Unrecht als System 1954-1958, Seite 230

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 230 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 230); kratischen Sektors von Groß-Berlin und der Deutschen Demokratischen Republik. Quelle: „Neues Deutschland“ vom 17. Oktober 1957 * Dann begann die Justizmaschine zu arbeiten, überall in der Sowjetzone wurden in zahlreichen Prozessen gegen bis dahin unbestrafte Bürger, die versucht hatten, ihre mühsam erworbenen Ersparnisse zu retten, Freiheitsstrafen von durchschnittlich 6 bis 10 Monaten verhängt. DOKUMENT 305 Aus: „Auf frischer Tat geschnappt“ Gefängnis für Zuträger von Währungsschiebern Das Stadtbezirksgericht Mitte verurteilte das Ehepaar Hans und Ingrid Töpfer aus Sömmerda zu einer Gefängnisstrafe von je sechs Monaten, weil sie unserer Aktion Schiebertod in den Rücken fielen. Das Ehepaar weilte seit letzten Sonnabend in Berlin zu Besuch. Am Sonntag tauschten beide ihr Geld um. Sie warteten bis Mittwoch und fuhren dann mit Banknoten nach West-Berlin, um dort den Schiebern ihr neues Geld bei Einkäufen in die Hände zu spielen. Hans und Ingrid Töpfer versuchten mit Waren, die sie in mehreren Geschäften erworben hatten, in den demokratischen Sektor zurückzuschleichen. Seit Sonntag sind jedoch unsere Kontrollorgane einsatzbereit. Das Ehepaar wurde am U-Bahnhof Ber-nauer Straße gestellt und dem Staatsanwalt übergeben. Die Lagerarbeiterin Ruth Reiferth fuhr am letzten Sonntag mit ihrer Tochter nach West-Berlin. Sie wollte auf dem Bahnhof Gesundbrunnen ihren Ehemann treffen, der vor wenigen Tagen republikflüchtig geworden war. Jener forderte die beiden Frauen auf, sofort in den demokratischen Sektor zurückzufahren und Geld umzutauschen. Noch am gleichen Sonntagnachmittag wechselte die Familie einen Teil der neuen Banknoten am Bahnhof Zoo um. Die Schieber feixten. Die Rei-ferths kauften sich Zigaretten und Eßwaren und besorgten sich ein Nachtquartier in West-Berlin. Der republikflüchtige Mann der Ruth Reiferth behielt 75, DM für sich zurück. Die Ehefrau wollte noch am gleichen Tage die Heimreise antreten. Der nächste Tag war für sie in Heidenau Lohntag. Ruth R. wurde von unseren Kontrollorganen auf dem S-Bahnhof Friedrichstraße überprüft und zur Verantwortung gezogen. Vom Stadtbezirksgericht Mitte wurde sie wegen Verstoßes gegen den innerdeutschen Zahlungsverkehr zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Quelle: „Neues Deutschland“ vom 18. Oktober 1957 DOKUMENT 306 Aus dem Urteil eines Kreisgerichts vom 26. 11. 1957 Die Angeklagte wird wegen Vergehens gegen den innerdeutschen Zahlungsverkehr und gegen die Umtausch-Aktion vom 13. 10. 1957 gemäß §§ 1, 2 und 12 der Anordnung über die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln vom 23. 3. 1949 in Verbindung mit § 9 WStVO und § § 8 Abs. 8, 22 der Verordnung über die Ausgabe neuer Banknoten und die Außerkraftsetzung bisher gültiger Banknoten der Deutschen Notenbank vom 13. 10. 