Unrecht als System 1952-1954, Seite 156

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 156 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 156); Zuchthaus verurteilt, weil er Bekleidungsstücke und 2000, DM Ost, die Berthold gehörten, nach Westberlin gebracht hatte. DOKUMENT 182 Urteil Im Namen des Volkes! In der Strafsache gegen 1. den am 18. 6.1898 in Chemnitz geborenen Gewerbetreibenden Kurt Berthold, wohnhaft in Chemnitz, Ernst Georgi-Str. 33, z. Z. flüchtig, 2. die am 28. 3.1904 in Chemnitz geborene Marianne, Elly Berthold geb. Ficker, wohnhaft in Chemnitz, Ernst Georgi-Str. 33, z. Z. in Untersuchungshaftanstalt II 3. den am 1.9.1909 in Chemnitz geborenen Handlungsgehilfen Horst Theodor Ficker, wohnhaft in Chemnitz, Sonnenstraße 80, z. Z. in Untersuchungshaftanstalt I zu 1 u. 3 wegen Verbrechens nach §§ 1 und 2 Abs. 1 und 2 Ziff. 7 des Gesetzes zum Schutze des innerdeutschen Handels vom 21.4.1950, zu 2 wegen Vergehen nach § 9 der WStVO vom 23. 9.1948 in Verb, mit der Anordnung vom 2.12.1948 und der hierzu ergangenen Durchführungsbestimmungen, hat die Strafkammer des Kreisgerichts Chemnitz, Stadtbezirk VH, in der Sitzung vom 20. März 1953, an der teilgenommen haben; Kreisdirektorin G ö r n e r als Vorsitzende, Margarete Hanschmann, Richard Jascheck als Schöffen, Staatsanwalt O e h m e als Vertreter der Staatsanwaltschaft des Stadtkreises Chemnitz, J.-Angest. Zschokelt als Schriftführerin für Recht erkannt: Es werden verurteilt: 1. der z. Z. flüchtige Angeklagte Kurt Berthold und der Angeklagte Horst Ficker je wegen Verbrechens nach §§ 1 und 2 Abs. 1 und 2 Ziff. 7 des Gesetzes zum Schutze des innerdeutschen Handels vom 21. 4.1950, der Angeklagte Kurt Berthold zu einer Zuchthausstrafe von 7 (sieben) Jahren, der Angeklagte Horst Ficker zu einer Zuchthausstrafe von 5 (fünf) Jahren. Das Vermögen der beiden Angeklagten wird ein-gezogen. 2. Die Angeklagte Marianne Berthold, geb. Ficker, wegen Vergehens nach § 9 der WStVO vom 23. 9. 48 in Verbindung mit der Anordnung vom 2.12.1948 und den hierzu ergangenen Durchführungsbestimmungen zu einer Gefängnisstrafe von 1 (einem) Jahr. Die Untersuchungshaft der Angeklagten Marianne Berthold und des Angeklagten Horst Ficker wird in voller Höhe auf die erkannten Freiheitsstrafen angerechnet. Die Kosten des Verfahrens fallen den Angeklagten zur Last. Gründe: Die Angeklagten Kurt Berthold und Marianne Berthold sind Eheleute. Der Angeklagte Kurt Berthold war als Vertreter tätig und später Großhändler in Spielwaren. Er hatte ein gutes auskömmliches Einkommen und besitzt auch ein Grundstück. Da er glaubte, auf Grund seines Alters ■ ■ er ist 55 Jahre alt in seiner Tätigkeit als Großhändler in Spielwaren nicht mehr lange eine Existenz zu haben, entschloß er sich, mit seiner Familie nach Westdeutschland zu gehen. Er erhielt von seinem früheren Arbeitgeber die Aufforderung, wieder bei ihm tätig zu sein. Das bestärkte seinen Gedanken und er entschloß sich, dem Angebot seines ehemaligen Chefs nachzukommen. Die erforderliche Genehmigung zur Ausreise erhielt er auf Grund einer Nachfrage beim Volkspolizeiamt in Chemnitz nicht. Daraufhin entschloß er sich, illegal nach Westdeutschland zu gehen. Mit seiner Frau, der Mitangeklagten Marianne Berthold, besprach er diesen Plan, sie versuchte, ihn davon abzubringen, da sie in der DDR Ungutes Auskommen hätten und ihre erwachsenen Kinder studierten bzw. in einem guten Arbeitsverhältnis standen. Der Angeklagte Kurt Berthold aber ließ sich nicht überreden und schließlich willigte die Angeklagte Marianne Berthold in das Vorhaben ein. Ihr Beitrag zur Absetzung nach Westdeutschland bestand darin, daß sie die Sachen, die nach Westdeutschland verbracht werden sollten, ihrem Ehemann zum Verpacken bereit legte. Der Angeklagte Horst Ficker wurde vom Angeklagten Berthold aufgefordert, 2000, DM der Deutschen Notenbank und einen Koffer mit Bekleidungsstücken nach Westberlin zu verbringen und das Geld in Wechselstuben einzutauschen. Das tat der Angeklagte am 13.1.1953, und zwar in Verbindung mit dem Sohn des Angeklagten Berthold, der ebenfalls einen Koffer und 2000, DM der Deutschen Notenbank nach Westberlin verbrachte. Die Angeklagten Kurt Berthold und Horst Ficker haben sich durch diese Handlungsweise nach den §§ 1 und 2 Abs. 1 und 2 Ziff. 7 des Gesetzes zum Schutze des innerdeutschen Handels vom 21.4. 1950 vergangen und waren demgemäß zu bestrafen. Die Angeklagte Marianne Berthold hat sich durch das Bereitstellen zur Verpackung der Haushaltsgegenstände, Wäsche und dergl., alles dessen, was als Umzugsgut nach Westdeutschland von ihrem Manne durch die Post und durch andere verbracht wurde und bei derartiger Verbringung Warenbegleitscheine unerläßlich gewesen wären, gegen § 9 WStVO vom 23. 9.1948 in Verbindung mit der AO vom 2.12. 48 und den hierzu ergangenen Durchführungsbestimmungen vergangen und war demgemäß zu bestrafen. Bei dem Angeklagten Ficker war zu berücksichtigen, daß er sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Angeklagten Kurt Berthold fühlte, indem er von diesem 150, - DM geliehen hatte und bis Mitte des Jahres 1952 zurückzuzahlen gehabt hätte, dazu aber nicht in der Lage gewesen wäre, weil er lange Zeit krank und später arbeitslos gewesen ist. Weiter hatte ihm der Angeklagte Kurt Berthold vorgehalten, daß er, Berthold, die Mutter des Angeklagten Ficker seit Jahren ohne irgendeine Entschädigung in seinem Haushalt aufgenommen habe. Deshalb fühlte sich der Angeklagte Ficker moralisch verpflichtet, der Aufforderung, die Sachen und das Geld des B. nach Westberlin zu verbringen. Auf Grund der Angaben der Angeklagten Marianne Berthold und der Auffassung des Gerichtes steht die Angeklagte in einem außerordentlich großen Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Ehemann, bestärkt durch eine jahrzehntelange glückliche Ehe und in dem Glau- 156;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 156 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 156) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 156 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 156)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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