Unrecht als System 1954-1958, Seite 204

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 204 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 204); ?? 10 (1) Der Komplementaer hat die Bilanz nebst Gewinn-und Verlustrechnung fuer den 31. Dez. jeden Jahres aufzustellen und spaetestens bis Ende Februar des folgenden Jahres dem Kommanditisten vorzulegen. (2) Die Bilanz ist von einem Wirtschaftspruefer zu bestaetigen. (3) Die Auswahl des Wirtschaftspruefers erfolgt im Einvernehmen aller Gesellschafter anlaesslich der jaehrlich stattfindenden Gesellschafterversammlung. ? 11 (1) Der Gewinn wird nach dem Verhaeltnis der Einlagen zueinander verteilt. Ein etwaiger Verlust ist im gleichen Verhaeltnis zu tragen. (2) Das Stehenlassen der Gewinne fuehrt nicht zu einer Veraenderung der Gewinnverteilungsquoten. ? 12 (1) Entnahmen der Gesellschafter sind nur in Hoehe des erwirtschafteten Gewinns und unter der Voraussetzung, dass das Kapitalkonto nicht unter den Betrag der Einlage sinkt, zulaessig. (2) Vorabentnahmen auf den zu erwartenden Gewinn koennen zur Zahlung der mit dem Betrieb zusammenhaengenden persoenlichen Steuern erfolgen. Darueber hinausgehende Vorabentnahmen beduerfen der Zustimmung aller Gesellschafter. ? 13 (1) Der geschaeftsfuehrende, persoenlich haftende Gesellschafter erhaelt fuer seine Taetigkeit eine monatliche Verguetung von DM Die Verguetung ist als Betriebsausgabe zu behandeln. (2) Der Anspruch auf die Verguetung besteht auch bei Verlust. ? 14 Bankkonten der Gesellschaft werden ausschliesslich bei der Deutschen Notenbank unterhalten. ? 15 Einmal jaehrlich, nach Aufstellung der Bilanz, ist eine Gesellschafterversammlung durchzufuehren. Darueber hinaus ist auf Wunsch eines Gesellschafters jederzeit eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. ? 16 (1) Zur Aenderung des Vertrages ist ein einstimmiger Beschluss aller Gesellschafter erforderlich. (2) Vertragsaenderungen beduerfen der Schriftform. ? 17 Kuendigt ein Gesellschafter oder wird ueber das Vermoegen eines Gesellschafters das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eroeffnet oder kuendigt ein Privatglaeubiger eines Gesellschafters, so wird dadurch die Gesellschaft nicht aufgeloest, sondern der betreffende Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus bzw. ist der andere zur Weiterfuehrung des Unternehmens berechtigt. Im uebrigen gelten fuer die Kuendigung die gesetzlichen Bestimmungen. * Wie wenig die privaten Betriebe selbst von dieser kapitalmaessigen Beteiligung des Staates halten, geht schon aus der geringen Zahl abgeschlossener Vertraege hervor. Trotz des grossen Propaganda-Aufwandes der SED, die privaten Unternehmer zum Abschluss derartiger Vertraege zu bewegen, erreichte die Zahl der Vertragsabschluesse bis Ende 1957 nur 814 von insgesamt etwa lt50 000 privaten Unternehmen. Politische Motive als Hintergrund der Verstaatlichungs-Massnahmen Wie aus den zahlreichen Publikationen der Sowjetzonenregierung ueber das Thema Staatliche Kapitalbeteiligung an privaten Unternehmen und aus zahlreichen Beden fuehrender Staatsfunktionaere hervorgeht, tritt mit dem Abschluss eines solchen Gesellschaftsvertrages eine grundlegende Aenderung der Stellung des Unternehmers zum Betrieb, zum Eigentum ein. Abgesehen davon, dass der Unternehmer im Rahmen eines solchen Vertrages persoenlich haftender Gesellschafter und Angestellter des Unternehmens wird, faellt ihm gleichzeitig eine bedeutsame politische Aufgabe zu, und diese politische Seite des Vertragsverhaeltnisses scheint fuer die SED-Regierung das wichtigste ueberhaupt zu sein. Wie die Zonenregierung im Rahmen der staatlichen Kapitalbeteiligung die Stellung des Unternehmers sieht, zeigt Ulbricht in seiner Rede auf der 3. Parteikonferenz der SED im Maerz 1956 klar und deutlich auf: DOKUMENT 266 Mit der Aufnahme einer staatlichen Beteiligung aendert sich die Position dieser Unternehmen in unserer Gesellschaft. Sie gehen einen entscheidenden Schritt vorwaerts. Wohl sind sie nach wie vor Besitzer von Produktionsmitteln, aber sie teilen diesen Besitz jetzt mit dem Staat der Arbeiter und Bauern. Ihre Taetigkeit ist nicht mehr nur auf die Wahrung ihrer persoenlichen Interessen und Vorteile gerichtet, sondern ihre Funktion als Leiter eines Betriebes mit staatlicher Beteiligung dient bereits den Interessen aller Werktaetigen der DDR Das Verhaeltnis der Arbeiter zu dem Unternehmer wird ebenfalls ein anderes. Die Arbeiter sind nunmehr direkt interessiert an der Verbesserung der Produktion und an der Rentabilitaet des Unternehmens Quelle: Protokoll der 3. Parteikonferenz der SED. * Die offizielle Meinung der SED ueber eine staatliche Kapitalbeteiligung und deren Zielsetzung ergibt sich aus den folgenden Dokumenten. DOKUMENT 267 Aus: ?Die privatkapitalistische Industrie und die oekonomische Politik der Arbeiter-und-Bauern-Macht? von Werner Mussler Die Entwicklung der privatkapitalistischen Industrie im zweiten Fuenfjahrplan ist in engem Zusammenhang mit der politischen und oekonomischen Aufgabenstellung dieses Planes zu betrachten. Im Vordergrund steht die weitere Staerkung des sozialistischen Sektors der Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik als der oekonomischen Basis der Arbeiter-und-Bauern-Macht Die Beteiligung des Staates an den privatkapitalistischen Betrieben leitet eine Umwandlung der sozialoekonomischen Stellung dieser Betriebe ein. Das Wesen dieser Umwandlung ist durch den Begriff ?halbsozialistischer Charakter? gekennzeichnet. Hinsichtlich derjenigen Privatbetriebe, die fuer eine staatliche Beteiligung nicht in Frage kommen muessen Wege 204;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 204 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 204) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 204 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 204)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage einer exakten Planung ein differenzierter Treffrhythmus festzulegen und zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Treffdisziplin verschiedener weiter zu erhöhen. Solche Erscheinungen, die vom Genossen Minister auf dem Führungsseminar gegebenen kritischen Hinweise unbedingt zu beachten: Vielfach sind die vorhandenen Einschätzungen auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit über einseitig und subjektiv gefärbt.

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