Unrecht als System 1954-1958, Seite 107

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 107 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 107); Politisches Strafrecht zur Festigung der SED-Herrschaft Die Forderung nach einer echten Parteilichkeit der Rechtsprechung wirkt sich besonders auf dem Gebiet der politischen Strafjustiz aus. Hier kommt auch die dem Strafrecht obliegende Unterdrückungsfunktion am deutlichsten zum Ausdruck. Tatsächliche oder vermeintliche Gegner des SED-Regimes werden strafrechtlich verfolgt und ohne Rücksicht auf die in der Zonenverfassung garantierten Grundrechte persönliche Freiheit, Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, Postgeheimnis, Pressefreiheit, Koalitions- und Versammlungsfreiheit zu schweren Freiheitsstrafen verurteilt. Eine gewisse Milderung, die nach der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 zu beobachten war, wurde bald wieder aufgegeben, wie sich aus den Dokumenten der Jahre 1957 und 1958 erkennen läßt. Die „staatsgefährdende Hetze" In zunehmendem Maße verschärfte sich der Kampf des SED-Staates gegen die Kirche. Hierbei vermied man es bewußt, die beiden großen Kirchen als solche anzugreifen; man ging aber planmäßig gegen einzelne Kirchenvertreter und Geistliche vor, die sich den Bestrebungen der SED entgegenstellten. Ein besonders krasser Fall war die Verurteilung des Leipziger Studentenpfarrers. DOKUMENT 151 Urteil des Bezirksgerichts Leipzig vom 28.11.1957 1 b Ks 370/57 Der Angeklagte Siegfried Schmutzler trat nach seinem Staatsexamen in den kirchlichen Dienst und war seit September 1954 dritter Pfarrer an der Peterskirche in Leipzig. Von der Kirchenleitung hatte er den Auftrag, sich besonders um die christlichen Studenten der Universität Leipzig zu kümmern und sie seelsorgerisch zu betreuen. Aus diesem Grunde wurde er auch als Studentenpfarrer bezeichnet. Etwa 1952 erhielt der Angeklagte von der Kirchenleitung die Anweisung, sich als Pfarrer auch mit dem Marxismus-Leninismus zu beschäftigen. Er sollte selbst marxistische Literatur studieren, um zu lernen, „die Argumente der Marxisten zu widerlegen“. Außerdem war er beauftragt, bei den Bürgern, die Mitglieder der Kirche waren, „den Einfluß des Marxismus zurückzudrängen“. In diesem Entwicklungsprozeß erhielt der Angeklagte damals schon eine negative Einstellung zu unserem Staat. Im Jahre 1954 kam der Angeklagte mit den westdeutschen evangelischen Akademien in Verbindung. Durch die westdeutsche Studentengemeinde erhielt er Einladungen zu Lehrgängen und Vorträgen. Zunächst nahm er zur evangelischen Sozialakademie in Friedewald Verbindung auf. Dort besuchte er mehrere Vorträge und hielt sich dort auch mehrmals während seines Urlaubs auf. Die Leiter der Akademien, besonders die in Friedewald, sind Feinde unseres Staates. Ständig werden dort sog. antimarxistische Lehrgänge durchgeführt. Unter anderem halten solche Personen wie Kriegsminister Strauß, andere NATO-Offizlere und der Verräter Leonhardt an diesen Akademien Vorträge, was aus den Veröffentlichungen der westdeutschen Presse selbst hervorgeht. In allen Vorträgen bemüht man sich, die marxistische Weltanschauung zu widerlegen, wobei man zum Teil verfälschte marxistische Literatur verwendet und dabei die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik und in anderen sozialistischen Staaten verleumdet. An diesen Akademien wird Hetzmaterial ausgegeben, das von den Teilnehmern in die DDR eingeschleust wird. Der Angeklagte wurde durch seine Teilnahme an einem solchen Lehrgang an der Akademie Friedewald und an mehreren Vorträgen, sowie auf Grund der zahlreichen Gespräche mit leitenden Personen dieser Akademie immer mehr gegen unseren Staat beeinflußt. Er wurde aufgefordert, Studenten der Universität Leipzig zu Vorträgen und Lehrgängen an diese Akademie zu entsenden und auch andere Pfarrer aus der DDR für den Besuch dieser Lehrgänge zu gewinnen. Tatsächlich hat der Angeklagte auch etwa 70 Studenten zu diesen Akademien geschickt, damit sie dort gegen unseren Staat beeinflußt werden. Er war bemüht, immer wieder andere Studenten zu entsenden, damit ein großer Kreis von Personen von dem Gift des Antibolschewismus infiziert wurde. Er brachte selbst Abschriften von Hetzvorträgen und auch Hetzliteratur mit, welche er in Leipzig bei seinen Aussprachen und Versammlungen mit Studenten sowie anderen Bürgern verwandte. Er hat damit auch noch einen größeren Personenkreis gegen unsere Staatsorgane aufgehetzt. Da der Angeklagte sich bewußt war, daß sich die Verbindung zu diesen Akademien und die von dort ausgehende Hetze gegen unsere Staatsordnung richtete, hat er den Studenten jedesmal geraten, bei der Beantragung der Reisegenehmigung nicht den Besuch der Akademien anzugeben, sondern Familienbesuche. Wenn er Hetzliteratur mitbrachte, hat er Teile der Titelseite abgerissen, damit bei einer Kontrolle die Herkunft dieser Literatur nicht festgestellt werden sollte. Auf Grund der Anleitung, die der Angeklagte von diesen Akademien erhielt, schuf er in Leipzig eine Ulegale Gruppe, in der er die Hetze weiter trieb und mit deren Hilfe er weitere Kreise der Bevölkerung negativ beeinflußte. Dabei nutzte er die sog. Studentengemeinde aus, aus deren Kreis er „Vertrauensstudenten“ auswählte. Diese Vertrauensstudenten waren mit dem Angeklagten gemeinsam der führende Kopf und somit die Leitung dieser illegalen Organisation. Im Vertrauenskreis wurden alle Maßnahmen besprochen und festgelegt. Zur systematischen Beeinflussung der Studenten wurden sozialethische Kleinkreise geschaffen. Diese sozial-ethischen Kleinkreise waren Versammlungen einer Reihe von Studenten und anderen Personen in Wohnungen oder im evangelischen Studentenheim, auf denen in Vorträgen und Aussprachen eine systematische Hetze gegen unseren Staat betrieben wurde. Der Angeklagte be-zeichnete dort die DDR als einen Satelliten- und Totalstaat und verfolgte das Ziel, unseren Staat zu verändern. Dabei verwandte er die von den evangelischen Akademien aus Westdeutschland mitgebrachten Hetzvorträge oder auch die mitgebrachte oder zugesandte Hetzliteratur. Eine andere Form dieser illegalen Zusammenkünfte waren die akademischen Hauskreise. In ihnen waren ältere Akademiker, die früher zur Studentengemeinde gehörten, zusammengefaßt. Der Angeklagte oder seine Vertrauensstudenten hielten dort Vorträge und benutzten dabei ebenfalls das Hetzmaterial, welches aus Westdeutschland mitgebracht oder durch die Post hierhergelangt war. In den akademischen Hauskreisen verleumdete der Angeklagte u. a. die demokratische 14* 107;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 107 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 107) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 107 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 107)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X