Unrecht als System 1952-1954, Seite 88

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 88 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 88); brechen gegen § 7 Abs. I Ziff. 1 und Abs. n der WStrVO zu einer Gesamtstrafe von 3 drei Jahren Zuchthaus; der Angeklagte Burgsmüller wegen Verbrechens gegen SMAD-Befehl Nr. 160 zu einer Zuchthausstrafe von 2 zwei Jahren; der Angeklagte Flörchinger wegen Verbrechens gegen SMAD-Befehl Nr. 160 zu einer Zuchthausstrafe von 1 einem Jahr. Im übrigen werden die Angeklagten Geiger, Hüttner, Burgsmüller und Flörchinger freigesprochen. Der Angeklagte Mergell wird freigesprochen. Der Betrieb der Brauerei Mergell AG in Arnstadt wird eingezogen. Den verurteilten Angeklagten wird die Untersuchungshaft auf die erkannten Strafen angerechnet. Soweit die Angeklagten verurteilt worden sind, tragen sie die Kosten des Verfahrens, soweit Freispruch erfolgt ist, trägt die Staatskasse die Kosten. Aus den Gründen: Die Bedeutung dieses Prozesses liegt darin, daß er allen Beteiligten den sich ständig verschärfenden Klassenkampf der reaktionären Kräfte gegen unsere neue Ordnung in der Deutschen Demokratischen Republik deutlich sichtbar macht. Unsere junge Staatsmacht aber setzt sich gegen solche Angriffe zur Wehr und bekämpft verbrecherische Maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet, die sich gegen den Bestand ihrer Ordnung richten. Diese Ordnung ist das Werk unserer Arbeiter und Bauern mit ihren Verbündeten. Die Grundlage dieser Ordnung wurde nach dem totalen militärischen und wirtschaftlichen Zusammenbruch Hitlerdeutschlands am 8. Mai 1945 in mühseliger Arbeit gemeinsam nach dem Grundsatz: Erst mehr arbeiten, dann besser leben, geschaffen. Sie beruht insbesondere auf der Boden-, Industrie- und Bankreform und bezweckt in der Verwirklichung des Potsdamer Abkommens die Entnazifizierung, Entmilitarisierung und Demokratisierung Gesamtdeutschlands. Mit Hilfe der Sowjetunion wurden Schritt für Schritt zunächst in der ehemaligen Ostzone, dann in der Deutschen Demokratischen Republik die gesetzlichen Bestimmungen des Potsdamer Abkommens auch folgerichtig durchgeführt. Ganz im Gegensatz dazu hat sich Westdeutschland unter dem verhängnisvollen Einfluß der Vereinigten Staaten von Amerika an seine Verpflichtung zur Durchführung des Potsdamer Abkommens nicht gehalten, ist vielmehr unter Bruch dieses Abkommens wieder zur Hochburg nazistischer, militaristischer und antidemokratischer Kräfte aller Schattierungen geworden. Diese reaktionären Kräfte aber versuchen mit allen Mitteln uns zu schaden. Wie stark diese Kräfte gerade an der Zerstörung und Niederhaltung unserer Wirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik arbeiten, haben uns allen die eindrucksvollen Strafverfahren gegen die Staatsverbrecher im Moog-Prozeß, im DCGG-Prozeß und im Solvay-Prozeß gezeigt. Wir dagegen haben heute einen neuen Staat der Arbeiter und Bauern. Es entwickelt sich ein neues Staatsbewußtsein. In dem Stolz auf diesen Staat, der für alle Deutschen Vorbild und der Beginn eines Lebens ohne Ausbeutung des Menschen durch den Menschen in friedlicher gemeinsamer Aufbauarbeit werden muß, werden täglich Leistungen zur Verbesserung des materiellen Lebens unserer Werktätigen, zur Erhaltung des Friedens in der Welt und zur Wiedervereinigung Deutschlands vollbracht. Ein sichtbares Zeichen dafür, wie das Vertrauen des gesamten Volkes zu der führenden Kraft unserer Staatsmacht, der Partei der Arbeiter und Bauern, gewachsen ist, bringt uns der augenblicklich in Berlin stattfindende IV. