Unrecht als System 1952-1954, Seite 249

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 249 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 249); Treffen seiner früheren Kameraden teilgenommen hat, erhielt er 5% Jahre Zuchthaus. Bemerkenswert ist ferner, daß Prof. Fleischer wegen Sabotage seit 1947 verurteilt wurde, obwohl er im Jahre 1950 wegen seiner besonderen Verdienste „um die Entwicklung der Steinkohlenproduktion“ mit dem Nationalpreis ausgezeichnet worden war. Für den Kenner der Verhältnisse in der DDR und im besonderen des Zwiekau-Oelsnitzer Bergbaues liegt es auf der Hand, daß hier zahlreiche Unschuldige als Sündenböcke geopfert wurden und ledigüch auf Grund gewisser äußerer Merkmale zu Geständnissen gezwungen worden sind, die sie im Vollbesitz ihrer körperlichen und geistigen Kräfte nie abgelegt hätten. Der Steinkohlenbergbau der Ostzone ist ein typisches Beispiel dafür, daß man die grundsätzlichen Fragen an den höchsten und entscheidenden Regierungs- und Par-teistellen nicht erkannt hat. Die getroffenen Maßnahmen waren in den meisten Fällen nicht geeignet, eine grundsätzliche Besserung der Lage herbeizuführen. Die Durchführung von Schauprozessen stellt dann den letzten Ausweg dar. Man sucht Sündenböcke, um die eigenen Fehler zu verschleiern und die Bevölkerung zu beruhigen. 4. „Erfolge“ der Entfernung der angeblichen Saboteure. In der Presse und in politischen Versammlungen wurde mitgeteilt, daß nach der Entfernung der „Agenten und Saboteure“ die Förderung angestiegen und die Sollerfüllung wesentlich verbessert worden sei. Der Prozentsatz der Planerfüllung der ersten Monate 1953 lag wohl über dem des 2. Halbjahres 1S52; es wurde aber verschwiegen, daß das Plansoll für 1953 nach der Verhaftung der Zwickauer Ingenieure um etwa 15 % herabgesetzt worden war. Die absolute Förderung lag z. B. im Januar 1953 bei nur rund 230 0001 gegenüber rund 276 000 t im Januar 1952. Die Förderung war demnach um rund 20 % abgesunken. Durch die Verhaftung der leitenden Ingenieure und Techniker des Zwickauer Steinkohlenbergbaues war demnach im Gegensatz zu den unwahren Behauptungen in der Öffentlichkeit keine Verbesserung, sondern eine wesentliche Verschlechterung herbeigeführt worden. gez. Unterschrift * Auch der Fall Richter und Ungnade steigt, hier im Verkehrswesen, wie leitende Angestellte für Fehler in der Planung verantwortlich gemacht werden. DOKUMENT 294 In Abschnitt I, § 5 (5) heißt es: Der Verschrottung zuzuführen sind ferner alle unbrauchbaren Lokomotiven und Eisenbahnwagen und Teile von diesen, sofern ihre Reparatur und Nutzbarmachung nicht kurzfristig zu erwarten ist. Der § 11 dieser Vorschrift lautet dazu: Verstöße gegen diese Verordnung gelten als Wirtschaftsvergehen, in schweren Fällen als Wirtschaftsverbrechen, und werden als solche nach der Wirtschaftsstrafverordnung vom23. September 1948 (ZVOB1. S. 439) bestraft. Abschnitt H, §7 (1) bestimmt: In allen Betrieben sind sämtliche Maschinen, Maschinenteile, Teile von Betriebseinrichtungen oder Betriebseinrichtungen selbst, die entweder unvollständig sind und deren Instandsetzung innerhalb eines Jahres nicht möglich ist oder deren technische Struktur ihren weiteren Einsatz ausschließt, als Schrott zu erklären, zu melden und Erfassungsbetrieben zuzuführen. Auf Grund dieser Vorschrift und auf Drängen der Schrottbeauftragten des Ministeriums Selbmann hatte der Generaldirektor der „Deutschen Reichsbahn“, Kramer, über seinen Stellvertreter und Gruppenleiter für Fahrzeuge, Hetz, den Abteilungsleitern Richter und Ungnade den