Unrecht als System 1954-1958, Seite 142

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 142 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 142); Stelle in Dortmund annehmen wolle. Er schilderte ihr seine Bekannten als anständige Leute, bei denen es ihr gut gehen und sie guten Verdienst und freie Station haben werde. Nach anfänglichem Zögern erklärte sich Marlene S. bereit, die Stelle anzunehmen, und fuhr nach Dortmund. Aus den Gründen: Auf Grund der Beweisaufnahme ist festgestellt, daß der Angeklagte einen noch jugendlichen Menschen, die 17jährige Marlene S., zum Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik veranlaßte, nachdem er ihr ihre neue Arbeitsstelle und auch die Menschen, bei denen sie in Zukunft arbeiten sollte, als gut geschildert hatte. Seine Versprechungen waren der Anlaß, daß Marlene S. zum Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik verleitet wurde. Dabei war sich der Angeklagte bewußt, daß sein Verhalten strafbar ist. Er hat in der Beweisaufnahme selbst erklärt, daß er verschiedene Artikel in der Presse über die Schädlichkeit der Republikflucht gelesen habe. Er mußte auch weiter zugeben, daß er anfänglich zögerte, Marlene S. anzusprechen und ihr die Stelle in Westdeutschland anzubieten. Er hat darüber hinaus auch dem Mädchen verboten, im Betrieb darüber zu sprechen. Der Angeklagte hat damit den Tatbestand des § 21 Abs. 2 StEG erfüllt und ist nach dieser gesetzlichen Bestimmung wegen Verleitung zum Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik zu bestrafen. Das Verbrechen des Angeklagten ist in hohem Maße gesellschaftsgefährlich. Seit Jahren schon wird von westdeutscher Seite aus versucht, junge Menschen sowie Facharbeiter oder andere wertvolle, unserem Aufbau nützliche Kräfte nach Westdeutschland zu locken. Damit bezweckt man, unseren Staat der Arbeiter und Bauern auf allen Gebieten zu schädigen, und zum anderen setzt man diese Menschen der skrupellosen Ausbeutung des kapitalistischen Wirtschaftssystems aus. Die Erfahrungen der letzten Jahre beweisen, daß man diese Personen für Spionage- und Sabotagezwecke gebraucht, sie für die Fremdenlegion oder die Söldnerformationen der Bundeswehr wirbt und sie für die Hetze gegen die Deutsche Demokratische Republik ausnutzt. Auf Grund dieser Erfahrungen wurde von unseren staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen eine große Aufklärungskampagne über die Schädlichkeit des Verlassens der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführt. Bereits mehrere Jahre lang wurde die Bevölkerung aufgefordert mitzuhelfen, daß niemand die DDR verläßt. Diese Aufklärung ist auch an dem Angeklagten nicht spurlos vorübergegangen. Es kann sich heute kein Mensch mehr damit entschuldigen, daß er die Gefährlichkeit des Verlassens der DDR nicht gekannt habe. Trotzdem hat der Angeklagte einen jungen Menschen dazu verleitet, die Republik zu verlassen. Der Angeklagte hat durch sein Handeln unseren Staat schwer geschädigt. Obwohl es gerade der Staat der Arbeiter und Bauern ist, der die Möglichkeiten geschaffen hat, daß z. B. der Sohn des Angeklagten Medizin studieren kann, und dazu noch monatlich ein Stipendium erhält, hat der Angeklagte unserer Produktion eine wertvolle Arbeitskraft entzogen und Marlene S. der Ungewißheit ihrer Entwicklung in Westdeutschland ausgesetzt. Der Vertreter des Bezirksstaatsanwalts hat für den Angeklagten eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten beantragt. Das Gericht hat auf die gleiche Strafe erkannt. Es hat dabei berücksichtigt, daß der Angeklagte bisher gute Arbeitsleistungen gezeigt hat, sogar als Aktivist ausgezeichnet werden konnte, und daß er mit seinen 63 Jahren noch nicht vorbestraft