Unrecht als System 1954-1958, Seite 204

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 204 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 204); § 10 (1) Der Komplementär hat die Bilanz nebst Gewinn-und Verlustrechnung für den 31. Dez. jeden Jahres aufzustellen und spätestens bis Ende Februar des folgenden Jahres dem Kommanditisten vorzulegen. (2) Die Bilanz ist von einem Wirtschaftsprüfer zu bestätigen. (3) Die Auswahl des Wirtschaftsprüfers erfolgt im Einvernehmen aller Gesellschafter anläßlich der jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlung. § 11 (1) Der Gewinn wird nach dem Verhältnis der Einlagen zueinander verteilt. Ein etwaiger Verlust ist im gleichen Verhältnis zu tragen. (2) Das Stehenlassen der Gewinne führt nicht zu einer Veränderung der Gewinnverteilungsquoten. § 12 (1) Entnahmen der Gesellschafter sind nur in Höhe des erwirtschafteten Gewinns und unter der Voraussetzung, daß das Kapitalkonto nicht unter den Betrag der Einlage sinkt, zulässig. (2) Vorabentnahmen auf den zu erwartenden Gewinn können zur Zahlung der mit dem Betrieb zusammenhängenden persönlichen Steuern erfolgen. Darüber hinausgehende Vorabentnahmen bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter. § 13 (1) Der geschäftsführende, persönlich haftende Gesellschafter erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Vergütung von DM Die Vergütung ist als Betriebsausgabe zu behandeln. (2) Der Anspruch auf die Vergütung besteht auch bei Verlust. § 14 Bankkonten der Gesellschaft werden ausschließlich bei der Deutschen Notenbank unterhalten. § 15 Einmal jährlich, nach Aufstellung der Bilanz, ist eine Gesellschafterversammlung durchzuführen. Darüber hinaus ist auf Wunsch eines Gesellschafters jederzeit eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. § 16 (1) Zur Änderung des Vertrages ist ein einstimmiger Beschluß aller Gesellschafter erforderlich. (2) Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. § 17 Kündigt ein Gesellschafter oder wird über das Vermögen eines Gesellschafters das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder kündigt ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, so wird dadurch die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern der betreffende Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus bzw. ist der andere zur Weiterführung des Unternehmens berechtigt. Im übrigen gelten für die Kündigung die gesetzlichen Bestimmungen. * Wie wenig die privaten Betriebe selbst von dieser kapitalmäßigen Beteiligung des Staates halten, geht schon aus der geringen Zahl abgeschlossener Verträge hervor. Trotz des großen Propaganda-Aufwandes der SED, die privaten Unternehmer zum Abschluß derartiger Verträge zu bewegen, erreichte die Zahl der Vertragsabschlüsse bis Ende 1957 nur 814 von insgesamt etwa lt50 000 privaten Unternehmen. Politische Motive als Hintergrund der Verstaatlichungs-Maßnahmen Wie aus den zahlreichen Publikationen der Sowjetzonenregierung über das Thema Staatliche Kapitalbeteiligung an privaten Unternehmen und aus zahlreichen Beden führender Staatsfunktionäre hervorgeht, tritt mit dem Abschluß eines solchen Gesellschaftsvertrages eine grundlegende Änderung der Stellung des Unternehmers zum Betrieb, zum Eigentum ein. Abgesehen davon, daß der Unternehmer im Rahmen eines solchen Vertrages persönlich haftender Gesellschafter und Angestellter des Unternehmens wird, fällt ihm gleichzeitig eine bedeutsame politische Aufgabe zu, und diese politische Seite des Vertragsverhältnisses scheint für die SED-Regierung das wichtigste überhaupt zu sein. Wie die Zonenregierung im Rahmen der staatlichen Kapitalbeteiligung die Stellung des Unternehmers sieht, zeigt Ulbricht in seiner Rede auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 klar und deutlich auf: DOKUMENT 266 Mit der Aufnahme einer staatlichen Beteiligung ändert sich die Position dieser Unternehmen in unserer Gesellschaft. Sie gehen einen entscheidenden Schritt vorwärts. Wohl sind sie nach wie vor Besitzer von Produktionsmitteln, aber sie teilen diesen Besitz jetzt mit dem Staat der Arbeiter und Bauern. Ihre Tätigkeit ist nicht mehr nur auf die Wahrung ihrer persönlichen Interessen und Vorteile gerichtet, sondern ihre Funktion als Leiter eines Betriebes mit staatlicher Beteiligung dient bereits den Interessen aller Werktätigen der DDR Das Verhältnis der Arbeiter zu dem Unternehmer wird ebenfalls ein anderes. Die Arbeiter sind nunmehr direkt interessiert an der Verbesserung der Produktion und an der Rentabilität des Unternehmens Quelle: Protokoll der 3. Parteikonferenz der SED. * Die offizielle Meinung der SED über eine staatliche Kapitalbeteiligung und deren Zielsetzung ergibt sich aus den folgenden Dokumenten. DOKUMENT 267 Aus: „Die privatkapitalistische Industrie und die ökonomische Politik der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ von Werner Mussler Die Entwicklung der privatkapitalistischen Industrie im zweiten Fünfjahrplan ist in engem Zusammenhang mit der politischen und ökonomischen Aufgabenstellung dieses Planes zu betrachten. Im Vordergrund steht die weitere Stärkung des sozialistischen Sektors der Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik als der ökonomischen Basis der Arbeiter-und-Bauern-Macht Die Beteiligung des Staates an den privatkapitalistischen Betrieben leitet eine Umwandlung der sozialökonomischen Stellung dieser Betriebe ein. Das Wesen dieser Umwandlung ist durch den Begriff „halbsozialistischer Charakter“ gekennzeichnet. Hinsichtlich derjenigen Privatbetriebe, die für eine staatliche Beteiligung nicht in Frage kommen müssen Wege 204;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 204 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 204) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 204 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 204)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen.

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