Unrecht als System 1954-1958, Seite 149

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 149 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 149); ?Schwiegervater des Angeklagten. In der Nacht vom 24. zum 25. Januar 1958 brachte der Angeklagte seine Schwiegereltern zum Bahnhof und half ihnen, das Gepaeck zu tragen. Am 27. Januar loeste er den Haushalt auf, indem er Sachen verkaufte bzw. in seine Wohnung brachte. Schon im Dezember 1957 hatte er im Auftraege seiner Schwiegereltern mehrere Pakete mit Sachen nach Westdeutschland geschickt. Aus den Gruenden: Die Schwiegereltern des Angeklagten haben durch ihr Verhalten den Tatbestand des ? 8 des Passgesetzes vom 15. September 1954 i. d. F. des Gesetzes vom 11. Dezember 1957 erfuellt, da sie ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen haben. Der Angeklagte hat sich durch wissentliche Hilfeleistung dazu der Beihilfe gemaess ? 49 StGB schuldig gemacht. Der Angeklagte hat zugegeben, gewusst zu haben, dass sich seine Schwiegereltern illegal nach West-Berlin begeben wollten. Er war ihnen dabei behilflich, indem er die erwaehnte Vollmacht schrieb und an sich nahm. Dadurch hat der Angeklagte das illegale Verlassen erleichtert. Darueber hinaus hat er selbst Paeckchen zur Post gebracht, die von seinen Schwiegereltern stammten. Weiterhin hat der Angeklagte seine Schwiegereltern noch mit zur Bahn begleitet, obwohl er genau wusste, dass sie illegal die DDR verlassen wollten. Als Staatsfunktionaer hatte der Angeklagte genaue Kenntnis ueber Inhalt und Bedeutung des Gesetzes zur Aenderung des Passgesetzes der DDR vom 11. Dezember 1957. Der Angeklagte hat seine Schwiegereltern den Feinden der Arbeiter-und-Bauern-Macht preisgegeben. Ihr Verlassen der DDR traegt mit dazu bei, die Hetze gegen unseren Staat zu naehren, dass viele Buerger der DDR diese wegen angeblich schlechter gesellschaftlicher Verhaeltnisse und politischer Verfolgung fluchtartig verlassen muessten. Der Angeklagte war Mitglied des Kreisvorstandes des FDGB und Mitglied der Partei der Arbeiterklasse. Er hat durch sein Verhalten ein schlechtes Beispiel gegeben und das in ihn gesetzte Vertrauen sowohl unseres Staates als auch der Bevoelkerung schwer getaeuscht. Er hat seinen Schwiegereltern geholfen, Verrat an der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu begehen. Gleichzeitig hat er geholfen, die Taetigkeit unserer Staatsorgane auf dem Gebiet des Pass- und Meldewesens zu behindern, was unter Beruecksichtigung seiner ehemaligen Dienststellung und seiner Funktionen besonders verwerflich erscheint. Der Angeklagte gibt an, lediglich aus familiaeren Gruenden gehandelt zu haben; jedoch duerfen persoenliche Dinge dann keine Beruecksichtigung finden, wenn die Sache der DDR und des sozialistischen Aufbaus verraten und geschaedigt wird. Die Einhaltung unserer sozialistischen Gesetze, die dem Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht dienen, muss von jedem Buerger gefordert werden. Dazu muss auch der Angeklagte erzogen werden. Aus den angefuehrten Gruenden hat das Gericht gemaess dem Antrag des Staatsanwalts auf eine Gefaengnisstrafe von sechs Monaten erkannt. Quelle: ?Neue Justiz? 1958, S. 251. DOKUMENT 208 Mitteilung des Volkspolizeikreisamtes (Pressekollektiv) Niesky Gegen den ? 