Unrecht als System 1954-1958, Seite 186

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 186 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 186); Die Ehe der Parteien ist jetzt auf einem Stand, daß die Parteien nicht mehr dieselbe Sprache sprechen und die gegenseitige Bindung für die Entwicklung beider nicht mehr förderlich ist. Die Voraussetzungen des § 8 der VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. November 1955 sind damit gegeben. gez. Krautmann gez. Narr gez. Dehnecke Wirfschaftspoiitische Erwägungen bei Scheidungsurteiien Wesentlich für die Beurteilung, oh eine Ehe ihren „Sinn für die Gesellschaft“ verloren hat, ist die Feststellung des Gerichts, oh die Eheleute heim Fortbestehen der Ehe die ihnen im Produktionsprozeß zugedachten Aufgaben erfüllen werden oder nicht. Ist durch die ehelichen Zerwürfnisse eine Schmälerung der Arbeitskraft oder auch nur eine Herabsetzung der Arbeitsfreude der Ehegatten zu befürchten, so kann kein Zweifel bestehen, daß das erkennende Gericht dies zum Anlaß nehmen wird, die Ehe zu trennen, damit die Ehegatten als „Bürger der DDR leistungsfähig bleiben und am Aufbau aktiv mitarbeiten“. DOKUMENT 244 Urteil des Kreisgerichts Nordhausen vom 23. Juli 1956 3 Ra 74/56 Die Zivilkammer hat für Recht erkannt: Die am 24. März 1951 vor dem Standesamt in W. geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. Entscheidungsgründe : Die Ehe der Parteien ist tief zerrüttet. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß die um 7‘/2 Jahre ältere Klägerin dem Verklagten durch maßlose Eifersucht das Leben schwer gemacht und ihm auch dienstlich erhebliche Schwierigkeiten bereitet hat. Sie hat dem Verklagten ständig nachspioniert. Wenn der Verklagte auswärts beschäftigt war, reiste sie ihm nach und erkundigte sich danach, ob etwa der Verklagte Beziehungen zu anderen Frauen aufgenommen hatte. Die Beweisaufnahme ergab aber, daß der Verklagte keinerlei ehewidrige Beziehungen zu anderen Frauen unterhalten hat. Die dauernden Streitigkeiten zwischen den Parteien, hervorgerufen durch das ständige Nachspionieren der Klägerin auf Grund ihrer maßlosen Eifersucht, haben die Ehe schließlich so tief zerrüttet, daß beide Parteien keinerlei Liebe mehr zueinander haben und keine gegenseitige Achtung mehr besitzen. Liebe und Achtung aber sind gerade die wichtigsten Voraussetzungen für eine gesunde Ehe. Fehlen diese beiden Voraussetzungen, dann hat die Ehe für die Ehegatten ihren Sinn verloren. Beide Parteien leiden körperlich und seelisch bei einem Fortbestehen der Ehe. Die Klägerin ist bereits in nervenärztlicher Behandlung. Der Verklagte wird durch das dauernde Nachspionieren auf den Dienststellen usw. in seinen Arbeitsleistungen erheblich beeinträchtigt. Die Gesellschaft ist aber daran interessiert, daß unsere Bürger gesund und leistungsfähig bleiben und am Aufbau aktiv mitarbeiten. Die Gesellschaft ist daher an der Aufrechterhaltung der Ehe der Parteien, die einen Zustand erreicht hat, der ihnen die Freude am Leben nimmt und ihre Arbeitskraft zerstört, nicht interessiert. Das Gericht sprach die Scheidung der Ehe gemäß § 8 der Eheverordnung aus. Quelle: Rechtsprechungsbeilage zur Zeitschrift „DER SCHÖFFE“ 1. Quartal 1957 Nr. 1, S. 12 f. DOKUMENT 245 Urteil des Bezirksgerichts Halle vom 23. Februar 1956 3 SRa 159/55 § 8 EheVO. Welche Gründe können die Scheidung einer jungen Ehe rechtfertigen ? Aus den Gründen: Die eingehende Vernehmung der Parteien vor dem Berufungssenat hat ergeben, daß ernstliche Gründe vorliegen, die eine Scheidung der Ehe der Parteien recht-fertigen. Wenn auch die Wohnverhältnisse der Parteien nicht gut waren, so haben diese doch nicht allein zum Scheitern der Ehe geführt. Jeder der Ehepartner führte sein eigenes Leben. Auch Versuche der Versöhnung, an denen sich einmal ein Vorgesetzter des Verklagten beteiligte, der sich auch für die Beschaffung einer Wohnung für die Parteien einsetzen wollte, scheiterten. Nunmehr weigern sich beide Parteien, die Ehe fortzusetzen. Die Klägerin erklärt, sie könne sich ihr junges Leben nicht durch eine Ehe vergällen lassen, die nur noch formal bestehe, den Parteien Bitternisse bereite, und in der kein gegenseitiges Vertrauen mehr bestehe. Ihre berufliche Tätigkeit als Maschinistin verlange den ganzen Einsatz ihrer Person und vertrage keine Schmälerung der Arbeitsfreudigkeit infolge einer zerrütteten Ehe. Der Verlauf der Ehe der Parteien zeigt trotz ihres kurzen Bestehens, daß die Ehegemeinschaft der Parteien, die in Wirklichkeit nur noch der Form nach besteht, ihren Sinn und Wert für die Eheleute selbst, für das gemeinsame Kind und die Gesellschaft verloren hat. Beide Parteien haben es absolut nicht verstanden, ihre Ehe harmonisch zu gestalten. Den Parteien wird dringend nahegelegt, im Falle einer Wiederverheiratung zu bedenken und zu beherzigen, daß die Ehe in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat eine Gemeinschaft ist, die für das Leben geschlossen wird, sich auf das Prinzip der Gleichberechtigung, der gegenseitigen Achtung und Liebe der Ehegatten gründet und der gemeinsamen Entwicklung der Eheleute sowie der Erziehung der Kinder im Geiste der Demokratie und des Sozialismus dient. Quelle: „NEUE JUSTIZ“ Nr. 9 vom 5. Mai 1956; S. 287 f. * Eine Trennung der Ehe aus wirtschaftspolitischen Erwägungen wird auch dann für gerechtfertigt gehalten, wenn der an der Zerrüttung der Ehe schuldlose Ehegatte 186;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 186 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 186) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 186 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 186)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit mit iimen. Die Verliinderung beziehungsweise das Nichtzulassen von Gefährdungen und Störungen der Ordnung und Sicherheit ist eine wesentliche Aufgabe der Referate Sicherung und Kontrolle beim unmittelbaren Sicherunqs und rolldienst im Verwehrbereich keine Verwahrraumschlüssel besitzen dürfen-und in -der Untersuchunq.shaftan-. ,., - stalt mehrere Schloß- und.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X