Unrecht als System 1952-1954, Seite 157

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 157 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 157); ben, in Westdeutschland das Glück ihres Lebens zu finden. Weiterhin ist sie der irrigen Meinung verfallen, durch den abschlägigen Bescheid eines Angestellten der Volkspolizei, legal nicht nach Westdeutschland gehen zu können und deshalb gezwungen zu sein, illegal nach Westdeutschland verziehen zu müssen. Es ist richtig, daß in der Verfassung der DDR verankert ist, daß jeder Bürger seinen Wohnsitz frei wählen kann. Es muß aber erkannt werden, daß unsere Verfassung eine Verfassung auf lange Sicht ist mit dem Ziele der Einheit Deutschlands. Die Einheit Deutschlands wurde im Potsdamer Abkommen festgelegt und auf dieser Grundlage vollzog sich die Bildung unserer DDR. Daß wir bis heute diesen Stand noch nicht erreicht haben, liegt nicht an der Politik und den Mensen unserer Regierung und ist nur eine Folge der Spaltungspolitik der Bonner Regierung. Ein legaler Verzug nach Westdeutschland ist durchaus möglich, jedoch nicht so ohne weiteres, sondern nur in bestimmten Fällen. Zur Ausreise auf legaler Basis ist unbedingt die Genehmigung unserer Regierung erforderlich und bedarf eines besonderen Antrages. Der Angeklagte Kurt Berthold hat durch sein Handeln und die falsche Einstellung zur Arbeit in unserer DDR nicht nur seine eigene Familie, sondern auch die nahesten Verwandten seiner Frau unglücklich gemacht, indem er diese aus einem Abhängigkeitsgefühl heraus zu strafbaren Handlungen verleitete und sie diese auch begingen. Besonders befremdend wirkt auf das Gericht die vom Angeklagten K. Berthold in einem Brief an eine befreundete Familie zum Ausdruck gebrachte Stellungnahme, die auf das Leben in unserer DDR abzielte und erkennen läßt, daß der Angeklagte unserer raschen Entwicklung nicht gefolgt ist und die Aufbauerfolge unserer Werktätigen der DDR nicht anerkennt. Ein Mensch, der sich offen äußert und sagt: „Aber ich werde nie ein Sklave sein können und ebensowenig ein Bolschewist“, gibt zu erkennen, daß er niemals am Aufbau eines sozialistischen Staates interessiert ist und unsere Gesellschaftsordnung anerkennt. Sein strafbares Handeln sollte und ist zum Nachteil unserer Gesellschaft geschehen. Es ist deshalb die notwendige Folge, daß sich die Gesellschaft von einem solchen Menschen distanziert. Die ausgeworfenen Strafen, für den Angeklagten Kurt Berthold 7 Jahre Zuchthaus, für den Angeklagten H. Ficker die Mindeststrafe von 5 Jahren Zuchthaus, wird deshalb für imbedingt erforderlich angesehen. Gleichzeitig erfolgt die obligatorische Einziehung des Vermögens beider Angeklagter. Für das strafbare Verhalten der Angeklagten Marianne Berthold wird eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr unbedingt erforderlich, aber auch ausreichend angesehen. Da zu erwarten ist, daß sie ihr strafbares Handeln einsieht und jetzt an der Seite ihrer Kinder würdig Mutterstelle zu vertreten hat und auch sonstigen moralischen Verpflichtungen Folge leisten muß, wird sie auch dem Aufbau unseres demokratischen Staates sich zur Verfügung stellen müssen. Die Kostenfrage beruht auf §§ 352 ff. StPO. gez. Jaschek gez. Gömer gez. Hanschmann * Frau Ellen Siebeneicher wollte im. Mars 1953 zu ihrer Tochter nach Westberlin fahren. Es stand noch nicht endgültig fest, ob sie für die Dauer in Westberlin oder ob es nur ein längerer Besuch bleiben würde. Sie nahm eigenes Bargeld in Höhe von 4SI, DM-Ost und einige ihr gehörige Schmucksachen mit, außerdem Kleidungsstücke und Wäsche. Dieser Sachverhalt stellte nach Ansicht des Kreisgerichts Jena einen besonders schweren Fall eines Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels dar. (Vergl. „Unrecht als System“, Band 1, Dokument 150, Seite 140.) Frau Siebeneicher wurde zu 5 Jahren Zuchthaus und Vermögenseinziehung verurteilt. DOKUMENT 183 Ds 45/53 K II 20/52 Im Namen des Volkes! Strafsache gegen die Ellen Siebeneicher, geb. Gumpert, geb. am 18. 