Unrecht als System 1954-1958, Seite 188

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 188 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 188); zwischen Mann und Frau. Beide sollten ihre Freizeit dazu benutzen, um einander die Ehe und das Leben angenehm zu gestalten. Die Klägerin hat mit Recht das Ansinnen des Verklagten, ihm in die Bundesrepublik zu folgen, abgelehnt. Damit, daß der Verklagte die eheliche Gemeinschaft aufgehoben hat, hat er zu erkennen gegeben, daß ihm an der Fortführung der Ehe nichts mehr gelegen ist. Er hat ein leichtfertiges Verhalten zur Ehe gezeigt, welches den moralischen Anschauungen der Werktätigen widerspricht. Die Zivilkammer hat aus diesen Gründen die Ehe der Parteien geschieden. Quelle: „DER SCHÖFFE“, Zeitschrift für Schöffen und Schiedsmänner; Heft 4 (April) des Jahrgangs 1957. S. 123 f. Politisches Delikt als Scheidungsgrund Von der politisch bedingten Ehescheidungspraxis der sowjetzonalen Gerichte sind seit jeher diejenigen besonders hart betroffen worden, die ioegen eines politischen Deliktes bestraft und in eine der berüchtigten Strafvollzugsanstalten in der Sowjetzone eingewiesen wurden. Wenn ihnen nämlich die von dem in Freiheit befindlichen Ehepartner erhobene Scheidungsklage in der Haftanstalt zugestellt wurde, so blieb ihnen wollten sie sich innerhalb der Haftanstalt nicht noch weiteren Schikanen aussetzen im allgemeinen nichts anderes übrig, als in die Scheidung einzuwilligen. Die Beispiele für derartige unter dem unmittelbaren politischen Druck des SED-Regimes zustande gekommenen Ehescheidungen finden sich sowohl in der Zeit vor als auch nach dem Erlaß der EheVO vom 24. November 1955. Bei aller Verschiedenartigkeit der Begründungen ist diesen Urteilen eines gemeinsam: ln der gegen den SED-Staat gerichteten Tätigkeit des Häftlings, deren Sühne bereits durch die Verurteilung erfolgt, wird nicht nur ein Angriff gegen den sozialistischen Staat selbst, sondern gleichzeitig eine Mißachtung der diesem Staat untergeordneten ehelichen Lebensgemeinschaft als „Keimzelle der sozialistischen Gesellschaftsordnung“ gesehen. Das Bestreben der so-rojetzonalen Gerichte bei so geübter Ehescheidungspraxis geht dahin, den politischen Häftling über die bereits erfolgte Bestrafung hinaus zu demütigen, und durch die Auflösung der Ehe die letzte menschliche Bindung, die ihm Halt geben könnte, zu zerstören. Damit wird die für ihn angestrebte Isolierung innerhalb der menschlichen Gemeinschaft, auch für den Fall seiner Entlassung in späteren Jahren, vollständig. Im übrigen aber soll die Scheidung der Ehe dem in Freiheit befindlichen Ehegatten eine ungehinderte berufliche und gesellschaftliche Fortentwicklung nach den Grundsätzen des Arbeiter- und Bauern-Staates ermöglichen. DOKUMENT 248 Urteil des Stadtbezirksgerichts Berlin-Prenzl. Berg vom 16. September 1955 Az. 342 Ra 154/55 Die Zivilkammer hat für Recht erkannt: 1. Die am 11. Februar 1950 vor dem Standesamt Prenzl. Berg von Groß-Berlin (Reg.-Nr. 166/50) geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. 2. Der Beklagte ist schuld an der Scheidung. Entscheidungsgründe: Die Klage mußte Erfolg haben. Gemäß § 43 des Ehegesetzes kann ein Ehegatte Scheidung beantragen, wenn der andere Ehegatte durch schuldhafte schwere Eheverfehlungen oder durch einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel die eheliche Gemeinschaft derart zerrüttet hat, daß die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann. Das trifft hier zu. Wie der Beklagte in seiner Vernehmung am 30. August 1955 zugeben mußte, wurde er wegen Verbrechens gegen Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und gegen die Kontrollratsdirektive 38 Artikel HIA III zu einer Zuchthausstrafe von vier Jahren rechtskräftig verurteilt. Daraus ergibt sich, daß sich der Beklagte sehr schwer gegen die Staatsordnung in der Deutschen Demokratischen Republik vergangen hat. Der Staat der Deutschen Demokratischen Republik ist ein Staat der Arbeiter und Bauern und entspricht in seiner ganzen Politik den Interessen der Mehrheit, nämlich der gesamten deutschen Bevölkerung. Deshalb stellt sich jedes Verbrechen gegen die Staatsordnung der Deutschen Demokratischen Republik im Gegensatz zu den Moralund Sittenanschauungen der Werktätigen und ist als ehrlos zu betrachten. Der Beklagte hat also durch sein Verbrechen ein ehrloses und unsittliches Verhalten gezeigt. Er hat gleichzeitig damit auch seine ehelichen Pflichten verletzt. Die Ehe ist die Grundlage des Gemeinschaftslebens. Sie verlangt deshalb von jedem Ehegatten ein Einfügen in die Gemeinschaft der Werktätigen. Ein Ehegatte, der dies nicht tut, verletzt damit zugleich seine ehelichen Pflichten schwer. Damit hat der Beklagte also auch schuldhaft eine schwere Eheverfehlung begangen. Die Ehe der Parteien ist auch unheilbar zerrüttet. Das ergibt sich bereits aus der langen Dauer des Getrenntlebens sowie daraus, daß der letzte eheliche Verkehr lange Zeit vor der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft stattfand. Es ist der Klägerin auch ohne weiteres zu glauben, wenn sie erklärt, sie sei nicht gewillt, die Ehe mit dem Beklagten fortzusetzen. Damit sind alle Voraussetzungen des § 43 EG. erfüllt. Es war daher wie geschehen zu erkennen. gez. Petzer gez. Eberhardt gez. Kroriorsch DOKUMENT 249 Urteil des Kreisgerichts Pasewalk Zivilkammer vom 14. März 1955 Az. 3 Ra 104/54 Die Zivilkammer hat für Recht erkannt: Die am 19. August 1927 vor dem Standesamt Pasewalk geschlossene Ehe der Parteien wird zur Alleinschuld des Verklagten geschieden. Tatbestand: Die Ehe der Parteien wurde am 19. August 1927 vor dem Standesamt Pasewalk geschlossen. Beide Parteien sind deutscher Staatsangehörigkeit. Die Klägerin ist am 20. Juni 1901 und der Verklagte am 31. Mai 1899 geboren. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Die Parteien leben seit dem 28. Dezember 1951 getrennt. Der letzte eheliche Verkehr hat im Jahre 1950 stattgefunden. Der letzte gemeinsame Wohnsitz war Pasewalk. Der Verklagte wurde wegen eines politischen Vergehens inhaftiert und befindet sich zur Zeit zur Verbüßung einer Zuchthausstrafe in Bützow. Die Klägerin behauptet, daß der Verklagte durch sein Ver- 188;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 188 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 188) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 188 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 188)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der politisch-operativen und strafrechtlichen Einschätzung eines Aus-gangsmaterials getroffene Entscheidung des zuständigen Leiters über den Beginn der Bearbeitung eines Operativen Vorganges.

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