Unrecht als System 1954-1958, Seite 222

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 222 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 222); Kurze Zeit später erschien ein Beauftragter des Rates des Kreises Referat Steuern, der Angestellte . vom Fahndungsdienst, der wie ich weiß mit dem SSD zusammenarbeitet. Dieser versuchte mich zu überreden, daß ich meinen Betrieb mit Maschinen und Leuten freiwillig zum Kreisbaubetrieb überführen sollte, wogegen er mir zusicherte, daß ich der Leiter des Kreisbaubetriebes werden sollte. Als Erklärung gab er an, mein Betrieb habe sich zum „kapitalistischen Betrieb“ entwickelt, was in der DDR nicht erwünscht sei. Als ich ablehnte, drohte er mit einer gründlichen Prüfung. Die anschließende Betriebsprüfung dauerte einige Tage. Aus Äußerungen des . und seines Kollegen war klar zu ersehen, daß ich ganz erhebliche Beträge nachzahlen mußte. Man hatte Teilberäumungsarbeiten zur Bauaufmachung des Geländes für Straßen- und Hochbauten als berufsfremd versteuert, obgleich in der Berufungsinstanz der alten Sache im Gegensatz dazu ausdrücklich festgestellt worden war, daß solche Arbeiten als handwerkliche Arbeiten anzusehen seien, da sie mit diesen im kausalen Zusammenhang stehen. (Siehe das folgende Dokument.) Nunmehr floh ich nach West-Berlin. Ich tat es, weil ich die hohen Nachzahlungen nicht hätte auf bringen können und weil ich einem schweren Gewissenskonflikt entgehen wollte. Ich wollte mich nicht durch den Druck dieser Steuernachzahlungen dazu zwingen lassen, für den Kommunismus der Zone als Leiter des Kreisbaubetriebes zu arbeiten. Außerdem rechnete ich mit Freiheitsverlust als Folge der Steuernachzahlungen. Daß diese Besorgnis meinerseits durchaus ernstlich war, ergab sich in der Folgezeit, indem nämlich . nach meiner Flucht erklärte, man habe sich mit dem Gedanken meiner Verhaftung getragen. Ich versichere, daß meine vorstehenden Aussagen in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift DOKUMENT 293 Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium der Finanzen Der Minister Berlin, den . Dez. 1957 Entscheidung (Gemäß § 5 der Verordnung über die Rechte der Bürger im Verfahren der Erhebung von Abgaben vom 13. November 1952 GBl. S. 1211.) In der Berufungssache des Herrn . wohnhaft in . wegen Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für 1955 wird wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet zurückgewiesen. Der Rat des Kreises . wird angewiesen, die Veranlagung nach Maßgabe der Begründung zu ändern. Diese Entscheidung ist endgültig, weitere Nachprüfungsmöglichkeiten sind nicht gegeben. Die Gebühren des Verfahrens hat der Berufungsführer zu 100 °/o zu tragen. Gebührenfestsetzung (Gemäß der Verordnung über die staatlichen Verwaltungsgebühren vom 28. Oktober 1955 GBl. I 787/55) Die zu zahlende Gebühr ist binnen 14 Tagen auf das Konto der Abt. Finanzen des Rates des Kreises (Konto-Nummer 1128103) der Stadt (Konto-Nr. 1128104) bei der Deutschen Notenbank zu entrichten. Gegen die Gebührenfestsetzung ist die Beschwerde zulässig. Sie ist innerhalb einer Woche bei der Abt. Finanzen des Rates des Kreises der Stadt einzureichen und zu begründen. Rat des Kreises . ., den 9. Januar 1958 Im Aufträge: gez. Unterschrift Sie sind Diplom-Ingenieur und Baumeister und betreiben in . ein Baugeschäft. In die Handwerksrolle sind Sie mit „Hoch-, Tief- und Straßenbau“ eingetragen. Des weiteren sind Sie als Steinholzlegermeister in die Handwerksrolle eingetragen. Wie die Ermittlungen ergeben, wurden durch Ihren Betrieb im Jahre 1955 im wesentlichen Enttrümmerungsund Abbrucharbeiten durchgeführt. Strittig ist, ob die Besteuerung der aus Abbruchs- und Enttrümmerungsarbeiten erzielten Einkünfte mit der Handwerkssteuer abgegolten ist. Hierzu ist folgendes festzustellen: Einkünfte aus Enttrümmerungs- und Abbrucharbeiten sind generell keine Einkünfte aus handwerklicher Tätigkeit im Sinne der Bestimmungen über die Besteuerung des Handwerks. Nach den baupolizeilichen Bestimmungen sind Gebäudeabrißarbeiten von Betrieben des Baufachs auszuführen. Es kann mithin nicht davon ausgegangen werden, daß Abrißarbeiten für Betriebe des Baufaches völlig branchefremd und nicht üblich seien. Für das Bauhandwerk (Maurerhandwerk) sind sie jedoch als überwiegende Leistung nicht typisch. In den Fällen, in denen Bauhandwerker die Ausführung von Neubauten übernehmen, die die Beseitigung einer auf dem gleichen Grundstück vorhandenen Ruine bedingen, sind die Einkünfte aus Abbrucharbeiten hiernach als mit der Handwerkssteuer abgegolten zu werten. Werden von Bauhandwerkern (Maurern) Abriß-und Enttrümmerungsarbeiten durchgeführt, die nicht im Zusammenhang mit anschließenden Bauausführungen von Neubauten stehen, so sind auch diese Einkünfte aus Enttrümmerungsarbeiten mit der Handwerkssteuer abgegolten, wenn diese Enttrümmerungen neben den eigentlichen typischen Bauleistungen ausgeführt werden und im Rahmen des Betriebes nur untergeordnete Bedeutung haben. Die von Ihnen im Jahre 1955 erzielten Einkünfte entfallen fast ausschließlich auf Einkünfte aus Abriß- und Enttrümmerungsarbeiten. Sie haben diese Arbeiten nicht nur nebenher in geringem Umfange, sondern fast nur noch ausschließlich ausgeführt. Diese Enttrümmerungen stehen auch nicht in Verbindung mit etwa von Ihnen ausgeführten Neubauten, die den Abrißarbeiten unmittelbar folgten. Streitwert DM 45 000, Gebühren . DM 4 050, Auslagen . DM ,20 Summe DM 4 050,20 Anteil des Berufungsführers DM 4 050,20 Gezahlter Gebührenvorschuß . DM Restzahlung DM 4 050,20 222;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 222 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 222) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 222 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 222)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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