Unrecht als System 1952-1954, Seite 35

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 35 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 35); 'v i-V . Der Artikel im „Telegraf“: „Niemandsland an der Grenze“ ist ein Hetzartikel übelster Prägung. Der Angeklagte hat dieses von Berlin in die DDR eingeführt und damit bereits Boykotthetze getrieben. Nach dem Inhalt des Artikels ist er eine Kriegshetze gegen die Sowjetunion, da in ihm zum Ausdruck kommt, daß das Sowjet-Oberkommando-West mit der Anlegung eines Grenzsperrgürtels, in dem sowjetisches Militär und VP gegen die Bundesregierung stationiert werden soll, ein militärisches Bollwerk schafft. Damit hat der Angeklagte objektiv und subjektiv Tatbestandsmerkmale des Art. 6 der Verfassung der DDR erfüllt. Nach Art. 144 der Verfassung der DDR ist die Verfassung unmittelbar geltendes Recht. Mit der Verbreitung des Inhalts des Artikels hat der Angeklagte aber auch tendenziöse Gerüchte verbreitet, die sowohl den Frieden des Deutschen Volkes, als auch der gesamten Welt ernstlich gefährden. Er hat auch somit die Tatbestandsmerkmale der KD 38 Abschn. n Art. Ill A III objektiv und subjektiv erfüllt. Er verbreitete hier eine offensichtliche Kriegshetze. Er ist sich darüber im klaren, daß die Anlegung eines „Grenzsperrgürtels“ nicht dazu dient, das durch die Monopolkapitalisten zersplitterte Deutschland wieder zusammenzuführen und zu vereinen. Der Angeklagte steht im Leben. Er sieht und weiß, daß unter Führung der SU die friedliebenden Menschen der Erde an der Erhaltung des Weltfriedens ringen, daß sie alles einsetzen, um einen dritten Weltkrieg zu vermeiden. Der Angeklagte weiß, daß die SU eines der durch die Kriege am schwersten betroffenen Länder der Erde ist. Gerade die SU ist es, die seit Jahren als höchstes und schönstes Ziel die Erreichung eines dauernden Friedens anstrebt, um damit allen Menschen eine glückliche, frohe Zukunft zu schaffen. Der Angeklagte, der sich selbst als Friedens- freund bezeichnet, weiß um all die Tagesfragen, die unsere Herzen beherrschen. Er weiß, daß wir alle nur einen Kampf kennen, die Einheit Deutschlands herzustellen, um dadurch dem Weltfriedenslager einen weiteren bedeutenden Partner im Kampf gegen die imperialistischen Kriegshetzer. Es ist ihm deshalb auch bekannt, daß seitens der SU niemals Dinge getrieben werden, die diesen großen Zielen entgegenstehen. Die Schaffung einer derartigen Zone würde aber eine Kriegsvorbereitung darstellen, würde ein ebenso gefährlicher Anlaß zu einem Kriege sein, wie das gespaltene Deutschland ist. Weil sich die besonnenen Einwohner von Diesdorf auf Grund der Entwicklung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung und der Erkenntnis der hervorragenden führenden Rolle der SU im Weltfriedenskampf von dem Angeklagten nicht beeinflussen lassen und weil sie ihm klar und unmißverständlich aufzeigten, daß sowohl der Artikel, als auch seine Meinung über die Anlage eines derartig militärischen Objektes unsinnig ist, ist es besonders verwerflich von dem Angeklagten, daß er trotzdem mit Beharrlichkeit auch dann noch versuchte, den Artikel als Wahrheit zu verbreiten und seine Auffassung und Überzeugung von der Wahrheit der Nachricht im „Telegraf“ preisgab. Der Vertreter der Anklagebehörde beantragte, den Angeklagten gemäß Art. 6 der Verfassung der DDR zu einer Zuchthausstrafe von 3 Jahren zu verurteilen und ihn nach KD 38 Abschn. n Art. m A m als Belasteter festzustellen. Die Kammer hat sich diesem Antrag angeschlossen. Der Angeklagte ist im Sinne des Art. 6 schuldig, denn er hat Boykotthetze und Kriegshetze getrieben. Es ist daher gegen ihn auf eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren nach Art. 6 der Verfassung in Verbindung mit § 1 StGB er- kannt. Die Kammer hält diese Strafe für ausreichend, aber auch erforderlich, um den Grad der Gesellschaftsgefährdung angemessen zu sühnen. Ferner wurde der Angeklagte nach Kontrollratsdirek-tive 38, Absch. II Art. m A HI als Belasteter festgestellt, da er tendenziöse Gerüchte, die geeignet sind, den Weltfrieden zu gefährden, verbreitet hat. Außerdem wurden gegen ihn die Sühnemaßnahmen aus Art. H, Ziff. 3 9, verhängt, wobei die in Ziff. 7 aüfgeführte Beschränkungsdauer mit fünf Jahren festgesetzt wurde. Dem Angeklagten ist gemäß § 60 StGB aus Billigkeitsgründen die seit dem dem 5. März 1952 erlittene U.-Haft auf die erkannte Strafe angerechnet. Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO. gez.: Röder gez.: Richter Ausgefertigt: (Stempel) gez.: Unterschrift Justiz angestellte (Das Dokument enthält die im Original vorhandenen Schreibfehler.) * Einen Monat nach der Verkündung dieses Urteils, am 26. Mai 1952, erließ der sowjetzonale Ministerrat eine Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie (GBl. 1952, S. 405), in deren Durchführung tatsächlich ein Sperrgürtel an der Zonengrenze angelegt wurde. Dadurch war die Westberliner Zeitungsmeldung in ihren wesentlichen Teilen voll bestätigt worden. Was der verurteilte Volkmann in seinem Heimatorte erzählt hatte, war eingetreten. Insbesondere wurden zahlreiche Personen aus den Sperrgebieten evakuiert. Trotzdem wurde die nach der Errichtung der Sperrzonen eingelegte Revision vom damaligen Oberlandesgericht in Halle als „offensichtlich unbegründet“ verworfen. DOKUMENT 35 ER Ns 65/52 (62) Beschluß In der Strafsache gegen den Kaufmann Walter Volkmann, geboren am 7. August 1901 in Diesdorf/Kr. Salzwedel, wegen Verbrechen und Vergehen gegen Art. 6 der Verfassung der DDR und Kontrollratsdirektive 38 Abschnitt H Artikel m A m hat der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichts in Halle/Saale auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der I. Gr. Strafkammer des Landgerichts in Magdeburg vom 25. April 1952 einstimmig nach Anhörung der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht beschlossen: Die Revision wird auf Kosten des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. (§ 6 Kap. I Teil 6 der VO vom 6. Oktober 1931 RGBl. I S. 563, § 473 Abs. 1 StPO.) Halle (Saale), den 17. Juni 1952 gez. Hanke Walter Heimsath Ausgefertigt: Halle/Saale, den 21. Juli 1952 ; (Stempel) gez.: Unterschrift, Hilfssachbearbeiterin als Urkundsperson der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts. c;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 35 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 35) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 35 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 35)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Tenaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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