Unrecht als System 1952-1954, Seite 248

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 248 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 248); Er, der 1945 in die Partei eingetreten und Landtagsabgeordneter in Sachsen war, versuchte, sich weitgehend aus dem politischen Leben herauszulösen und sprach mehrfach offen darüber, daß er sich von der politischen Arbeit fernhalten wolle. Er wurde als Verräter an der Partei angesehen und geopfert. Die Schilderung zeigt, daß die Ingenieure geopfert wurden, um die Politiker in ihren Positionen zu retten. 3. Der Prozeß gegen die Angestellten des Zwickau-Oelsnitzer Revieres. Ähnlich wie im Jahre 1927 in der Sowjetunion ein Prozeß gegen die „Schädlinge“ des dortigen Bergbaues durchgeführt wurde der bekannte Schachty-Prozeß , hatte nun auch die DDR ihren Prozeß gegen maßgebende Ingenieure des Bergbaues. Es erfolgten zahlreiche Vorsprachen bei Walter Ulbricht und anderen Stellen, wobei vor allem folgendes Argument in den Vordergrund geschoben wurde: Der Schachty-Prozeß habe insofern einen politischen Erfolg erzielt, als durch diesen Prozeß der gesamte Donez-Bergbau aufgerüttelt und dadurch in seiner Arbeit wesentlich verbessert und die Förderung erheblich gesteigert wurde. Ein derartiger Erfolg wäre aber durch einen Prozeß in Zwickau nie zu erreichen, da die ungünstigen natürlichen Bedingungen zwangsläufig zu einer weiteren Senkung der Förderung führen würden, so daß einem Prozeß gegen die Zwickauer Ingenieure ein politischer Erfolg versagt bleiben müsse. Die Entwicklung konnte aber trotz dieser Vorsprachen nicht aufgehalten werden, da das Beispiel der Sowjetunion in der DDR kopiert werden mußte und da für die zahlreichen Fehler und Mängel und vor allem auch für die Unzufriedenheit der Arbeiterschaft Sündenböcke gefunden werden mußten. Wie dringend man den Prozeß brauchte, kann man schon daran erkennen, daß man schon im Januar und Februar die tollsten Verbrechen der Inhaftierten „vertraulich“ weitererzählte, obwohl damals die Untersuchung noch gar nicht richtig durchgeführt sein konnte. Schon im Januar wurde erzählt, der Prozeß werde in spätestens 8 14 Tagen stattfinden, und trotzdem wurde er immer weiter verzögert, offenbar weil es nicht so leicht war, die Schuldigen zu überführen. Eine weitere Verschiebung trat vor allem durch die Verkündung des „neuen Kurses“ am 9. Juni 1953 ein, da man es nicht wagte, den Prozeß gleich nach Einführung des neuen Kurses durchzuführen. Erst im September, als man glaubte, die Volksmassen wieder besser in der Hand zu haben, wurde der Prozeß in einer wesentlich milderen Form, als ursprünglich beabsichtigt, durchgeführt. Seinerzeit plante man, wie auch anderen Verhafteten gegenüber damals offen ausgesprochen wurde, Fleischer und drei seiner Kollegen zum Tode zu verurteilen. Der Prozeß gegen 8 der verhafteten Zwickauer Ingenieure wurde zwischen dem 21. und 26. September 1953 in Berlin vor dem Obersten Gericht der DDR durchgeführt. Die den Angeklagten zur Last gelegten „Verbrechen“ und der Ablauf des Prozesses zeigten das typische Bild eines Schauprozesses. Zu den ungeheuerlichen Anschuldigungen gegen die Angeklagten ist folgendes festzustellen: Der den Angeklagten gemachte Vorwurf einer systematischen Schädlings- und Spionagetätigkeit auf dem Gebiete der Steinkohlenproduktion seit 1947 wird nach der Schilderung der Verhältnisse in Zwickau von niemandem ernst genommen werden. Sicher sind auch in Zwickau von den Ingenieuren Fehler gemacht worden, die aber wegen des Fehlens technischer Einrichtungen und fachlich geschulter Angestellter verständlich sind. Unverständlich ist aber, daß von den politischen Männern, die zahlreichen politischen und sozialen Mängel und vor allem die schlechte Arbeitsdisziplin in den letzten Jahren nicht abgestellt wurden. Auch der Vorwurf, daß die Angeklagten schuld seien an Unglücksfällen im Zwickau-Oelsnitzer Revier, ist ungerechtfertigt. Schuld an den Unglücksfällen sind die mangelhaften Sicherheitseinrichtungen, z. B. die Tatsache, daß auch in Schlagwettergruben der größte Teil der Motoren nicht schlagwettergeschützt ist u. a. m. Schuld an dem großen Grubenunglück im Martin-Hoop IV ist auch nicht der zu 12 Jahren Gefängnis verurteilte technische Leiter, Dipl.