1957 in Verbindung mit § 263 StGB und § 74 StGB zu einer Gesamtstrafe von 8 Monaten Gefängnis und 100, DM Geldstrafe verurteilt. * (Weitere Dokumente über Bestrafung von „Währungsverbrechern" im Teil III dieser Sammlung Dokumente Nr. 236 -2If2). „ Auch nach Abschluß des Währungsumtausches hörten die scharfen Kontrollen nicht auf. Man nahm den Reisenden an den Zonenübergangsstellen nunmehr das neue Ostgeld ab, wenn die mitgeführten Gesamtbeträge 5, bis 25, DM/Ost überschritten. Bewohner der Sowjetzone, die sich auf Reisen außerhalb der Sowjetzone befanden, waren zur Rückreise gezwungen, um ihr auf der Reise mitgeführtes und zu Hause befindliches Geld vor dem Verfall zu retten, denn § 6 der 3. Durchführungsbestimmung vom 19. Oktober 1957 ordnete an: DOKUMENT 307 § 6 Nach dem 26. Oktober 1957 werden Einzahlungen auf Grund von Protokollerklärungen bei Umtauschkassen bzw. Wechselkassen der Deutschen Notenbank durch die Spezialauszahlstellen nicht mehr entgegengenommen. * Nun folgten die Überprüfungen der gutgeschriebenen Beträge. Nach § 8 der Verordnung vom 13. Oktober 1957 waren die über 300, - DM hinausgehenden, in alten Banknoten eingezahlten Beträge einem neu einzurichtenden Namenskonto des Einzahlenden gutgeschrieben icorden. In der Verordnung heißt es: (3) Diese gut geschriebenen Beträge werden dem Kontoinhaber ab 19. Oktober 1957 zur freien Verfügung gestellt, wenn nicht der Verdacht besteht, daß sie spekulativer Herkunft sind. (4) Besteht in Einzelfällen der Verdacht, daß gutgeschriebene Beträge spekulativer Herkunft sind, erfolgt eine Überprüfung durch eine Prüfungskommission. Und im §9: Gut geschriebene Beträge, bei denen die zuständige Prüfungskommission entschieden hat, daß sie spekulativer Herkunft sind, sind auf ein spezielles Konto bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zu überweisen. Die Regierung wird der Volkskammer eine Gesetzesvorlage über die Verwendung dieser Gelder zugunsten des Nationalen Aufbauwerks zuleiten. Ein „Verdacht auf spekulative Herkunft“ genügte also, um den Kontoinhaber hinsichtlich seines Guthabens zu enteignen. Eine Beweisführung war nicht erforderlich und ein Rechtsmittelverfahren nicht gegeben. Auch die Möglichkeit eines Verwaltungsgerichtsverfahrens besteht in der Sowjetzone bis heute nicht, trotz der Bestimmung des Artikels 138 der „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 7. Oktober 1949: Dem Schutz der Bürger gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung dient die Kontrolle durch die Volksvertretungen und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Kautschukbegriff „spekulative Herkunft“ wurde nicht definiert, seine Auslegung wurde den Prüfungskommissionen ohne jede Richtlinie überlassen. So waren der Willkür alle Möglichkeiten gegeben. Die Kommissionen waren überwiegend mit „klassenbewußten“ Parteifunktionären besetzt, die wußten, was von ihnen erwartet wurde. Die durch die Uberprüfungskommissionen nicht freigegebenen und damit enteigneten Guthaben werden auf 300 bis 400 Millionen DM/Ost geschätzt. Nur durch alle diese rechtswidrigen Maßnahmen gelang es den Machthabern in Pankow, das angestrebte Ziel, den Notenumlauf von 5,7 Milliarden DM/Ost auf etwa 4,1 Milliarden DM/Ost herabzusetzen, zu erreichen. Dagegen müssen sie als ewigen Minusposten ihrer Währungsbilanz das nie erlöschende Mißtrauen ihrer Bevölkerung zur Stabilität der Ostmark buchen. * 230;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 230 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 230) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 230 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 230)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermittlungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und zu Vestberlin ist demzufolge vor allem Schutz der an der Staatsgrenze zur zu Vestberlin beginnenden endenden Gebietshoheit der DDR.

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