Unrecht als System 1954-1958, Seite 16

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 16 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 16); ?Willens der SED keine Entscheidung staatlicher Stellen oder Einrichtungen mehr getroffen werden kann. Schon das Parteistatut der SED legt fest, dass die SED alle staatlichen Organisationen anleitet und kontrolliert. Die Mitglieder der SED haben nach dem Parteistatut ihre Taetigkeit in den staatlichen und wirtschaftlichen Orgo.-nen entsprechend den Beschluessen der Partei durchzufuehren. Die ?Parteidisziplin? wird mit der ?Staatsdiszi-plin? gleichgesetzt. Die Taetigkeit der Volksvertretungen ist an die sogenannte Nationale Front gebunden, die wiederum von der SED gefuehrt wird. Fuer die Arbeit der staatlichen Verwaltung und aller staatlichen Einrichtungen wird selbst in amtlichen Lehrbuechern die Abhaengigkeit vom Willen der Partei als oberstes Prinzip anerkannt. Alle Organe des Staates sind lediglichVollstrecker des Willens der Partei. DOKUMENT 7 Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands angenommen auf dem IV. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin, 30. Maerz bis 6. April 1954 Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands ist die Partei der deutschen Arbeiterklasse, ihr bewusster und organisierter Vortrupp. Sie vereinigt in ihren Reihen Angehoerige der Arbeiterklasse, der werktaetigen Bauernschaft und der schaffenden Intelligenz. Die Partei laesst sich in ihrer gesamten Taetigkeit vom Marxismus-Leninismus leiten. Die Partei ist die fuehrende Kraft aller Organisationen der Arbeiterklasse und der Werktaetigen, der gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und fuehrt erfolgreich den Aufbau des Sozialismus. Sie arbeitet staendig an der Festigung und Entwicklung der Staatsmacht der Arbeiter und Bauern. 2. Das Parteimitglied ist verpflichtet: g) seine Arbeit in den staatlichen und wirtschaftlichen Organen und in den Massenorganisationen entsprechend den Beschluessen der Partei, im Interesse der Werktaetigen durchzufuehren, die Partei- und Staatsdisziplin zu wahren, die fuer alle Mitglieder der Partei in gleichem Masse bindend ist. Wer die Partei- und Staatsdisziplin verletzt, ist, unabhaengig von seinen Verdiensten und der Stellung, die er einnimmt, zur Verantwortung zu ziehen. DOKUMENT 8 Aus: ?Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus und ihre Anwendung in Deutschland.? Von Walter Ulbricht Die Staatswissenschaft und die Erfahrungen der Praxis. Bei Durchsicht der Aufsaetze vieler unserer Staatswissenschaftler sieht man das Bemuehen, die Machtverhaeltnisse in der Volksdemokratie richtig zu beschreiben. Die Schwaeche besteht darin, dass die Gesetzmaessigkeit der Entwicklung nicht dargelegt wird. Ich moechte einige Beispiele anfuehren. In dem von der Akademie fuer Staats- und Rechtswissenschaft herausgegebenen ?Staatsrecht der DDR Studienanleitung fuer das Fernstudium? wird die Taetigkeit der ?Volkskammer als das hoechste Machtorgan der Arbeiter und Bauern und als Vertreterin der nationalen Interessen des deutschen Volkes? definiert. Aber in dieser Begriffsbestimmung fehlt die Darstellung, wie die Herrschaft der Arbeiterklasse im Buendnis mit den werktaetigen Bauern und anderen Werktaetigen in der Funktion der Volkskammer zum Ausdruck kommt. Die Volkskammer ist die Konzentration aller politischen Kraefte des Volkes unter der Fuehrung der Arbeiterklasse, die im engsten Buendnis mit der werktaetigen Bauernschaft, unter der Leitung der Partei der Arbeiterklasse die politische Macht ausuebt, die auf das Ziel gerichtet ist, den Uebergang vom Kapitalismus zum Sozialismus zu vollziehen, die die Gestaltung der Produktion und der gesellschaftlichen Verhaeltnisse zu einer die gesellschaftliche Entwicklung bewusst vorwaertstreibenden Kraft erhebt und so die produktiven Kraefte und Talente und Faehigkeiten des Volkes zu breiter Entfaltung kommen laesst. Die Volkskammer stuetzt sich auf die Nationale Front des demokratischen Deutschlands, die unter Fuehrung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands alle Parteien und Massenorganisationen umfasst und die grosse gesellschaftliche Kraft ist, die das ganze Volk auf dem Weg des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus vorwaertsfuehrt. Die Taetigkeit der Volkskammer ist der Ausdruck der geschichtlichen Aufgabe der Diktatur des Proletariats, das heisst, der Umwaelzung der alten kapitalistischen und die Herausbildung der sozialistischen Verhaeltnisse. Die Gesetze der Volkskammer, insbesondere ihr Gesetz ueber den Volkswirtschaftsplan, stellen die konkreten Schritte und Massnahmen dar, in denen sich der Umwaelzungsprozess vollzieht, das heisst, die Gesellschaft auf diese hoehere Stufe der Entwicklung zu heben. Die Ueberwindung der anarchisch-spontanen Bewegung und die Herausbildung der bewussten, durch die Menschen geleiteten Entwicklung. Ihre Gesetze und Beschluesse ebnen also gleichsam den Weg des bewussten gesellschaftlichen Aufbaus, sie eroeffnen die Perspektiven der Entwicklung, fuehren die Bevoelkerung in die Zukunft. Es ist hier von grosser Bedeutung, die tiefgreifende Differenz zwischen der buergerlichen Staatsmacht, die der spontanen Entwicklung der Gesellschaft unterworfen ist, und der proletarischen Staatsmacht, die sich aus ihr befreit, aufzuzeigen und damit den prinzipiellen Unterschied zwischen den Akten eines buergerlichen Parlaments und denen eines sozialistischen. Die Volkskammer lenkt alle Organe des Staates, die Organe der Herrschaft der Arbeiterklasse sind, auf die Heranfuehrung der Massen an den sozialistischen Aufbau und damit die Einbeziehung der Massen in den gesellschaftlichen Aufbau , auf die Fuehrung des Kampfes darum, dass die Massen den alten buergerlichkapitalistischen Boden der Spontaneitaet, der alten Denk- und Lebensgewohnheiten verlassen und den neuen, sozialistischen Boden der gesellschaftlichen Bewusstheit, der Orientierung des Denkens und Handelns auf die Gesellschaft und deren Entwicklung beziehen. V. Die schoepferische Anwendung der marxistisch-leninistischen Staatslehre auf die Fragen des volksdemokratischen Staates und des sozialistischen Aufbaus in der DDR Welche Aufgaben stehen in bezug auf die Entwicklung der Staats- und Rechtswissenschaft im Dienste der sozialistischen Entwicklung in der DDR und gegen die Restpositionen buergerlicher Ideologien in der Staatsund Rechtswissenschaft ? 16;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 16 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 16) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 16 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 16)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

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