Unrecht als System 1954-1958, Seite 107

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 107 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 107); ?Politisches Strafrecht zur Festigung der SED-Herrschaft Die Forderung nach einer echten Parteilichkeit der Rechtsprechung wirkt sich besonders auf dem Gebiet der politischen Strafjustiz aus. Hier kommt auch die dem Strafrecht obliegende Unterdrueckungsfunktion am deutlichsten zum Ausdruck. Tatsaechliche oder vermeintliche Gegner des SED-Regimes werden strafrechtlich verfolgt und ohne Ruecksicht auf die in der Zonenverfassung garantierten Grundrechte persoenliche Freiheit, Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, Postgeheimnis, Pressefreiheit, Koalitions- und Versammlungsfreiheit zu schweren Freiheitsstrafen verurteilt. Eine gewisse Milderung, die nach der 3. Parteikonferenz der SED im Maerz 1956 zu beobachten war, wurde bald wieder aufgegeben, wie sich aus den Dokumenten der Jahre 1957 und 1958 erkennen laesst. Die ?staatsgefaehrdende Hetze" In zunehmendem Masse verschaerfte sich der Kampf des SED-Staates gegen die Kirche. Hierbei vermied man es bewusst, die beiden grossen Kirchen als solche anzugreifen; man ging aber planmaessig gegen einzelne Kirchenvertreter und Geistliche vor, die sich den Bestrebungen der SED entgegenstellten. Ein besonders krasser Fall war die Verurteilung des Leipziger Studentenpfarrers. DOKUMENT 151 Urteil des Bezirksgerichts Leipzig vom 28.11.1957 1 b Ks 370/57 Der Angeklagte Siegfried Schmutzler trat nach seinem Staatsexamen in den kirchlichen Dienst und war seit September 1954 dritter Pfarrer an der Peterskirche in Leipzig. Von der Kirchenleitung hatte er den Auftrag, sich besonders um die christlichen Studenten der Universitaet Leipzig zu kuemmern und sie seelsorgerisch zu betreuen. Aus diesem Grunde wurde er auch als Studentenpfarrer bezeichnet. Etwa 1952 erhielt der Angeklagte von der Kirchenleitung die Anweisung, sich als Pfarrer auch mit dem Marxismus-Leninismus zu beschaeftigen. Er sollte selbst marxistische Literatur studieren, um zu lernen, ?die Argumente der Marxisten zu widerlegen?. Ausserdem war er beauftragt, bei den Buergern, die Mitglieder der Kirche waren, ?den Einfluss des Marxismus zurueckzudraengen?. In diesem Entwicklungsprozess erhielt der Angeklagte damals schon eine negative Einstellung zu unserem Staat. Im Jahre 1954 kam der Angeklagte mit den westdeutschen evangelischen Akademien in Verbindung. Durch die westdeutsche Studentengemeinde erhielt er Einladungen zu Lehrgaengen und Vortraegen. Zunaechst nahm er zur evangelischen Sozialakademie in Friedewald Verbindung auf. Dort besuchte er mehrere Vortraege und hielt sich dort auch mehrmals waehrend seines Urlaubs auf. Die Leiter der Akademien, besonders die in Friedewald, sind Feinde unseres Staates. Staendig werden dort sog. antimarxistische Lehrgaenge durchgefuehrt. Unter anderem halten solche Personen wie Kriegsminister Strauss, andere NATO-Offizlere und der Verraeter Leonhardt an diesen Akademien Vortraege, was aus den Veroeffentlichungen der westdeutschen Presse selbst hervorgeht. In allen Vortraegen bemueht man sich, die marxistische Weltanschauung zu widerlegen, wobei man zum Teil verfaelschte marxistische Literatur verwendet und dabei die gesellschaftlichen und politischen Verhaeltnisse in der Deutschen Demokratischen Republik und in anderen sozialistischen Staaten verleumdet. An diesen Akademien wird Hetzmaterial ausgegeben, das von den Teilnehmern in die DDR eingeschleust wird. Der Angeklagte wurde durch seine Teilnahme an einem solchen Lehrgang an der Akademie Friedewald und an mehreren Vortraegen, sowie auf Grund der zahlreichen Gespraeche mit leitenden Personen dieser Akademie immer mehr gegen unseren Staat beeinflusst. Er wurde aufgefordert, Studenten der Universitaet Leipzig zu Vortraegen und Lehrgaengen an diese Akademie zu entsenden und auch andere Pfarrer aus der DDR fuer den Besuch dieser Lehrgaenge zu gewinnen. Tatsaechlich hat der Angeklagte auch etwa 70 Studenten zu diesen Akademien geschickt, damit sie dort gegen unseren Staat beeinflusst werden. Er war bemueht, immer wieder andere Studenten zu entsenden, damit ein grosser Kreis von Personen von dem Gift des Antibolschewismus infiziert wurde. Er brachte selbst Abschriften von Hetzvortraegen und auch Hetzliteratur mit, welche er in Leipzig bei seinen Aussprachen und Versammlungen mit Studenten sowie anderen Buergern verwandte. Er hat damit auch noch einen groesseren Personenkreis gegen unsere Staatsorgane aufgehetzt. Da der Angeklagte sich bewusst war, dass sich die Verbindung zu diesen Akademien und die von dort ausgehende Hetze gegen unsere Staatsordnung richtete, hat er den Studenten jedesmal geraten, bei der Beantragung der Reisegenehmigung nicht den Besuch der Akademien anzugeben, sondern Familienbesuche. Wenn er Hetzliteratur mitbrachte, hat er Teile der Titelseite abgerissen, damit bei einer Kontrolle die Herkunft dieser Literatur nicht festgestellt werden sollte. Auf Grund der Anleitung, die der Angeklagte von diesen Akademien erhielt, schuf er in Leipzig eine Ulegale Gruppe, in der er die Hetze weiter trieb und mit deren Hilfe er weitere Kreise der Bevoelkerung negativ beeinflusste. Dabei nutzte er die sog. Studentengemeinde aus, aus deren Kreis er ?Vertrauensstudenten? auswaehlte. Diese Vertrauensstudenten waren mit dem Angeklagten gemeinsam der fuehrende Kopf und somit die Leitung dieser illegalen Organisation. Im Vertrauenskreis wurden alle Massnahmen besprochen und festgelegt. Zur systematischen Beeinflussung der Studenten wurden sozialethische Kleinkreise geschaffen. Diese sozial-ethischen Kleinkreise waren Versammlungen einer Reihe von Studenten und anderen Personen in Wohnungen oder im evangelischen Studentenheim, auf denen in Vortraegen und Aussprachen eine systematische Hetze gegen unseren Staat betrieben wurde. Der Angeklagte be-zeichnete dort die DDR als einen Satelliten- und Totalstaat und verfolgte das Ziel, unseren Staat zu veraendern. Dabei verwandte er die von den evangelischen Akademien aus Westdeutschland mitgebrachten Hetzvortraege oder auch die mitgebrachte oder zugesandte Hetzliteratur. Eine andere Form dieser illegalen Zusammenkuenfte waren die akademischen Hauskreise. In ihnen waren aeltere Akademiker, die frueher zur Studentengemeinde gehoerten, zusammengefasst. Der Angeklagte oder seine Vertrauensstudenten hielten dort Vortraege und benutzten dabei ebenfalls das Hetzmaterial, welches aus Westdeutschland mitgebracht oder durch die Post hierhergelangt war. In den akademischen Hauskreisen verleumdete der Angeklagte u. a. die demokratische 14* 107;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 107 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 107) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 107 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 107)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X