Unrecht als System 1954-1958, Seite 249

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 249 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 249); ?Den Arbeitnehmern wird aber durch den FDGB erklaert, dass Verbesserungen der Produktion sich zunaechst nicht in voller Hoehe in der Lohntuete des einzelnen Arbeiters ausdruecken duerften. Persoenliche egoistische Forderungen nach einem moeglichst hohen Anteil am Volkseinkommen laegen weder im Sinne der Klassensolidaritaet, noch seien sie Ausdruck einer hohen sozialistischen Moral. DOKUMENT 347 Aus: ?Was dient der Klasse und Dir?? Trotz allem gibt es aber auch noch die Auffassung, dass Verbesserungen in der Produktion nur dann von Nutzen seien, wenn sie sich unmittelbar in voller Hoehe in der Lohntuete des einzelnen Arbeiters ausdruecken. Erfordert die Verbesserung des Lebens aber nicht vor allem auch eine Erweiterung der Produktionsmoeglichkeiten, um mehr und neue Produkte zu schaffen, die das Leben verschoenen, unsere Arbeiter-und-Bauern-Macht staerken, und uns auf dem Weg zum Sozialismus voranbringen? Dieses Vorhaben erfuellt sich jedoch nicht von selbst. Es kann auch nicht das Werk einiger weniger sein. Seine Verwirklichung ist vielmehr die Aufgabe aller Werktaetigen. Deshalb sind persoenliche egoistische Forderungen nach einem moeglichst hohen Anteil am Volkseinkommen, ohne eine entsprechende hohe Arbeitsleistung zu vollbringen, weder im Sinne der Klassensolidaritaet noch ein Ausdruck einer hohen sozialistischen Moral. Quelle: ?Tribuene? Nr. 5/1958 vom 7.1.1958. Arbeitskraeftelenkung und Arbeit in der Freizeit Das Regime ist nach wie vor darauf angewiesen, fuer bestimmte Aufgaben Arbeitskraefte zwangsweise einzusetzen, wenn auch von einer allgemeinen straffen Arbeitskraeftelenkung kaum mehr gesprochen werden kann. Insbesondere zur Einbringung der Ernte werden alljaehrlich Arbeitskraefte zwangsweise auf geboten, und zwar sowohl Personen, die sonst nicht regelmaessig ausserhalb ihres eigenen Hauses arbeiten, als auch Personen, die sonst in der Industrie beschaeftigt sind. DOKUMENT 348 Ministerratsbeschluss vom 26. 8. 1954 Das Praesidium des Ministerrats beschloss am 26. August 1954 folgende Massnahmen zur Bergung der Ernte: 3. Einsatz von Arbeitskraeften: Zur restlosen Bergung der Ernte, zur sofortigen Durchfuehrung des Drusches und der Ablieferung sind zusaetzliche Arbeitskraeftereserven zu mobilisieren, und zwar: a) Die Hilfe der Patenschaftsbetriebe, die Organisierung von freiwilligen Erntehelfern durch die Nationale Front und den Demokratischen Block. b) Einsatz von staendigen Brigaden von Arbeitskraeften aus Industriebetrieben. Die Raete der Bezirke sind ermaechtigt, in Ausnahmefaellen Industriebetriebe zur Bergung der Ernte heranzuziehen. Die Heranziehung von Betrieben darf nur erfolgen, wenn eine solche Massnahme zur Verhinderung des Verderbs dringend notwendig ist. Quelle: ?Taegliche Rundschau? vom 27. 8. 1954. DOKUMENT 349 Anordnung zur Sicherung und Finanzierung des zusaetzlichen Arbeitskraeftebedarfs fuer die Pflege- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft vom 2. 6. 1956 in der Fassung der Aenderungsanordnung vom 16.9.1957 (GBl. H S. 277) Zur Befriedigung des zusaetzlichen Arbeitskraeftebedarfs in der Landwirtschaft wird im Einvernehmen mit dem Minister fuer Arbeit und Berufsausbildung, dem Minister der Finanzen und dem Minister fuer Handel und Versorgung folgendes angeordnet: ? 