Unrecht als System 1954-1958, Seite 134

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 134 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 134); ?heimzuhalten sind, an andere Staaten oder deren Vertreter, an Organisationen oder Gruppen, die einen Kampf gegen die Arbeiterklasse und Bauern-Macht oder andere friedliebende Voelker fuehren, oder deren Vertreter oder Helfer auszuliefern oder zu verraten, wird wegen Spionage mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft; auf Vermoegenseinziehung kann erkannt werden. DOKUMENT 185 Urteil des Bezirksgerichts Potsdam vom 31. Maerz 1958 Bs 22/58 ? 14 StEG. Die Auslieferung von Namen und Anschriften von Mitarbeitern der Organe der Staatssicherheit an imperialistische Agentenorganisationen ist Spionage. Aus den Gruenden: Die Nachrichten, die der Angeklagte ueberbrachte, sind geheimzuhalten. Im allgemeinen sind zwar Anschriften von Buergern der DDR kein Geheimnis, auch die der Mitarbeiter des Ministeriums fuer Staatssicherheit nicht. In der gegenwaertigen Zeit aber, in der die NATO-Staaten bereit sind, einen Krieg gegen die sozialistischen Laender vom Zaune zu brechen, ist es notwendig, unsere Staatsfunktionaere und die Mitarbeiter der Organe der Staatssicherheit vor Anschlaegen imperialistischer Geheimorganisationen zu schuetzen. Es ist bekannt, dass in Ungarn waehrend der Konterrevolution Mitarbeiter der Staatssicherheitsorgane aus ihren Wohnungen herausgeholt und viehisch ermordet wurden. Dort, wo man sie selbst nicht antraf, wurden ihre Angehoerigen grausam gequaelt. In der spaeteren Zeit haben offizielle Vertreter der NATO-Staaten wiederholt erklaert, dass auch in der DDR eine Konterrevolution durchgefuehrt werden muesste. Wie ein Vertreter der Bonner Regierung unlaengst vor der Presse erklaerte, verfolgen sie das Ziel, die Bevoelkerung in der DDR in Unruhe zu versetzen, dann zu bewaffneten Provokationen zu schreiten und spaeter offiziell mit den westdeutschen Soeldnerarmeen in die von ihnen provozierten Unruhen einzugreifen. Auf diese Weise wollen sie die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der DDR beseitigen. Wie aus Geheimdirektiven von Vertretern des NATO-Hauptquartiers hervorgeht, sollen bei derartigen Provokationen zuerst massgebliche Funktionaere der Partei und des Staates sowie die Mitarbeiter von Sicherheitsorganen beseitigt, d. h. ermordet werden. Um die Anschriften dieser Menschen zu erfahren und spaeter bei einem beabsichtigten Ueberfall die von ihnen geplanten Massnahmen schnell durchfuehren zu koennen, benoetigen unsere Gegner Spione in der DDR. Einer dieser Spione ist der Angeklagte. Um unsere Staatsfunktionaere zu schuetzen, damit diese wiederum den Schutz unserer Errungenschaften gewaehrleisten koennen, ist es notwendig, Wohnanschriften dieser Mitarbeiter vor den imperialistischen Agentenorganisationen geheimzuhalten. Der Angeklagte hat also Nachrichten, die im politischen Interesse und zum Schutze unserer DDR geheimzuhalten waren, an den amerikanischen Spionagedienst weitergegeben. Seine Handlungen sind strafbar i. S. des ? 14 StEG. Quelle: ?Neue Justiz? 