Unrecht als System 1952-1954, Seite 57

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 57 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 57);  Mißbrauch von Steuergesetzgebung und Steuervenealtung; rechtswidrige Eingriffe der Verwaltung in zuriickgelassenes Flüchtlingsvermögen Artikel 120 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 199 (GBl. 199 S.5) enthält die Bestimmung: „Abgaben und Steuern dürfen nur auf Grund gesetzlicher Regelung erhoben werden.“ Nach Artikel 63 und 81 der Verfassung werden Gesetze von der Volkskammer beschlossen. Das versteht sich eigentlich von selbst, gehört doch das Recht der SteuerbewiTligung zum ureigenen, unantastbaren Zuständigkeitsbereich jeder parlamentarischen Volksvertretung. Gleichwohl tritt die Volkskammer der Sowjetzone als Gesetzgeber kaum in Erscheinung. Den besten Beweis dafür liefert das Gesetzblatt der DDR, denn es enthält 1950 unter etwa 680 Bekanntmachungen nur lfO Gesetze, 1951 unter etwa 61f0 Bekanntmachungen nur 6 Gesetze, 1952 unter etwa 7SO Bekanntmachungen nur 11 Gesetze, 1953 unter etwa 650 Bekanntmachungen nur 3 Gesetze. Im Laufe von vier Jahren hat also die Volkskammer insgesamt nur 60 Gesetze zustandegebracht. Kein einziges dieser wenigen Gesetze ist parlamentarisch erarbeitet worden. Die Volkskammer hat sich vielmehr durchweg darauf beschränkt, Vorlagen der Sowjetzonen-Regierung unverändert und einstimmig gutzuheißen; bei etwa 30 Gesetzen ist das sogar ohne jede Debatte geschehen. Unter den 60 Gesetzesvorlagen der Regierung, die von der Volkskammer in den Jahren 1950 bis 1953 zu Gesetzen erhöben worden sind, befinden sich nur drei Steuergesetze, nämlich a) das eine Ergänzung zur Reichsabgabenordnung darstellende sogenannte „Abgabengesetz“ vom 9. Februar 1950 (GBl. 1950 S. ISO), b) das Gesetz über die Steuer des Handwerks vom 6. September 1950 (GBl. 1950 S. 967) und c) das Gesetz über die Steuertarife des Handwerks vom 13. April 1951 (GBl. 1951 S.291). Alle übrigen unzweifelhaft eine vierstellige Zahl ausmachenden steuerrechtlichen Neuerungen der Jahre 1950 bis 1953 beruhen zu einem kleinen Teil auf „Verordnungen“ des Ministerrats der DDR, im übrigen aber auf Anordnungen des Finanzministeriums, die ohne daß dabei eine konsequente und systematische Einordnung erkennbar wäre die verschiedensten Bezeichnungen tragen („Durchführungsbestimmung“, „Runderlaß“, „Richtlinie", „Anordnung“, „Anweisung“, „Rundverfügung", Direktive“, „Verfügung“, Beschluß“, ,(Bekanntmachung“) . 1. Jeder hat das Recht, allein und in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. 2. Niemand soll willkürlich seines Eigentums beraubt werden. UN-Erklärung der Menschenrechte Artikel 17 Der Unterschied zwischen echten Rechtsnormen mit allseitig bindender Kraft und bloßen Verwaltungsvorschriften, die lediglich Weisungen für den inneren Dienstbetrieb der Steuerbehörden darstellen, hat sich dabei völlig verwischt. In der DDR gelten sogar die vom Finanzministerium alljährlich herausgegebenen „Veranlagungsrichtlinien“ als gesetzesgleiche Rechtsnormen. Die nach der Verfassung vom 7. Oktober 19If9 der Volksvertretung (Volkskammer) zustehende Steuergesetzgebung ist also von der Verwaltung (Minister-rat, Finanzministerium) usurpiert worden. Zwischen der rechtsstaatlichen Theorie der Verfassungsurkunde und der Verfassungswirklichkeit besteht somit in der DDR eine unüberbrückbare Kluft. Dabei ist besonders zu beachten, daß das Finanzministerium seine steuerrechtlichen Vorschriften oft völlig selbstherrlich, d. h. ohne oder ohne ausreichende gesetzliche Ermächtigung herausgibt und ihre amtliche Bekanntmachung unterläßt. Aus der Fülle der Beispiele können hier nur drei besonders wichtige Fälle erwähnt werden. 1952 hat das Finanzministerium der DDR eine Neufassung des Umsatzsteuergesetzes im Deutschen Zentralverlag erscheinen lassen, obwohl es nicht befugt war, den Text des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1931t neu zu fassen; der eigenmächtig neugestaltete Gesetzestext ist weder mit einem Datum versehen noch in einem amtlichen Verkündigungsblatt bekannt gemacht worden. Bei der „Verordnung über die Besteuerung des Arbeitseinkommens“ vom 22. Dezember 1952 ist die amtliche Bekanntmachung des genauen Wortlauts durch den Fußnoten-Hinweis ersetzt worden, daß die Verordnung „in Kürze“ als Broschüre „durch den Buchhandel“ erhältlich sein wird. DOKUMENT 70 Bekanntmachung über die Verordnung zur Besteuerung des Arbeitseinkommens vom 22. Dezember 1952 (GBl. 1952 S. 1413). 1. Auf Grund des § 12 Abs. 2 der Verordnung vom 24. Mai 1951 zur Änderung der Besteuerung der Lohnempfänger und der freischaffenden Intelligenz (GBl. S. 493) in Verbindung mit S11 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Juni 1952 Uber den Staatshaushaltsplan 1952 (GBl. S. 483) sind die Bestimmungen für die Besteuerung des Arbeitseinkommens als Verordnung über die Besteuerung des Arbeitseinkommens (AStVO) mit Richtlinien (AStR) und Anlagen zusammengefaßt worden*). 2. Die Bestimmungen dieser Verordnung mit Richtlinien und Anlagen treten mit Wirkung vom 1. Januar 1953 in Kraft. 8 57;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 57 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 57) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 57 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 57)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit bestimmte Personen zwingend zu solchen Reaktionen zu veranlassen, die die Lösung operativer Aufgaben ermöglichen oder dafür günstige Voraussetzungen schaffen.

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