Unrecht als System 1952-1954, Seite 216

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 216 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 216); Die Hauptlastverteilung ist die Stelle des Ministeriums, die die Energieverteilung in der sogenannten DDR bestimmt. Unter ihr arbeiten Lastverteiler bei den Energiebezirken und Energiebetrieben. Ich habe nun erlebt, wie ganz regelmäßig die Vertreter des Büros für Wirtschaftsfragen in der Hauptverwaltung Energie erschienen, die Listen der volkseigenen Betriebe vorlegten, die unbedingt mit Strom versorgt werden müßten. Es war die Anweisung für die Energieverteilung, die Wünsche des Büros für Wirtschaftsfragen in den Grenzen des möglichen unbedingt zu berücksichtigen. Bei den von dem Wirtschaftsbüro angegebenen volkseigenen Betrieben handelt es sich um solche, die unmittelbar oder mittelbar für die Kriegswirtschaft produzieren. Die Hauptlastverteilung hat dann für regelmäßige Energieversorgung dieser volkseigenen Betriebe Sorge getragen derart, daß sie die Privatbetriebe in noch stärkerem Maße als bisher von der Stromversorgung abschaltete. Berlin, den 5. 4. 1953 v. g. u. gez. Unterschrift gez. Dr. Werner Preuss * Dem Gebot der Parteilichkeit unterliegen nicht nur die Angestellten der Verwaltungsorgane, auch die einzelnen Wirtschaftsbetriebe der volkseigenen Industrie und des Handels sind der Forderung nach Parteilichkeit unterworfen. Leitende Angestellte der volkseigenen Industrie werden fristlos entlassen, wenn sie an private Industrieunternehmen Aufträge erteilen. Selbst Zuchthausstrafen werden verhängt, wenn Angestellte der volkseigenen Wirtschaft den privaten Betrieben gegenüber ein geringes Entgegenkommen zeigen und damit das Gebot der Parteilichkeit außer acht lassen, wie folgendes Dokument zeigt: DOKUMENT 252 Es erscheint Herr Rudolf N i e s e 1, z. Zt. Westberlin, und erklärt: Ich bin mir der Bedeutung eines protokollarischen Berichts voll bewußt und erkläre, daß der Inhalt dieses Berichts der Wahrheit entspricht. Ich war Angestellter des volkseigenen Großhandelsorgans, Handelskontor für Haushaltswaren in Stendal. Aus dieser meiner Tätigkeit erlebte ich, daß der Lagerleiter Werner Horn, ca. 40 Jahre alt, verheiratet, wohnhaft in Stendal-Röxe, im April 1953 von seiner Dienststelle, dem Handelskontor für Haushaltswaren, fristlos entlassen wurde, weil er als Lagerleiter den privaten Einzelhandel mit Handelsware, Haushaltungsgegenständen und mit Glas- und Keramikware nach Meinung der Geschäftsleitung zu gut beliefert hatte. Dieser Vorwurf war insbesondere von der SED-Kreis-leitung Stendal erhoben worden, wobei die SED über ihre Parteiorganisation und über die Betriebsleitung des Kontors die Entfernung des Lagerleiters verlangte. Gleichzeitig wurde auf Betreiben der SED ein Wirtschaftsstrafverfahren gegen Horn eingeleitet, wonach Horn zu 2/a oder 3 Jahren Zuchthaus wegen angeblicher Wirtschaftssabotage verurteilt worden ist. Die Verurteilung erfolgte durch den in Stendal tätigen Kreisrichter auf Betreiben des Staatsanwalts Denecke. Nach dem 17. 6. 1953 wurde Horn aus der Haft entlassen und flüchtete nach Westberlin. Bei den an den privaten Handel gelieferten Waren handelte es sich zum überwiegenden Teil um sogenannte Überhangware, also Ware, die der volkseigene Handel und auch der genossenschaftliche Handel wegen schlechter Qualität nicht abnahm, und die praktisch als unverkäuflich galt. Da die einzelnen Filialen des Großhandelskontors miteinander im Umsatzwettbewerb standen, hatte Horn zur Durchführung des Wettbewerbes so gut wie alle unverkäuflichen Waren unter Einschaltung des privaten Handels umgesetzt. Die SED erblickte darin eine Unterstützung des Klassengegners und verurteilte Horn nach Ausschluß aus der Partei als Wirtschaftssaboteur. Berlin, den 29. 