Unrecht als System 1952-1954, Seite 145

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 145 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 145); kam sie mit einer anderen Frau, deren Namen ich im Augenblick nicht mehr angeben kann, in ein religiöses Gespräch. Dieses hat sich auch nach den Angaben dieser Frau nur um Dinge gedreht, die Anliegen eines ernsten Christen sind. Irgendwelche Gedankengänge aus den Auffassungen der Zeugen Jehovas sind dabei nicht erwähnt worden. Frau Bank hat vielmehr damals nur gesprochen von der Endzeit, einem der christlichen Lehre seit zwei Jahrtausenden bekannten Begriff, und von der Sehnsucht des Christen nach dem Frieden. Trotzdem ist Frau Bank, die schwer herzleidend ist, zu 5 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Berlin-Charlottenburg, den 23. 6.1954 gez. Unterschrift v. g. u. Heinz Reuter * Wilhelm Kiesel und Günther Zippel hatten als Angehörige der baptistischen Glaubensgemeinde im Jahre 195S in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands baptistische Zeitschriften aus den Jahren 1930 und 1931 verteilt. Sie hatten weiter religiöse Gespräche mit anderen Bürgern der Sowjetzone geführt und sich dabei auch über die Situation der Kirche in der Sowjetunion unterhalten. Weil auch in den verteilten Zeitschriften einiges über diese Situation geschrieben war, wurden Kiesel und Zippel wegen Verbreitung friedensgefährdender, tendenziöser Gerüchte verurteilt. DOKUMENT 169 1KS 533/53 Im Namen des Volkes! In der Strafsache gegen 1. den Elektriker Wilhelm Kiesel, geb. am 1.9.1923 in Bitterfeld, wohnh. in Bitterfeld, Rud.-Breitscheidt-Straße 10 in Haft seit dem 29. 4.1953 2. den Arbeiter Günther Zippel, geb. am 21.1.1930 in Bitterfeld, wohnhaft in Bitterfeld, Karl-Marx-Straße 67 in U-Haft seit dem 20. 4.1953 wegen Verbrechens nach Artikel 6 der Verfassung der DDR in Verbindung mit KD 38, Abschn. n, Artikel inAin hat der 1. Strafsenat des Bezirksgerichts in Halle/ Saale in der Sitzung vom 14. August 1953, an welcher teilgenommen haben: Richter am Bezirksgericht Henke als Vorsitzender Rohrig, Brohna, Steinmüller, Neumark als Schöffen Staatsanwalt Werner als Vertr. d. Bez.-Staatsanwalts Justizangestellte P i e 1 als Protokollführerin für Recht erkannt: Wegen Vergehens nach KD 38, Abschn. H Art. Hl A in werden verurteilt: Der Angeklagte Kiesel zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten der Angeklagte Zippel zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Ferner werden beiden Angeklagten die Sühnemaßnahmen der KD 38, Abschn. n Art. IX, Ziffern 3 9 auferlegt, davon die der Ziffer 7 auf die Dauer von fünf Jahren. Die Untersuchungshaft wird beiden Angeklagten auf die erkannte Strafe angerechnet, und zwar bei dem Angeklagten Kiesel seit dem 29.4.1953 und bei dem Angeklagten Zippel seit dem 20. 4.1953. Die Kosten des Verfahrens haben die Angeklagten zu tragen. Aus den Gründen: Beide Angeklagte sind bereits jahrelang Anhänger der Baptistischen Glaubensgemeinde. Sie waren beide in der Glaubensgemeinde Bitterfeld rege tätig. Der Angeklagte Kiesel hatte dort die Aufgabe, sich innerhalb der Glaubensgemeinde vorwiegend um die Jugend zu kümmern und dieselbe im Sinne der Glaubenslehre zu erziehen. Der Angeklagte Zippel unterstützte ihn bei dieser Tätigkeit. Die Glaubensgemeinde hielt regelmäßig Andachten in einer eigenen Kapelle in Bitterfeld ab. Außerdem wurden noch in den Stationen Delitzsch, Raguhn und Radefeld Zusammenkünfte der Glaubensgemeinde veranstaltet. Darüber hinaus veranstaltete der Angeklagte Kiesel in der elterlichen Wohnung auch noch regelmäßige Hausversammlungen von Glaubens-anhängem. Diese Hausversammlungen waren nicht gemeldet und die Teilnahme an denselben erfolgte durch persönliche Einladungen. Es wurden dort jeweils religiöse Lieder gesungen, Bibeltexte ausgelegt, gebetet und musiziert. An diesen Hausversammlungen nahmen sowohl Erwachsene als auch Jugendliche und sogar einige Kinder teil. Eine polizeiliche Genehmigung für die Hausversammlungen wurde nicht eingeholt. Die Anhänger der Glaubensgemeinde waren außerdem noch bemüht, jede Gelegenheit zur Werbung neuer Anhänger auszunutzen. So begab sich der Angeklagte Kiesel eines Tages auch in das Lehrlingswohnheim des EKB Bitterfeld, wo er sich mit dem Zeugen H a 11 m a n n und einem weiteren Jugendlichen über religiöse Dinge unterhielt und diese schließlich in seine Wohnung einlud. Hallmann und sein Freund suchten auch den Angeklagten Kiesel auf und kamen so zur Teilnahme an einigen Hausversammlungen der Glaubensgemeinschaft. Einmal wurde ihnen vom Angeklagten Kiesel je ein Exemplar der religiösen Schriften „Goldene Regel“ und „Morgenstern“ überreicht. Die beiden Jugendlichen nahmen diese religiösen Broschüren mit und lasen darin flüchtig. Dabei stellte der Zeuge Hallmann fest, daß diese Schriften nur religiösen Inhaltes waren. Bereits im Jahre 1949 hatte der Angeklagte Kiesel von einem gewissen R o g a 1 s k i eine größere Menge baptistischer Schriften erhalten. Es waren dabei weit über hundert Exemplare der Zeitschrift „Wahrheitszeuge“. In diesen Zeitschriften befanden sich mitunter Artikel, in welchen die Verhältnisse in der Sowjetunion auf das Gröblichste verleumdet wurden, so wurde unter anderem in einigen Artikeln davon geschrieben, daß in der Sowjetunion eine große Unfreiheit herrsche und die Anhänger religiöser Vereinigungen schweren Verfolgungen ausgesetzt seien. Die Zeitschriften „Wahrheitzeuge“ stammen noch aus dem Jahre 1931. Als der Zeuge Müller den Angeklagten Kiesel eines Tages besuchte, zeigte ihm dieser u. a. auch das baptistische Schriftenmaterial, und so kam es, daß beide in diesen Zeitschriften „Wahrheitszeuge“ blätterten und lasen. Der Angeklagte Kiesel leitete innerhalb seiner Glaubensgemeinde auch noch den biblischen Unterricht für Kinder, wobei er die baptisti- 19 145;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 145 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 145) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 145 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 145)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis der Abteilungen Rostock, Schwerin und Keubrandenburg die Arbeit mit Referaten Transport bewährt. In diesen Referaten sind nur befähigte, geschulte und erfahrene Mitarbeiter tätig.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X