Unrecht als System 1954-1958, Seite 151

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 151 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 151); Strafverfahren zur Durchsetzung ivirtschaftspolitischer Ziele hatte. Frau G. wurde vom Kreisgericht Bützow am 10. 3.1953 zu 1 Jahr und 4 Monaten Zuchthaus verurteilt, die Tochter zu 6 Monaten Gefängnis, ferner wurde auf Vermögenseinziehung einschließlich des Hotels erkannt, obwohl das Hotel dem nicht verurteilten Ehemann G. gehörte. Im Dezember 1957 erhielt K. G. einen Bescheid, der angesichts des im Jahre 1953 durchgeführten Verfahrens und der gefällten Urteile unfaßlich erscheinen muß. Nachdem vom Ersten Sekretär der SED, Walter Ulbricht, im Juli 1952 auf der 11. Parteikonferenz der SED der „Aufbau des Sozialismus“ verkündet worden ist, werden die wirtschaftsstrafrechtlichen Bestimmungen der Sowjetzone von den Zonengerichten als eine Waffe gegen privat-kapitalistische Erscheinungen und zur Abwehr von Angriffen gegen das neu entstandene gesellschaftliche Eigentum benutzt. Je höher der sozialistische Anteil an der Wirtschaft steigt, und je mehr die private Wirtschaft in den Hintergrund gedrängt wird, um so geringer wird auch die Notwendigkeit, das sowjetzonale Wirtschaftsstrafrecht in erster Linie zum Zwecke der Sozialisierung anzuwenden, wie dies in der Zeit bis etwa 1953 festzustellen war. Dafür steigt aber die Bedeutung dieses Wirtschaftsstrafrechts für die Fälle, die nach Meinung der SED und der Staatsfunktionäre als Angriffe gegen den sozialistischen Aufbau und gegen das sozialistische Eigentum anzusehen sind. Im Gegensatz zur Rechtsentwicklung und Rechtsprechung in der Bundesrepublik, wo für die Bestrafung wegen Wirtschaftsvergehens hinsichtlich der Erfüllung des subjektiven Tatbestandes besondere Voraussetzungen vom Gericht festgestellt werden müssen (Vorsatz, Verbotsirrtum! ), setzen sich die sowjetzonalen Gerichte gerade über die subjektive Tatseite bedenken los mit einigen Phrasen oder ganz allgemein gehaltenen Feststellungen hinweg. Für wirtschaftliche Mißstände darf niemals der Wirtschaftsplan verantwortlich sein, es muß vielmehr immer ein schuldiger Mensch gefunden werden. Die private Initiative wird durch eine solche Rechtsanwendung bewußt erstickt. Die auf wirtschaftsstrafrechtlichen Bestimmungen beruhenden Strafverfahren verfolgen schließlich den Zweck, den Bewohnern der Sowjetzone trotz der sehr nahe liegenden Vergleichsmöglichkeiten das Bewußtsein von der Überlegenheit der sozialistischen Wirtschaft gegenüber der westlich-kapitalistischen Wirtschaft zu vermitteln. Einziehung lohnender Vermögenswerte In der Sammlung „Unrecht als System“ Teil II waren eine Reihe von Dokumenten zur „Aktion Rose“ abgedruckt (Dok.-Nr. 178, 179, 227 230). Diese Aktion war schlagartig im Februar 1953 in den bekannten Badeorten an der sowjetzonalen Ostseeküste gegen eine große Anzahl von Hotel- und Fremdenheimbesitzern durchgeführt worden. Alle festgenommenen Personen wurden von Sondergerichten in der Strafanstalt Bützow-Dreibergen zu Zuchthausstrafen und Vermögenseinziehung verurteilt. Der Hoteleigentümer K. G. aus Göhren/Rügen entging der Verhaftung und Verurteilung, weil er zur Zeit der „Aktion Rose“ in West-Berlin war und nicht nach Göhren zurückkehrte, nachdem er von der Verhaftung seiner Ehefrau und seiner Tochter erfahren DOKUMENT 211 Staatsanwalt des Bezirkes Rostock, den 16.12.1957 Rostock Aktz.: KVRs 56-57/53 Bü/S. Herrn Rechtsanwalt Erich Treptow Stralsund Sarnowstr. 7 Betr.: Strafsache gegen K. G. Ich teile Ihnen mit, daß ich das Verfahren gegen K. G. nach § 153/2 StPO (alt) endgültig eingestellt habe. Durch diese Einstellung werden evtl, vermögensrechtliche Entscheidungen aus dem Jahre 1953 nicht berührt. Im Aufträge: gez. Ullrich Staatsanwalt Damit bestätigt der Staatsanwalt, daß es eine Geringfügigkeit war, für die Frau und Tochter G. ins Zuchthaus und Gefängnis gehen mußten, und für die der Hotelbesitzer K. G. enteignet wurde! * Wenn lohnende Vermögensobjekte vorhanden sind, werden Urteile, durch die Vermögenseinziehung ausgesprochen wird, auf diese Objekte auch dann ausgedehnt, wenn sie schon lange Zeit vorher in das Eigentum dritter Personen übergegangen waren. DOKUMENT 212 v. Tümpling und Holstein Rechtsanwälte Jena, den 23. September 1955 Johannisplatz 10 v.T./p. Frau E. F. K. Nr. 7 Sehr geehrte Frau F.! In der Strafsache gegen Ihren Vater ist das Urteil, das der 1. Strafsenat des Bezirksgerichts Gera am 20. 7. 1955 gegen ihn verhängt hat, durch Zurückweisung unserer beim Obersten Gericht der DDR eingelegten Berufung rechtskräftig geworden. Das Urteil lautete dahin, daß Ihr Vater wegen Verbrechens nach Art. 6 der Verfassung der DDR und der ICD 38 Art. Ill A HI in Tateinheit mit Verbrechen nach der Wirtschaftsstrafverordnung § 1 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 zu 10 Jahren Zuchthaus und Einziehung seines Vermögens sowie des ihm ehemals gehörenden landwirtschaftlichen Betriebes verurteilt worden ist. Außerdem wurden die Sühnemaßnahmen nach KD 38 Art. Ill A IH Ziffer 3 bis 9 verhängt. Da auch der Ihrem Vater ehemals gehörende landwirtschaftliche Betrieb eingezogen worden ist, bezieht sich diese Einziehung auf den Ihnen seit 1948 gehörenden 151;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 151 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 151) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 151 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 151)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen am Dietz Verlag, Berlin, Dienstanweisung über politisch-operative Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführte Strafverfahren beim Bundesnachrichtendienst? Antwort;Während der Befragung durch Mitarbeiter des Bundesnachrichtendientes in München;wurde ich auch über das gegen mich durchgeführte Strafverfahren wegen gesetzwidrigen Verlassens der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X