Unrecht als System 1954-1958, Seite 188

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 188 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 188); ?zwischen Mann und Frau. Beide sollten ihre Freizeit dazu benutzen, um einander die Ehe und das Leben angenehm zu gestalten. Die Klaegerin hat mit Recht das Ansinnen des Verklagten, ihm in die Bundesrepublik zu folgen, abgelehnt. Damit, dass der Verklagte die eheliche Gemeinschaft aufgehoben hat, hat er zu erkennen gegeben, dass ihm an der Fortfuehrung der Ehe nichts mehr gelegen ist. Er hat ein leichtfertiges Verhalten zur Ehe gezeigt, welches den moralischen Anschauungen der Werktaetigen widerspricht. Die Zivilkammer hat aus diesen Gruenden die Ehe der Parteien geschieden. Quelle: ?DER SCHOeFFE?, Zeitschrift fuer Schoeffen und Schiedsmaenner; Heft 4 (April) des Jahrgangs 1957. S. 123 f. Politisches Delikt als Scheidungsgrund Von der politisch bedingten Ehescheidungspraxis der sowjetzonalen Gerichte sind seit jeher diejenigen besonders hart betroffen worden, die ioegen eines politischen Deliktes bestraft und in eine der beruechtigten Strafvollzugsanstalten in der Sowjetzone eingewiesen wurden. Wenn ihnen naemlich die von dem in Freiheit befindlichen Ehepartner erhobene Scheidungsklage in der Haftanstalt zugestellt wurde, so blieb ihnen wollten sie sich innerhalb der Haftanstalt nicht noch weiteren Schikanen aussetzen im allgemeinen nichts anderes uebrig, als in die Scheidung einzuwilligen. Die Beispiele fuer derartige unter dem unmittelbaren politischen Druck des SED-Regimes zustande gekommenen Ehescheidungen finden sich sowohl in der Zeit vor als auch nach dem Erlass der EheVO vom 24. November 1955. Bei aller Verschiedenartigkeit der Begruendungen ist diesen Urteilen eines gemeinsam: ln der gegen den SED-Staat gerichteten Taetigkeit des Haeftlings, deren Suehne bereits durch die Verurteilung erfolgt, wird nicht nur ein Angriff gegen den sozialistischen Staat selbst, sondern gleichzeitig eine Missachtung der diesem Staat untergeordneten ehelichen Lebensgemeinschaft als ?Keimzelle der sozialistischen Gesellschaftsordnung? gesehen. Das Bestreben der so-rojetzonalen Gerichte bei so geuebter Ehescheidungspraxis geht dahin, den politischen Haeftling ueber die bereits erfolgte Bestrafung hinaus zu demuetigen, und durch die Aufloesung der Ehe die letzte menschliche Bindung, die ihm Halt geben koennte, zu zerstoeren. Damit wird die fuer ihn angestrebte Isolierung innerhalb der menschlichen Gemeinschaft, auch fuer den Fall seiner Entlassung in spaeteren Jahren, vollstaendig. Im uebrigen aber soll die Scheidung der Ehe dem in Freiheit befindlichen Ehegatten eine ungehinderte berufliche und gesellschaftliche Fortentwicklung nach den Grundsaetzen des Arbeiter- und Bauern-Staates ermoeglichen. DOKUMENT 248 Urteil des Stadtbezirksgerichts Berlin-Prenzl. Berg vom 16. September 1955 Az. 342 Ra 154/55 Die Zivilkammer hat fuer Recht erkannt: 1. Die am 11. Februar 1950 vor dem Standesamt Prenzl. Berg von Gross-Berlin (Reg.-Nr. 166/50) geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. 2. Der Beklagte ist schuld an der Scheidung. Entscheidungsgruende: Die Klage musste Erfolg haben. Gemaess ? 43 des Ehegesetzes kann ein Ehegatte Scheidung beantragen, wenn der andere Ehegatte durch schuldhafte schwere Eheverfehlungen oder durch einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel die eheliche Gemeinschaft derart zerruettet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann. Das trifft hier zu. Wie der Beklagte in seiner Vernehmung am 30. August 1955 zugeben musste, wurde er wegen Verbrechens gegen Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und gegen die Kontrollratsdirektive 38 Artikel HIA III zu einer Zuchthausstrafe von vier Jahren rechtskraeftig verurteilt. Daraus ergibt sich, dass sich der Beklagte sehr schwer gegen die Staatsordnung in der Deutschen Demokratischen Republik vergangen hat. Der Staat der Deutschen Demokratischen Republik ist ein Staat der Arbeiter und Bauern und entspricht in seiner ganzen Politik den Interessen der Mehrheit, naemlich der gesamten deutschen Bevoelkerung. Deshalb stellt sich jedes Verbrechen gegen die Staatsordnung der Deutschen Demokratischen Republik im Gegensatz zu den Moralund Sittenanschauungen der Werktaetigen und ist als ehrlos zu betrachten. Der Beklagte hat also durch sein Verbrechen ein ehrloses und unsittliches Verhalten gezeigt. Er hat gleichzeitig damit auch seine ehelichen Pflichten verletzt. Die Ehe ist die Grundlage des Gemeinschaftslebens. Sie verlangt deshalb von jedem Ehegatten ein Einfuegen in die Gemeinschaft der Werktaetigen. Ein Ehegatte, der dies nicht tut, verletzt damit zugleich seine ehelichen Pflichten schwer. Damit hat der Beklagte also auch schuldhaft eine schwere Eheverfehlung begangen. Die Ehe der Parteien ist auch unheilbar zerruettet. Das ergibt sich bereits aus der langen Dauer des Getrenntlebens sowie daraus, dass der letzte eheliche Verkehr lange Zeit vor der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft stattfand. Es ist der Klaegerin auch ohne weiteres zu glauben, wenn sie erklaert, sie sei nicht gewillt, die Ehe mit dem Beklagten fortzusetzen. Damit sind alle Voraussetzungen des ? 43 EG. erfuellt. Es war daher wie geschehen zu erkennen. gez. Petzer gez. Eberhardt gez. Kroriorsch DOKUMENT 249 Urteil des Kreisgerichts Pasewalk Zivilkammer vom 14. Maerz 1955 Az. 3 Ra 104/54 Die Zivilkammer hat fuer Recht erkannt: Die am 19. August 1927 vor dem Standesamt Pasewalk geschlossene Ehe der Parteien wird zur Alleinschuld des Verklagten geschieden. Tatbestand: Die Ehe der Parteien wurde am 19. August 1927 vor dem Standesamt Pasewalk geschlossen. Beide Parteien sind deutscher Staatsangehoerigkeit. Die Klaegerin ist am 20. Juni 1901 und der Verklagte am 31. Mai 1899 geboren. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Die Parteien leben seit dem 28. Dezember 1951 getrennt. Der letzte eheliche Verkehr hat im Jahre 1950 stattgefunden. Der letzte gemeinsame Wohnsitz war Pasewalk. Der Verklagte wurde wegen eines politischen Vergehens inhaftiert und befindet sich zur Zeit zur Verbuessung einer Zuchthausstrafe in Buetzow. Die Klaegerin behauptet, dass der Verklagte durch sein Ver- 188;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 188 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 188) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 188 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 188)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Maßnahmen ermöglicht in jeden Einzelfall der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher in der Regel mit Sachverhalten konfrontiert wird, die die Anwendung sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite verlangen.

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