Unrecht als System 1954-1958, Seite 126

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 126 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 126); ?Die Kostenentscheidung erfolgt aus ? 353 StPO in Verbindung mit ? 2 der Strafrechtskostenverordnung vom 15. Maerz 1956. gez. Sauer gez. Schneider gez. Niemann DOKUMENT 177 Urteil des Kreisgerichts Dessau vom 23. April 1958 S 137/58 KI 132/58 Der Angeklagte wird wegen Staatsverleumdung und Bedrohung mit einem Verbrechen zu einer Gesamtstrafe von 10 (zehn) Monaten Gefaengnis verurteilt. Aus den Gruenden: Der Angeklagte war Dozent der Technischen Betriebsberufsschule. Da er ein ueberhoehtes Dozentengeld bekommen hatte, wurde er seiner Funktion als stellvertretender Leiter der technischen Betriebsberufsschule entbunden. Er war jedoch, da er einen Nebenvertrag als freischaffender Dozent hatte, bis zum Abschluss des Semesters, und zwar bis Februar des Jahres 1958, weiterhin als Dozent taetig. Am 4. Februar 1958 bekam er eine Abrechnung gemaess der rechtlich festgelegten Verguetung. Er war darueber veraergert und nicht damit einverstanden. Am 6. Februar 1958 erschien er im angetrunkenen Zustande zum Unterricht, um ueber technisch begruendete Arbeitsnormen zu sprechen. Es entstand eine Diskussion, in welcher zum Ausdruck kam, dass der Angeklagte zu unserem Staat negativ eingestellt ist. Er brachte unter anderem zum Ausdruck, er sei nicht allwissend wie Walter Ulbricht. Er wurde daraufhin von den Teilnehmern des Lehrganges als Dozent aus dem Unterricht verwiesen. Am gleichen Tage begab er sich, nachdem er bereits vor der Unterrichtsstunde in der Gaststaette Graul Bier getrunken hatte, wiederum nach dort, und begann dann seiner Veraergerung mehr und mehr Luft zu machen. Diese drueckte sich jedoch darin aus, dass er laut groelte ?gebt mir ein Maschinengewehr und 500 Schuss Munition, dann lege ich die Lumpen alle um?. Zu dem Zeugen M. sagte er, ?und dich schiesse ich mit ab?. Obwohl man versuchte, den Angeklagten zu beruhigen, randalierte er weiter und sprach dem Alkohol mehr und mehr zu. Was er im einzelnen noch zum Ausdruck brachte, konnte nicht festgestellt werden. Dieser Sachverhalt wurde in der Hauptverhandlung durch die Aussage der Zeugen H., M. und Z. sowie durch die Aussage des Angeklagten bestaetigt. Der Angeklagte gibt zu, dass er im Verlaufe der Unterrichtsstunde deshalb geaeussert haette, er waere nicht allwissend wie Walter Ulbricht, weil er das Wissen dieses Genossen durchaus so hoch einschaetze, dass er nicht heranreicht. Er haette damit jedoch keinesfalls beabsichtigt, Walter Ulbricht zu negieren oder zu verleumden. Er sei an diesem Tage sehr erregt gewesen. Der ganze Tag waere fuer ihn ein schwarzer gewesen. Daran, dass er sich in der Gaststaette Graul gaeussert haben soll, gebt mir ein Maschinengewehr und 500 Schuss Munition, dann lege ich die Lumpen alle um, wollte er sich erst nicht erinnern. Er gab dann aber zu, dass sich diese Aeusserung von ihm gegen die Funktionaere der Betriebsleitung des VEB Waggonbau richtete, weil er sich zu Unrecht behandelt fuehlte. Waehrend der gesamten Hauptverhand- lung bemuehte sich der Angeklagte, sich ins rechte Licht zu setzen. Er war nur nach eingehender Aufforderung dazu zu bewegen, zu seinen Aeusserungen selbst Stellung zu nehmen, wich jedoch sofort wieder davon ab, um erneut damit zu beginnen, das aufzuzaehlen, was er bisher geleistet hat. Das Gericht hatte den Eindruck, dass der Angeklagte ein Mensch ist, der lediglich dann fuer unseren Staat arbeitet und spricht, wenn er sich davon Vorteile erhofft. Die Beurteilungen des Angeklagten vom VEB Waggonbau sind bezeichnend dafuer, dass es sich bei dem Angeklagten um einen politisch ungefestigten Menschen handelt, der seine Taetigkeit als Dozent rein routinemaessig ausfuehrte. Er wird dahingehend charakterisiert, dass sich seine ehemalige Zugehoerigkeit zur NSDAP noch in vielen seiner Diskussionen ausgedrueckt hat. