Unrecht als System 1954-1958, Seite 171

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 171 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 171); Mitarbeit im faschistischen Staat seine persönlichen Vorteile, und hat daraus bis heute noch keine Lehren gezogen. Nach 1945 wurde er Mitglied der NDPD, einer demokratischen Partei, deren Ziel bei der tatkräftigen Unterstützung des demokratischen Aufbaues in der DDR liegt. Offensichtlich tarnte sich der Angeklagte in dieser Partei als aufrechter Demokrat, tat aber nichts, um den demokratischen Aufbau und die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands zu unterstützen. Der Angeklagte nahm gewissenlos die Aufforderung des L., diesen zu besuchen, hin, um sich durch Nebengeschäfte Geld zu verdienen. In der Hauptverhandlung trägt der Angeklagte vor, daß L. von alten Beständen gesprochen habe, so daß er keine Bedenken gegen den Vertrieb der Flaschen Kolik-öl hatte. Der Angeklagte hat sich darüber keine Gedanken gemacht, daß der Klassenfeind im Zuge der Kriegsvorbereitungen mit allen Mitteln die Wirtschaft in der DDR zu durchkreuzen versucht. Die Feinde unseres Volkes schrecken nicht davor zurück, Sabotage und Spionage zu treiben, u. a. Viehseuchen zu verbreiten und auf diese Weise unsere Ernährungslage zu gefährden. Der Angeklagte sah nur seine persönlichen Vorteile und handelte somit gewissenlos und aus grobem Eigennutz, ohne sich über die Verantwortung Gedanken zu machen. Er wußte, daß das Kolik-öl von einer West-Berliner Firma, bei der er selbst einmal Vertreter war, stammte, und daß er derartige Vereinbarungen und Manipulationen nicht treffen durfte. Der Angeklagte sah vielmehr nur seinen Gewinn, der bisher eine Höhe von 1900, DM erreichte, ohne gewerblich dazu berechtigt zu sein. Damit hat der Angeklagte fortgesetzt handelnd gegen die Preisvorschriften verstoßen und den Tatbestand des § 1 Abs. 1 u. 5 erfüllt. Das Gericht kam in der Hauptverhandlung zu der Überzeugung, daß der Angeklagte einer harten aber gerechten Strafe zugeführt werden muß, um das Verwerfliche seiner Tat zu erkennen und damit beizutragen, Verbrechen an unserer demokratischen Ordnung zu verhindern. Die Einziehung der Flaschen mit Kolik-öl sowie des Mehrerlöses ergibt sich aus §§ 3, 4 Preisstraf Verordnung. Die Anrechnung der Untersuchungshaft ergibt sich aus § 219 Abs. 2 StPO. Die Kostenentscheidung folgt aus § 353 StPO. gez. Fitzke gez. Junge gez. Krüger DOKUMENT 228 2 NDS 149/55 2 Ds 33/55 Beschluß In der Strafsache gegen den Kaufmann E. L., wohnhaft in D., wegen Verbrechen nach der Preisstrafrechtsordnung, wird die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil der Strafkammer des Kreisgerichts Herzberg/Elster vom 31. Mai 1955 als offensichtlich unbegründet auf seine Kosten verworfen. Die weitere Untersuchungshaft seit dem 31. 5.1955 wird auf die erkannte Strafe angerechnet. Aus den Gründen: Die gemäß § 280 StPO durchgeführte Überprüfung des Urteils der Strafkammer ergab weder prozessuale noch rechtliche Mängel. Die Rüge der Verletzung des § 1 Abs. 5 Preisstrafrechtsverordnung ist nicht gerechtfertigt. Der Angeklagte hat wissentlich die Preisüberschreitung begangen, denn er hat selbst den auf dem Etikett der Flaschen vorgedruckten Preis von drei Mark in vier Mark geändert. Er hat damit eine Preiserhöhung um 331/3 % vorgenommen und dadurch einen Gewinn erzielt, der fast die Höhe des Einkaufspreises erreichte. Diese hohe Gewinnquote zeigt, daß er die illegale Einfuhr aus grobem Eigennutz vornahm und daß es ihm dabei gleichgültig war, ob er unserer Wirtschaft einen empfindlichen Schaden zufügte. Daß sich aus illegaler Einfuhr von Medikamenten gefährliche Folgen ergeben können, ergibt sich aus der Tätigkeit der zahlreichen West-Berliner und westdeutschen Spionage- und Sabotageorganisationen, über deren Tätigkeit jeder im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik lebende Bürger durch unsere Presse informiert ist. Obwohl dies auch dem Angeklagten bekannt war, nahm er die Gefährdung unserer Viehbestände und damit unserer Wirtschaft durch seine illegalen Einfuhren in Kauf, um einen überdurchschnittlichen Gewinn zu erzielen. Er handelte damit auch gewissenlos, und die Anwendung des Abs. 5 des § 1 Preisstrafrechtsverordnung war darum geboten. Die Berufung konnte somit keinen Erfolg haben und war nach einstimmiger Auffassung des Senats als offensichtlich unbegründet gemäß § 284 StPO zu verwerfen. Die Anrechnung der Untersuchungshaft beruht auf §§ 219, 293 StPO. Die Kostenfolge ergibt sich aus § 358 StPO. Cottbus, den 13. Juni 1955 Das Bezirksgericht IH. Strafsenat gez. Pommerenke gez. Buttker gez. Richter * Eine Erscheinung besonderer Art im sowjetzonalen Wirtschaftsleben sind die Kaffee-Auslieferungslager in Ost-Berlin. Diese Kaffeelager sind ausschließlich deswegen eingerichtet worden, um dem Sowjetzonen-Begime zu Westmark-Beträgen zu verhelfen und gleichzeitig die West-Berliner Wirtschaft zu stören. Der in diesen Lagern zum Verkauf kommende Kaffee darf nur zum Zwecke des Weiterverkaufs in West-Berlin erworben werden. Die Abgabe erfolgt gegen DM West. Was also für den Bürger zu schweren Zuchthausstrafen führt das Verbringen von Waren sowjetzonaler Herkunft in den Westen , ist in den von dem staatlichen DIA eingerichteten Kaffee-Lagern geradezu Voraussetzung für den Einkauf. Wer sich nach einem solchen Einkauf ;plötzlich anders entschließt und den Kaffee nicht nach West-Berlin weiter verschiebt, sondern in Ost-Berlin oder in der Sowjetzone verkauft, wird dann wieder als Wirtschaftsverbrecher angesehen und bestraft. DOKUMENT 229 Es erscheint der Kraftfahrer N. N. aus Berlin, zur Zeit wohnhaft in West-Berlin, und erklärt: Ich bin am 5. 4.1955 durch das Bezirksgericht Chemnitz in der Wirtschaftsstrafsache gegen F. u. a. zu einer Zuchthausstrafe von 8 Jahren und einer Geldstrafe von 10 000, DM sowie Vermögenseinziehung verurteilt worden. Der Verurteilung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mir gehörten zwei Personenkraftwagen. Gemeinsam mit den Mitangeklagten F., R. und S. habe ich seit Herbst 1953 von drei Kaffee-Lagern in Berlin-Weißensee Rohkaffee bezogen. Es handelt sich um die Lager in der Pistoriusstr. 32, dem Hauptlager, sowie die Lager in der Lichtenberger Str. 104/105 und Falkenberger Straße. 22* 171;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 171 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 171) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 171 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 171)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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