Unrecht als System 1952-1954, Seite 150

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 150 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 150); jener Zeit nicht geneigt waren, einen Realkredit zu geben Der Bau war etwa im Laufe des Jahres 1947 beendet. 3. Im April 1948, also nach dem Tode des Herrn Mei-mart, fand eine eingehende Steuerprüfung statt. Abgesehen von hier nicht weiter interessierenden und auch im Steuerrechtswege ausgetragenen Fragen der Aktivierung der Forderung gegen die Feuerversicherung in der Bilanz per 31.12.1945 fand das Finanzamt keine Veranlassung zu irgendwelchen Beanstandungen, obwohl dem Finanzamt durch eine eingehende Erklärung der Frau Meimart erläutert worden war, in welcher Weise die Baumittel beschafft worden waren. Dies hängt mit der bis dahin unumstrittenen 'Tatsache zusammen, daß eine Einkommensteuer-Zahlungsverpflichtung nur solche Geschäfte auslösen konnten, die zum Gewerbebetrieb eines Steuerpflichtigen gehören, während es sich liier um den Verkauf im Privatsektor gehandelt hatte. Immerhin müssen in jener Zeit zwischen dem Finanzamt und den örtlichen und den Kreisbehörden, sowie später auch den Landesbehörden von Sachsen-Anhalt Erörterungen gepflogen sein, die die „Einkassierung" der Fabrik zum Gegenstand hatten. Man überfiel Anfang August 1948 den Betrieb und Frau Meimart mit einer Volkskontrolle. Als Grund gab man an, daß der Ehemann Meimart erhebliche Kaffeemengen hinter sich hätte, die der Bewirtschaftung entzogen seien. Tatsächlich war ein gewisser Kaffee-Vorrat vorhanden, jedoch steht fest, daß dieser den amtlichen Stellen gemeldet war, insbesondere dem Amt für Handel und Versorgung bei der Landesregierung in Halle. Diese hatte sich auch die Verfügung über diesen Kaffee Vorbehalten, und die Nachprüfung hat auch nichts ergeben, was zu einer Beanstandung führen konnte. Bei der Durchführung der Volkskontrolle steuerte man jedenfalls sofort auf die Lagerräume zu, brachte es fertig, dabei verschiedene Gegenstände zu zerstören, u. a. auch eine größere Flasche, in der man öl vermutete, die aber Salzsäure enthielt. Zu allem Überfluß rutschte noch einer der Volkskontroll-Angehörigen aus, fiel in eine Pfütze von Salzsäure und mußte das Krankenhaus mit erheblichen Verbrennungen aufsuchen. Im September 1948 setzte man unter Auswertung des Ergebnisses der Volkskontrolle, welche, obwohl sie praktisch kein Ergebnis erzielt hatte, in der Zeitung entsprechend ausgewertet war, einen Treuhänder ein. Im weiteren Verlauf wurde Frau Meimart mehrfach aufgefordert, ihre Wohnung abzugeben. Auf mein Anraten hin ist sie dieser Aufforderung nicht gefolgt, sondern wurde „zwangsweise“ im Dezember 1948 hinausgesetzt. Die Jahre 1949 bis 1953 waren nunmehr ausgefüllt von Verfahren verschiedenster Art. 1. Steuerliche Verfahren. c) Da man hoffte, auf Grund der Situation der Steuer zum Einzuge des Vermögens kommen zu können, betrieb man selbstverständlich auch Steuerstraf verfahren. Zu diesem Zwecke wurde Frau Meimart durch Angehörige des Landeskontrollausschusses in Halle vernommen. Diese Vernehmungen fanden im Frühjahr 1949 statt. Frau Meimart, welche damals schwer krank war, wurde durch den Leiter der Abt. Wirtschaft und Verkehr beim Kreise Wanzleben, Herrn Rabe, in Begleitung eines Beamten der Abteilung K 5 vom Polizeipräsidenten in Magdeburg, aus der Wohnung eines Bekannten in Magdeburg abgeholt. Trotz Vorlage eines ärztlichen Attestes wurde sie an dem betr. Tage ca. 9 Stunden vernommen mit dem Ergebnis, daß sie ein Protokoll unterschrieb, in welchem sie u. a. die ihr ganz offensichtlich in den Mund gelegte Bemerkung machte, daß sie bzw. ihr Ehemann unter Ausnutzung der in den Jahren 1946/47 vorhandenen Konjunktur die oben erwähnten Privatgegenstände verkauft haben. Dieser Satz wurde In dem Steuerstrafverfahren dazu benutzt, um zu der Feststellung zu gelangen, daß sie Mittäterin sei und sich von gewinnsüchtigen Absichten hätten leiten lassen, obwohl feststehen dürfte, daß die Veräußerung der Privatgegenstände niemals erfolgt wäre, wenn die Feuerversicherung den Schadensbetrag von DM 203 