Unrecht als System 1952-1954, Seite 225

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 225 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 225); Da ich. keine Düngerzuteilung bekam und außerdem die Felder während der Bewirtschaftung durch die LPG sehr stark verunkrautet waren, hatte ich am Ende des Jahres 1953 folgende Sollrückstände: 1. Getreide 69,51 dz 2. Kartoffeln 102 dz 3. Ölsaaten 5,42 dz 4. Hülsenfrüchte 4 dz 5. Schweinefleisch 6,2 dz 6. Milch 208 kg Am 8. 4. 1954 wurde ich nach Halberstadt zur Kreia-verwaltung bestellt. In Gegenwart des Deiters der Abteilung Landwirtschaft Haindorf erklärte mir der Referent für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Loot, daß ich wirtschaftsunfähig sei und forderte mich auf, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, sowie jede weiteren Rechtsansprüche auf die Betriebe aufzugeben. Am 9. 4. 1954 habe ich zusammen mit meiner Ehefrau bei der Abteilung Landwirtschaft des Rates des Bezirkes in Magdeburg vorgesprochen. Dort war meine Angelegenheit bereits bekannt und ich wurde auch dort von einem gewissen Albrecht zur Abgabe einer unbeschränkten Verzichtserklärung aufgefordert. Die beiden Betriebe werden jetzt wieder von der LPG Quenstedt bewirtschaftet. Ich bin bereit, diese Angaben zu beeiden. Berlin, den 29. 4. 1954 gez. Helmut Herdt * Um einen Anreis sum Eintritt in die Produktionsgenossenschaften su schaffen, wurde im Februar 1954 ein Gesets über die Entschuldung der Klein- und Mittelbauern beim Eintritt in die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften erlassen. Außerdem erging eine Anweisung über die Ermäßigung von Steuern für die Mitglieder der LPG’s. Welche Belastungen die frei wirtschaftenden Bauern im Gegensatz su den Mitgliedern der Produktionsgenossenschaft haben, zeigt deutlich ein Auszug aus dem Tarif der MTS vom Februar 1954. DOKUMENT 265 Gesetz über die Entschuldung der Klein- und Mittelbauern beim Eintritt in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften, vom 17. Februar 1954 (GBl. 1954, S. 224). § 1 (1) Altbauern, die einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft beigetreten sind, werden von den auf ihren Bauernhöfen ruhenden Schuldsummen befreit. (2) Voraussetzung für die Befreiung ist, daß a) die Schuld vor dem 9. Mai 1945 entstanden ist, b) die Schuld durch Grundpfandrecht auf dem Bauernhof gesichert ist und von der Deutschen Investitionsbank oder einem anderen Kreditinstitut in der Deutschen Demokratischen Republik geltend gemacht werden kann. (3) Die Befreiung wird unwirksam, wenn der Genossenschaftsbauer aus der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft austritt oder ausgeschlossen wird. § 2 (1) Altsiedler, die einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft beigetreten sind, werden von den auf ihren Bauernhöfen ruhenden Schuldsummen befreit. (2) Voraussetzung für die Befreiung ist, daß a) die Schuld vor dem 9. Mai 1945 entstanden ist, b) die Schuld durch Grundpfandrecht auf dem Bauernhof gesichert ist und von der Deutschen Investitionsbank geltend gemacht werden kann. (3) Die Befreiung wird unwirksam, wenn der Genossenschaftsbauer aus der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft austritt oder ausgeschlossen wird. (4) Altsiedler sind diejenigen werktätigen Bauern, die nach § 7 ff. des Gesetzes über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern vom 8. September 1950 (GBl. S. 969) entschuldet worden sind. § 3 Die Schuldsumme im Sinne dieses Gesetzes ist der am Stichtag bestehende Restkapitalbetrag des Grundpfandrechtes. Stichtag ist der Tag des Eintritts in die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft. Bis zum Stichtag rückständige Zinsen oder Tilgungen fallen nicht unter die Befreiung. § 4 (1) Die Löschung der Schuld erfolgt auf Antrag der in die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft aufgenommenen Bauern und Altsiedler durch die Deutsche Investitionsbank nach Maßgabe der §§lund2. (2) Die Deutsche Investitionsbank veranlaßt die Löschung der Schuldsumme im Grundbuch nach Maßgabe der §§ 1 und 2. (3) Die Löschung erfolgt gebührenfrei. § 29 Grundbuchordnung findet keine Anwendung. (4) Die durchgeführte Löschung der Schuldsumme nach Maßgabe dieses Gesetzes ist den Genossenschaftsbauern von der Deutschen Investitionsbank mitzuteilen. § 5 Die Kreditinstitute erhalten in Höhe ihrer Ausfälle verzinsliche Schuldbuchforderungen der Deutschen Demokratischen Republik. § 6 Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen. § 7 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. Februar 1954 Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer unter dem achtzehnten Februar neunzehnhundertvierundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den zwanzigsten Februar neunzehnhundertvierundfünfzig. Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik W. Pieck DOKUMENT 266 Anweisung über die Besteuerung der Mitglieder der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft für das Jahr 1953, vom 25. Februar 1954 (Zentralblatt 1954 S. 85). Die steuerlichen Vergünstigungen für die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften für das Jahr 1952 haben zu ihrem Teil zur Bildung und Festigung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und der persönlichen Wirtschaft ihrer Mitglieder beigetragen. Um auch weiterhin durch steuerliche Maßnahmen die Entwicklung und Stärkung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und der persönlichen 29 225;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 225 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 225) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 225 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 225)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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