Unrecht als System 1954-1958, Seite 114

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 114 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 114); Unterlagen. Da ihm dies nicht genügte, wurde er auch ein eifriger Hörer der westlichen Hetzsender, insbesondere des „Frankfurter“ Senders. Diese von ihm dort aufgefangenen Hetzen in Form der sogenannten „politischen Witze“ nutzte der Beschuldigte in der Folge dazu aus, sie in der Gastwirtschaft an andere Bürger unserer Republik weiter zu verbreiten mit dem Ziel, das Ansehen der leitenden Staatsfunktionäre der DDR und der Sowjetunion bei den Werktätigen zu diskriminieren. (S. Bl. 4, 15, 16, 17, 19, 20, 24 d. A.) Bezeichnend an dieser gemeinen vom Beschuldigten betriebenen Hetze ist, daß sie zu einem Zeitpunkt betrieben wird, in dem die gesamte Weltöffentlichkeit, insbesondere die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten, den Bemühungen des gesamten sozialistischen Lagers, insbesondere der Sowjetunion, eine Entspannung in der internationalen Lage herbeizuführen, die größte Beachtung schenken. Den imperialistischen Kriegstreibern Westdeutschlands ist jedoch das ständig wachsende Vertrauen der Werktätigen zur sozialistischen Entwicklung in allen Staaten des Friedenslagers und ihre Repräsidenten, wie es z. B. die Indienreise der sowjetischen Staatsmänner Bulganin und Chrustschow bewiesen hat und es ihre Englandreise erneut beweisen wird, ein Hindernis in ihrer „Politik der Stärke“. Aus diesem Grunde versuchen sie, das Ansehen unserer Staatsmänner durch die Verbreitung solch gemeiner Hetztiraden zu diskriminieren und gleichzeitig damit den Gedanken der Völkerfreundschaft und Völkerverständigung zu hintertreiben. Der Beschuldigte hat die imperialistischen Kriegstreiber hierin bewußt unterstützt. Daß es sich bei ihm um einen ausgesprochenen Feind unseres sozialistischen Aufbaus handelt, zeigt sein Verhalten gegenüber seiner Tochter, der er eine aktive Mitarbeit in der FDJ untersagte. Besonders deutlich drückt es sich aber auch in seinem Verhalten etwa Mitte Januar 1956 gegenüber dem Mitglied der LPG, Blosche, aus (s. Bl. 7 d. A.) und Beyer (s. Bl. 8 d. A.) die er mit den gemeinsten Ausdrücken beschimpfte, was auch gleichzeitig seine noch in ihm vorhandene faschistische Einstellung zeigt. Derartige Beschimpfungen von Mitgliedern der Kommunistischen Partei kennen wir noch all zu gut aus dem „Jargon“ der Faschisten, zur Zeit ihrer Gewaltherrschaft. Die Hetze des Beschuldigten ist Boykotthetze gegen die Einrichtungen und Politiker, aber auch Rassenhetze im Sinne des Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung der DDR, da sie geeignet ist, das Vertrauen der Werktätigen in die Partei der Arbeiterklasse, als die führende Kraft beim Aufbau des Sozialismus, in die leitenden Kader unseres Staates und der Partei der Arbeiterklasse zu untergraben. Im Aufträge: gez. Kranz Staatsanwalt Das Urteil des Bezirksgerichts Erfurt vom 7. Mai 1956 lautete auf 1 Jahr 3 Monate Zuchthaus. * Im November 1956 wirkten sich die Ereignisse in Ungarn auch in der Sowjetzone aus. Zonenbewohner, die in Äußerungen Anteil nahmen und Partei für das um seine Freiheit ringende ungarische Volk erkennen ließen, oder die gar Parallelentwicklungen in der SBZ voraussagten, wurden als Staatsverbrecher angesehen und verurteilt. Soweit die Verfahren noch über den 1. Februar 1958 hinaus anhängig waren, mußten die Strafbestimmungen des Strafrechtsergänzungsgesetzes hier: § 19 StEG zur Urteilsfindung herangezogen werden. DOKUMENT 157 Anklageschrift des Staatsanwalts