Unrecht als System 1954-1958, Seite 200

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 200 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 200); Der Zeuge wurde hierauf wie folgt vernommen: a) Zur Person: Ich heiße R. W., bin 37 Jahre alt, verh., von Beruf Schuhmacher und wohne in B. b) Zur Sache: Ich war in der Ostzone bei der Volkspolizei und bin daher über die dortigen Verhältnisse genauestens unterrichtet. Kinder, die keinen Vater haben oder über die ein Vormund verfügt, können staatlicherseits den Pflegeeltern, Stiefmüttern oder sonstigen Erziehern zu jeder Zeit weggenommen werden, wenn die Vermutung besteht, daß diese Kinder nicht im Sinne der in der SBZ üblichen Auffassung von „Demokratie“ erzogen werden, d. h., wenn die kommunistenfreundliche Lebensanschauung der Erzieher respektive Pflegeberechtigten zweifelhaft ist. B., den 25. März 1955 v. g. u. gez. R. W. Kreisbeauftragter für das Flüchtlingswesen gez. Unterschrift DOKUMENT 263 Vernehmungsniederschrift Auf Ansuchen des Landratsamtes B. vom 23. März 1955 erscheint Frau H. S., geb. F., ausgewiesen durch Notaufnahmebescheid. Die Zeugin wurde mit dem Gegenstand der Vernehmung vertraut gemacht, zur Wahrheit ermahnt, auf die Strafbestimmungen des § 98 BVFG sowie auf das Recht der Zeugnisverweigerung hingewiesen. Die Zeugin wurde hierauf wie folgt vernommen: a) Zur Person: Ich heiße H. S. geb. F., bin 26 Jahre alt, geschieden. Von Beruf Prüferin bei Telefunken und wohne in B. b) Zur Sache: Ich war in Berlin Angehörige der Volkspolizei und kann bestätigen, daß auf unserer Inspektion (Berlin-Friedrichshain) wiederholt Kinder den Eltern beziehungsweise Pflegeeltern usw., die als Antikommunisten bzw. als politisch nicht zuverlässig angesehen waren, oder die durch mißbilligende Äußerungen über die DDR bekannt wurden, den Erziehungsberechtigten weggenommen und in Heime überführt wurden. B., d. 25. März 1955 v. g. u. gez. H. S. Kreisbeauftragter für das Flüchtlingswesen gez. Unterschrift DOKUMENT 264 Vernehmungsniederschrift Auf Ansuchen des Landratsamtes B. vom 23. März 1955 erscheint: Herr und Frau P., J. und H. geb. U., ausgewiesen durch Personalausweis. Die Zeugen wurden mit dem Gegenstand der Vernehmung vertraut gemacht, zur Wahrheit ermahnt, auf die Strafbestimmungen des § 98 BVFG sowie das Recht der Zeugnisverweigerung hingewiesen. b) Zur Sache: Wir erklären hiermit, daß die Angaben der Frau A. bezgl. Verbringens von Kindern in Heime usw. auf Wahrheit beruhen. Hierzu einen Fall, den wir selbst erlebt haben: Wir wohnten in Stralsund und waren bei den Behörden dafür bekannt, daß wir nicht im Sinne der „DDR“ politisch uns betätigten und auch nicht unsere Kinder dazu anhielten. In einer politischen Versammlung, welche meine Frau im Jahre 1950 besuchte, äußerte sich der Referent den anwesenden Eltern gegenüber, daß der, welcher die Jugend nicht im Sinne der „DDR“ erzieht, den Staat gefährdet und in einem solchen Falle die Eltern kein Recht hätten, ihre Kinder weiterhin zu behalten. Die Kinder werden den Erziehern fortgenommen und in Heime gebracht, wo sie es sehr gut haben und im Sinne der „DDR“ erzogen werden. Weiter sagte der Referent, daß die Jugend dem Staate gehöre und somit der Zukunft. Auf diese Äußerung hin meldete sich meine Frau zu Wort und protestierte mit den Worten „die Kinder gehören uns Eltern und nicht dem Staat, verstehen Sie?“, worauf der Referent meiner Frau erwiderte: „So, so, Frau P., das weitere wird sich finden!“ Darauf, etwa 14 Tage später, holten zwei Vopo- Beamte meine vier Kinder zur Unterbringung in ein Heim ab. Ich stürzte mich auf einen Volkspolizisten und verprügelte ihn. Daraufhin wollte man mich am darauffolgenden Tage in die Irrenanstalt schaffen und mich für nicht normal erklären. Mein 18jähriger Sohn, der sich auch in das Handgemenge mischte, wurde am selben Tage von der Volkspolizei mitgenommen und erhielt ein Jahr Gefängnis. Meine vier Kinder blieben ein Jahr in einem Heim. Nach Auflösung des Heimes . wurden uns Eltern, die wir in der Nähe wohnten, die Kinder vorläufig, und dies wurde ausdrücklich betont, übergeben. In dieser Zeit bin ich, um all den Schikanen der „DDR“ aus dem Wege zu gehen, mit meiner Familie nach dem Westen geflüchtet. Ich und meine Ehefrau bestätigen durch unsere Unterschrift, die volle Wahrheit gesagt zu haben und können diese Angaben jederzeit an Eides Statt erklären. B., d. 25. März 1955 v. g. u. gez. Unterschrift Kreisbeauftragter für das Flüchtlingswesen gez. Unterschriften * Einem solchen Verhalten der sowjetzonalen Behörden stehen die Eltern machtlos gegenüber. Eine gerichtliche Nachprüfung der Sorgerechtsentscheidung ist nach Auflösung der Vormundschaftsgerichte und wegen Fehlens einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Sowjetzone grundsätzlich nicht möglich. Dis Eltern können gegen diese Entscheidung lediglich Beschwerde bei der nächsthöheren Verwaltungsbehörde, nämlich dem Referat Jugendhilfe und Heimerziehung bei der Abteilung Volksbildung des Rates des Bezirkes, erheben. Es ist jedoch bisher kein Fall bekanntgeworden, in dem eine aus politischen Gründen erfolgte Entziehung des Sorgerechts durch die übergeordnete Verwaltungsbehörde nachträglich abgeändert worden wäre. * 200;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 200 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 200) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 200 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 200)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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