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte einen Buerger unserer Deutschen Demokratischen Republik, und zwar den Genossen Walter Ulbricht, wegen seiner staatlichen Taetigkeit oeffentlich dadurch veraechtlich gemacht hat, indem er behauptete, dieser Genosse sei allwissend. Die Behauptung wurde vom Angeklagten so vorgetragen, dass darunter keineswegs eine Anerkennung des vorhandenen Wissens des Genossen Walter Ulbricht zu verstehen ist. Der Angeklagte hat sich damit gern. ? 20 des StEG einer Staatsverleumdung schuldig gemacht und ist danach strafrechtlich verantwortlich. Der Angeklagte hat weiterhin die Funktionaere der Betriebsleitung des VEB Waggonbaus mit einem Verbrechen bedroht, indem er zum Ausdruck brachte, dass man ihm ein Maschinengewehr und 500 Schuss Munition geben sollte, und dass er dann diese Lumpen alle umlegen wuerde. Er hat dadurch den Tatbestand des ? 241 StGB erfuellt, so dass er auch nach diesem strafrechtlich verantwortlich ist. Der Staatsanwalt beantragte fuer den Angeklagten wegen Staatsverleumdung eine Gefaengnisstrafe von sechs Monaten, und wegen Bedrohung mit einem Verbrechen eine Gefaengnisstrafe von fuenf Monaten, zugleich mit dem Antraege gern. ? 74 StGB, daraus eine Gesamtstrafe von zehn Monaten zu bilden. Diesem Antraege des Staatsanwaltes wurde von dem Gericht in vollem Umfange entsprochen. Es ist der Meinung, dass man nicht zulassen kann und darf, dass sich ein Buerger unserer Deutschen Demokratischen Republik so verhalten kann wie es der Angeklagte getan hat. Es ist weiterhin der Meinung, dass besonders der Angeklagte zu ueberpruefen hat, wie er in unserem Staat leben konnte, und welche Moeglichkeit der Entwicklung und Weiterbildung er in unserem Staate hatte. Der Angeklagte hat allen Grund, einmal darueber nachzudenken, welche Bedeutung die Errichtung unseres Staates fuer alle Werktaetigen der Deutschen Demokratischen Republik hat. Er hat keinen Grund, sich darueber zu empoeren oder sich dagegen aufzulehnen, wenn verantwortliche Funktionaere einer Betriebsleitung die Gesetzlichkeit in der Deutschen Demokratischen Republik einhalten. Der Angeklagte bildet keine Ausnahme, und er ist wie kein anderer dazu berechtigt, auf Kosten der anderen Werktaetigen persoenliche Vorteile fuer sich zu fordern oder zu billigen. Seine gesamte Verhaltensweise hat gezeigt, dass er keineswegs so wie er angibt, die Interessen unseres Staates vertritt, sondern dass er im Gegenteil eine innere Einstellung zu diesem Staat aufweist, die sich unsere Werktaetigen nicht bieten lassen. Das ist ihm durch eine ganz empfindliche Strafe klar zu machen. Er soll endlich einmal darueber nach-denken, was er als Buerger unserer Deutschen Demokratischen Republik im Interesse all unserer Werktaetigen seinem eigenen Staat schuldig ist. gez. Klewe gez. Muehlpfordt gez. Mollenhauer 126;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 126 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 126) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 126 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 126)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden feindlichen Vorgehens, zur Klärung der Frage Wer ist wer?, zur Aufdeckung von Mängeln und Mißständen beizutragen. Die wichtigste Quelle für solche Informationen ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit.

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