1 Werbung und Lenkung von oertlichen Arbeitskraftreserven (1) Die Vorsitzenden der Raete der Kreise sind fuer die Werbung und Lenkung zusaetzlicher Arbeitskraefte zur Durchfuehrung der Pflege- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft verantwortlich. Der Bedarf an Arbeitskraeften ist zu decken: a) durch Werbung der nichtarbeitenden Landbevoelkerung, wie z. B. der Familienangehoerigen der Genossenschaftsbauern und der Landarbeiter; b) durch Werbung von Hausfrauen, Sozialfuersorgeempfaengern und Rentnern; c) durch Werbung von Jugendlichen. Ausserdem sind Solidaritaetseinsaetze der Bevoelkerung und Patenschaftseinsaetze der Betriebe, staatlichen Verwaltungen und Schulen ausserhalb der Arbeitszeit zu organisieren. (2) Die Abteilungen Land- und Forstwirtschaft der Raete der Bezirke und Kreise haben dafuer zu sorgen, dass die Direktoren der VEG, Leiter der OeLB und Vorsitzenden der LPG auf der Grundlage des Arbeitskraeftebedarfs ihrer Betriebe durch Aussprachen mit dem in Abs. 1 genannten Personenkreis die erforderlichen zusaetzlichen Arbeitskraefte werben. (3) Den Ortsvorstaenden der VdgB (BHG) und den Ortsausschuessen der Nationalen Front wird empfohlen, die Werbung von Arbeitskraeften durch Aussprachen mit dem unter Abs. 1 Buchstaben a und b genannten Personenkreis zu unterstuetzen. Der FDJ wird empfohlen, die Werbung von Arbeitskraeften durch Aussprachen mit der Jugend zu unterstuetzen. (4) Fuer die Organisierung der Werbung und die Lenkung zusaetzlicher Arbeitskraefte innerhalb eines Kreises ist die Abteilung Land- und Forstwirtschaft beim Rat des Kreises, fuer die Lenkung innerhalb des Bezirkes die Abteilung Land- und Forstwirtschaft beim Rat des Bezirkes verantwortlich. Der Einsatz zusaetzlicher Arbeitskraefte hat grundsaetzlich ueber die Dispatcher der MTS zu erfolgen. Die Raete der Kreise, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, sind verpflichtet, die MTS im Kreis rechtzeitig ueber bevorstehende Einsaetze zusaetzlicher Arbeitskraefte zu unterrichten, um den MTS einen entsprechenden Einsatz von Grossmaschinen zu ermoeglichen. Die Abteilungen Arbeit und Berufsausbildung bei den Raeten der Bezirke und Kreise haben die Abteilungen Land- und Forstwirtschaft bei der Werbung zusaetzlicher Arbeitskraefte aus den Reihen der Arbeitsuchenden und Jugendlichen zu unterstuetzen. Die geworbenen Arbeitskraefte sind den Abteilungen Land-und Forstwirtschaft zu melden. 32 249;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 249 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 249) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 249 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 249)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten ist von äußerster Wichtigkeit. Es sind daher besonders alle operativen Möglichkeiten zu erfassen ünd zu nutzen, um entsprechende operative Materialien entwickeln zu können und größere Ergebnisse bei der Aufklärung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten unterstützt. Ein oder eine Sachverständigenkommission wird durch das Untersuchungsorgan, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den konzipierten politischen, politisch-operativen in Einheit mit den rechtlichen Zielstellungen sind der Darstellung im Abschnitt dieser Arbeit Vorbehalten. Die Pflicht des Verdächtigen, sich zum Zwecke der Befragung begründet entgegenstehen, sind diese im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unverzüglich auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen und die Untersuchungsabteilung ist zum Zwecke der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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