Unrecht als System 1954-1958, Seite 217

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 217 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 217); ?DOKUMENT 288 Weitere Massnahmen gegen die Privatwirtschaft Verbot der Beguenstigung privater Unternehmer Jeder Staatsfunktionaer hat Handlungen und Massnahmen zu unterlassen, die sich wirtschaftlich oder menschlich guenstig fuer einen privaten Unternehmer auswirken koennen. Handelt ein Staatsfunktionaer gegen diesen Grundsatz, so muss er mit Strafverfolgung rechnen, wobei die Ursachen und Gruende, die einen solchen Funktionaer zu seinem Handeln veranlassten, unberuecksichtigt bleiben. DOKUMENT 287 Rat der Stadt Dresden Dresden, den 12. 2.1957 Bezirk Dresden An die WEAB Dresden Dresden A 20 Gustav-Adolf-Str. 6 b Betreff: Lieferung von Obst an private Grosshandelsbetriebe Bei Ueberpruefung wurde festgestellt, dass die Fa. K. beim VEAB Sangerhausen am 19. und 24. September 1956 798, kg Birnen und 2,4 to Pflaumen bezogen hat. Die WEAB Halle schreibt uns aufgrund unserer schriftlichen Anfrage, dass der Kollege P. vom VEAB Dresden mit dem Inhaber der Fa. K. persoenlich in Sangerhausen war und die Erklaerung abgab, dass der VEAB Dresden fuer den priv. Grosshaendler zu liefern hat und es ihm nicht moeglich sei, den Verpflichtungen nachzukommen. Aus diesem Grunde wurde der VEAB gebeten, Hilfe zu leisten. Der priv. Grosshaendler hat nach unseren Feststellungen im in/56 von uns keine Zuweisung in Steinobst aus der Erfassung erhalten. Um so unverstaendlicher erscheint uns die Haltung des Kollegen P., der sich im vorstehenden Fall besonders fuer den priv. Grosshandelsbetrieb einsetzte, ohne dass er dazu Veranlassung hatte. Wir vertreten den Standpunkt, dass mit dem Kollegen P. eine ernste Aussprache gefuehrt werden muesste, die zum Ziel hat, kuenftig aehnliche Bemuehungen zu unterlassen. Wir bitten Sie, uns vom Ergebnis dieser Aussprache Bescheid zukommen zu lassen. Mit kollegialem Gruss gez. Weise Referatsleiter Die Folge der Beschwerde war eine Anklage gegen den Angestellten des staatlichen Grosshandels. Anklageschrift des Staatsanwalts des Stadtbezirks Dresden-West vom 21. Januar 1958 W K II W 8/58 1. der Handelsleiter H. 2. der Sachgebietsleiter P. werden angeklagt, jeder fahrlaessig als Angestellter einer Dienststelle der Wirtschaftsverwaltung den Wirtschaftsablauf gestoert zu haben. Die Beschuldigten haben als Angestellte des Grosshandels-Kontors Obst und Gemuese Dresden veranlasst bzw. geduldet, dass der selbstaendige Feinkosthaendler F im Monat Oktober 1957 9,575 Tonnen Aepfel erhielt, obwohl gern. Aufschluesselung durch den Rat der Stadt Dresden Abteilung Handel und Versorgung fuer den gesamten Einzelhandel Dresden Stadt und Land fuer die Monate Oktober und November 1957 10 Tonnen zur Auslieferung gelangten. Durch diese Stoerung ergab sich, dass im Monat Oktober 1957 der private Einzelhandel mit 112 ?/o seines Solls und demgegenueber der staatliche Einzelhandel mit nur rund 50 Vo seines Solls beliefert wurde. Das Ergebnis dieser Handlungen war, dass der private Einzelhaendler weit ueber sein Soll und der staatliche Einzelhandel nur knapp 50 /o seines Solls erhielt. Dadurch musste eine Stoerung im normalen Wirtschaftsablauf eintreten. * Selbst die sonst streng geforderte Beachtung von Rentabilitaetsgrundsaetzen und die Einhaltung strengster Wirtschaftlichkeit bei ?volkseigenen? Unternehmen spielt keine Rolle, wenn es sich darum handelt, private Unternehmen aus dem Wirtschaftsablauf auszuschalten. Ein in dieser Hinsicht bezeichnendes Schreiben des ?volkseigenen" Gluehlampenwerkes Berlin an das zustaendige Fachministerium mit einer Klage darueber, dass der staatliche Grosshandel seinen Bedarf aus Gruenden der Wirtschaftlichkeit in den nahegelegenen Produktionsstaetten privater Unternehmer deckt, offenbart die uebertriebene Furcht der staatlichen Wirtschaft vor der privatwirtschaftlichen Konkurrenz. Solche Klagen haben in jedem Fall Erfolg, weil es sich um den politischen Klassengegner handelt. DOKUMENT 289 VEB Gluehlampenwerk Berlin an Ministerium fuer Allgemeinen Maschinenbau HV RFT Abteilung Absatz Berlin W 1, Leipziger Str. 5-7 Betrifft: Absatzschwierigkeiten in Kleinlampen Unter diesem Betreff korrespondieren wir seit laengerer Zeit mit der Zentralen Leitung des Grosshandelskontors fuer Technik. Wir wissen positiv, dass etliche Niederlassungen des Grosshandelskontors fuer Technik betraechtliche Bestaende der Privatindustrie in solchen Zwerglampen haben, indessen unsere planmaessige Produktion bei weitem nicht ausgelastet ist. Mit Schrei- 28 217;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 217 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 217) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 217 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 217)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Weisungen und Befehle Staatssicherheit und Beachtung der Ordnungen, und Instruktionen des zu erfolgen. Der Leiter- der Abteilung der dabei die Einhaltung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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