Unrecht als System 1952-1954, Seite 164

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 164 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 164); Diese hohen Rückstände finden ihre erste Ursache ln der Nichteinhaltung des Viehhalteplanes, der Im Jahre 1952 bei Rind, Schweinen und Hühnern nur mit etwa 50 °/o eingehalten worden ist. Allein diese Tatsache 1st, selbst im Falle der Fahrlässigkeit nach § 8 der Anordnungen über Maßnahmen zur planmäßigen Vermehrung der Viehbestände vom 11. 9.1952 nach WStVO strafbar. Am Ende des Jahres 1952 betrugen die Rückstände beim Angeklagten folgende Mengen: Rind 1695 kg Schwein 3 558 kg Milch 21785 kg Kartoffeln 151,98 dz Getreide 42,50 dz Eier 74 Stück Zahlenmäßig hat der Angeklagte damit die bisher im Kreise Lübben höchsten Sollrückstände aufzuweisen. Dieser vom Angeklagten objektiv verursachte Schaden gegenüber der Gesellschaft wird insbesondere dadurch veranschaulicht, wenn man feststellt, daß durch die Rückstände des Angeklagten unserer Ernährung z.B. 771 kg Butter verlustig gingen. Von der rückständigen Milch hätten aber auch 1453 Kinder einen Monat lang die ihnen kartenmäßig zustehende Milch erhalten können. Die Fleischrückstände hätten ausgereicht, um 3752 Personen einen Monat lang nach der Lebensmittelgrundkarte mit Fleisch zu versorgen. Nach dieser objektiven Feststellung hatte das Gericht zu prüfen, inwieweit der Angeklagte durch seine Schuld die strafrechtliche Verantwortung trägt. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß er durch Rindviehverluste, nämlich seit 1948 ca. 20 Stück, bei der Erfüllung seines Rindfleischsolls wie auch der Milchablieferung beachtlich beeinträchtigt wurde. Die Verluste waren auf Lungentuberkulose zurückzuführen. Wie auch vom Herrn Sachverständigen ausgeführt wurde, war der Angeklagte kaum in der Lage, das Auftreten dieser Krankheiten zu verhindern bzw. erfolgreich zu bekämpfen. Allein die radikale Beseitigung des Rindviehbestandes hätte diesen Umstand beheben können. Nach den eingehenden Feststellungen zu dieser Frage war also der Angeklagte wegen des Rindfleisch- und Milchrückstandes nur bedingt schuldig. Aber auch für die übrigen Rückstände wollte der Angeklagte mit einer Reihe objektiver Schwierigkeiten sich entschuldigen. So trug er u. a. vor, daß er durch laufende Mißernten sein. Kartoffelsoll nicht erfüllen konnte, daß er neben dem Rindvieh auch Schweine durch Rotlauf verloren hätte er sprach von 6 Stück in 2 Jahren weiterhin habe er durch den fehlenden Stalldung eine laufende Ertragsminderung gehabt, ebenso hätten Arbeitskräfte sowie notwendiges Betriebskapital gefehlt. Betreffs der Kartoffelrückstände, so erklärt der Angeklagte und bestätigt damit die Zahlen in der Ablieferungstabelle, hätte er gehofft, daß ihm diese gestrichen würden. Der Schwerpunkt der Schuld des Angeklagten liegt insbesondere darin, daß er in der Schweinezucht nicht die Sorgfalt angewandt hat, die von ihm verlangt werden mußte. Nachdem er die Rückschläge in der Rindviehzucht zu verzeichnen hatte, wäre es seine Pflicht und Schuldigkeit gewesen, auf dem Gebiete der Schweinezucht alle Anstrengungen zu machen und sich im übrigen die neuen Arbeitsmethoden auf allen Gebieten anzueignen und anzuwenden. Es ist grundsätzlich nicht strafbar, mit alten Methoden zu arbeiten, wenn man seine Pflicht gegenüber dem Staat erfüllt, jedoch zum Vorteil des Landwirts selbst und insbesondere für die gesamte Gesellschaft, wenn er sich durch neue Methoden höhere Erträge und Gewinne sichert. Der Angeklagte hat ausschließlich mit den