Unrecht als System 1954-1958, Seite 21

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 21 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 21); Verletzung der Grundrechte DOKUMENT 13 A. Verhinderung freier Wahlen Die Grundrechte sind subjektive öffentliche Rechte des Staatsbürgers und verpflichten die Staatsgewalt, den Freiheitsbereich des einzelnen zu achten. Soweit bestimmte Grundrechte ihrem Wesen nach nicht überhaupt jeder Einschränkung entzogen sind, bestehen Eingriffsmöglichkeiten nur auf Grund eines allgemein geltenden Gesetzes, wobei jedoch der Kern dieser Rechte nicht angetastet werden darf. Innerhalb der Grenzen, die sich aus der Gewährleistung der Grundrechte für alle Staatsbürger, aus dem Sittengesetz und der Aufrechterhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung ergeben, hat der einzelne also den Rechtsanspruch, vor solchen Eingriffen geschützt zu werden, die den Inhalt eines Grundrechtes verletzen. Es widerspricht aber dem Wesen der Grundrechte und hebt sie von vornherein auf, wenn dem Staatsbürger unter Mißachtung seines Willens nur die Möglichkeit zugestanden wird, die ihm in der Verfassung zugesicherten Rechte im Interesse der den Staat beherrschenden Partei auszuüben. Einheitsliste zur Kontrolle von Wahlvorschlägen und Ausschaltung der Opposition Die Verfassung der Sowjetzone bestimmt in ihrem Art. 51, Abs. 1, daß die Abgeordneten der Volkskammer in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen sind. Nach Art. 10 soll sich auch das Wahlrecht und Wahlverfahren für die örtlichen Volksvertretungen nach diesen Grundsätzen richten. Damit ist deutlich gesagt, daß nach der geltendenVerfassung den Bürgern der Sowjetzone in einer Listenwahl die Möglichkeit gegeben sein muß, die Abgeordneten für alle Volksvertretungen auszuwählen. Wenn diese unmißverständlichen Bestimmungen verletzt werden und der Wähler keine Möglichkeit hat, eine echte Auswahl zu treffen, kann von einer Wahl nicht gesprochen werden. Bei den „Wahlen“ am ZS. Juni 1957 in der Soivjetzone und in Ost-Berlin zu den örtlichen Volksvertretungen war es den Wählern nicht möglich, ihren Willen durch eine Auswahl geltend zu machen. Nicht einmal die Möglichkeit wurde zugestanden, den auf gestellten Einheitslisten zuzustimmen oder diese abzulehnen. In den Wahlgesetzen für die Sowjetzone vom S. April 1957 (GBl. I, Seite ZZ1) und für Ost-Berlin vom 11. April 1957 (VOBl.I, Seite ZS3) war im Gegensatz zu allen früheren Wahlgesetzen sogar erstmalig darauf verzichtet worden, die verfassungsmäßig vorgeschriebenen Grundsätze des Verhältniswahlrechts überhaupt zu erwähnen. Schon daraus ergab sich, daß nicht beabsichtigt wurde, eine echte Wahl zuzulassen. Dagegen ist irn Paragraphen 1, Abs. 1, des Wahlgesetzes verankert worden, daß sich die einzelnen Volksvertretungen in ihrer Arbeit „auf die Nationale Front des demokratischen Deutschlands zu stützen haben". Auch diese Bestimmung steht im Widerspruch zur Verfassung, die ausdrücklich vorschreibt, daß die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes seien, die nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden sind. Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 (GBl. S 4) Artikel 51 Die Volkskammer besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. Artikel 140 Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben Vertretungen, die nach demokratischen Grundsätzen gebildet werden. Zu ihrer Unterstützung werden Ausschüsse gebildet, in denen Vertreter der demokratischen Parteien und Organisationen verantwortlich mitarbeiten. Wahlrecht und Wahlverfahren richten sich nach den für die Wahl zur Volkskammer und zu den Landtagen geltenden Bestimmungen. Jedoch kann durch Landesgesetz die Wahlberechtigung von der Dauer des Aufenthalts in der Gemeinde bis zu einem halben Jahr abhängig gemacht werden. DOKUMENT 14 Gesetz über die Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik Vom 3. April 1957 (GBl. I Nr. 27/1957, Seite 221) §1 Wahlgrundsätze 1. In der Deutschen Demokratischen Republik wird der Wille des Volkes durch die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählten Volksvertretungen und deren Organe verwirklicht. Durch die Wahl zu den örtlichen Volksvertretungen entsendet die Bevölkerung in der Deutschen Demokratischen Republik ihre besten Vertreter als Abgeordnete in die Bezirkstage, Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen, Gemeindevertretungen. Die Volksvertretungen sind in ihrem Zuständigkeitsbereich die obersten Organe der Staatsmacht und leiten gemäß dem „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. Januar 1957 den gesamten politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie stützen sich in ihrer Arbeit auf die Nationale Front des demokratischen Deutschlands, in der die demokratischen Parteien und Massenorganisationen sowie alle demokratischen Kräfte Zusammenarbeiten. 2. Die Abgeordneten für die Bezirkstage, Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt. 3. Die Festsetzung des Wahltermins erfolgt durch den Ministerrat. 21;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 21 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 21) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 21 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 21)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen Gewaltentwicklungen betrachtet werden, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Gewaltbezuges nachweisbar ist. Die Suche nach Merkmalen der Entstehung und Entwicklung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet und ist auch in allen anderen Bezirksverwaltungen Verwaltungen konsequent durchzusetzen. In diesem Zusammenhang einige weitere Bemerkungen zur Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zur rechtzeitigen Aufdeckung der durch imperialistische Geheimdienste und anderen feindlichen, insbesondere terroristischen und anderer extremistischer Zentren, Organisationen, Gruppen und Kräfte gegen die und andere sozialistische Staaten. wird zum Nachteil der Interessen der für eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder für ausländische Organisationen sowie deren Helfer geheimzuhaltende Nachrichten und Gegenstände zur Verwendung für weitergehende, vielfältige subversive Machenschaften, aber auch für anderweitige, beispielsweise ökonomische Interessen der Konzerne sammeln, verraten oder ausliefern.

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