des Kreises Ribnitz-Damgarten vom 11. Dezember 1956 K AR 295/56 Rib. Der Beschuldigte G. R. wird angeklagt, die öffentliche Sicherheit dadurch gefährdet zu haben, indem er sich vorsätzlich durch den Genuß geistiger Getränke in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzte und in diesem Zustand eine mit Strafe bedrohte Handlung beging. Er hat Anfang November 1956 im Zusammenhang mit den Ereignissen in Ungarn im Zentral-Hotel in Prerow gegenüber verschiedenen Gästen geäußert, daß auch bei uns zu Weihnachten eine neue Regierung gebildet würde, aber ohne Walter Ulbricht, und daß auch bei uns in wenigen Tagen eine Arbeiterrevolution ausbrechen werde sowie noch verschiedenes andere. Vergehen gern.: § 330 a StGB Wesentliches Ermittlungsergebnis : Anfang November 1956 war der Beschuldigte gegen 18 Uhr in das Zentralhotel gekommen, wo er mit zwei Gästen aus Berlin größere Mengen Alkohol trank. So hat er innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraumes, etwa bis 20 Uhr, eine Flasche Likörwein sowie noch diverse andere alkoholische Getränke zu sich genommen. Im weiteren Verlauf des Abends kam der Beschuldigte mit einigen Grenzpolizisten sowie einigen Einwohnern Prerows ins Gespräch und versuchte, diese Personen in eine politische Diskussion hineinzuziehen. Im Verlaufe dieser Diskussion brachte er im Zusammenhang mit den Vorfällen in Ungarn zum Ausdruck, daß auch bei uns in der Deutschen Demokratischen Republik in wenigen Tagen eine Revolution ausbrechen werde und dann eine neue Regierung gebildet würde. Die Arbeiter wären mit der jetzigen Regierung von Walter Ulbricht nicht zufrieden und bis zum 25. Dezember 1956 sei diese neue Regierung gebildet, jedoch ohne Walter Ulbricht. Weiterhin versuchte er, den 1. Stellvertreter des Ministerpräsidenten Walter Ulbricht telefonisch zu erreichen. Als ihm dieses nicht gelang, sagte er zu den anderen Gästen an seinem Tisch: „Der Hund meldet sich nicht.“ Als er diese Bemerkung machte, hat sich der Beschuldigte im Zustand des Vollrausches befunden, da er nicht nur die bereits angegebene Menge Alkohol zu sich genommen hat, sondern dann mit anderen Gästen weitertrank. Diese Äußerungen waren geeignet, eine Einrichtung unseres Staates, nämlich unsere Regierung, öffentlich verächtlich zu machen. Während der Vorkommnisse in Ungarn haben sich durch öffentliche Erklärungen breite Kreise der Bevölkerung zu unserer Regierung bekannt. Es bestand und besteht keinerlei Veranlassung, mit den Maßnahmen der Regierung unseres Arbeiterund Bauernstaates unzufrieden zu sein oder die Regierung sogar ablösen zu wollen. In unserem Arbeiterund Bauernstaat setzt sich die Regierung selbst in der überwiegenden Mehrzahl aus den werktätigen Menschen aller Schichten der Bevölkerung zusammen. Die „Revolution“ in Ungarn wurde nicht durch die Arbeiter herbeigeführt, sondern von konterrevolutionären Kräften mit Unterstützung der imperialistischen Mächte inszeniert. Daß dieser Putsch nicht zugunsten der Arbeiter heraufbeschwört wurde, kann man tagtäglich aus den Meldungen unserer Presse entnehmen. gez. Garbe Staatsanwalt 114;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 114 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 114) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 114 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 114)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit ungesetzlichen Bestrebungen zum Verlassen der Potsdam, Ouristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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