Unrecht als System 1954-1958, Seite 120

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 120 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 120); ?terrorisieren wollte. Zu derartigen Handlungen werden die Jugendlichen meist durch westliche Comics und derartige Schunderzeugnisse gebracht. Die Beschuldigte hat sich mit ihrer Handlung nach den genannten Paragraphen schuldig gemacht Es wird beantragt, das Hauptverfahren gegen die Beschuldigte zu eroeffnen und Termin zur Hauptverhandlung vor dem Stadtbezirksgericht Weissensee, Strafkammer 910, anzuberaumen. Im Auftraege gez. Banser Staatsanwalt Bestrafung nach Postkontrolle Dass es im Widerspruch zur Verfassung (Artikel 8) ein Postgeheimnis in der Sowjetzone nicht gibt, geht aus den Dokumenten Nr. 44 bis 47 dieser Sammlung schon hervor. Wenn die Kontrollstellen des Staatssicherheitsdienstes Briefe finden, in denen Kritik an den Verhaeltnissen in der Zone geuebt wird, oder in denen Bewohner der Zone wegen ihrer wirtschaftlichen Notlage Klage fuehren und um Hilfe und Unterstuetzung bitten (?Bettelbriefe?), wird gegen den Briefschreiber ein Strafverfahren wegen Staatsverbrechens durchgefuehrt. DOKUMENT 168 Urteil des Bezirksgerichts Leipzig vom 20. Januar 1955 -lbKs 307/55 I 842/54 Der Angeklagte P. wird wegen Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen und wegen Erfindung und Verbreitung tendenzioeser Geruechte, die den Frieden gefaehrden Verbrechen nach Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und nach der Kon-trollratsdirektive Nr. 38, Abschnitt II, Artikel III A III zu 4 vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Suehnemassnahmen der KRD Nr. 38, Artikel IX, Ziffer 3 9 werden dem Angeklagten auferlegt, die der Ziffer 7 auf die Dauer von 5 Jahren. Die seit dem 10. Dezember 1954 erlittene Untersuchungshaft wird ihm auf die erkannte Freiheitsstrafe angerechnet. Er traegt die Kosten des Strafverfahrens. Aus den Gruenden: Der Angeklagte war ein Karrierist. Er hat sehr fortschrittliche Reden gefuehrt und im uebrigen um des materiellen Vorteils willen die Verbindung mit Unternehmen in Westdeutschland aufrechterhalten. Er erhielt von ihnen Bettelpakete und 200, Westmark bei einem Besuch im Westen. Der Angeklagte wollte wieder heiraten und hatte sich mit seinen Angehoerigen deswegen ueberworfen. Als Folge seiner ideologischen Einstellung kam er zu dem Ergebnis, dass er nach dem Westen gehen solle. Er setzte sich deshalb mit Unternehmern in Westdeutschland in Verbindung und schrieb seine Bewerbungsbriefe. Die Briefe wurden teilweise von ihm und teilweise von anderen Personen nach West-Berlin gebracht. Unter diesen Briefen befinden sich vier aus dem Februar 1954, in denen eine ueble Hetze gegen die Verhaeltnisse in unserer Republik enthalten ist. Seine Verleumdungen richteten sich gegen die politischen und wirtschaftlichen Verhaeltnisse in unserem Staat. Er verherrlichte den Westen und versuchte, sich anzubiedern. Anfang Dezember 1954 schrieb er nochmals 2 Briefe nach Westdeutschland, in denen eine noch staerkere Hetze enthalten ist. Sie steht der des RIAS nicht nach. Bei einer Kontrolle eines Staatsbuergers wurden diese Briefe entdeckt und der Angeklagte festgenommen. Die vom Senat getroffenen Feststellungen beruhen auf dem glaubhaften Gestaendnis des Angeklagten. Die ihm vorgehaltenen Briefe erkannte der Angeklagte an. Weiterer Beweismittel bedurfte es somit nicht mehr. Mit dem Versenden dieser Hetzschriften hat sich der Angeklagte nach Artikel 6 der Verfassung der DDR und nach der KRD Nr. 38, Abschn. H, Art. Ill A IH strafbar gemacht. Er hat im einzelnen Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen betrieben und tendenzioese Geruechte erfunden und verbreitet. Er gab damit den Gegnern unserer demokratischen Entwicklung die Mittel in die Hand, um weiter gegen das Lager des Friedens und Fortschritts zu hetzen. Damit werden die Menschen in Westdeutschland und ueber den RIAS die der Deutschen Demokratischen Republik irregeleitet und von der Wahrung ihrer nationalen Interessen abgehalten. In dieser Hilfe fuer die westlichen Imperialisten liegt die Gefaehrdung des Friedens begruendet. Der Angeklagte hat vorsaetzlich gehandelt. Er war deshalb strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Der Senat stimmte mit dem Antrag und der Auffassung des Staatsanwalts ueberein. Das Verhalten des Angeklagten ist so verwerflich, dass alle anderen Momente neben diesem Verrat in den Hintergrund treten. Fuer eine Strafmilderung war deshalb keine Veranlassung gegeben. Die Suehnemassnahmen folgen obligatorisch aus der Verurteilung nach der KRD Nr. 38. Die Anrechnung der Untersuchungshaft beruht auf ? 219 Abs. 2 StPO. Die Kostenrechnung ergibt sich aus ? 353 StPO. gez. Stiller gez. Hammer gez. Koch DOKUMENT 169 Urteil des Bezirksgerichts Dresden vom 31. Mai 1957 1 a Ks 40/57 Fortgesetztes Versenden von Bettelbriefen ins Ausland mit schweren Verleumdungen der DDR ist Boykotthetze gemaess Art. 6 der Verfassung Der Senat hat fuer Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Verbrechens nach Art. 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik zu einer Zuchthausstrafe von 6 Jahren verurteilt. Ihm werden die Nebenfolgen aus Art. 6 Abs. 3 der Verfassung der DDR auferlegt. Gern. ? 40 StGB werden die durch die strafbare Handlung erlangten Waren eingezogen Aus den Gruenden: Der Angeklagte R. war bis zum Jahre 1945 bei der frueheren Maschinenfabrik L. in D. Registrator. Nachdem er im September 1945 diese Beschaeftigung aufgeben musste, war er kurzfristig in verschiedenen Betrieben als Hilfsarbeiter bzw. Buerohilfskraft taetig. Seit etwa zwei Jahren bezieht der Angeklagte Altersrente, die etwa 160 DM betraegt. Er ist noch beruflich taetig 120;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 120 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 120) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 120 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 120)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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