ist. Zu seinen Gunsten war weiter zu beachten, daß er vollauf geständig gewesen ist und offensichtlich sein Verbrechen ehrlich bereut. Der Senat ist der Überzeugung, daß diese Strafe unserem Staat genügend Strafschutz verleiht und geeignet ist, andere Bürger von einem ähnlichen Tun abzuhalten. Quelle: „Neue Justiz“ 1958, S. 178. DOKUMENT 197 Urteil des Bezirksgerichts Magdeburg vom 17. März 1958 - 1 Bs 27/58 §§ 19, 21 StEG. 2. Die berufliche Tätigkeit des Abgeworbenen als Motiv der Verleitung zum Verlassen der DDB. Nach einem kurzen Besuch bei Verwandten in Westdeutschland im Oktober 1957 gab der Angeklagte phantastische Schilderungen von dem guten Leben im Westen und von vielen Vergünstigungen, welche die „Ostzonenbewohner“ dort erhalten würden. Er versicherte dem Zeugen P., daß dieser als Grobschmied im Westen sofort Arbeit erhalten und viel mehr Geld verdienen könne als in der DDR. Er versprach dem Zeugen, ihn bei der Beschaffung von Arbeit und Wohnung zu unterstützen, denn er werde selbst im Januar oder Februar nach Westdeutschland übersiedeln. Der Zeuge P. faßte auch auf Grund dieser Versprechungen zunächst den Beschluß, die DDR zu verlassen; er konnte jedoch durch den Zeugen H. noch vor diesem unbedachten Schritt bewahrt werden. Durch das ständige Reden des Angeklagten, der auch aus Westdeutschland einige Zeitungen mitgebracht hatte, die er den LPG-Mitgliedern zu lesen gab, verloren zahlreiche Mitglieder der LPG die Lust an ihrer Arbeit und das Vertrauen in die Entwicklung der DDR. Aus den Gründen: Der Angeklagte hat weiter den Zeugen P. wegen seiner beruflichen Tätigkeit zum Verlassen der DDR bestimmen wollen, und zwar durch das Versprechen aktiver Unterstützung bei der Beschaffung von Wohnraum und Arbeit in Westdeutschland. Durch seine Versprechungen hat er die Freiheit der Willensentscheidung des Zeugen P. beeinflußt, der bis dahin keinerlei Absicht zum Verlassen der DDR gehabt hatte. Durch diese Handlungen hat der Angeklagte objektiv und subjektiv eine Alternative des § 21 Abs. 2 StEG erfüllt. Die Imperialisten versuchen mit allen Mitteln, eine weitere Festigung und Vorwärtsentwicklung unserer Gesellschaftsordnung zu hintertreiben. Es gelingt ihnen immer wieder, Opfer zu finden, die entweder ihren Rundfunksendungen erliegen oder sich bei Besuchen in Westdeutschland durch die gleißende Fassade täuschen lassen. Der Angeklagte 1st zunächst ein rückständiger Bürger gewesen, der bestimmte Ansätze gemacht hat, um am Fortschritt teilzunehmen. Wenn auch nicht zuletzt seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihn zum Eintritt in eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft veranlaßt haben, so lag bei ihm doch die Erkenntnis vor, daß die gesellschaftliche Produktion ein Erfordernis unserer Zeit geworden ist und daß nur die gesellschaftliche Aneignung den Menschen eine gesicherte Existenz garantiert. Kaum hatte er jedoch seine Schwierigkeiten überwunden, als ihn schon seine kleinbürgerlichen Tendenzen und die westliche Beeinflussung zu einer gegen den Bestand unserer Gesellschaftsordnung gerichteten Tätigkeit veranlassen. So hat er in raffinierter Form allmählich die Arbeitsmoral 142;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 142 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 142) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 142 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 142)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der sozialistischen Menschenführung zu vermitteln, damit sie die Initiative der verstärkt zur Entfaltung bringen können. Das Hauptfeld der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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