-Ing. Weiss, sondern der Umstand, daß man einen an einem schweren Herzleiden erkrankten Mann, der auch wegen seiner Korpulenz für regelmäßige Grubenfahrten völlig ungeeignet war, zum technischen Leiter einer so wichtigen Schachtanlage machte. Die Tatsache, daß Prof. Fleischer zahlreiche Dienstreisen zu Tagungen und Besichtigungen nach Westdeutschland ausführte, wurde zum Vorwand genommen, ihn der Spionage und der Verbindung zu westlichen Imperialisten zu beschuldigen. Auch der Vorwurf, daß Prof. Fleischer Forschungsaufträge bewußt verschleppt habe, mit der Begründung, er habe nicht genügend Hilfskräfte, geht fehl. Der Mangel an Fachkräften in der DDR ist zur Genüge bekannt. Geradezu grotesk wird aber die Anklage, wenn sie behauptet, Prof. Fleischer habe den Lehrstuhl für Braunkohlentagebau angestrebt, um „auf diesem Gebiet die Entwicklung aufzuhalten“. Richtig ist vielmehr, daß nur wenig Studierende die Vorlesungen über Steinkohlenbergbau besuchten, da dieser in der DDR wirtschaftlich ohne größere Bedeutung ist. Die Jugend wollte nicht in den „sterbenden“ Steinkohlenbergbau von Zwickau, sondern in den aufstrebenden Braunkohlenbergbau. Völlig abwegig ist auch der Vorwurf, die Inbetriebnahme des Schachtes Martin-Hoop IV sei unter Mißachtung bergtechnischer Regeln vorzeitig erfolgt, das gleiche gilt für die Behauptung, das „riesige“ Nordostfeld stehengelassen zu haben. Das gleiche gilt für die Behauptung, daß Prof. Fleischer den Blindortversatz völlig unsachgemäß eingeführt und dadurch die Brandgefahr erhöht und den Steinkohlenarbeitem bewußt schlechte Wetter zugeführt habe, um damit die Unzufriedenheit der Bergmänner gegen die Regierung der DDR zu vergrößern. Prof. Fleischer war gezwungen, den Blindortversatz einzuführen, da die für einen fachgerechten Versatz zur Verfügung stehenden technischen Einrichtungen einfach nicht zu beschaffen waren. Absolut unwahr ist für jeden Kenner der dortigen Verhältnisse auch der Vorwurf, Fleischer habe die von der Regierung bereitgestellten Investitionsmittel für soziale und kulturelle Einrichtungen im Bergbau gestrichen. Einmal war Dr. Fleischer als Professor der Bergakademie hierfür in den letzten Jahren gar nicht mehr zuständig, zum anderen erfolgte diese Streichung ja nicht durch den technischen Leiter des Reviers, sondern durch die HV-Kohle. Die Angeklagten wurden schließlich wegen „Sabotage“ der Steinkohlenförderung seit 1947 im Aufträge deutscher und amerikanischer Imperialisten“, wegen „Wirtschaftsspionage für amerikanische Agentenzentralen“ und wegen „Hetze gegen die Sowjetunion, die Sowjetzonenrepublik und die Volksdemokratien sowie gegen die Oder-Neiße-Grenze“ zu schweren Zuchthausstrafen verurteilt: Dr. Fleischer und Kappler zu je 15 Jahren, die übrigen Angeklagten herab bis zu 5 Jahren. Bezeichnend ist, daß Dipl.-Ing. Kriebus vor seiner Verhaftung tagelang beobachtet wurde und, obwohl er von Berlin aus Gelegenheit gehabt hätte, sich abzusetzen, nicht floh, weil er, wie er Kollegen erklärte, sich aber auch keinerlei Schuld bewußt sei. Dipl.-Ing. Kucheida machte man u. a. den Vorwurf, daß er von dem Treffen zahlreicher Ingenieure und Arbeiter seiner früheren, im Osten gelegenen Bergbaugesellschaft gewußt habe. Obwohl er nicht an diesem geselligen 248;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 248 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 248) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 248 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 248)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der den Aufklärungsorganen übertragenen Aufgaben sind die Inoffiziellen Mitarbeiter. Inoffizielle Mitarbeiter der Diensteinheiten der Aufklärung Staatssicherheit sind Bürger der und anderer Staaten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß die Abteilungen der bei der Erarbeitung und Realisierung der langfristigen Konzeptionen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet die sich aus den dienstlichen Orientierungen im Staatssicherheit ergebenden vorgangsbezogenen Erfordernisse und Mcg-, lichkeiten der Informetions Bearbeitung in den Gegenstand der Beweisführung einzubei nan.

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