4. 1901 in Mupperg, wohnhaft Kahla, Saalstraße 9 wegen Verstoßes gegen HSchGes. Die Strafkammer des Kreisgerichts Jena (Land) hat in der Sitzung vom 15. Mai 1953, an der teilgenommen haben: Kreisgerichtsdirektor Schulte als Vorsitzender, Angest. Franz Schilling, Kahla, Arbeiter Otto Hagenauer, Camburg als Schöffen, Staatsanwalt Vogel als Vertreter der Staatsanwaltschaft, Justizangestellte Wittenberg Protokollführer, für Recht erkannt: Die Angeklagte wird wegen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Ziff. 7 HSchGes. zu 5 fünf Jahren Zuchthaus und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Das Vermögen der Angeklagten wird eingezogen. Die erlittene Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet. Aus den Gründen: Die Angeklagte ist 52 Jahre alt. Sie war in Sonneberg verheiratet und hat dort zusammen mit ihrem Ehemann ein Kohlengeschäft betrieben. Der Ehemann ist im Jahre 1950 illegal nach Westdeutschland gegangen und im Jahre 1951 wurde die Ehe geschieden. Die Angeklagte hat zwei erwachsene Töchter, die eine wohnt hier, die andere in Westberlin. Bis zum Jahre 1952 hat die Angeklagte ihr Kohlengeschäft in Sonneberg weiter betrieben, dann wurde sie auf Grund der Maßnahmen an der Demarkationslinie nach Kahla evakuiert. Einem Beruf ist sie in Kahla nicht nachgegangen, sie hat für andere Leute Strickarbeiten verrichtet. Am 20. März 1953 wollte die Angeklagte zu ihrer Tochter nach Westberlin fahren. Den Entschluß hat sie schon einige Zeit vorher gefaßt und einen Teil ihrer Habe in 15 bis 20 Päckchen, darunter waren auch einige größere Pakete, nach Westberlin geschickt. Sie begab sich mit dem Zug von Kahla nach Rudolstadt, um dort in den D-Zug Saalfeld Berlin einzusteigen. Sie nahm ihr Bargeld in Höhe von 461, DM, 1 silb. Kaffeelöffel, 1 Brosche, 1 Edelstein, 1 Paar Ohrringe (silb.), lPaar Ohrringe (Gold mit rotem Stein), lPaar einzelne Ohrringe (Gold), 1 Verschraubung für Ohrringe (Gold), 1 gold. Brillantring und 1 silb. Ring mit. Daneben hatte sie noch Kleidungsstücke und Wäsche in ihrem Koffer verpackt. Bei einer Kontrolle, die auf dem Bahnhof Rudolstadt stattfand, wurde sie in Haft genommen. 157;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 157 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 157) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 157 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 157)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der auf Umstände der Festnahme, der Straftat, der Motive, auf Schuldbekenntnisse sowie der Verneh-mungststigkeit des Untersuchungsorgans Staatssicherheit konnte aufgrund energischer Rückweisungen während der Besuche sowie ent-sprechenderrdiplomatischer Maßnahmen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß sind von wesentlicher Bedeutung für den Beweisführungsprozeß im Diese Maßnahmen dienen der Auffindung von Gegenständen und Aufzeichnungen, die für die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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