Unrecht als System 1952-1954, Seite 39

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 39 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 39); \ :va- Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit, rechtwidrige Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung und Verletzung des Postgeheimnisses Die Machthaber der Sowjetzone lassen auch das Grundrecht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen, nicht unangetastet. Freizügigkeit und Reiseverkehr werden, insbesondere wenn die betroffenen Bürger zu denjenigen Personen gehören, die der kommunistischen SED nicht genehm sind, immer wieder erheblich eingeschränkt. Vor allem wird versucht, den Bewohnern der Sowjetzone einen Besuch in dem nichtkommunistischen Deutschland zu erschweren. Bis zur Verkündung des sogenannten „Neuen Kurses“ war es überhaupt nur in besonderen Einzelfällen möglich, einen Interzonenpaß zu bekommen. Seit dem Herbst 1953 werden zwar an diejenigen Bevölkerungsteile, die nicht in einem volkseigenen Betrieb oder in einer staatlichen Dienststelle tätig sind, Reisebescheinigungen in einem größeren Umfange ausgegeben. Die große Anzahl der Beschäftigten in volkseigenen Betrieben, oder Personen, die in der Verwaltung oder Justiz tätig sind, dürfen jedoch nach wie vor die DDR auch besuchsweise nicht verlassen. Wer es trotzdem tut, verliert, selbst wenn ein zwingender Grund Vorgelegen hat, seine Anstellung und muß in zahlreichen Fällen sogar mit weiteren Verfolgungen rechnen, die ihn zur Flucht treiben. So wurde ein Richter, der während seines Urlaubs seinen alten schwerkranken Vater in Westdeutschland auf suchte, entlassen und noch weiteren Verfolgungen ausgesetzt, obwohl ihm bei der Beantragung der Interzonenbescheinigungen von der Polizei erklärt worden war, daß Genehmigungen nach dem „Neuen Kurs“ nicht mehr erforderlich wären. Trotz ausdrücklicher offizieller Verlautbarungen, daß Beschränkungen des Interzonenreiseverkehrs nicht mehr vorgenommen würden, ergingen Geheimanweisungen, nach denen eine solche Reise einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung bei sämtlichen Angestellten der Justiz sogar des Justizministers bedarf. DOKUMENT 40 Es erscheint Herr Amtsgerichtsrat Richard Puff, jetzt wohnhaft in Westberlin, und gibt folgendes an: „Ich war seit dem 1. September 1952 als Richter beim Kreisgericht in Klötze/Altmark tätig. Zuletzt habe ich kommissarisch die Verwaltungsgeschäfte mit bearbeitet. Am 20. Juli 1953 habe ich meinen restlichen Jahresurlaub 1953 angetreten. Kurz vorher hatte ich erfahren, daß mein Vater, der in Oberaudorf, Kr. Rosenheim/Obb. (als Heimatvertriebener) lebte, sehr schwer erkrankt war und mit seinem baldigen Ableben infolge seines hohen Alters gerechnet werden mußte. Mein Vater war bereits fast 79 Jahre alt und ist in der Zwischenzeit tatsächlich verstorben. Da ich meinen Vater seit mehreren 1. Jeder hat das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt innerhalb der Grenzen aller Staaten. 2. Jeder hat das Recht, jedes beliebige Land einschließlich seines eigenen zu verlassen, sowie in sein Land zurückzukehren. UN-Erklärung der Menschenrechte Artikel 13 Niemand darf willkürlicher Einmischung in sein Privatleben, seine Familie, sein Ffeim oder seinen Briefwechsel oder Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf den Schutz des Gesetzes gegen solche Einmischung oder Angriffe. UN-Erklärung der Menschenrechte Artikel 12 Jahren nicht gesehen hatte, habe ich ihn in meinem Urlaub aufsuchen wollen. Durch die Veröffentlichung der Bestimmungen über den sogenannten Neuen Kurs habe ich angenommen, daß hiergegen von meiner Vorgesetzten Behörde, der Justizverwaltungsstelle in Magdeburg, keine Bedenken bestünden. Ich habe mich außerdem beim Volkspolizeikreisamt in Salzwedel dieserhalb erkundigt und eine gleichlautende Auskunft erhalten. Daraufhin habe ich dem Kreisgericht in Klötze, und zwar dem Kaderleiter Sekretär Hermann Schulz, meine westdeutsche Urlaubsanschrift mitgeteilt und am Tage des Urlaubsantritts mit ordnungsgemäßen Interzonenpapieren gemeinsam mit meiner Familie Salzwedel verlassen und die Zonengrenze überschritten. Während meines Urlaubs hat mein Stellvertreter, der Richter Jackisch, beim Kreisgericht in Klötze meine Reise nach Westdeutschland der Justizverwaltungsstelle in Magdeburg angezeigt. Ich weise hierzu nochmals ausdrücklich darauf hin, daß zur damaligen Zeit keinerlei Bestimmungen mehr bestanden, wonach eine solche Reise vorher der Genehmigung bedurfte. Die alten diesbezüglichen Bestimmungen waren ausdrücklich durch die Ministerratsbeschlüsse aufgehoben worden. Bis zur Einführung des neuen Kurses hatte jeder Justizangestellte vom Inspektor aufwärts vor einer Westreise eine Genehmigung einzuholen. Erst während meiner Abwesenheit ging beim Kreisgericht Klötze z. Hd. meines Vertreters eine neue geheime RundverfUgung ein, wonach jede Westreise wiederum der vorherigen Genehmigung, diesmal sogar des Justizministeriums in Berlin, bedurfte. Diese Genehmigungspflicht war diesesmal außerdem ausgedehnt auf sämtliche Justizangestellten. Am 8. August 1953 habe ich meinen Dienst wieder angetreten. Kurz danach wurde ich mündlich vom Leiter der Bezirksjustizverwaltungsstelle Magdeburg, Mo-t h e s , aufgefordert, dienstlich zu meiner Westreise Stellung zu nehmen. Ich habe sofort am nächsten Tage schriftlich berichtet und darauf hingewiesen, daß ich lediglich meinen alten und kranken Vater besuchte und von einer erneuten Genehmigungspflicht für Westreisen erst nach, meiner Rückkehr erfahren habe. Mothes hat einige Zeit nach Erhalt meines Berichtes, und zwar am 18. September 1953, kurz vor Ablauf der Frist, einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinar-Verfahrens an den Direktor des Bezirksgerichts Magdeburg gestellt. Aus diesem Antrag ergibt sich eindeutig, daß allein meine Westreise zur Begründung herangezogen wurde. Das beantragte Verfahren ist durch den Bezirksgerichtsdirektor J e n n e s auch eröffnet worden. Verhandelt wurde am 15. Oktober 1953. In dieser Verhandlung wurde 39;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 39 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 39) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 39 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 39)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten, die und Operativvorgänge bearbeiten, haben bei der Planung von Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene und des staatsfeindlichen Menschenhandels grundsätzlich davon auszugehen, daß diese vorrangig für die Realisierung der Abwehr- aufgaben in den zu gewinnen sind. Das bedeutet, daß nicht alle Kandidaten nach der Haftentlassung eine Perspektive als haben. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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