000. gezahlt haben würde. Gegen Frau Meimart wurde ein Steuerstrafbescheid vom Finanzamt Wanzleben in Höhe von DM 400 000. erlassen. Gegen diesen Steuerstrafbescheid legte ich Einspruch ein, und es kam im Mai 1951 zu einer Verhandlung vor dem damaligen Amtsgericht Wanzleben (jetzt Kreisgericht Wanzleben). In dieser Verhandlung kam es zu schweren Zusammenstößen mit dem als Nebenkläger des Finanzamts auftretenden Herrn Koch vom Finanzamt Wanzleben, welcher die Steuerstrafsache bearbeitete. In dem dem Steuerstrafbescheid vorhergehenden Verfahren hatte mir Herr Koch ange-boten, die steuerstrafrechtliche Seite mit einer Zahlung von DM 100 000. aus der Welt zu schaffen. Dies habe ich abgelehnt. Das Urteil lautete auf Zahlung einer Steuerstrafe von DM 400 000. . Gegen dieses Urteil habe ich Sprungrevision eingelegt und erreichte 1952 beim Oberlandesgericht in Halle die Aufhebung und Verweisung des Urteils an ein anderes Gericht (Magdeburg). Die erneute Verhandlung fand im März 1953 statt. Frau Meimart wurde wegen fahrlässiger Steuergefährdung zu DM 100 000. verurteilt Anlage . Gegen dieses Urteil legte ich Berufung ein, welche durch Beschluß des Bezirksgerichts Magdeburg vom 15.4.1953 Anlage ■ - als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen wurde. 2. Weitere Verfahren. Da man einsehen mußte, daß die Steuerstrafverfahren doch nicht zu dem gewünschten Ziel führen und auch die anderen Erörterungen über wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren keine rechte Handhabe gegen Frau Meimart immittelbar boten man hatte sogar ein Verfahren nach dem Kontrollratsgesetz 10 geplant, weil ein Hofmeister des Herrn Meimart einen Kriegsgefangenen geschlagen hatte, und Herr Meimart angeblich seine deutschen Angestellten nicht genügend über die Behandlung von Kriegsgefangenen aufgeklärt hatte schritt man kurzerhand, gestärkt durch die starken Sozialisierungsworte des Herrn Walter Ulbricht, zu einem sogen, objektiven Verfahren gegen den verstorbenen Fritz Meimart. Man hat es fertiggebracht, im Frühjahr 1953 einen entsprechenden Antrag Anlage zu stellen. Dieser Antrag wurde sogar, wie sich aus seinem Inhalt ergibt, im „beschleunigten Verfahren“ gestellt, obwohl man vom August 1948 an genügend Zeit gehabt hätte, dieses Verfahren, wenn man es früher für aussichtsreich hielt, durchzuführen. Durch Urteil vom 29.4.1953 Anlage wurde der Betrieb eingezogen. Es ist immerhin bemerkenswert (!), daß die Gründe eine halbe Seite umfassen. Man suchte aus dem Ergebnis der Volkskontrolle noch einige Gründe heraus, zu denen kurz wie folgt Stellung genommen werden soll. aa) Hortung von Glühbirnen. Bei den Glühbirnen handelte es sich um einen Vorrat, der noch aus den Anfängen der Kriegszeit stammte. Bei diesem vorhandenen Bestand war ein Teil unbrauchbar, ein weiterer Teil war Luft-;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 150 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 150) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 150 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 150)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise dos gegnerischen Vorgehens zu informieren. Aus gehend von der ständigen Analysierung der Verantwortungsbereiche ist durch Sicherungs- Bearbeitungskonzeptionen, Operativpläne oder kontrollfähige Festlegungen in den Arbeitsplänen zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Geheimhaltung entsprechen. Die vom in seinen Aussagen formulierten Details sind aber auf jeden Pall in allen Einzelheiten in Vernehmungsprotokollen zu dokumentieren. Abschließend soll noch darauf verwiesen werden, daß es im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Staatssicherheit in der der Sache liegt, daß in unterschiedlicher Qualität immer auch Mängel und Fehler Staatssicherheit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit zu gewinnen, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen und von ihrer politischen Überzeugung und Zuverlässigkeit her die Gewähr bieten, die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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