Unrecht als System 1954-1958, Seite 21

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 21 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 21); ?Verletzung der Grundrechte DOKUMENT 13 A. Verhinderung freier Wahlen Die Grundrechte sind subjektive oeffentliche Rechte des Staatsbuergers und verpflichten die Staatsgewalt, den Freiheitsbereich des einzelnen zu achten. Soweit bestimmte Grundrechte ihrem Wesen nach nicht ueberhaupt jeder Einschraenkung entzogen sind, bestehen Eingriffsmoeglichkeiten nur auf Grund eines allgemein geltenden Gesetzes, wobei jedoch der Kern dieser Rechte nicht angetastet werden darf. Innerhalb der Grenzen, die sich aus der Gewaehrleistung der Grundrechte fuer alle Staatsbuerger, aus dem Sittengesetz und der Aufrechterhaltung der verfassungsmaessigen Ordnung ergeben, hat der einzelne also den Rechtsanspruch, vor solchen Eingriffen geschuetzt zu werden, die den Inhalt eines Grundrechtes verletzen. Es widerspricht aber dem Wesen der Grundrechte und hebt sie von vornherein auf, wenn dem Staatsbuerger unter Missachtung seines Willens nur die Moeglichkeit zugestanden wird, die ihm in der Verfassung zugesicherten Rechte im Interesse der den Staat beherrschenden Partei auszuueben. Einheitsliste zur Kontrolle von Wahlvorschlaegen und Ausschaltung der Opposition Die Verfassung der Sowjetzone bestimmt in ihrem Art. 51, Abs. 1, dass die Abgeordneten der Volkskammer in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsaetzen des Verhaeltniswahlrechts zu waehlen sind. Nach Art. 10 soll sich auch das Wahlrecht und Wahlverfahren fuer die oertlichen Volksvertretungen nach diesen Grundsaetzen richten. Damit ist deutlich gesagt, dass nach der geltendenVerfassung den Buergern der Sowjetzone in einer Listenwahl die Moeglichkeit gegeben sein muss, die Abgeordneten fuer alle Volksvertretungen auszuwaehlen. Wenn diese unmissverstaendlichen Bestimmungen verletzt werden und der Waehler keine Moeglichkeit hat, eine echte Auswahl zu treffen, kann von einer Wahl nicht gesprochen werden. Bei den ?Wahlen? am ZS. Juni 1957 in der Soivjetzone und in Ost-Berlin zu den oertlichen Volksvertretungen war es den Waehlern nicht moeglich, ihren Willen durch eine Auswahl geltend zu machen. Nicht einmal die Moeglichkeit wurde zugestanden, den auf gestellten Einheitslisten zuzustimmen oder diese abzulehnen. In den Wahlgesetzen fuer die Sowjetzone vom S. April 1957 (GBl. I, Seite ZZ1) und fuer Ost-Berlin vom 11. April 1957 (VOBl.I, Seite ZS3) war im Gegensatz zu allen frueheren Wahlgesetzen sogar erstmalig darauf verzichtet worden, die verfassungsmaessig vorgeschriebenen Grundsaetze des Verhaeltniswahlrechts ueberhaupt zu erwaehnen. Schon daraus ergab sich, dass nicht beabsichtigt wurde, eine echte Wahl zuzulassen. Dagegen ist irn Paragraphen 1, Abs. 1, des Wahlgesetzes verankert worden, dass sich die einzelnen Volksvertretungen in ihrer Arbeit ?auf die Nationale Front des demokratischen Deutschlands zu stuetzen haben". Auch diese Bestimmung steht im Widerspruch zur Verfassung, die ausdruecklich vorschreibt, dass die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes seien, die nur ihrem Gewissen unterworfen und an Auftraege nicht gebunden sind. Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 (GBl. S 4) Artikel 51 Die Volkskammer besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsaetzen des Verhaeltniswahlrechts auf die Dauer von vier Jahren gewaehlt. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Auftraege nicht gebunden. Artikel 140 Die Gemeinden und Gemeindeverbaende haben Vertretungen, die nach demokratischen Grundsaetzen gebildet werden. Zu ihrer Unterstuetzung werden Ausschuesse gebildet, in denen Vertreter der demokratischen Parteien und Organisationen verantwortlich mitarbeiten. Wahlrecht und Wahlverfahren richten sich nach den fuer die Wahl zur Volkskammer und zu den Landtagen geltenden Bestimmungen. Jedoch kann durch Landesgesetz die Wahlberechtigung von der Dauer des Aufenthalts in der Gemeinde bis zu einem halben Jahr abhaengig gemacht werden. DOKUMENT 14 Gesetz ueber die Wahlen zu den oertlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik Vom 3. April 1957 (GBl. I Nr. 27/1957, Seite 221) ?1 Wahlgrundsaetze 1. In der Deutschen Demokratischen Republik wird der Wille des Volkes durch die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewaehlten Volksvertretungen und deren Organe verwirklicht. Durch die Wahl zu den oertlichen Volksvertretungen entsendet die Bevoelkerung in der Deutschen Demokratischen Republik ihre besten Vertreter als Abgeordnete in die Bezirkstage, Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen, Gemeindevertretungen. Die Volksvertretungen sind in ihrem Zustaendigkeitsbereich die obersten Organe der Staatsmacht und leiten gemaess dem ?Gesetz ueber die oertlichen Organe der Staatsmacht? vom 17. Januar 1957 den gesamten politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Sozialismus in ihrem Zustaendigkeitsbereich. Sie stuetzen sich in ihrer Arbeit auf die Nationale Front des demokratischen Deutschlands, in der die demokratischen Parteien und Massenorganisationen sowie alle demokratischen Kraefte Zusammenarbeiten. 2. Die Abgeordneten fuer die Bezirkstage, Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen werden auf die Dauer von vier Jahren gewaehlt. 3. Die Festsetzung des Wahltermins erfolgt durch den Ministerrat. 21;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 21 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 21) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 21 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 21)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Jeweils zu behandelnde Thematik auf das engste mit den praktischen Problemen, Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem eigenen Verantwortungsbereich verbunden und konkrete positive und negative Beispiele unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu beraten, die notwendigen operativ-taktischen Dokumente zu erarbeiten und die Organisation des Zusammenwirkens und des Informationsaustausches zu überprüfen.

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