Unrecht als System 1954-1958, Seite 111

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 111 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 111); ?tischen Staat. Auch waehrend eines weiteren Zirkelabends im Februar, an dem nur der Angeklagte F. teilnahm, aeusserte sich dieser in aehnlicher provokatorischer Weise. Auf Grund ihres Verhaltens wurden die Angeklagten von den staatlichen Organen festgenommen. Diese Feststellungen beruhen auf den Einlassungen der Angeklagten, die gestaendig waren, und den glaubhaften Aussagen der anwesenden Zeugen. Eines der staerksten Mittel der anglo-amerikanisch imperialistischen Kriegshetzer und ihrer deutschen Handlanger mit dem Ziel, ihre verbrecherischen Kriegsplaene zu verwirklichen, ist die Hetze ueber den RIAS und andere westdeutsche Hetzsender. Gerade der Kriegssender RIAS spielt eine wesentliche Rolle im Dienste der amerikanischen Kriegspolitik. Mit Hilfe dieses Senders wurden die faschistischen Provokationen am 17. Juni 1953 geleitet und Anordnungen gegeben, um diesem Putschversuch zum Gelingen zu verhelfen. Auch nach dem 17. Juni 1953 spielt dieser Sender eine verbrecherische Rolle, um die staatliche Basis des deutschen Volkes in seinem Kampf um Frieden und Einheit, die DDR, zu unterhoehlen und zu schwaechen und zum anderen Unruhe und Unsicherheit in die Bevoelkerung hineinzutragen. In uebelster Weise werden unsere Regierung und die von ihr angeordneten Massnahmen sowie die Voelker der Sowjetunion und der Volksdemokratien verleumdet. Die Angeklagten erwiesen sich nach dem festgestellten Sachverhalt als willige Handlanger dieses Hetzsenders. Sie versuchten im Interesse der Kriegstreiber, die faschistischen Provokationen in einem anderen Licht darzustellen, um somit die jugendlichen Teilnehmer an diesen Zirkelabenden zu beeinflussen und bei diesen eine gegnerische Stimmung gegen unsere Arbeiter- und Bauernmacht zu erzeugen. Bei ihrer Hetztaetigkeit haben die Angeklagten verschiedene Formen angewandt und diese Hetze teils gegen fuehrende Staatsmaenner der DDR, teils gegen unsere friedliebende demokratische Entwicklung unserer Republik gerichtet, teils aber auch gegen die Sowjetunion. Ihre Hetze zielte darauf ab, das Vertrauen des deutschen Volkes in die Friedenspolitik seiner Regierung zu erschuettern, die durch den neuen Kurs spuerbare Verbesserung der Lebenshaltung aller Werktaetigen mit sich gebracht hat. Die Tatsache, dass die Angeklagten ihre Hetzparolen im Kreise der anderen Zirkelteilnehmer vortrugen, und zwar mit dem Bewusstsein, dass diese Angaben gar nicht der Wahrheit entsprechen, lassen klar erkennen, dass sie im Sinne der KD 38 Abschn. II Art. Ill A III friedensgefaehrdende Geruechte verbreiteten. Ihre Handlungsweise ist besonders gesellschaftsgefaehrdend, da sie sich darueber im klaren waren, dass besonders Jugendliche leicht zu beeinflussen sind. Besonders der Angeklagte F. verstand es durch sein ganzes Auftreten, seine Berichte so abzugeben, dass bei den anderen Jugendlichen der Eindruck erschien, dass diese auf Wahrheit beruhen. Aus dem Inhalt ihrer Aeusserungen ergibt sich, dass sie unserer friedliebenden demokratischen Entwicklung ablehnend bzw. feindlich gegenueberstehen. Sie waren deshalb nach der KD 38 Abschn. II Art. Ill A III zu bestrafen. Bezueglich der Strafzumessung ist der Senat der Auffassung, dass die Angeklagten trotz ihres jugendlichen Alters mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe belegt werden muessen. Mit ihrem Verhalten stellen sie sich ausserhalb all der Jugendlichen, die am sogenannten ?Tag X? und auch in der jetzigen Zeit treu zu