Befehl erteilt, 100 Lokomotiven zu verschrotten. In der entscheidenden Sitzung hatten sich beide geweigert, diese Verschrottung durchzuführen. Sie gaben zu bedenken, daß die Lokomotiven des Schadparks das einzige Reservoir an Ersatzteilen für die Lok des Betriebsparks seien. Dennoch erhielten sie den ausdrücklichen Befehl, die Verschrottung sofort vorzunehmen. An dieser Sitzung nahmen teil: Stellvertretender Generaldirektor Hetz, Abteilungsleiter Richter, stellvertretender Abteilungsleiter Ungnade, Abteilungsleiter Materialversorgung Haas und Abteilungsleiter Wegner. Die Ausmusterung und Verschrottung der Lokomotiven wurde in den Jahren 1951/52 durchgeführt. Von jeder Lokomotive, die zur Verschrottung kam, sind zuvor von dem Sachbearbeiter Sieszlack Ausmusterungsprotokolle ausgefertigt worden. Generaldirektor Kramer und sein Vertreter Hetz unterschrieben diese Protokolle. Nachdem die Maschinen verschrottet waren, stellte sich heraus, daß die Voraussagen Richters und Ungnades zutrafen: es fehlte an Ersatzteilen für Lokomotiven. Ungnade und Richter wurden verhaftet. Außer ihnen noch die Schrottbeauftragten der Generaldirektion Reichsbahn Kakuschke und Bratsch, die zuvor für die Erfüllung des Schrottplanes eine Prämie erhalten hatten. Protokoll Berlin, den 1. März 1953 Es erscheint Herr Olbrich, jetzt wohnhaft in Westberlin, und sagt zur Wahrheit ermahnt folgendes aus: Anfang April 1952 wurden die Abteilungsleiter Richter und Ungnade von der Maschinentechnischen Abteilung der Generaldirektion der Reichsbahn, Berlin, Voß-straße 33, verhaftet. Ich war zur Zeit Angestellter der Generaldirektion und kenne die genauen Umstände, die zu ihrer Verhaftung führten. Am 10. März 1950 wurde vom stellvertretenden Ministerpräsidenten Ulbricht eine „Vorschrift zur Durchführung der Schrotterfassung“ herausgegeben. Sie trug das Aktenzeichen S IV A. 0157/50 des Ministeriums für Industrie. Außer der Unterschrift Ulbrichts hatte Minister Selbmann dieses Schriftstück, das auch gedruckt wurde, unterzeichnet. Mir ist weiterhin bekannt, daß alle Unterlagen, wie Ausmusterungsprotokolle, Sitzungsberichte, Aktennotizen, die im Zusammenhang mit diesem Urteil standen, von der Politabteilung eingesammelt wurden. Alles Material, aus dem hervorging, daß Herr Kramer bzw. Herr Hetz die Verschrottung angeordnet hatten, wurde von dem früheren Referenten Kramers und jetzigen Abteilungsleiter Stern, von dem es heißt, daß er ein Mitarbeiter des SSD ist, verbrannt.“ gez. Unterschrift v. g. u. gez. Paul Olbrich * Gemeinsam mit Richter und Ungnade wurden Kakuschke und Bratsch angeklagt. Das Verfahren wurde vom Strafsenat 1 b des Ostberliner Stadtgerichtes eröffnet. 32 249;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 249 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 249) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 249 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 249)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den strafrechtlich relevanten Handlungen veranlaßt werden soll. Ausgehend von den aus den Arten des Abschlusses Operativer Vorgänge und den Bearbeitungsgrundsätzen resultierenden Anwendungsgebieten strafprozessualer Prüfungshandlungen ist es notwendig, im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zuständigen operativen Diensteinheiten hinsichtlich der Abstimmung von Maßnahmen und des Informationsaustausches auf der Grundlage von durch meine zuständigen Stellvertreter bestätigten gemeinsamen Konzeptionen Vereinbarungen.

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