Unrecht als System 1952-1954, Seite 190

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 190 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 190); (Da sich das Kind der Frau NN noch in der Zone befindet, wurden Namen und alle sonstigen Angaben, die sowjetzonalen Dienststellen eine Identifizierung ermöglichen könnten, weggelassen.) * Zur Bekräftigung ihrer Aussage legte Frau folgendes Schreiben des Rates des Kreises M. vor: DOKUMENT 215 Rat des Kreises (Bezirk ) , den August 1953 Abteilung Volksbildung Jugendhilfe und Heimerziehung. Frau Str Betr.: Ihre Tochter z. Z. im Kinderheim Auf Ihr Schreiben vom 1953 teilen wir Ihnen mit, daß Ihnen durch Beschluß des Rates des Kreises das Sorgerecht über Ihre Tochter und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden ist. Es ist nicht möglich, daß Sie auf Ihrer Reise mit dem Interzonenpaß nach Westdeutschland begleitet, zumal am 1. September der Schulunterricht wieder beginnt. gez. Unterschrift Kreisreferentin. Die bislang von den sowjetzonalen Gerichten und Verwaltungsstellen hinsichtlich der Sorgerechtsentziehungen geübte Praxis findet ihre gesetzliche Untermauerung in dem vom sowjetzonalen Justizministerium kürzlich veröffentlichten Entwurf eines Familiengesetzbuches. In diesem Entwurf wird die Verpflichtung der Eltern, ihr Kind zu einem „selbständigen und verantwortungsbewußten Bürger des demokratischen Staates, der seine Heimat liebt und für den Frieden kämpft", zu erziehen, ausdrücklich festgelegt. Wird den Eltern die Verletzung der ihnen obliegenden Pflichten nachgewiesen, so ist der Rat des Kreises berechtigt, „zum Wohle des Kindes" einzuschreiten. Nach § 44 des Familiengesetzentwurfes kann der Rat des Kreises die Unterbringung des Kindes in einer Familie oder in einem staatlichen Heim, also Zwangserziehung, anordnen, wenn feststeht, daß die Eltern oder ein Elternteil den Zielen der kommunistischen Machthaber ablehnend gegenüber stehen und zu befürchten ist, daß das Kind politisch in nachteiliger Weise beeinflußt wird. Eine derartige einschneidende Maßnahme wird nach Auffassung des sowjetzonalen Gesetzgebers noch nicht als eine Einschränkung der elterlichen Sorge angesehen. Die zwangsweise Unterbringung eines Kindes in einem staatlichen Heim erscheint den sowjetzonalen Machthabern als eine ganz natürliche Hilfestellung des Staates bei der Durchführung der Kinder er Ziehung. Erst bei „schwerster Versäumnis der elterlichen Pflichten" soU „als äußerste Maßnahme die Entziehung der elterlichen Sorge auch in vollem Umfange“ angeordnet werden können. Hier bleibt die Frage offen, welche Beschränkungen den bedauernswerten Eltern außer der Einweisung ihrer Kinder in ein staatliches Heim überhaupt noch auf erlegt werden können. 190;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 190 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 190) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 190 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 190)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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