Unrecht als System 1954-1958, Seite 173

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 173 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 173); ?Berlin am Zoo fuhr und dort mit einem ihm voellig unbekannten Herrn sprach. Dieser Unbekannte hat ihm, nachdem er aeusserte, dass er etwas Geld verdienen wolle, den Vorschlag gemacht, im demokratischen Sektor von Berlin Kaffee fuer West-Berliner zu kaufen. Von dort aus fuhr der Angeklagte mit dem Unbekannten in den demokratischen Sektor bis Nordbahnhof und ging mit diesem zum Kaffeelager in der Schlegelstrasse. Vor den Untersuchungsorganen gab der Angeklagte an, dass der Unbekannte fuer ihn 250, DM der DN in Westgeld umgetauscht hat, und er den Kaffee in Westgeld bezahlen konnte. Diese Art des Kaffeeerwerbes fuehrte der Angeklagte acht- bis zehnmal durch und verbrachte diesen gut versteckt am Koerper nach der Deutschen Demokratischen Republik. In seiner Vernehmung vor der DVP gab der Angeklagte zu, 20, DM pro kg an diesem Kaffee verdient zu haben. Auch der angebliche Unbekannte habe 4, DM d. DN fuer seine Unterstuetzung zu diesen Geschaeften erhalten. Der Angeklagte als frueherer Geschaeftsmann gehoerte von 1938 bis 1945 der NSDAP an, und leistet heute keinerlei gesellschaftliche Taetigkeit. Er lebt heute zurueckgezogen, weil ihm als Angehoeriger der Nazi-Partei die Geschaeftsfuehrung untersagt wurde, was ursaechlich fuer sein rueckstaendiges Bewusstsein ist. Er war nicht gewillt, nach dem Zusammenbruch des Hitler-Faschismus die Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, sondern glaubte mit kapitalistischer Manier auf Kosten unserer Werktaetigen Schwarzgeschaefte betreiben zu koennen. Viele irregefuehrte Menschen haben nach 1945 den Weg zur Bereitschaft bei der Teilnahme am demokratischen Aufbau gefunden und ihre Kraft in den Dienst der Interessen unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates gestellt. Sie treten dafuer ein, unser Volk vor neuem Unheil zu schuetzen und achten deshalb auf die Einhaltung der von unserem Arbeiter-und-Bauernstaat erlassenen Gesetze und Verordnungen. Am Schluss der Hauptverhandlung gab der Angeklagte auch zu, dass der sogenannte Mittelsmann das von ihm erhaltene Geld der DN umgetauscht haben koenne, um auf diese Weise den Kaffee zu erlangen. Damit hat der Angeklagte entgegen der Anordnung ueber die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln gem. ? 1 Ziff. A gehandelt, und sich gern. ? 12 dieser Anordnung in Verbindung mit ? 9 Abs. 1 WStVO strafbar gemacht. Sinn und Zweck der Verordnung ueber die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln ist es, diese Gelder unserer Wirtschaft dem ordnungsgemaessen Wirtschaftsablauf zur Verfuegung zu stellen und nicht West-Berliner Verbrecher- und Spionagezentralen auszuhaendigen. Indirekt hat der Angeklagte durch den Umtausch von Mark der DN in Westgeld Verbrechen gegen die DDR unterstuetzt, und eine besonders hohe Gesellschaftsgefaehrlichkeit hervorgerufen. Die Strafkammer liess sich bei der Strafzumessung von dem hartnaeckig leugnenden Verhalten des Angeklagten leiten und betrachtet diese Umstaende als strafverschaerfend. Offensichtlich hat der Angeklagte durch den Umtausch von Geld der DN in Westgeld unserer Wirtschaft einen Schaden von 2500, DM zugefuegt, so dass dem Angeklagten das Verwerfliche seiner Handlung durch eine harte Strafe zum Bewusstsein gebracht werden muss. Sinn und Zweck der Bestrafung des Angeklagten ist die erzieherische Einwirkung auf den Angeklagten und darueberhinaus der erzieherische Einfluss auf alle Buerger der Deutschen Demokratischen Republik. Die Strafkammer kam deshalb zu der Ueberzeugung, dass eine Gefaengnisstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten als gerechtfertigt betrachtet werden muss gez. Lehmann gez. Junge gez. Strohmeyer * Bestrafung Wesf-Berliner Geschaeftsleute wegen Verkaufs an Ost-Kunden Vom April bis Juni 1957 fuehrte das ?Amt fuer Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs? an allen Kontrollstellen zwischen West-Berlin und dem Ostsektor ueberraschend eine Aktion gegen West-Berliner Geschaeftsleute durch, die mit ihrem Pkw in den Ostsektor fahren ivollten. Unter der Beschuldigung, dass die zwangsgestellten Personen in ihren West-Berliner Geschaeften Verkaeufe gegen Ostgeld an Zonenbewohner taetigen, wurden die Kraftwagen sicher gestellt und eine Ordnungsstrafe von einigen Tausend DM Ost festgesetzt, die in der Hoehe nicht ganz dem Wert des beschlagnahmten Kraftfahrzeuges entsprach. Die Beschlagnahme wurde erst dann aufgehoben, wenn die Geldstrafe bezahlt war. Zu einer ordnungsgemaessen Bezahlung gehoerte der Nachweis, dass das eingezahlte Ostgeld aus einem durch die Deutsche Notenbank vorgenommenen Umtausch von Westmark im Verhaeltnis 1:1 herruehrte. DOKUMENT 231 Auszug aus: ?MassnahmengegenWaehrungsspekulanten? In den letzten Tagen wurden vom Amt fuer Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs mehrere West-Berliner Geschaeftsleute wegen Beihilfe zu Verstoessen gegen die Verordnung zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs bestraft. Als diese Personen mit ihren Kraftfahrzeugen die Grenze zum demokratischen Sektor passieren wollten, wurde bei der Pruefung der Personalien festgestellt, dass es sich um Geschaeftsinhaber handelt, die Waren an Buerger der DDR gegen DM der Deutschen Notenbank verkauften, um damit Waehrungsspekulationen zu betreiben und unsere Wirtschaft zu schaedigen. Auf den Strassen des demokratischen Sektors gelten die Gesetze der DDR, und Verstoesse dagegen werden entsprechend bestraft. Nach der erwaehnten Verordnung darf das in der DDR gueltige Zahlungsmittel nicht illegal in einem anderen Waehrungsgebiet in Zahlung genommen werden. V/egen Beihilfe zu Verstoessen gegen die Verordnung zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 30. Dezember 1950 wurden folgende Gewerbetreibende bestraft: Caecilie Koehler, SW 29, Schenken-dorffstrasse 21; Walter Kuehne, Halensee, Westfaelische Strasse 63; Karl-Heinz Briesenick, Reinickendorf, Berliner Strasse 29; Hellmuth Landendorf, SO 36, Wrangel-strasse 92. Saemtliche genannten Personen bestaetigten, dass sie in ihren Einzelhandelsgeschaeften staendig gegen DM der Deutschen Notenbank verkaufen. Zum Teil tauschen sie die eingenommenen Zahlungsmittel in West-Berliner Wechselstuben ein. Die Hoehe der Geldstrafe richtete sich nach dem Umfang der nachgewiesenen strafbaren Handlung. In allen Faellen wurde zur Sicherung der Bezahlung der Geldstrafen das den Betroffenen gehoerende Kraftfahrzeug zurueckbehalten. Nach Bezahlung der Strafe wird das Fahrzeug zurueckgegeben. Quelle: ?Neues Deutschland? vom 5. 4. 1957. 173;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 173 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 173) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 173 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 173)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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