Unrecht als System 1952-1954, Seite 46

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 46 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 46); DOKUMENT 52 Glauchau (Sachs.), den 13. Januar 1953 Hauptpostamt Abt. L-Post Abschrift der Vf. HPA Zwickau (Sachs.) BL P H 1 214-0/6 Nr. 28 vom 12. Januar 1953 Vertraulich Sonderbehandlung der Briefsendungen innerhalb der DDR. Die Sonderstelle in Zwickau (Sachs.) verlangt, daß ihr ab 15. Januar 1953 sämtliche Brief Sendungen bis 500 gr in abgehender als auch in ankommender Richtung zugeführt werden. Ausgenommen von der Zuführungspflicht sind: a) Verwaltungspost, b) Verwaltungswertpost, c) Ortsbrief Sendungen, d) Brief Sendungen bis 500 g, die das Gebiet 6 Kreise (Stadtkreis Zwickau [Sachs.], Landkreis Zwickau, Kreise Auerbach [Vogtl.], Glauchau, Reichenbach [Vogtl.] und Werdau [Sachs.]) nicht verlassen. Die innerhalb der 6 Kreise verbleibenden Sendungen nehmen mithin eine Zwischenstellung zwischen der Ver-waltungs- und der zuführungspflichtigen Post ein. Es bestehen keine Bedenken, beide Arten in gemeinsame, mit dem kreisförmigen Gummistempelabdruck gekennzeichnete Kartenschlüsse oder Bunde aufzunehmen, und letztere in den verabredeten Kschl und Bpn zuzuführen. Für die Zuführung der abgehenden Postsendungen zur Sonderstelle gilt folgendes: Alle bisherigen Vorarbeiten der Abfertigungsangestellten bleiben unverändert bestehen, d. h. die Fertigung von Orts- und Streckenbunden erfolgt weiterhin. Die Kurs- und Leitstelle des HPA Zwickau (Sachs.) vereinbart in diesen Tagen für den Bereich des dortigen HPA Kschl für beide Richtungen. Die Vereinbarungen sind zunächst bindend. Spätere Erweiterungen oder Wegfälle bleiben Vorbehalten. Die Beutelfahnen sind mit = Zwickau (Sachs.) 2 Briefsammelstelle = zu bezeichnen. Getrennte Kschl für IZ- und die übrige zuführungspflichtige Post sind nicht erforderlich. Alle verabredeten Kschl für IZ-Post gelten mit Ablauf des 14. Januar 1953 als aufgehoben. Befinden sich in Kschl. Eilsendungen, so muß die Beutelfahne mit einem entsprechenden amtlichen Klebezettel versehen werden. Unabhängig davon sind die Bunde durch Rautenmuster-Papier zu kennzeichnen. Für die Behandlung der zuführungspflichtigen Sendungen in ankommender Richtung gilt folgendes: Die den Amtsbereich des HPA berührenden Bpn sind von hier aus angewiesen, die zuführungspflichtigen Sendungen für das HPA und die unterstellten PAst in besondere Kschl für Zwickau (Sachs.) 2 Brief -sammelstelle aufzunehmen. Diese Kschl werden ebenfalls von der Kurs- und Leitstelle des HPA Zwickau (Sachs.) mit den BPÄ bzw. den betriebsleitenden Ämtern rechtzeitig vereinbart. Künftig wird den HPÄ und den unmittelbar mit der BP austauschenden PAnst durch die in Richtung nach Zwickau 2 verkehrenden BPn nur noch zuführende freie Post übergeben. Der bestehende Kschl-Wechsel mit den Bpn wird nicht verändert. Nach der Sonderbehandlung werden die Sendungen den HPÄ und den ihnen unterstellten PAnst von der Briefsammelstelle in Zwickau 2 über die vorhandenen Postverbindungen zugeführt. Hierüber notwendig werdende Kschl werden ebenfalls von der hiesigen Kursund Leitstelle verabredet. Es ist sichergestellt, daß die 46 Kschl nach der Sonderbehandlung nicht nochmals durch die Bpn auf Zwickau 2 abgewiesen werden. Auftretende Unklarheiten zu der vorstehend dargelegten neuen Maßnahme bitten wir in jedem Falle schriftlich unter „Vertraulich“ mit dem HPA Glauchau (Sachs.) zu klären. Vom Eingang dieses Schreibens erbitten wir unter Angabe der jeweiligen Ausfertigungs-Nummer schriftliche Bestätigung auf einem Blatt Altpapier DIN A 6. I. V. gez. Thiele Abtl. * Neben den grundsätzlichen Prüfungen der ankommenden und abgehenden Postsendungen, aus denen sich bereits eindeutig die planmäßige Verletzung des Postgeheimnisses ergibt, wird außerdem auf Anweisung des sowjetzonalen Staatssicherheitsdienstes der Briefverkehr von bestimmten Einzelpersonen besonders überwacht. Diese Personen sind in besonderen Listen zusammengefaßt, die jeweils 'vom SSD ergänzt werden. Alle dem System unliebsamen Personen werden so einer zusätzlichen Kontrolle unterworfen. In welchem Umfang dies geschieht, beweisen die nachfolgenden Dokumente. Es handelt sich hierbei um Ergänzungen, die die Dienststelle Görlitz des SSD der „AFAS“ beim Hauptpostamt Görlitz allein im Zeitraum eines Monats auf gegeben hat. DOKUMENT 53 Dienststelle Görlitz Görlitz, den 27. April 1953 An die AFAS-Görlitz Betr.: Aufträge Lex, Hans-Jochen, Görlitz, Dr.-Külz-Straße 16; Hofemeister, Walter, Görlltz-Biesnitz, Landeskronstraße 28; Neumann, Christian, Heinz, Görlitz, Frauenburgstraße 39; Hertrampf, Willi, Görlitz-Rau sch walde, Käthe-Kollwitz-Straße 146; Betr.: Absetzung von Aufträgen Krohn, Erwin, Görlitz, Dr.-Friedrich-Straße 12; Dienststellenleiter gez.: Nießner, Leutnant Betr.: Aufträge Schwerdtner, Willy, Görlitz, Biesnitzer Straße 32; Von R ö n n , Fritz, Görlitz, Landeskronstraße 38; Dlttmann, Dora, Görlitz, Reichertstraße 72; gez.: Nießner;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 46 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 46) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 46 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 46)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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