1958, S. 322. DOKUMENT 186 Berlin, den 30. Dezember 1955- Es erscheint Frau N. N., geb. 21. Maerz 1891, wohnhaft in West-Berlin, und erklaert: Seit ungefaehr 30 Jahren gebe ich regelmaessig zwei Zimmer meiner West-Berliner Wohnung an Untermieter ab. Seit Anfang 1953 bis 31. Maerz 1954 wohnte ein gewisser Fritz Z. in einem der Zimmer. Z. stammt aus der Sowjetzone. Er war Mitte 1953 zu seiner bereits bei mir wohnenden Braut gezogen, die er kurz darauf heiratete. Das andere Zimmer gab ich auf Empfehlung von Z. im November 1953 zum Preise von 45, DM an einen gewissen V. ab. V. benoetigte dieses Zimmer als Bueroraum. Er hat sich nur selten dort aufgehalten. Im Januar 1954 habe ich V. das Zimmer gekuendigt, weil er seine Miete nur unregelmaessig bezahlte. Die Eheleute Z. sind zum 1. April 1954 ausgezogen. Seitdem habe ich weder von Z. noch von V. wieder etwas gehoert. Anfang Juli 1954 bin ich zu Bekannten nach Thale im Harz gefahren. Ich habe mich dort mehrere Wochen aufgehalten. Auf dem Wege zu einer anderen Bekannten bin ich am 22. Juli 1954 vom Staatssicherheitsdienst festgenommen worden. Ich wurde nach Berlin-Lichten-berg gebracht. Bei den Vernehmungen durch den Staatssicherheitsdienst wurde mir vorgeworfen, dass ich die Agententaetigkeit des Z. und des V. dadurch unterstuetzt haette, dass ich ihnen ein Zimmer vermietet haette. Ausserdem wurde mir zur Last gelegt, dass ich gegen beide keine Anzeige erstattete. Ausserdem sollte ich in drei Faellen telefonische Bestellungen fuer einen in Ost-Berlin lebenden Freund des Z. durchgegeben haben. Obwohl mir niemals bekannt war, dass Z. und V. fuer irgendeine Organisation taetig waren ich wusste ueberhaupt nicht, welche Taetigkeit beide ausuebten , wurde ich wegen Unterstuetzung der Spionagetaetigkeit meiner Untermieter angeklagt und am 2. November 1954 durch den 1. Strafsenat des Stadtgerichts Berlin zu einem Jahr sechs Monaten Gefaengnis nach der Kontrollratsdirektive 38 verurteilt. Nach Verbuessung der vollen Strafzeit bin ich am 22. Dezember 1955 aus der Strafvollzugsanstalt Berlin, Barnimstrasse, entlassen worden. Meinen Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Preuss, habe ich erst kurz vor dem Termin kennengelernt. Ob er eine Anklageschrift hatte, weiss ich nicht. Die in meinem Besitz befindliche Anklage ist mir waehrend der Strafhaft abgenommen worden. Ein Urteil habe ich nie gesehen. Die Berufung, die mein Verteidiger fuer mich eingelegt hat, ist vom Kammergericht ohne Verhandlung durch Beschluss als ?offensichtlich unbegruendet" verworfen worden. Laut diktiert, genehmigt, unterschrieben gez. Unterschrift * Nach wiederholt abgegebenen Erklaerungen der sowjetzonalen Staats- und Parteifunktionaere steht die Bevoelkerung der Sowjetzone in ?ueberwaeltigend grosser Mehrheit hinter der SED und der Regierung". In auffaelligem Widerspruch zu diesen Erklaerungen stehen Strafverfahren, aus denen sich erkennen laesst, dass die SED und ihre Funktionaere grosse Angst vor der Bevoelkerung haben. Das geht einmal aus der zum Tatbestand der Spionage entwickelten Rechtsprechung (vergl. Dokument Nr. 184/85), zum anderen besonders deutlich aus den wegen unerlaubten Waffenbesitzes verhaengten Strafurteilen hervor. 134;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 134 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 134) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 134 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 134)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ausprägen zu helfen, Einen wichtigen und sehr konkreten Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der dazu von mir erlassenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Betreuung sowie der notwendigen materiell-technischen Sicherstellung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen-. Die Untersuchungshaft an Jugendlichen ist entsprechend ihren alters- und entwicklungsbedingten Besonderheiten zu vollziehen. Die inhaltliche Gestaltung der erzieherischen Einflußnahme auf Jugendliche während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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