Unrecht als System 1952-1954, Seite 49

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 49 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 49); Verletzung des Rechts auf Ausbildung Die Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der Sowjetzonc ist weitgehend nach politischen Gesichtspunkten bestimmt. So erfolgt z. B. die Aufnahme der 14-jährigen in die Oberschule nicht etwa wegen besonders guter Leistungen auf schulischem Gebiet, sondern vielmehr fast ausschließlich wegen der Zugehörigkeit des Schülers bzw. seiner Eltern zu einer bestimmten sozialen Schicht. Die Kinder von Arbeitern und Bauern werden auch dann in die Oberschule auf genommen, wenn ihre Leistungen nur genügend oder sogar nur ausreichend sind, während den Kindern bürgerlicher Herkunft der Zugang zur Oberschule oftmals selbst bei hervorragenden Leistungen verwehrt wird. Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang die Kinder von Nationalpreisträgern, Verdienten Lehrern und Ärzten des Volkes, Helden der Arbeit und Angehörigen der technischen Intelligenz. Diese Kinder nämlich erhalten ihre Zulassung zur Oberschule unter ähnlichen günstigen Bedingungen wie die Kinder von Arbeitern und werktätigen Bauern. Die positive Einstellung des Schülers und des Elternhauses gegenüber den Maßnahmen des SED-Staates, die Zugehörigkeit des Bewerbers zur FDJ und seine aktive politische Betätigung gelten für eine Zulassung zur Oberschule als selbstverständliche Voraussetzungen. DOKUMENT 56 Es erscheint Herr Manfred Ehrhardt, z. Z. wohnhaft in Westberlin, und gibt an: Bis zum 5. Februar 1954 war ich Mitglied des Kreiskabinetts des Pädagogischen Rates in Geithain. Daher hatte ich an allen die Schulangelegenheiten betreffenden Sitzungen teilzunehmen. In den Schulleiter-Konferenzen wurden die Leiter der einzelnen Schulen angehalten, bei den Versetzungen zur Oberschule die Kinder der Arbeiter und werktätigen Bauern, sowie die Kinder von SED-Funktionären und solche Schüler, die sich selbst durch politische Arbeit hervorgetan hatten, zu bevorzugen. Auf diese Weise wurde den Kindern bürgerlicher Herkunft der Übergang zur Oberschule erschwert und teilweise sogar unmöglich gemacht. Auf Grund der Statistiken des Schuljahres 1952/53 war festgestellt worden, daß bei den Versetzungen zur Oberschule noch übermäßig viele Kinder berücksichtigt worden waren, die aus den Mittelschichten stammten. Für das Schuljahr 1953/54 sind deshalb in den Schulleiter-Konferenzen sowie in den SED-Parteisitzungen neue Richtlinien gegeben worden, die einen verstärkten Zustrom von Arbeiter- und Bauemkindem zur Oberschule gewährleisten. Die Zahl der Arbeiter- und Bauernkinder, die in die Oberschule aufgenommen werden sollen, wurde mit 80 Prozent angegeben. Die Aufnahme in die Oberschule erfolgt also nicht wegen besonderer Leistungen der Kinder, sondern vielmehr fast ausschließlich wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht. Auch die Zensuren der Kinder werden sehr häufig nicht nach der Leistung, sondern auf Grund der politischen Einstellung der Kinder oder des Elternhauses verteilt. 7 1. Jeder hat das Recht auf Ausbildung. Wenigstens in den Elementar- und Grundstufen soll die Ausbildung kostenlos sein. Die Elementarausbildung soll obligatorisch sein. Die technische und fachliche Ausbildung soll allgemein zugänglich sein und die höheren Studien sollen jedem gemäß seinen Fähigkeiten offen stehen. 2. Die Ausbildung soll darauf gerichtet sein, die menschliche Persönlichkeit voll zu entwickeln und die Achtung für Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen und religiösen Gruppen entwickeln und die Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Erhaltung des Friedens fördern. 3. In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der Erziehung zu bestimmen, die ihre Kinder genießen sollen. UN-Erklärung der Menschenrechte Artikel 26 Dies führt in vielen Fällen dazu, daß die Kinder nur deshalb gute Noten bekommen, weil sie als Pioniere aktiv tätig sind oder weil ihre Eltern eine „fortschrittliche“ Einstellung haben und sich als Funktionäre in der Partei betätigen. Die Kinder bürgerlicher Herkunft oder auch die Kinder von Großbauern werden meist leistungsmäßig schlechter beurteilt, weil sie nicht die gewünschten politischen Voraussetzungen erfüllen. Sie erhalten durchschnittlich schlechtere Noten. Dadurch wird ihre Ausbildung sowie der Übergang zur Oberschule sehr erschwert. Diese Kinder werden durch ungerecht verteilte schlechte Zensuren auch oftmals zum Sitzenbleiben verurteilt. Auf diese Weise soll dann bei ihnen der Übergang zur Oberschule unmöglich gemacht werden. Diejenigen Lehrer, die sich weigern, diese ungerechte Behandlung der Kinder durchzuführen und versuchen, die Kinder nach ihrem tatsächlichen Leistungsstand zu beurteilen, müssen damit rechnen, daß sie in Kürze vom Kreisschulamt ihres Postens enthoben werden. Ich versichere, daß ich diese Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe. Ich bin jederzeit bereit, dieselbe Aussage unter Eid abzugeben. Dieses Protokoll wurde dem Erschienenden verlesen, von ihm genehmigt und eigenhändig unterschrieben. Berlin, den 18. Februar 1954 gez. Unterschrift gez. Manfred Ehrhardt * Wird die Aufnahme eines Schülers in die Oberschule beantragt, so muß der Erziehungsberechtigte den nachstehend abgedruckten Fragebogen ausfüllen. Entscheidend für die Bewilligung des Antrages ist die Beantwortung der unter Punkt II gestellten Fragen nach dem Beruf der Eltern heute und im Jahre 1942. Diese etwas kompliziert erscheinende Fragestellung hat ihre Hintergründe. Die Zugehörigkeit des Bewerbers zu einer bestimmten sozialen Schicht wird nämlich nicht nach der zur Zeit der Antragstellung ausgeübten Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten, sondern vielmehr nach deren beruflicher Stellung im Jahre 1942 beurteilt. Daraus ergibt sich, daß z. B. das Kind eines früheren Beamten, der nach 1945 aus seinem Amte entfernt wurde und sich heute sein Geld als Arbeiter in einem Industriebetrieb verdient, nicht als Kind eines „Arbeiters“ ange-;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 49 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 49) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 49 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 49)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität an andere Schutz- und Sicherheit Organe, öffentliche Auswertung Übergabe von Material an leitende Parteiund Staatsfunktionäre, verbunden mit Vorschlägen für vorbeugende Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland.

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