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, bringt uns die Tatsache der Verleihung der Souveränität an die Deutsche Demokratische Republik. Während einerseits die fortschrittlichen Kräfte unter Überwindung aller Schwierigkeiten sich für den Aufbau täglich abmühen, gibt es Menschen, die es nicht berührt, daß die Welt im Kampf zwischen Kapitalismus und Sozialismus verändert wird, wenn sich nur bei ihnen nichts verändert. „In Arnstadt sind die Menschen noch dieselben“, drückte es der Angeklagte Flörchinger aus. Es gibt zwar Dinge, die „der Ablauf der Zeit mit sich bringt“, aber das beruhigt sich wieder. Zu diesen Menschen gehören die Angeklagten. Die Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit macht es den Untersuchungsorganen sowie der Staatsanwaltschaft zur Pflicht, Umstände und Folgen der Tat, die Persönlichkeit des Täters und seine Beweggründe allseitig zu erforschen und alle belastenden und entlastenden Umstände aufzuklären. In dem gleichen Maße hat das Gericht alles zu tun, was zur Erforschung der Wahrheit notwendig ist. Dieser Aufgabe dienen die Vernehmungen der Angeklagten zur Person und zur Sache, sowie die Erhebung der Beweise, also insbesondere die gesamte Hauptverhandlung. Eine Bestrafung setzt die Erörterung des konkreten Sachverhalts nach der subjektiven und objektiven Seite voraus, denn die verbrecherische Handlung, nicht aber die Gesinnung des Täters wird bestraft. Dies geschieht im Gegensatz zu Strafverfahren in Westdeutschland, wo bereits fortschrittliche Einstellung zu einer Bestrafung genügt. Die Anklage wirft den Angeklagten vor, ein Sabotageverbrechen dadurch begangen zu haben, daß sie bestehende Konzernverbindungen, die zwischen der Mer-gellbrauerei AG., der Saalemälzerei AG. und dem Nährmittelwerk Könnern bestanden, bei deren Sequestrierung verheimlicht und den Abschluß von Verträgen vorgenommen haben, wodurch sie Gastwirte in wirtschaftliche Abhängigkeit von sich brachten. Die dazu festgestellten Tatsachen reichen aber zu einer Bestrafung nicht aus. über die bereits dargestellten Verbindungen zwischen der Brauerei Mergell AG. in Amstadt, der Saalemälzerei Könnern und dem Nährmittelwerk hinaus haben sich keine weiteren Verbindungen ermitteln lassen Auch der Abschluß der Pacht- und Bierlieferungsverträge mit Gastwirten kann keine strafrechtlichen Folgen nach sich ziehen. Eine derartige Verbindung bringt zwar eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit mit sich, die aber hier nicht die Bedeutung eines Konzerns erreicht hat Der Eröffnungsbeschluß wirft den Angeklagten weiterhin vor, die blockierten Aktien der Mergell AG. in Westdeutschland aufgeboten und mit ihnen Handel getrieben zu haben. Dieser Vorwurf hat sich nicht aufrechterhalten lassen Der Eröffnungsbeschluß beschuldigt die Angeklagten, unzulässige Dividende ausgeschüttet zu haben, die sie zum Teil an die in Westdeutschland wohnende Aktienbesitzerin Annelore Rohn ausgezahlt hätten Aus diesen Handlungen lassen sich strafbare Folgen nicht herleiten, da der Senat die Ausschüttung von Dividenden in diesem Falle für zulässig erachtet Auch insoweit muß Freispruch erfolgen. Der Angeklagte Geiger erhielt aber neben diesen Beträgen laufend von der Mergell AG. Zahlungen für die Erbengemeinschaft. Da diese keine erhebliche anderweite Einkommensmöglichkeit besaß, und ihre sonstige Vermögensmasse nicht flüssig machen konnte oder wollte, fanden Rückzahlungen darauf kaum statt.;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 88 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 88) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 88 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 88)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualität der operativen Mitarbeiter und erfordert auch die notrendige Zeit. Deshalb sind für die Zusammenarbeit mit den befähigte Mitarbeiter einzusetzen, die sich vorrangig diesen Aufgaben widmen.

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