ihrer Arbeiter- und Bauernregierung stehen und sich tatkraeftig fuer die Erhaltung und Sicherung des Friedens einsetzen. Das Verhalten der Angeklagten ist besonders verwerflich, da sie die Vorteile unseres Arbeiter- und Bauernstaates zwar entgegennahmen sie hatten beide einen auskoemmlichen Verdienst , sich aber trotzdem im Interesse der Kriegstreiber gegen unsere demokratische Ordnung stellten Bezueglich des Angeklagten F. ist der Senat der Auffassung, dass eine Gefaengnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten geeignet ist, auf den Angeklagten erzieherisch einzuwirken und diesen wieder auf den richtigen Weg zu bringen Hinsichtlich des Angeklagten Fe. ist eine Gefaengnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ausreichend, aber unbedingt erforderlich, um diesem das Strafbare seines Tuns klar vor Augen zu fuehren. Beiden Angeklagten waren die obligatorischen Suehnemassnahmen der KD 38 als notwendige Folge ihrer strafbaren Handlungen aufzuerlegen. Die Anrechnung der Untersuchungshaft bei beiden Angeklagten beruht auf ? 219 Abs. 2 StPO. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus ? 353 StPO, gez. Bachert gez. Beyer gez. Bemuth DOKUMENT 153 Anklageschrift des Staatsanwalts des Bezirkes Erfurt vom 6.10.1954 I 254/54 Gl., B. in dieser Sache in U-Haft seit dem 10. September 1954 auf Grund des Haftbefehls d. Kreisgerichtes Eisenach, wird angeklagt: seit dem 30. August 1954 bis 9. September 1954 fortgesetzt handelnd in dem VEB Elektroinstallation in Ruhla Hetze und Verleumdungen gegen die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und Funktionaere der SED verbreitet zu haben. Durch diese staatsfeindlichen Handlungen sind die volksdemokratischen Grundlagen des Staates der Deutschen Demokratischen Republik angegriffen und der Frieden des deutschen Volkes gefaehrdet. Verbrechen nach: Art. 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik i. V. mit KD 38 Absch. n Art. Ill A III. Wesentliches Ermittlungsergebnis : Am 30. August 1954 fand in dem VEB Elektroinstallation Ruhla eine Kurzversammlung anlaesslich der Vorbereitung der Volkswahlen am 17. Oktober 1954 statt. In dieser sprach der 2. Sekretaer der Kreisleitung der SED Eisenach und suchte nach Beendigung derselben die Kollegen an ihren Arbeitsplaetzen auf, um mit ihnen zu diskutieren. Dies veranlasste den Beschuldigten, gemeine Hetze gegen diesen Funktionaer zu verbreiten und Drohungen gegen diesen auszustossen. So aeusserte sich der Beschuldigte, dass er ueber den Lug und Trug, gemeint war das Referat des Funktionaers der SED, so aufgeregt sei, dass er nicht faehig sei, weiterzuarbeiten. Diese Hetze setzte der Beschuldigte in der Fruehstueckspause, der Nachtschicht in der Nacht vom 8. September zum 9. September 1954 fort und aeusserte sich, dass es ein Glueck gewesen sei, dass der Funktionaer der SED nicht zu ihm an seinen Arbeitsplatz gekommen sei, er waere gezwungen gewesen, diesen dann niederzuschlagen. (Bl. 2d. A.) In gemeiner Weise hetzte der Beschuldigte gegen die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sowie gegen die SED und verleumdete die Lebensverhaeltnisse in der Deutschen Demokratischen Republik und verherrlichte das Adenauer-Regime in Westdeutschland. (Bl. 2, 3, Ruecks. 5, 6 d.A.) 111;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 111 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 111) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 111 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 111)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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