Unrecht als System 1954-1958, Seite 194

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 194 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 194); der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen anlegen. Bei einer Inspektion im Kreise Wernigerode wurde festgestellt, daß dem Vorschlag eines konfessionellen Heimes entsprechend ein Vormund für ein Mündel eingesetzt wurde, der eine sozialistische Erziehung des ihm anvertrauten Kindes niemals gewährleisten konnte. Eine vom Kreisreferat eingeholte Beurteilung des Betriebes über den vorgeschlagenen Vormund schildert ihn als einen Menschen, der zwar seiner fachlichen Arbeit zufriedenstellend nachkommt, es jedoch konsequent ablehnt, irgendwelche gesellschaftliche Arbeit zu leisten. Aus der Beurteilung konnte weiter entnommen werden, daß der Vorgeschlagene eine negative Einstellung zur Oder-Neiße-Grenze und überhaupt zur Politik unseres Arbeiter- und Bauern-Staates hat. Das Kreisreferat setzte sich über diese Feststellungen hinweg und verfügte die Bestellung als Vormund. Eine solche Handlungsweise kann nicht mehr mit Gleichgültigkeit oder mangelnder Sorgfalt entschuldigt werden. Hier offenbart sich vielmehr politische Verantwortungslosigkeit. Auf der geichen Ebene liegt folgendes Beispiel: Im Kreis Bitterfeld schlug ein konfessionelles Kinderheim für vier in seiner Einrichtung untergebrachte familiengelöste Kinder einen Einzelvormund vor, den das Kreisreferat ohne Überprüfung bestätigte. Nachdem das Kreisreferat zufällig vom Heim erfuhr, daß dieser Vormund die Deutsche Demokratische Republik ungesetzlich verlassen hat, wurde auf Vorschlag des Heimes -wiederum ohne Überprüfung der neue Vormund eingesetzt. Berichte über die Entwicklung der Kinder sind weder in der Akte der Rechtshilfe noch der Erziehungshilfe zu finden. Wie leichtfertig und politisch sorglos verschiedene Kreisreferate bei der Auswahl von Pfiege-eltern arbeiten, zeigt ein Beispiel aus einem Stadtbezirk einer Großstadt. Dort überprüfte eine Mitarbeiterin die häuslichen Verhältnisse und stellte bei der Ausfüllung des Berichtsbogens etwa sinngemäß die Frage: „Die (gemeint ist das Stadtbezirksreferat!) wollen hier wissen, ob Sie das Kind im sozialistischen Sinne erziehen? Das ist doch sicher der Fall“ ? Im Berichtsbogen steht natürlich zu dieser Frage dann ein durch nichts bewiesenes „Ja“, und die Pflegestelle wurde genehmigt. Es besteht aber in keiner Weise die Gewähr einer fortschrittlichen Erziehung des Kindes. Diese Beispiele und viele andere ähnlicher Art weisen uns mit aller Entschiedenheit darauf hin, daß die Verbesserung der Auswahl, Anleitung und Kontrolle der ehrenamtlichen Mitarbeiter eine der wichtigsten Forderungen ist, die von der Jugendhilfe im Rahmen der sozialistischen Erziehung erfüllt werden muß. Die Jugendhilfe muß sich bei der Auswahl von Menschen, denen sie die Verantwortung für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen anvertraut, auf die fortschrittlichen Kräfte unter der Bevölkerung orientieren, vor allem also auf die Arbeiterklasse. Mit Hilfe der Partei der Arbeiterklasse und der Massenorganisationen der Werktätigen muß und wird es in stärkerem Maße als bisher gelingen, geeignete Menschen für die verantwortungsvolle Aufgabe der sozialistischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen, deren normale Entwicklung in der eigenen Familie nicht gewährleistet ist, zu gewinnen. Man darf die Auswahl nicht dem Zufall überlassen und sich keineswegs auf Kreise orientieren, die unter dem Einfluß der reaktionären Kirchenführung stehen und sich mit deren Politik der Unterstützung der NATO einverstanden erklären. Ein solches Vorgehen ist aber heute noch in einigen Kreisreferaten zu beobachten. In einem Überprüfungsprotokoll heißt es beispielsweise: „ Im November 1955 bittet laut Aktennotiz die Mitarbeiterin für Rechtshilfe telefonisch Pfarrer H., einen Einzelvormund zu benennen “ Das Kreisreferat Z. drängt in einem Schreiben vom 31. März 1956 förmlich darauf, den kath. Pfarrer B. als Vormund einzusetzen.