Unrecht als System 1952-1954, Seite 187

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 187 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 187);  Kind hervorgegangen. Die Klägerin ist am 9. Dezember 1918, der Beklagte am 15. Oktober 1909 geboren. Der letzte Eheverkehr war Anfang September 1952. Am 15. September 1952 wurde die eheliche und häusliche Gemeinschaft aufgehoben. Die Klägerin hat beantragt, die Ehe zu scheiden und den Beklagten für schuldig zu erklären. Sie behauptet, der Beklagte habe sie mehrmals, so auch am 15. September 1952, verlassen und sei seitdem nicht mehr zu ihr zurückgekehrt. Er gab an, er wolle nach Leipzig zur Messe fahren, zog jedoch zu seiner Mutter nach Siemensstadt. Seit September 1952 kümmere er sich weder um den Unterhalt für die Klägerin noch für das Kind. Der Beklagte war trotz ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen und hat daher keine Anträge gestellt. Gemäß Beschluß vom 30. April 1953, dessen ordnungsgemäße Zustellung an den Beklagten festgestellt ist, wurde über die Klage nach Aktenlage entschieden. Danach wird als erwiesen angesehen, daß der Beklagte durch sein Verhalten die Ehegemeinschaft unheilbar zerstört hat. Er hat die Klägerin unter Angabe eines falschen Grundes verlassen und sich in die Westsektoren Berlins begeben. Ferner hat er seit diesem Zeitpunkt keinerlei Unterhalt, weder für die Klägerin, noch für das gemeinsame Kind, gezahlt. Der Beklagte hat sich danach schuldig gemacht im Sinne des § 43 des EheG. Es ist nicht mehr zu erwarten, daß die Ehegatten wieder zu einer Lebensgemeinschaft kommen, wie es unsere Gesellschaft von der Ehe erwartet. Da diese Ehe auch für die Parteien ihren Sinn verloren hat, war ihre Scheidung auszusprechen. Der Beklagte trägt gemäß §§ 43, 52 EheG, die Schuld an der Scheidung Quelle: „Neue Justiz" 1953 Seite 565. * Andererseits wird einem Westdeutschen, der wegen angeblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten in das Gebiet der Sowjetsone übersiedelt, die Möglichkeit gegeben, sich durch die Scheidung der Ehe seiner in Westdeutschland zurückgebliebenen Ehefrau und eines minderjährigen Kindes zu entledigen. Im folgenden Falle war der Kläger in der Bundesrepublik mangels eines ausreichenden Scheidungsgrundes mit seiner Klage bereits einmal abgewiesen worden. Er siedelte in die Sowjetzone über und erhob dort vor dem Kreisgericht in Bischofswerda erneut Klage. Das angerufene Gericht erklärte sich für zuständig und trennte die Ehe trotz des begründeten Widerspruches der Beklagten. „Es kann“, so heißt es in der Begründung des Scheidungsurteils, „dem Kläger kein Vorwurf gemacht werden, wenn er, um aus diesen Verhältnissen (gemeint sind seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Bundesrepublik. Anm. d. Red.) herauszukommen, in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik übersiedelt, weil er erkannt hat, daß ihm nur im Staate der Arbeiter und Bauern ein seinen Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz gesichert ist.“ DOKUMENT 212 3 Ra 115/53 29. Dezember 1953 verkündet am: 17.12.1953 Urteil Im Namen des Volkes! gez. Rönsel Schriftführerin In dem Rechtsstreit des technischen Zeichners Bernhard K u i p e r y e , wohnhaft in Großrohrsdorf, Am Festplatz 5, Klägers, gegen die Packerin Emma Maria Kuiperye, geb. Amtsen, wohnhaft in Oberhausen-Sterkrade, Steinbrinkstraße 115, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Heinz Schmitz, Mühlheim-Ruhr. Verklagte, wegen Ehescheidung, hat die Zivilkammer des Kreisgerichts Bischofswerda in der Sitzung vom 17. Dezember 1953, an der teilgenommen haben: Richter Schneider als Vorsitzender, Arbeiter Fritz Haufe, Großröhrsdorf, Angestellter Helmut Scheffler, Palsnitz als Schöffen, Justizangestellte Rönsel als Schriftführerin für Recht erkannt: 1. Das Kreisgericht ist zuständig. 2. Die am 16. April 1949 vor dem Standesamt in Oberhausen-Sterkrade geschlossene Ehe der Parteien wird nach § 48 EheG, geschieden. 3. Die Kosten des Rechtsstreites haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen. Tatbestand. Die Parteien haben am 16. April 1949 vor dem Standesamt in Oberhausen-Sterkrade die Ehe miteinander geschlossen. Der Kläger ist am 24. Juli 1913 in Mettmann, die Verklagte am 30. Mai 1907 in Annolt geboren. Sie sind beide deutsche Staatsangehörige. Aus der Ehe ist die am 10. Februar 1950 geborene Eveline Kuiperye hervorgegangen. Der letzte eheliche Verkehr hat im August 1949 stattgefunden. Ein gemeinsamer Wohnsitz der Parteien hat nicht bestanden. Die Verklagte hat ihren Wohnsitz in Westdeutschland, der Kläger zur Zeit der Klageerhebung in der Deutschen Demokratischen Republik. Das ist unstreitig. Der Kläger behauptet, die häusliche Gemeinschaft der Parteien sei seit über 3 Jahren ununterbrochen aufgehoben und dis Ehe sei zerrüttet und er beantragt deshalb die Ehe der Parteien nach § 48 EheG, zu scheiden. Die Verklagte beantragt, die Klage als unzulässig abzuweisen weiterhin macht sie den Widerspruch gemäß § 48 Abs. 2 und 3 geltend Entscheidungsgründe. Auf Grund der Vernehmung der Verklagten vor dem Amtsgericht in Oberhausen-Rhld. und der Vernehmung des Klägers ist erwiesen, daß die häusliche Gemeinschaft der Parteien seit dem Jahre 1949, spätestens aber für die Verklagte erkennbar seit Einreichung der Ehescheidungsklage durch den Kläger beim Landgericht Duisburg im März 1950 als aufgehoben zu betrachten ist. Der Grund der Trennung der Parteien war das Verlangen der Verklagten, das am 10. Februar 1950 geborene Kind einer katholischen Taufe zu unterziehen. Der Kläger hatte wohl der Verklagten zuerst versprochen, daß er gegen eine katholische Taufe des Kin- 24* 187;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 187 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 187) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 187 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 187)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur kam es im, als zwei Angehörige des Bundesgrenzschutzes widerrechtlich und vorsätzlich unter Mitführung von Waffen im Raum Kellä Krs. Heiligenstadt in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der gesamtgesellschaftlichen Vorbeugung.

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