althergebrachten Erfahrungen gearbeitet und wie der Verteidiger ausführte, nicht gewußt, ob diese Methoden unbedingte Erfolge bringen werden. Vom Angeklagten wird keineswegs verlangt, daß er auf seinen Feldern experimentieren soll. Damit beschäftigen sich unsere staatlichen Versuchsanstalten, deren Ergebnisse er sich nur anzueignen und anzuwenden braucht. Insbesondere der Zwischenfruchtanbau ist offensichtlich vom Angeklagten grob vernachlässigt worden, ebenso die naturhafte Haltung von Schweinen. Die Tatsache, daß der Angeklagte sich 3 Ziegen gehalten hat, ohne daß sie wirtschaftlichen Nutzen brachten, aber dafür in den 2 Jahren über 50 Ztr. Heu verbrauchten, beweist, wie wenig er die Futtermittel zweckmäßig ausnutzte. Diese Futtermittel sind dem anderen übrigen Viehbestand damit entzogen worden. In der Futtermittelfrage überhaupt hat der Angeklagte wenig Anstrengungen gemacht. So hätte er durch die Anwendung von Silage eine hohe Futterausnutzung und ein wertvolles Mischfutter zur Bevorratung bringen können. Da der Angeklagte sein Ablieferungssoll nicht erfüllt hat, obwohl er wußte, daß dies strafrechtliche Folgen nach sich ziehen wird, muß das Gericht ihm diese und noch andere Möglichkeiten Vorhalten, die er anzuwenden bewußt unterlassen hat. Die Möglichkeiten zur Aneignung und Anwendung einer Reihe der aufgezählten und noch anderer Maßnahmen waren durchaus gegeben. Er hat jedoch trotz des Wissens der strafrechtlichen Folgen unterlassen, dies zu tun. Damit hat er also eine evtl. Bestrafung in Kauf genommen, was den bedingten Vorsatz begründet. Es muß ihm auch noch vorgehalten werden, daß er, obwohl der Hühnerbestand höchst ungenügend war, jedoch Futtermittel für 6 Gänse und 4 Enten aufgewendet hat. Auch die Feststellung, daß noch im April 1953 ungedroschener Roggen mit einem Drusohergebnis von ca. 6 Ztr. aufgefunden wurde, beweist, daß er nicht alles mögliche getan hat, um den Roggen restlos abzuliefern, sondern läßt darüber hinaus den Schluß zu, daß in den vorhergehenden Monaten dieses ungedroschene Stroh verfüttert worden ist. Wenn das Gericht, wie auch bereits festgestellt ist, den Angeklagten als einen etwas unbeholfenen Menschen beurteilt, so muß er sich jedoch als Betriebsleiter so behandeln lassen, wie es jedem anderen geht, der sein Unternehmen bankrottwirtschaftet, wie es in diesem Falle gegenüber dem Staat der Fall ist. Alle diese objektiven und subjektiven Feststellungen haben das Gericht davon übrzeugt, daß der Angeklagte gern. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 WStVO verantwortlich ist. Aus all diesen Gründen hat das Gericht in der erkannten Strafe die gerechte Sühne gefunden, um dieses gesellschaftswidrige Verhalten des Angeklagten gegenüber den Werktätigen zu rechtfertigen. gez. Schoenhals gez. Giesecke gez. Pietsch * Der Landwirt Wilhelm Lutze konnte ebenfalls das ihm auf erlegte Soll nicht erfüllen und war auch nicht in der Lage, dem für ihn festgesetzten Anbauplan nachzukommen. Wegen der großen Schwierigkeiten, denen er sich gegenüber sah, entschloß er sich, seine Landwirtschaft, die er nur gepachtet hatte, aufzugeben und begab sich in die Stadt Erfurt. Dieses Verlassen der Landwirtschaft stellt nach Ansicht des Kreis- IM;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 164 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 164) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 164 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 164)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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