5.1954 v. g. u. gez. Unterschrift gez. Rudolf Niesei Auch nach dem 17. 6.195S, also im Zeichen des sogenannten neuen Kurses, hat sich die rechtliche Lage der Privatwirtschaft nicht wesentlich gebessert. Wohl traten unter dem Druck der politischen Verhältnisse einige wirtschaftliche und steuerrechtliche Erleichterungen ein, doch gilt nach wie vor das Gebot der Zweitrangigkeit für alle Privatuntemehmen. Wirtschaftliche Erleichterungen sind infolgedessen nach dem 17.6.1953 nur eine vorübergehende Erscheinung gewesen. In rechtlicher Hinsicht sind Belange der Privatwirtschaft in jedem Falle Forderungen der volkseigenen Wirtschaft untergeordnet. Seit Jahren leidet die gesamte Wirtschaft der sowjetischen Besatzungssone unter zunehmendem Rohstoffmangel. Das Bemühen der Zonenregierung richtet sich vor allem darauf, die vorhandenen Rohstoffe und Fertigerzeugnisse der volkseigenen Wirtschaft zuzuführen. Die private Industrie wird in bezug auf Rohstoffzuteilungen und der private Handel in der Belieferung mit Fertigerzeugnissen in jeder Weise benachteiligt. Eine Verknappung der Rohstoffbasis führt zu einer spürbaren Einschränkung der Rohstofflieferungen an die private Industrie. Mit dieser Maßnahme wird ganzen Industriezweigen praktisch die Existenzgrundlage entzogen. Es braucht nicht besonders erwähnt zu werden, daß jene Industriezweige besonders benachteiligt sind, deren Rohstoffgrundlage infolge der wirtschaftlichen Beschaffenheit der sowjetischen Besatzungszone, der sowjetischen Reparationstaktik und des wirtschaftlichen Raubbaus sich von Jahr zu Jahr verringert hat. Hierzu gehören vor allem die Holzindustrie, die metallverarbeitende und zum Teil auch die Textilindustrie. DOKUMENT 253 Es erscheint Herr Lehmann, z. Z. Westberlin, und erklärt: Ich war Angestellter beim Rat des Bezirkes Cottbus, Abt. Industrie. Als solcher betreute ich die holzverarbeitende Industrie im Bezirk. Die laufenden Rohstoffzuteilungen an die verarbeitende Industrie reichten im Schnitt gesehen nicht aus, um eine volle Kapazitätsausnutzung sowohl der volkseigenen Betriebe als auch der Privatbetriebe zu gewährleisten. Der größte Teil der volkseigenen Betriebe arbeitete mit Verlust. Um die Beschäftigungslage und damit die Kostenlage der volkseigenen Betriebe zu bessern, sollte im Mai/Juni 1954 das Rohstoffkontingent der Privatbetriebe um rund 25 30% gekürzt werden, wobei das durch diese Kürzung freiwerdende Material den volkseigenen Betrieben zufließen sollte. Diese Maßnahme war eingeleitet worden vom Staatssekretariat für Leichtindustrie, eine entsprechende Anweisung lag beim Rat des Bezirkes vor. Durch meine Flucht kann ich über den Ausgang dieser Maßnahme nichts weiter berichten. Die Kapazität der Privatindustrie war bis dahin mit etwa 75% ausgelastet. Eis ist kaum anzunehmen, daß nach Durchführung der Rohstoffkürzungen eine Rentabilität vorhanden sein kann. Berlin, den 3. 6.1954 gez. Unterschrift v. g. u. gez. Lehmann * 216;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 216 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 216) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 216 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 216)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Manuskript Mielke Sozialismus und Frieden - Sinn unseres Kampfes Ausgewählte Reden und Aufsätze Dietz Verlag Berlin Richtlinien, Dienstanweisungen, Befehle und andere Dokumente Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - der Untersuchungsführer nicht von unüberprüften Einschätzungen einer Unschuld Beschuldigter ausgeht und dadurch erforderliche Aktivitäten bei der Feststellung der Wahrheit unterläßt.

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