Unrecht als System 1954-1958, Seite 134

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 134 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 134); heimzuhalten sind, an andere Staaten oder deren Vertreter, an Organisationen oder Gruppen, die einen Kampf gegen die Arbeiterklasse und Bauern-Macht oder andere friedliebende Völker führen, oder deren Vertreter oder Helfer auszuliefern oder zu verraten, wird wegen Spionage mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft; auf Vermögenseinziehung kann erkannt werden. DOKUMENT 185 Urteil des Bezirksgerichts Potsdam vom 31. März 1958 Bs 22/58 § 14 StEG. Die Auslieferung von Namen und Anschriften von Mitarbeitern der Organe der Staatssicherheit an imperialistische Agentenorganisationen ist Spionage. Aus den Gründen: Die Nachrichten, die der Angeklagte überbrachte, sind geheimzuhalten. Im allgemeinen sind zwar Anschriften von Bürgern der DDR kein Geheimnis, auch die der Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit nicht. In der gegenwärtigen Zeit aber, in der die NATO-Staaten bereit sind, einen Krieg gegen die sozialistischen Länder vom Zaune zu brechen, ist es notwendig, unsere Staatsfunktionäre und die Mitarbeiter der Organe der Staatssicherheit vor Anschlägen imperialistischer Geheimorganisationen zu schützen. Es ist bekannt, daß in Ungarn während der Konterrevolution Mitarbeiter der Staatssicherheitsorgane aus ihren Wohnungen herausgeholt und viehisch ermordet wurden. Dort, wo man sie selbst nicht antraf, wurden ihre Angehörigen grausam gequält. In der späteren Zeit haben offizielle Vertreter der NATO-Staaten wiederholt erklärt, daß auch in der DDR eine Konterrevolution durchgeführt werden müßte. Wie ein Vertreter der Bonner Regierung unlängst vor der Presse erklärte, verfolgen sie das Ziel, die Bevölkerung in der DDR in Unruhe zu versetzen, dann zu bewaffneten Provokationen zu schreiten und später offiziell mit den westdeutschen Söldnerarmeen in die von ihnen provozierten Unruhen einzugreifen. Auf diese Weise wollen sie die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der DDR beseitigen. Wie aus Geheimdirektiven von Vertretern des NATO-Hauptquartiers hervorgeht, sollen bei derartigen Provokationen zuerst maßgebliche Funktionäre der Partei und des Staates sowie die Mitarbeiter von Sicherheitsorganen beseitigt, d. h. ermordet werden. Um die Anschriften dieser Menschen zu erfahren und später bei einem beabsichtigten Überfall die von ihnen geplanten Maßnahmen schnell durchführen zu können, benötigen unsere Gegner Spione in der DDR. Einer dieser Spione ist der Angeklagte. Um unsere Staatsfunktionäre zu schützen, damit diese wiederum den Schutz unserer Errungenschaften gewährleisten können, ist es notwendig, Wohnanschriften dieser Mitarbeiter vor den imperialistischen Agentenorganisationen geheimzuhalten. Der Angeklagte hat also Nachrichten, die im politischen Interesse und zum Schutze unserer DDR geheimzuhalten waren, an den amerikanischen Spionagedienst weitergegeben. Seine Handlungen sind strafbar i. S. des § 14 StEG. Quelle: „Neue Justiz“ 1958, S. 322. DOKUMENT 186 Berlin, den 30. Dezember 1955- Es erscheint Frau N. N., geb. 21. März 1891, wohnhaft in West-Berlin, und erklärt: Seit ungefähr 30 Jahren gebe ich regelmäßig zwei Zimmer meiner West-Berliner Wohnung an Untermieter ab. Seit Anfang 1953 bis 31. März 1954 wohnte ein gewisser Fritz Z. in einem der Zimmer. Z. stammt aus der Sowjetzone. Er war Mitte 1953 zu seiner bereits bei mir wohnenden Braut gezogen, die er kurz darauf heiratete. Das andere Zimmer gab ich auf Empfehlung von Z. im November 1953 zum Preise von 45, DM an einen gewissen V. ab. V. benötigte dieses Zimmer als Büroraum. Er hat sich nur selten dort aufgehalten. Im Januar 1954 habe ich V. das Zimmer gekündigt, weil er seine Miete nur unregelmäßig bezahlte. Die Eheleute Z. sind zum 1. April 1954 ausgezogen. Seitdem habe ich weder von Z. noch von V. wieder etwas gehört. Anfang Juli 1954 bin ich zu Bekannten nach Thale im Harz gefahren. Ich habe mich dort mehrere Wochen aufgehalten. Auf dem Wege zu einer anderen Bekannten bin ich am 22. Juli 1954 vom Staatssicherheitsdienst festgenommen worden. Ich wurde nach Berlin-Lichten-berg gebracht. Bei den Vernehmungen durch den Staatssicherheitsdienst wurde mir vorgeworfen, daß ich die Agententätigkeit des Z. und des V. dadurch unterstützt hätte, daß ich ihnen ein Zimmer vermietet hätte. Außerdem wurde mir zur Last gelegt, daß ich gegen beide keine Anzeige erstattete. Außerdem sollte ich in drei Fällen telefonische Bestellungen für einen in Ost-Berlin lebenden Freund des Z. durchgegeben haben. Obwohl mir niemals bekannt war, daß Z. und V. für irgendeine Organisation tätig waren ich wußte überhaupt nicht, welche Tätigkeit beide ausübten , wurde ich wegen Unterstützung der Spionagetätigkeit meiner Untermieter angeklagt und am 2. November 1954 durch den 1. Strafsenat des Stadtgerichts Berlin zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis nach der Kontrollratsdirektive 38 verurteilt. Nach Verbüßung der vollen Strafzeit bin ich am 22. Dezember 1955 aus der Strafvollzugsanstalt Berlin, Barnimstraße, entlassen worden. Meinen Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Preuß, habe ich erst kurz vor dem Termin kennengelernt. Ob er eine Anklageschrift hatte, weiß ich nicht. Die in meinem Besitz befindliche Anklage ist mir während der Strafhaft abgenommen worden. Ein Urteil habe ich nie gesehen. Die Berufung, die mein Verteidiger für mich eingelegt hat, ist vom Kammergericht ohne Verhandlung durch Beschluß als „offensichtlich unbegründet" verworfen worden. Laut diktiert, genehmigt, unterschrieben gez. Unterschrift * Nach wiederholt abgegebenen Erklärungen der sowjetzonalen Staats- und Parteifunktionäre steht die Bevölkerung der Sowjetzone in „überwältigend großer Mehrheit hinter der SED und der Regierung". In auffälligem Widerspruch zu diesen Erklärungen stehen Strafverfahren, aus denen sich erkennen läßt, daß die SED und ihre Funktionäre große Angst vor der Bevölkerung haben. Das geht einmal aus der zum Tatbestand der Spionage entwickelten Rechtsprechung (vergl. Dokument Nr. 184/85), zum anderen besonders deutlich aus den wegen unerlaubten Waffenbesitzes verhängten Strafurteilen hervor. 134;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 134 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 134) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 134 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 134)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und Verhindern des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie.

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