“ Eine solche Handlungsweise ist unverantwortlich. Sie zeugt von politischer Kurzsichtigkeit und von mangelndem Verantwortungsbewußtsein für die Entwicklung der Kinder. Es kann und darf aber nicht zugelassen werden, daß reaktionäre Elemente sozusagen mit Hilfe staatlicher Organe Einfluß auf die Entwicklung und Erziehung unserer Kinder erhalten. Die Schwierigkeiten der Umerziehung der Erwachsenen und der Erziehung der Kinder und Jugendlichen werden bei uns durch die Spaltung Deutschlands noch verstärkt. Durch Tausende Kanäle verschiedenster Art, angefangen vom berüchtigten RIAS bis zum Besuch der Tante aus dem „goldenen“ Westen, wirkt sich die westliche „Denkweise“ auch auf die Jugend unserer Republik aus. Selbst in unserem Kulturleben haben sich in der Vergangenheit Erscheinungen gezeigt, die auf eine Duldung westlicher Kulturbarbarei hinausliefen. Alle diese vom Klassengegner bewußt organisierten Einflüsse erschweren die Erziehungsarbeit und müssen bei der Einschätzung der Jugendgefährdung in unserer Republik in Rechnung gestellt werden. Unsere Aufgabe besteht darin, die Jugendlichen so stark wie möglich in den Aufbau des Sozialismus mit einzubeziehen, ihnen Aufträge zu erteilen, bei denen sie Mut und Kühnheit zeigen können damit sie die Sache der Arbeiterklasse mehr und mehr als ihre eigene Sache betrachten. Unter diesem Gesichtspunkt muß unsere gesamte Erziehungshilfearbeit überprüft werden. Im Rahmen der Vorbereitung der II. Zentralen Konferenz werden Untersuchungen durchgeführt werden müssen, die sich zum Beispiel auf die Erziehungsberatung, auf die Mitwirkung ehrenamtlicher Kräfte auf dem Gebiet der Erziehungshilfe und auf die Jugendschutzfunktion der Erziehungshilfe beziehen. In diesem Zusammenhang wird man die Tendenzen zu juristischen Spitzfindigkeiten in der Jugendhilfe beseitigen müssen, die sich im letzten Jahr besonders stark in unserer Fachzeitschrift zeigten. Ohne die Bedeutung juristischer Überlegungen und Gedankengänge zu unterschätzen, muß ihnen im Rahmen der Jugendhilfe der ihnen angemessene Platz zugewiesen werden. Die Problematik der Jugendhilfe ist vor allem politisch-pädagogischer Art. Die Jugendkonferenz muß den Begriff „Wohl des Kindes“ für unsere Verhältnisse konkretisieren. Es muß darüber Klarheit geschaffen werden, daß des Kindes Wohl nicht losgelöst vom Wohl der Familie und der Gesellschaft betrachtet werden kann. Quelle: „Jugendhilfe und Heimerziehung“, vierter Jahrgang, April 1958, Heft 4, Seite 145 ff. Die Ausführungen des sowjetzonalen Volksbildungsministers über die „sozialistische Erziehung“ werden veranschaulicht durch einen Bericht über die im April 1958 statt gefundene vierte Konferenz der Hort-Erzieher im Bezirk Rostock. Bei dieser Darstellung ist besonders zu berücksichtigen, daß ein beträchtlicher Teil der in den Horten untergebrachten Kinder nicht freiwillig dorthin gelangt ist. 19-1;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 194 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 194) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 194 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 194)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anlage Xi;s v- aus den Festlegungen eines einheitlichen Meldeweges zur Organisation der Brandbekämpfung im Dienstobjekt des Leiters der Hauptabteilung vom.

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