8 Abs. 2 des Passgesetzes verstiess Frau E. K. aus Niesky. Sie erschlich sich unter Angabe falscher Gruende die Aufenthaltsgenehmigung fuer ihren 1953 illegal nach Westdeutschland verzogenen Sohn Horst, indem sie erklaerte, dass er fuer dauernd in die DDR zurueckkehren will. Bei der Antragstellung wurde sie noch auf die strafrechtlichen Folgen falscher Angaben hingewiesen. Bereits im Sommer 1957 erschlich sie fuer ihre republikfluechtige Tochter, die sich in Schweden aufhaelt, eine Aufenthaltsgenehmigung. Da nach dem Passgesetz das Erschleichen einer Genehmigung zum Verlassen oder Betreten des Gebietes der DDR unter Angabe falscher Gruende bestraft wird, wurde Frau K. vom Kreisgericht Niesky zu drei Monaten Gefaengnis verurteilt. DOKUMENT 209 Auszug aus der Anklage des Staatsanwalts des Stadtkreises Leipzig Stadtbezirk Mitte vom 13. Juni 1958 M K I 210/58 a H. hatte Anfang 1957 die Absicht, nach Jugoslawien zu reisen. Er wollte sein Repertoire erweitern, da seine anderen Vortraege bereits bekannt waren. Im Februar 1957 stellten H. und seine Mitarbeiterin N. beim Pass- und Meldewesen in Leipzig einen Antrag fuer eine Auslandsreise nach Jugoslawien. H. wandte sich gleichzeitig mit Unterstuetzung des Kulturbundes an das Ministerium fuer Kultur und im Maerz 1957 an das Ministerium fuer auswaertige Angelegenheiten. Die Paesse wurden abgelehnt. H. und N. reichten einen zweiten Antrag bei der Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei, Berlin, ein, der ebenfalls abgelehnt wurde. H. musste erkannt haben, dass es nicht im Interesse unseres Staates liege, eine solche Reise zu genehmigen. Anfang Mai 1957 reichte H. fuer sich und die N. erneut einen Antrag fuer eine Interzonenreise nach Freilassing/ Deutsche Bundesrepublik ein. H. hatte die Absicht, von dort aus nach Jugoslawien einzureisen. Es ist ein Versaeumnis des Pass- und Meldewesens Leipzig, H. nicht darauf hingewiesen zu haben, dass er sich strafbar mache, wenn er vom Gebiet der Deutschen Bundesrepublik nach Jugoslawien einreist. H. verschwieg jedoch die Absicht, von Westdeutschland nach Jugoslawien zu reisen. H. fuhr daraufhin mit der N. Mitte Mai 1957 nach der Deutschen Bundesrepublik und von dort nach Jugoslawien. Die Einreise nach Jugoslawien erfolgte am 18. Mai 1957. Die Reise wollen H. und N. mit 400, DM finanziert haben, die sie von den Verwandten der N. angeblich erhalten haben. Diese Verwandten sind republikfluechtig und leben in der Deutschen Bundesrepublik. In Jugoslawien wollen beide sehr duerftig gelebt haben. Die Ausreise erfolgte am 2. Juli 1957. H. und N. haben sich eines Verstosses gegen das Passgesetz vorsaetzlich schuldig gemacht. Beiden war bekannt, dass sie sich strafbar machen, wenn sie ohne den erforderlichen Reisepass der DDR nach Jugoslawien reisen. Das im Reisepass angegebene Reiseziel war Freilassing in der Deutschen Bundesrepublik. Beide missachteten die Gesetze unseres Arbeiter- und Bauem-staates. H. ging es nicht, wie er aussagte, um eine Annaeherung der DDR und Jugoslawien, sondern lediglich darum, wie er aus einer solchen Reise fuer sich den groessten Gewinn erzielen kann. Die Reise nach Jugoslawien war fuer H. und N. keine Existenzfrage. In der DDR wird auch die freischaffende Intelligenz gefoerdert. Beide Beschuldigte haben durch ihr konkretes Verhalten bewiesen, dass sie schuldhaft handelnd die Gesetze unseres Staates verletzten. Sie wussten, dass ihr Tun strafbar ist und muessen durch unser Gericht zur Einhaltung der Gesetzlichkeit erzogen werden. 149;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 149 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 149) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 149 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 149)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersucnunqshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnun ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erstrangige Bedeutung bei der Gestaltung der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen durch entsprechende politisch-operative Einflußnahme zurückzudrängen auszuräumen und damit dafür zu sorgen, daß diese Personen dem Sozialismus erhalten bleiben.

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