Unrecht als System 1952-1954, Seite 258

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 258 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 258); keine Bestrafung. Es werden also nur diejenigen der Bestrafung zugeführt, die Brände anlegten, die raubten, mordeten oder andere gefährliche Verbrechen begangen haben. Es wird also nicht etwa gegenüber denen, die gestreikt oder demonstriert haben, eine Rachepolitik betrieben. Frage: Handeln die Gerichtsorgane auch gemäß der Anleitung des Ministeriums der Justiz? Antwort: Die Gerichte haben durchweg nach der Anleitung des Ministeriums der Justiz gehandelt. Sie haben jeden einzelnen Fall sorgfältig geprüft und die wirklichen Verbrecher, sofern ihnen Verbrechen nachgewiesen wurden, bestraft. Bei dem großen Teil der anderen inhaftierten Personen ist das Verfahren entweder eingestellt worden oder es erfolgte Freispruch. Soweit Verfahren noch durchzuführen sind, wird in den nächsten Tagen entschieden. Dort, wo von seiten der Gerichte die Anleitung des Ministeriums der Justiz nicht beachtet wurde und unrechtmäßige Verhaftungen erfolgt sind wie zum Beispiel in Leipzig, wo Mitglieder der Streikleitung eines Betriebes mit 3500 Betriebsangehörigen allein wegen ihrer Betätigung in der Streikleitung verhaftetwurden, wurden diese Fehler durch laufende Kontrolle des Ministeriums der Justiz und der Justizverwaltungsstellen aufgedeckt und von den Gerichten beseitigt. Wo Fehler und Mängel noch nicht beseitigt wurden, wird dies sofort geschehen. Frage: Können Sie vielleicht an Hand von Beispielen Ihre Ausführungen erläutern? Antwort: Zwei Beispiele sollen zeigen, daß lediglich Verbrecher bestraft werden: Das Bezirksgericht Halle bestrafte den 24jährigen beschäftigungslosen Erich Wendt wegen Gefangenenbefreiung zu drei Jahren Gefängnis. Wer ist Erich Wendt und was hat er getan? Bereits mit 14 Jahren wurde Wendt in ein Erziehungsheim eingewiesen. Wechsel der Arbeitsstellen ohne Beachtung der Kündigungs- und Anmeldevorschriften waren an der Tagesordnung Er war wegen mehrerer Diebstähle vorbestraft. Am 17. Juni 1953 erbrach er mit anderen das Tor der Haftanstalt H in der Kleinen Steinstraße in Halle. Er schlug mit einem Gummiknüppel, den er einem Volkspolizisten entrissen hatte, auf Angehörige der Volkspolizei ein. Wendt war an der Freilassung der dort einsitzenden Häftlinge maßgeblich beteiligt und kontrollierte sogar die Zellen der Haftanstalt, um sich zu vergewissern, ob tatsächlich alle Häftlinge entlaufen seien. Dieser Verbrecher hat zweifellos eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren wohlverdient. Zu einem anderen Ergebnis kam in einem Strafverfahren das Bezirksgericht in Frankfurt/Oder. Es verhandelte gegen einen im Jahre 1904 geborenen Bergmann, der in den Rüdersdorfer Kalk- und Zementwerken beschäftigt ist. Das Gericht hat das Verfahren gegen diesen Bergmann eingestellt. Er hatte am 17. Juni, also nachdem die Forderungen der Arbeiter durch die Erklärung des Ministerrates bereits erfüllt waren, in einer Versammlung ausgerufen, daß jeder, der die Arbeit wieder aufnehme, ein Arbeiterverräter sei. Er verfolgte also den Zweck, die Arbeiter, obwohl deren Forderungen bereits erfüllt waren, zur Fortsetzung des Streiks zu bewegen und sie an der Wiederaufnahme der Arbeit zu hindern. Der Staatsanwalt hatte gegen ihn Anklage gemäß Artikel 6 der Verfassung erhoben. Das Bezirksgericht kam nach sorgfältiger Prüfung zu dem Entschluß, den Bergmann nicht zu bestrafen. Diese Maßnahme ist richtig und entspricht der Anleitung des Ministeriums der Justiz. Frage: Welche Bedeutung messen Sie der sorgfältigen Prüfung durch die Gerichte und der unverzüglichen Entlassung des überwiegenden Teils der Inhaftierten bei? Antwort: Die Verfahren vor den Gerichten, die mit den Ereignissen am 17. Juni im Zusammenhang stehen, sind der Ausdruck der Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit und der Stärkung der Rechtssicherheit. Indem die tatsächlichen Volksfeinde bestraft und die inhaftierten irregeführten Arbeiter nach sofortiger Überprüfung unverzüglich entlassen werden, wird sich das Vertrauen der Bevölkerung zur Justiz in der Deutschen Demokratischen Republik immer mehr festigen. Quelle: „Neues Deutschland" vom 30. Juni 1953. * Einige Tage später wurde das Interview sogar noch wesentlich ergänzt. DOKUMENT 307 Berichtigung Durch einen technischen Fehler sind in der gestrigen Ausgabe in einem Teil der Auflage im Interview mit dem Minister der Justiz, Max Fechner, einige Sätze ausgelassen worden. Es muß richtig heißen: Es dürfen nur solche Personen bestraft werden, die sich eines schweren Verbrechens schuldig machten. Andere Personen werden nicht bestraft. Dies trifft auch für die Angehörigen der Streikleitungen zu. Das Streikrecht ist verfassungsmäßig garantiert. Die Angehörigen der Streikleitungen werden für ihre Tätigkeit als Mitglieder der Streikleitung nicht bestraft. Dabei weise ich noch auf folgendes hin: selbst Rädelsführer dürfen nicht auf bloßen Verdacht oder schweren Verdacht hin bestraft werden, sind keine Beweise vorhanden, erfolgt keine Bestrafung. Es werden also, ich darf das noch einmal wiederholen, nur diejenigen der Bestrafung zugeführt, die Brände anlegten, die raubten, mordeten oder andere gefährliche Verbrechen begangen haben. Es wird also nicht etwa gegenüber denen, die gestreikt oder demonstriert haben, eine Rachepolitik betrieben. Quelle: „Neues Deutschland“ vom 2. Juli 1953. * Kurze Zeit darauf wurde Fechner seines Amtes enthoben und verhaftet. DOKUMENT 308 Minister Fechner seines Amtes enthoben. Das Presseamt beim Ministerpräsidenten teilt mit: Ministerpräsident Grotewohl hat Herrn Max Fechner wegen republikfeindlicher Tätigkeit von seinem Amt als Minister der Justiz enthoben. Als Minister zur Leitung des Ministeriums der Justiz hat der Ministerpräsident Frau Dr. Hilde Benjamin, bisher Vizepräsidentin des Obersten Gerichtes der Deutschen Demokratischen Republik berufen. Quelle: „Neues Deutschland“ vom 17. Juli 1953. * Seine Nachfolgerin im Amte, Dr. Hilde Benjamin, hielt zu ihrer Einführung eine Rede vor der Belegschaft des Justizministeriums, in der es hieß:;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 258 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 258) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 258 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 258)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit auf der Grundlage der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung, der dazu erlassenen äfisOrdnungen sowie in einer exakten Ausführung der der Abteilung gegebenen Befehle und Wsangen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X