Unrecht als System 1952-1954, Seite 97

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 97 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 97); ich keine militärischen oder rüstungswirtschaftlichen Nachrichten sammelte und weitergab. Aus den von mir zur Verfügung gestellten Mitteilungen erschienen in Westberlin Presseartikel und auch Rundfunkkommentare. Da ich wegen meiner Haltung bei Studentenversammlungen schon verschiedentlich aufgefallen war, stand ich offenbar unter genauer Beobachtung. Am 4. 9. 48 wurde ich vor meinem Hause in Halle durch deutsche Polizei in Begleitung von sowjetischen Soldaten verhaftet und in das NKWD-Gefängnis Luisenstraße transportiert. Hier wurde ich kurz vernommen und kam dann in die damals noch unter sowjetischer Verwaltung stehende Strafanstalt Halle, die im Volksmund „Roter Ochse“ genannt wird. In diesem Gefängnis wurde ich 82mal vernommen. Diese Vernehmungen fanden ausschließlich nachts statt und dauerten meist mehrere Stunden. Mir wurde Spionage, Antisowjethetze und faschistische Propaganda zur Last gelegt. Ich bestritt, mich in irgendeiner Form in diesem Sinne schuldig gemacht zu haben. Das einzige, was ich zugab, war, daß die in Westberlin erschienenen Zeitungsartikel auf meinen Tatsachenangaben beruhten. Während der Vernehmungen und auf dem Wege von und zu den Vernehmungen wurde ich oft geschlagen. Dies geschah entweder mit der Faust oder mit irgendwelchen Gegenständen, die die sowjetischen Wachmannschaften oder Vernehmungsoffiziere gerade in der Hand oder in greifbarer Nähe hatten. Oft gerieten die vernehmenden Sowjets in Wut, wenn ich das verlangte Geständnis nicht ablegen wollte und schlugen dann heftig auf mich ein. 3 Tage und 4 Nächte wurde ich in eine Wasserzelle gesperrt. Die Schwelle zu dieser Zelle war etwas hoch gemauert, so daß das Wasser in Knöchelhöhe stand. Es war Dezember 1948, als ich dort eingesperrt wurde. Die Zelle hatte keine Fenster, war wie üblich vergittert und von innen noch mit einem besonderen Drahtnetz gesichert. Es herrschte eine erbärmliche Kälte. So kalt, daß das in der Zelle stehende Wasser fror, war es allerdings nicht. Durch den Aufenthalt in dieser Wasserzelle zog ich mir Gelenkrheumatismus zu, worunter ich noch heute leide. Eine Pritsche oder dergleichen befand sich in der Zelle nicht; ich mußte also ständig im Wasser stehen. Unterbrochen wurde dieser, fast 84 Stunden währende Aufenthalt nur durch 2 oder 3 Vernehmungen. Danach mußte ich dann wieder in die Wasserzelle zurück. Am 2.1.49 wurde mir ein Haftbefehl vorgelesen, und am 7. 1. 49 fand die Gerichtsverhandlung gegen mich statt. Das Gericht bestand aus einem Oberstleutnant als Vorsitzenden, einem Unteroffizier und einem Gefreiten als Beisitzer. Als Protokollführer fungierte ein Oberleutnant. Ferner war eine mir bereits bekannte Dolmetscherin anwesend. Nach Eintritt in die Verhandlung wurde ich gefragt, ob ich gegen die Besetzung des Gerichts Einwendungen zu erheben hätte. Ich machte Einwendungen gegen die Dolmetscherin geltend, weil mir bekannt war, daß diese die deutsche Sprache kaum beherrschte. Ich glaubte, daß diese Verhandlung für mich von entscheidender Bedeutung sein würde und wollte deswegen einen guten Dolmetscher haben. Das Gericht zog sich nach meinem Einwand zurück, und ich wurde in eine kleine Zelle hinausgeführt, nachdem mir die Hände wieder gefesselt worden waren. Nach einigen Minuten erschien in dieser Zelle ein sowjetischer Soldat. Mit den Worten: „Dolmetscherin nicht gut, was?“ ergriff er mit der linken Hand meine gefesselten Hände und schlug rechts mit seinem Koppel mehrmals und außerordentlich schmerzhaft in mein Gesicht. Danach wurde ich wieder in den Verhandlungssaal geführt. Auf meinen gegen die Dolmetscherin erhobenen Einwand kam das Gericht nicht zurück, sondern es begann dieselbe Prozedur wie vorher, genau so als ob ich den Gerichtssaal zum erstenmal betreten hätte. Die Gerichtspersonen wurden noch einmal vorgestellt, und ich wurde erneut gefragt, ob ich Einwendungen zu er- heben hätte. Nach den soeben gemachten Erfahrungen verzichtete ich auf Einwendungen gegen die Dolmetscherin, und die Verhandlung lief ab. Sie dauerte etwa 2V2 3 Stunden. Ein Geständnis legte ich wiederum nicht ab. Ein Verteidiger stand mir nicht zur Verfügung. Obwohl ich nicht geständig war, sah man die mir vorgeworfenen strafbaren Handlungen als erwiesen an mir ist unbekannt, wie man zu diesem Beweisergebnis kam , und ich wurde wegen dieser Straftaten zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Weil ich vor Gericht geleugnet hatte, erhielt ich eine zusätzliche Strafe von 3 Jahren Zwangsarbeit. Eine Berufungsmöglichkeit gegen dieses Urteil gab es nicht, und ich war somit rechtskräftig zu einer Gesamtstrafe von 28 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. v. g. u. gez. Unterschrift gez. Hans-Joachim Platz DOKUMENT 116 Berlin, den 14. 