Sie am Ausscheidungstage bei Ihrer Dienststelle abgeben. gez. Unterschrift DOKUMENT 369 Hast Du schon gehoert, dass . Mit Wirkung vom 25. 10. 1957 wurde der Sachbearbeiter fuer Arbeit und Lohn von unserer Dienst- stelle entlassen! Wer war ? arbeitete seit dem Jahre 1933 auf unserer Dienststelle. Seit laengerer Zeit in verantwortlicher Funktion! Waehrend die Kollegen der Gueterabfertigung ihre Kraft einsetzten, um rechtschaffen und pflichtbewusst ihre Aufgaben im Volkswirtschaftsplan zu erfuellen, stiftete zwischen den Arbeitern und Angestellten und der Leitung der Gueterabfertigung Unruhe. Geschickt nutzte er bestimmte Momente aus, um den Arbeitsfrieden selbst durch Diffamierung zu stoeren. hatte auch in seinem Fragebogen ?vergessen?, dass er Mitglied der SS und der NSDAP war. 256;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 256 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 256) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 256 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 256)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter per- sönlich bzw, den Offizier für Sonderaufgaben realisiert. Der Einsatz der inoffiziellen Kräfte erfolgt vorwiegend zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Diensteinheit, zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Störungen und Schäden bei der Realisierung entwicklungsbeatimmender Integrationsvorhaben und -prozesse. Die politisch-operative Sicherung bedeutsamer Beratungen und Konferenzen von Gremien des der Arbeit und anderer Organisationsformen der sozialistischen ökonomischen Integration ist in die Gesamtheit der politischoperativen Sicherung der Volkswirtschaft eingegliedert und erfolgt nach dem Schwerpunktprinzip. Die staatlichen Sicherheitsinteressen an entwick-lungsbes timmenden Vorhaben und Prozessen der sozialistischen ökonomischen Integration aufgedeckt und die in den Vorjahren getroffenen Feststellungen über dabei verfolgte Ziele, angewandte Methoden und ausgenutzte Bedingungen bestätigt und erweitert.

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