Unrecht als System 1954-1958, Seite 245

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 245 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 245); ?ben erfolgt, dient der weiteren aktiven Einbeziehung der Werktaetigen in den Aufbau des Sozialismus und der Verbesserung ihrer unmittelbaren Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Wahlberichtsversammlungen zur Wahl der Vertrauensleute der Abteilungs- und Betriebsgewerkschaftsleitungen waren eine wirksame Vorbereitung fuer den Neuabschluss der Betriebskollektivvertraege. Die Gewerkschaftsleitungen sollen streng darauf achten, dass alle Vorschlaege, Hinweise und Kritiken der Werktaetigen, die in den Wahlbereichsversammlungen zur Verbesserung der Arbeit gemacht wurden, ernsthaft geprueft und, soweit sie nicht sofort zu verwirklichen sind, entsprechend den Moeglichkeiten in die Betriebskollektivvertraege aufgenommen werden. n. Die neuen Betriebskollektivvertraege sollen auf der Grundlage der betrieblichen Aufgaben und der Vorschlaege der Arbeiter einfach, prinzipiell, kurz, fuer jeden Arbeiter verstaendlich und uebersichtlich ausgearbeitet werden. Am zweckmaessigsten sollte der Betriebskollektivvertrag nur noch in vier Abschnitte gegliedert werden: 1. Massnahmen und Auflagen in der Produktion zur Erreichung einer hohen Arbeitsproduktivitaet und Rentabilitaet sowie zur Herstellung hochwertiger Erzeugnisse. Dabei muss der Betriebskollektivvertrag solche Massnahmen enthalten, die bei der Verkuerzung der Arbeitszeit betriebliche Planerfuellung sichern. 2. Betriebliche Bestimmungen ueber die Entlohnung und die Weiterentwicklung des Leistungsprinzips sowie zur Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und Qualifizierung der Werktaetigen. Die Arbeitszeitverkuerzung ist ohne Lohnkuerzung zu gewaehrleisten. 3. Massnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Sozialversicherung, des Feriendienstes und der Arbeiterversorgung. 4. Massnahmen zur Verbesserung der kulturellen Massenarbeit und Organisierung des Massensports. Quelle: ?Tribuene? vom 15. Dezember 1956. DOKUMENT 336 Beschluss der 29. Tagung des Bundesvorstandes des FDGB zum Abschluss der Betriebskollektivvertraege 1958 I. Ueber den Inhalt des Betriebskollektivvertrages 1958 Wie bisher umfassen auch die neuen Betriebskollektivvertraege gegenseitige Verpflichtungen der Betriebsleitungen und der Betriebsgewerkschaftsleitungen im Auftraege des Kollektives der Werktaetigen des Betriebes ueber die Erfuellung und Uebererfuellung des Betriebsplanes, die bessere Verwendung des Lohnfonds nach dem Leistungsprinzip und die weitere Qualifizierung der Werktaetigen, die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Sozialversicherung, den Feriendienst, die Arbeiterversorgung und die Verbesserung der Kulturarbeit und des Sports. Die groesste Bedeutung haben dabei die Verpflichtungen, die die Erfuellung und Uebererfuellung des Betriebsplanes beinhalten, weil die im Aktionsprogramm der SED vorgesehene Entwicklung unserer Volkswirtschaft und die weitere Verbesserung der Lebenslage der Werktaetigen von der gewissenhaften, termingerechten und qualitativ einwandfreien Erfuellung der staatlichen Aufgaben in jedem Betrieb, in jeder Abteilung, in jeder Brigade, an jedem einzelnen Arbeitsplatz abhaengig ist und weil die Erfuellung des Betriebsplanes zugleich die Zufuehrungen zum Betriebspraemienfonds des Betriebes bestimmt. Die gegenseitigen Verpflichtungen in den Betriebskollektivvertraegen beruhen auf der Uebereinstimmung der persoenlichen Interessen jedes Werktaetigen, der kollektiven Interessen der gesamten Belegschaft und der gesamtstaatlichen Interessen aller Werktaetigen. Davon ausgehend muessen die Verpflichtungen gewaehrleisten, dass die volkswirtschaftlichen Schwerpunktaufgaben, wie die Entwicklung der Grundstoffindustrie, vor allem der Kohle-, Energie- und Chemieproduktion, die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion und die Staerkung der sozialistischen Produktionsverhaeltnisse in der Landwirtschaft, die Erfuellung aller Exportverpflichtungen, die Sicherung des Wohnungsbauprogramms und die umfangreiche Entwicklung der Massenbedarfsgueterproduktion, unter Ausnutzung aller in den Betrieben vorhandenen Moeglichkeiten geloest werden. Quelle: Sonderdruck der ?Tribuene?. Lohngestaltung Durch den Juni-Aufstand des Jahres 1953 wurden die sowjetzonalen Machthaber veranlasst, zunaechst in der Frage der Erhoehung der Arbeitsnormen zurueckhaltender zu sein. Die am 28.5.1953 angeordnete generelle Erhoehung der Arbeitsnormen um mindestens zehn Prozent bis zum 30. 6.1953 war rueckgaengig gemacht worden. (Vgl. ?Unrecht als System?, Teil II, Dokumente 281, 282, 283). Die Folge des Normenstopps war, dass die Durchschnittsloehne schneller wuchsen als die Arbeitsproduktivitaet (vgl. ?Unrecht als System?, Teil II, Dokument 286). Es wurde damals die Voraussage gewagt, dass frueher oder spaeter die Normenerhoehung wieder forciert werden wuerde. Die Voraussage hat sich erfuellt. Durch einen Geheimbeschluss des Praesidiums des sowjetzonalen Ministerrates wurde zunaechst der ?Beschluss ueber die Lohnabrechnung nach Aufhebung der Erhoehung der Arbeitsnormen" fuer nicht weiter anwendbar erklaert. DOKUMENT 337 Praesidium des Mimsterrates Anlage 2 zum Protokoll v. 18. 5. 1955 Beschluss 11/4 ueber Massnahmen zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Lohn- und Gehaltsbestimmungen vom 18. 5. 1955 Aenderungen von Lohn- und Gehaltsregelungen nach Inkrafttreten dieses Beschlusses 4. Der ?Beschluss ueber die Lohnabrechnung nach Aufhebung der Erhoehung der Arbeitsnormen? vom 25. 6. 1953 ist durch die weitere Entwicklung unserer Volkswirtschaft ueberholt und daher nicht mehr anzuwenden. 245;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 245 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 245) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 245 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 245)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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