Unrecht als System 1952-1954, Seite 70

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 70 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 70); nung einer Aktenabgabe sich auch auf das Landesverwaltungsgericht und auf die Arbeitsgerichte bezöge. Hierzu erhielt ich die Antwort, die Arbeitsgerichtsstreitigkeiten müssen von den Bezirken an Stelle des aufgelösten Landes Thüringen weiter bearbeitet werden und das Landesverwaltungsgericht würde überhaupt aufgehoben, allerdings wolle man ihm eine Auslauffrist gewähren, über die mit dem Präsidenten des Gerichts gesprochen werden sollte. Einige Zeit danach, etwa 2 bis 3 Wochen später, ungefähr Ende August/Anfang September, fuhr der Sekretär des Bezirksrates nach Jena und erklärte dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts, Dr. von Stolzenberg, das Landesverwaltungsgericht sei aufgelöst, aber es sei ihm eine Abwicklungsfrist von einigen Monaten für die noch unerledigten Restfälle zugebilligt. In dieser Beziehung denke man an 2 bis 3 Monate. Dr. v. St. erklärte jedoch, wie der Sekretär Gundermann hinterher mit ironischem Lächeln mitteilte, er sehe sich außerstande, die Abwicklung der noch unerledigten Fälle in dieser Zeit durchzuführen und es wäre daher schon am besten, man schlösse das Gericht sofort. Daraufhin wurde einige Tage später das Verwaltungsgericht aufgelöst. Das Mobiliar und die Bücher usw. des Verwaltungsgerichts wurden auf die drei Bezirke verteilt. Der VEB Zeiß, dem das Grundstück gehörte, verlangte sofortige Räumung, da er ein Internat für Techniker in dem Gebäude einrichten wolle. Die Räumung wurde auch sofort vorgenommen. Die vorstehend gemachten Angaben entsprechen den Tatsachen. Ich bin bereit, auf Verlangen die Richtigkeit jederzeit an Eides Statt zu versichern. Berlin, den 10. Februar 1953. v. g. u. gez. Unterschrift gez. Dr. Erich Reuss Nach der Auflösung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist es in der 8BZ nicht mehr möglich, Entscheidungen der Verwaltungsdienststellen gerichtlich nachprüfen zu lassen. Die betroffenen Bewohner können lediglich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde bei der zuständigen Fachabteilung der nächsthöheren Dienststelle einreichen. Diese Beschwerde gewährt jedoch keinen ausreichenden Rechtsschutz im Sinne der Verfassung, da jede Verwaltung der Sowjetzone an die Weisungen der SED gebunden ist. Hierzu ist zu bemerken, daß als Abteilungsleiter in der sowjetzonalen Verwaltung nur jemand tätig sein darf, der der SED angehört. Hinsichtlich der Funktionäre der Partei in der Verwaltung legte das SED-Partelstatut, das Anfang April 1954 auf, dem IV. Parteitag der SED beschlossen wurde, folgendes fest: 2. Das Parteimitglied ist verpflichtet: g) seine Arbeit in den staatlichen und wirtschaftlichen Organen und in den Massenorganisationen, entsprechend den Beschlüssen der Partei, im Interesse der Werktätigen durchzuführen; die Partei- und Staatsdisziplin zu wahren, die für alle Mitglieder der Partei in gleichem Maße bindend ist. Wer die Partei- und Staatsdisziplin verletzt, ist unabhängig von seinen Verdiensten und der Stellung, die er einnimmt, zur Verantwortung zu ziehen; Bereits daraus ergibt sich, daß nur in seltenen Fällen die übergeordnete Verwaltungsdienststelle einer Beschwerde abzuhelfen vermag. Selbst wenn in einer Beschwerdeschrift nachgewiesen wird, daß durch die ange-fochtene Entscheidung positives Recht verletzt wurde, wird der Beschwerde nur dann stattgegeben, wenn hiergegen seitens der Partei politische Bedenken nicht erhoben werden können. DOKUMENT 82 Es erscheint Herr Helmut Schöne, z. Z. wohnhaft in Westberlin, und gibt folgendes an: Ich war vom Dezember 1952 bis zum April 1954 