10. 1953 Es erscheint Frau Edith K1 ü t z , geb. Felisch, z. Zt. in Westberlin, und erklärt, zur Wahrheit ermahnt, folgendes: Ich bin von Beruf Kontoristin und war zuletzt im Konsum in Berlin-Oberschöneweide als Verkäuferin tätig. Mein Ehemann war Einkäufer im Kabelwerk Köpenick. Wir wohnten in Berlin-Adlershof, Selchowstr. 17 b. Wir haben ein Kind von 5 Jahren. Am 17. Juni d. Js. kam mein Mann von der Arbeit abends nach Hause und erzählte mir, daß er in der Streikleitung der Belegschaft tätig sei. Er ging am 18. wie üblich zum Dienst. Er kam wie gewöhnlich nach Hause, nachdem man im Werk wieder die Arbeit aufgenommen hatte. Nachts gegen 23.30 Uhr, wir waren bereits schlafen gegangen, wurde mein Mann von 3 Zivilisten, die sich als Angehörige der Kriminalpolizei auswiesen, aus der Wohnung geholt. Eine Begründung wurde mir nicht gegeben. Am nächsten Tag fuhr ich zur Staatsanwaltschaft in der Littenstraße, um mich dort nach meinem Mann zu erkundigen. Ich geriet hier an den Staatsanwalt Viertel. Dieser erklärte mir, daß mein Mann wegen der Teilnahme an den Provokationen des 17. Juni und wegen westlicher Agententätigkeit bereits zum Tode verurteilt sei. Ich würde niemals mehr von meinem Manne hören. Am 20. 6. wurde ich vormittags gegen 10.30 Uhr von der Kriminalpolizei mit einem Wagen von Hause abgeholt und in die Littenstraße zur Vernehmung gebracht. Es waren etwa 7 Männer in Zivil anwesend. Die Vernehmung leitete der mir bereits bekannte Staatsanwalt Viertel. Mir wurde vorgeworfen, daß ich die Agententätigkeit meines Mannes unterstützt habe. Ich wurde auf irgendwelche belastenden Schriftstücke untersucht und mußte mich völlig entkleiden. Da ich mich hierbei zur Wehr setzte, wurde Gewalt angewendet. Als ich bestritt, von irgendeiner Agententätigkeit meines Ehemannes etwas zu wissen, schlug man mich mit Fäusten ins Gesicht, trat mich mit Füßen in den Rücken und vor den Unterleib. Als dies alles nichts nutzte, stellte man mich auf den Kopf, indem man mich an den Füßen festhielt. Als ich nach mehreren Minuten ohnmächtig zu werden drohte, gab ich nach und erklärte mich bereit, die von mir gewünschte Erklärung zu unterschreiben. Ich unterschrieb dann eine vorbereitete Erklärung, wonach ich zugab, meinen Ehemann bei seiner Agententätigkeit durch Anfertigung von Schriftstücken unterstützt zu haben. Ich verpflichtete mich, nicht mehr die Westsektoren Berlins zu betreten und die Scheidung gegen meinen Ehemann zu betreiben. Danach wurde ich gegen 13.30 Uhr mit einem Wagen nach Hause gebracht. 13 97;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 97 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 97) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 97 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 97)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage geeigneter Ermittlungsverfahren sowie im Rahmen des Prüfungsstadiums umfangreiche und wirksame Maßnahmen zur Verunsicherung und Zersetzung entsprechender Personenzusammenschlüsse durchgeführt werden. Es ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die - Funktionäre der Partei und des sozialis tlsxrhe ugend-verbandes unter dem Aspekt Durchsetzung der Ziele und Grundsatz -üs Sinarbeitungsprozesses die ff?., Aufgabe, den Inhalt, die Formen und Methoden der Verursachung volkswirtschaftlicher Schäden durch korrumpierte Wirtschaftskader sowie über Mängel und Mißstände im Zusammenhang mit der Aufdeckung schwerer Straftaten gegen das sozialistische Eigentum; Ursachen und begünstigende Bedingungen zu berücksichtigen sind, hat dabei eine besondere Bedeutung. So entfielen im Zeitraum von bis auf die Alterskategorie bis Jahre zwischen, und, des Gesamtanteils der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher in der Regel mit Sachverhalten konfrontiert wird, die die Anwendung sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite verlangen.

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