Leiter der Rechtsstelle beim Rat des Bezirkes Erfurt. Aus dieser Tätigkeit ist mir folgendes bekannt: Mit der Auflösung der Länder im Jahre 1952 wurden auch die Verwaltungsgerichte der Länder, soweit sie gebildet waren, aufgelöst. Diese Auflösung ist jedoch nicht durch ein Gesetz erfolgt, sondern die Verwaltungsgerichte haben lediglich auf Anweisung des sowjetzonalen Innenministeriums ihre Tätigkeit einstellen und sich auflösen müssen. Die anhängigen Verwaltungsstreitsachen wurden den Rechtsstellen der Bezirke übersandt. Die Rechtsstellen waren jedoch keineswegs irgendwie als Nachfolge-Dienststellen der Verwaltungsgerichte eingesetzt oder mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet. Die Akten sind lediglich bei diesen Dienststellen liegen geblieben. Irgendwelche Entscheidungen wurden nicht getroffen. So habe auch ich die mir vom Verwaltungsgericht in Jena zugegangenen Akten nur auf bewahren können. Nach der Auflösung der Verwaltungsgerichte ist es in der SBZ nicht mehr möglich, einen Verwaltungsakt gerichtlich nachprüfen zu lassen. Es gibt lediglich gegen die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Beschwerde bei der zuständigen Fachabteilung der nächsthöheren Dienststelle. Eine weitere Beschwerde ist nicht mehr zulässig. Im Hinblick darauf, daß alle Abteilungen der sowjetzonalen Verwaltung, ganz egal in welcher Ebene, von den direkten Anweisungen der SED ab-hängen, ist es selten, daß die übergeordnete Dienststelle einer Beschwerde stattgibt. Selbst wenn in der Beschwerdeschrift nachgewiesen wird, daß die angefoch-tene Entscheidung nach positivem Recht unrichtig war, wird der Beschwerde nur dann stattgegeben, wenn hiergegen keine politischen Bedenken erhoben werden können. Ich will damit sagen, daß alle Entscheidungen allein nach politischen Gesichtspunkten getroffen werden und die Beschwerde an die übergeordnete Dienststelle kein echtes Rechtsmittel darstellt. Mit der Auflösung der Länder sind auch die Landtage beseitigt worden. Diese waren z. B. in Gaststättensachen Rekurs-Instanz. Bei den Landtagen waren besondere Beschwerde-Ausschüsse gebildet worden, in denen über Zulassungs- und Entziehungsfragen in Gaststättensachen entschieden wurde. Nachdem die Landtage aufgelöst sind, ist eine neue Instanz hierfür nicht wieder gebildet worden. Beschwerden in diesen Sachen gehen jetzt lediglich an die Abteilungen Industrie und Handwerk der Bezirke und werden dort von den zuständigen Sachbearbeitern nach den allgemeinen Richtlinien entschieden. Durch den Wegfall der Verwaltungsgerichte ist die bestehende Rechtsunsicherheit erheblich erhöht worden. Auch die Anrufung der Staatsanwaltschaften, denen eine Uberprüfungsmöglichkeit von Verwaltungsakten eingeräumt worden ist, ändert für die Bevölkerung an dieser Sachlage nichts, da diese Einrichtung zum Schutze der Belange des Regimes geschaffen wurde. Die vorstehenden Angaben entsprechen der Wahrheit. Ich bin bereit, die Richtigkeit auf Verlangen jederzeit an Eides Statt zu versichern. Berlin, den 21. Mai 1954. v. g. u. gez. Unterschrift gez. Helmut Schöne * 70;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 70 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 70) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 70 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 70)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die Gewährleistung des Schutzes und der inneren Sicherheit der DDR. dlpuv Schaltung jeglicher Überraschungen erfordert, die Arbeit der operati einheiten der Abwehr mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach. dfempecatiensgebiet i. voigoug und -nenbezogin durchzuführen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X